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   BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80   

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BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80 (https://dejure.org/1983,334)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1983 - 6 P 32.80 (https://dejure.org/1983,334)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1983 - 6 P 32.80 (https://dejure.org/1983,334)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einflußmöglichkeit des Personalrats - Einstellung eines Beschäftigten - Befristung des Arbeitsvertrages - Abgrenzung des Mitbestimmungstatbestandes der "Einstellung" - Keine Mitbestimmung des Personalrats über die Befristung des Arbeitsvertrages - Kein Antragsrecht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    LPVG (NW) § 66 Abs. 4 S. 1, § 72 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 30
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.02.1976 - 7 P 4.75

    Höhergruppierung eines Angestellten - Mitbestimmung des Personalrats - Korrektur

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80
    Der Personalrat ist dagegen nicht der Sachwalter der Rechte des Beschäftigten, was sich mit seiner kollektiv-rechtlichen Aufgabenstellung auch nicht vereinbaren ließe (s. dazu BVerwGE 50, 186 [197]).

    Würde die Einigungsstelle die Zulässigkeit einer einzelvertraglichen Regelung wie z.B. die sachliche Berechtigung einer Befristung des Arbeitsvertrages anerkennen, so hätte diese Entscheidung gegenüber dem Beschäftigten keine bindende Wirkung (BVerwGE 50, 186 [193]); er könnte seine Rechte gerichtlich geltend machen und erreichen, daß das Gericht die Unzulässigkeit einer einzelvertraglichen Regelung, so einer Befristung wegen Fehlens eines sie rechtfertigenden Grundes, feststellen würde.

  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 50, 176 (180) ausgesprochen.
  • BAG, 20.06.1978 - 1 ABR 65/75

    Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats bei sachlich nicht

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80
    Der Senat befindet sich mit seiner Auffassung, daß einzelvertragliche Regelungen wie z.B. die Befristung des Arbeitsvertrages nicht der Mitbestimmung unterliegen, in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in dem Beschluß vom 20. Juni 1978 - 1 ABR 65/75 - (AP Nr. 8 zu § 99 BetrVG 1972 - RdA 1978, 401).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80
    Die Auffassung, daß sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung nicht auf die einzelvertraglichen Regelungen bezieht, steht zu dem Beschluß des Senats vom 13. Februar 1979 - BVerwG 6 P 48.78 - (BVerwGE 57, 280) nur in einem scheinbaren Gegensatz.
  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1983 - 6 P 32.80
    So hat das Bundesarbeitsgericht die Befristung eines Arbeitsvertrages gerade im Hinblick auf den Kündigungsschutz nur dann als wirksam angesehen, wenn bei Vertragsschluß ein sachlicher Grund für die zeitliche Begrenzung vorgelegen hat (BAG GS 10, 65).
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Diese Befugnis steht dem Personalrat auch nicht in der eingeschränkten Form zu, der beabsichtigten Befristung oder Teilzeitbeschäftigung allein aus Gründen widersprechen zu können, welche die Belange der in der Dienststelle bereits Beschäftigten betreffen (im Anschluß an BVerwGE 68, 30).

    In diesem Sinne hat der Senat bereits für die entsprechenden Mitbestimmungstatbestände in anderen Landesgesetzen entschieden, und zwar für § 72 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG NW 1974 (BVerwGE 68, 30 ), für § 64 Abs. 1 Nr. 2 HPVG 1979 (Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - <PersV 1985, 246> und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 ) und - unter beiden Gesichtspunkten - für § 76 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW 1975 (Beschlüsse vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - <PersV 1985, 167> und - BVerwG 6 P 11.83 - <PersV 1986, 466>).

    Der in § 65 Abs. 1 Buchst. c BremPersVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 50, 176 ; 68, 30 ; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - ) einen fest umrissenen Inhalt.

    Wenn es in dem Beschluß des Senats vom 19. September 1983 (BVerwGE 68, 30 ) im Zusammenhang mit der Mitbestimmung bei Einstellungen heißt, der Personalrat sei nicht Sachwalter der Rechte des Beschäftigten (bzw. des zu Beschäftigenden), was sich mit seiner kollektiv-rechtlichen Aufgabenstellung auch nicht vereinbaren ließe, sollte damit nicht zum Ausdruck gebracht werden, die Aufgabenstellung des Personalrats sei insgesamt und ausschließlich eine rein kollektiv-rechtliche.

    Vielmehr ist weiterhin davon auszugehen, daß die Mitbestimmung bei diesen Fallgestaltungen nicht zur rechtlichen Klärung, sondern zu einer - nicht immer vermeidbaren, aber unerwünschten - Doppelgleisigkeit der Rechtswege und damit zu rechtlicher Unsicherheit führt (vgl. BVerwGE 68, 30 ).

    Darauf hat der Senat bereits früher hingewiesen (vgl. BVerwGE 68, 30 ).

  • BAG, 13.04.1994 - 7 AZR 651/93

    Befristete Arbeitsverträge; Mitbestimmung des Personalrats

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19. September 1983 (- P 32.80 - BVerwGE 68, 30 ff.) zur früheren Fassung des § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW entschieden, daß sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Beschäftigten nicht auf die Frage erstrecke, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abzuschließen ist.

    Zur Begründung hatte das Bundesverwaltungsgericht u. a. darauf hingewiesen, daß sich die Mitbestimmung allein auf die Eingliederung des Arbeitnehmers, die von ihm auszuübende Tätigkeit und seine tarifliche Eingruppierung beziehe, nicht aber auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (BVerwGE 68, 30, 33).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    aa) Der in § 77 Abs. 1 Nr. 2 a HPVG enthaltene personalvertretungsrechtliche Begriff der Einstellung hat nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - die teils zu vergleichbaren Regelungen ergangen ist - einen fest umrissenen Inhalt (vgl. BVerwGE 50, 176 >180<; 68, 30 >32 f.<; 82, 288 >291 ff.<; BVerwG, Beschlüsse vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 29.79 - Buchholz 238.35 § 60 HePersVG Nr. 4 und vom 25. August 1988 - BVerwG 6 P 36.85 - Buchholz 251.5 § 64 HePersVG Nr. 6 = PersR 1988, 298 ff.).

    Einzelvertragliche Abreden betreffend die Befristung des Arbeitsvertrages oder die Teilzeitbeschäftigung unterliegen also nicht der Mitbestimmung bei Einstellungen (vgl. insb. Beschlüsse vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - BVerwGE 68, 30 >32 f.< und vom 17. August 1989 - BVerwG 6 P 11.87 - BVerwGE 82, 288 >291 ff.<).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 12/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf von Arbeitsverträgen; Mitbestimmung des

    Unter der Einstellung im Sinne dieser Vorschrift ist die Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle zu verstehen, die in der Regel mit der Begründung eines Rechtsverhältnisses, etwa eines Angestelltenverhältnisses, einhergeht; hierbei erstreckt sich die auf die Eingliederung bezogene Mitbestimmung des Personalrates - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen hat - auf die zur Einstellung vorgesehene Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und - im Falle eines Angestellten - auf die mit der Übertragung der Tätigkeit verbundene tarifliche Bewertung (BVerwGE 68, 30 (32 f.) [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ).

    Alle diese Einwände betreffen die Rahmenbedingungen der Einstellung, nicht aber deren "Modalitäten", auf die der Personalrat entsprechend seinem kollektiven Schutzauftrag Einfluß nehmen kann (BVerwGE 68, 33 [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ).

    Hiervon abgesehen ist das mit der Einstellung zu begründende Beschäftigungsverhältnis nicht Gegenstand der Mitbestimmung, und zwar weder hinsichtlich seiner Art noch in bezug auf seinen Inhalt (BVerwG, Beschl. v. 12.8.1983 - BVerwG 6 P 29.79 -, Buchholz 238.35 Nr. 4 zu § 60 HePersVG = PersV 1985, 246; Beschl. v. 12.9.1983 - BVerwG 6 P 1.82 -, PersV 1985, 163; BVerwGE 68, 30; Beschl. v. 30.9.1983 - BVerwG 6 P 4.82 -, PersV 1985, 167).

    Verhältnis zur Dienststelle nur einen kollektiven Schutzauftrag hat (BVerwGE 68, 33 [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ), er mit seinem Mitbestimmungsrecht hingegen nicht in den Ermessens- und Beurteilungsspielraum der Einstellungsbehörde eindringen kann (so BVerwGE 74, 278 f. [BVerwG 20.06.1986 - 6 P 4/83] Im Zusammenhang mit dem Begründungserfordernis).

  • BVerwG, 27.07.1990 - 6 PB 12.89

    Umfang eines Beteiligungsrechts des Personalrats - Divergenz zur Auslegung einer

    Er hat vielmehr im Anschluß an die frühere ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 30, 39 [BVerwG 14.06.1968 - VII P 9/66]; 68, 30 [BVerwG 08.09.1983 - 5 C 26/81]) in bezug auf die Ausführungen des Beschlusses vom 12. März 1986 zur Zuständigkeit der Einigungsstelle im Mitbestimmungsverfahren ausdrücklich klargestellt, daß in Fällen, in denen die Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme zwischen dem Dienststellenleiter und dem Personalrat strittig ist, diese Frage "selbstverständlich" im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren durch die Verwaltungsgerichte geklärt werden könne (vgl. Beschluß vom 25. August 1986 - BVerwG 6 P 16.84 - <PersR 1986, 235 = PersV 1987.287>; Beschlüsse vom 15. Februar 1988 - BVerwG 6 P 21.85 - ZBR 1989, 60> und vom 15. März 1988 - BVerwG 6 P 23.87 - <ZBR 1988, 257>, jeweils unter Hinweis auf den Beschluß vom 18. April 1986 - BVerwG 6 P 31.84 - ; zuletzt Beschluß vom 2. Februar 1990 - BVerwG 6 PB 13.89 - <PersR 1990, 114>).
  • BVerwG, 04.04.1985 - 6 P 37.82

    Rechtsschutzbedürfnis im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens -

    Denn auch in diesem Fall ist es offensichtlich, daß sich der Personalrat auf die ihm gesetzlich zugebilligten Verweigerungsgründe nicht stützen kann (vgl. Beschluß vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - [BVerwGE 68, 30]).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 Sa 526/23

    Befristung nach WissZeitVG - Unterrichtungspflicht gegenüber dem Personalrat

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 19.09.1983 (6 P 32/80 - Rn. 17 ff.) zur früheren Fassung des § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NW entschieden, dass sich die Mitbestimmung des Personalrats bei der Einstellung eines Beschäftigten nicht auf die Frage erstrecke, ob der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet abzuschließen ist.
  • BVerwG, 28.08.2008 - 6 PB 19.08

    Streit über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts; Zuständigkeit der

    Bis zum Ergehen dieser Entscheidung war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass bei einem Streit zwischen Dienststelle und Personalrat über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts, der nach der Verweigerung der vom Dienststellenleiter (zunächst) erbetenen Zustimmung des Personalrats entstanden ist, die Verwaltungsgerichte zur Entscheidung berufen sind (vgl. Beschlüsse vom 14. Juni 1968 - BVerwG 7 P 9.66 - BVerwGE 30, 39 = Buchholz 238.3 § 67 PersVG Nr. 6 S. 18 und vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - BVerwGE 68, 30 = Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 8 S. 16).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 6 P 31.84

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Zustimmungsverweigerung - Gründe

    In diesem Fall sei offensichtlich, daß sich der Personalrat nicht auf die ihm gesetzlich zugebilligten Verweigerungsgründe stützen könne (vgl. Beschlüsse vom 27. Juli 1979 - BVerwG 6 P 38.78 - , vom 19. September 1983 - BVerwG 6 P 32.80 - <BVerwGE 68, 30 = Buchholz 238.37 § 72 NWPersVG Nr. 8> und vom 30. September 1983 - BVerwG 6 P 4.82 - ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 17/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Mitbestimmung des

    Unter der Einstellung im Sinne dieser Vorschrift ist die Eingliederung eines neuen Beschäftigten in die Dienststelle zu verstehen, die in der Regel mit der Begründung eines Rechtsverhältnisses einhergeht; hierbei erstreckt sich die auf die Eingliederung bezogene Mitbestimmung des Personalrats - wie auch das Verwaltungsgericht zutreffend, angenommen hat - auf die zur Einstellung vorgesehene Person, die von ihr auszuübende Tätigkeit und - im Falle eines Arbeiters oder einer Arbeiterin - auf die mit der Übertragung der Tätigkeit verbundene tarifliche Bewertung (BVerwGE 68, 30 (32 f) [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ).

    Es handelt sich vielmehr hier um eine Rahmenbedingung der Einstellung, nicht aber um eine "Modalität", auf die der Personalrat entsprechend seinem kollektiven Schutzauftrag Einfluß nehmen kann (BVerwGE 68, 33 [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ).

    Sofern der Antragsteller schließlich bemängelt, daß die Sozialhilfeempfängerinnen in der Lohngruppe I BMT-GII nicht tarifgerecht eingruppiert worden seien, wird zwar ein von der Mitbestimmung nach § 78 Abs. 2 Nr. 1 NdsPersVG erfaßtes Merkmal der Eingliederung angesprochen (vgl. BVerwGE 68, 32 f. [BVerwG 19.09.1983 - 6 P 32/80] ).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 40.93
  • VGH Hessen, 18.03.1993 - HPV TL 2698/90

    Mitbestimmung des Personalrates bei der Einstellung: Begründung der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 8/87

    Rechtsschutzbedürfnis nach Ablauf von Arbeitsverträgen; Mitbestimmung des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 19/87

    Umfang der Entscheidungskompetenz der Verwaltungsgerichte im Rahmen

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 24/87

    Antrag auf Feststellung der Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei der

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2020 - 17 LP 1/19

    Beschwerde; Einstellung; Feststellungsantrag; Initiativrecht; kollektive

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1986 - CL 15/85
  • BVerwG, 15.11.1995 - 6 P 53.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu einer Einstellung durch

  • BVerwG, 15.11.1989 - 6 P 2.87

    Mitbestimmungsplichtige Einstellung - Mitbestimmung - Art und Inhalt des

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 13.89

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren bei Streit über

  • BVerwG, 14.11.1989 - 6 P 4.87

    Teilzeitbeschäftigung - Mitbestimmung des Personalrats - Zustimmungsverweigerung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.03.2005 - 12 TaBV 35/04

    Abbruch Beteiligungsverfahren

  • VGH Hessen, 24.06.1993 - HPV TL 796/91

    Zustimmung des Personalrates zu einer Einstellung - Begründung der

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3821/87

    Personalvertretung: Einstellung von Abrufkräften; Vorabzustimmung

  • VGH Hessen, 25.09.1991 - BPV TK 458/91

    Zum Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei der Einstellung sogenannter

  • VG Frankfurt/Main, 03.12.1999 - 22 K 4462/99

    Zustimmung zur Privatisierung der Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften;

  • BAG, 27.06.1990 - 7 AZR 453/89

    Mitarbeit an zeitlich begrenztem Forschungsprojekt - Tätigkeit als

  • VGH Hessen, 23.01.1991 - HPV TL 2511/85

    Begründung der Zustimmungsverweigerung durch den Personalrat bei Einstellung

  • BVerwG, 25.01.1989 - 6 P 22.86
  • BVerwG, 24.07.1986 - 6 P 18.83

    Angabe von Gründen für die Verweigerung der Zustimmung zu einer

  • LAG Köln, 18.11.1997 - 13 (12) Sa 772/96

    Zulässigkeit des Ausschlusses der Arbeitsgerichtsbarkeit per Tarifvertrag;

  • VGH Hessen, 09.04.1986 - HPV TL 2596/85

    Zustimmung des Personalrats bei einer befristeten Einstellung im Rahmen einer

  • LAG Köln, 11.03.1997 - 13 (8) Sa 1292/96

    Wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Mitbestimmungsrecht des

  • VGH Hessen, 08.07.1993 - HPV TL 1641/91

    Anforderungen an die Begründung des Personalrats für eine

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 3/88

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten der Personalvertretung; Abbruch des

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.03.1990 - 18 L 25/88

    Einstellung eines Diplom-Agraringenieurs als nebenberufliche Lehrkraft im

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.01.1989 - 18 L 9/87

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts bei einer Einstellung einer Lehrerin in einem

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.05.1988 - 18 L 7/87

    Verweigerung der Zustimmung der Personalvertretung zur Einstellung eines

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1993 - 18 L 1684/92

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Beschäftigung von

  • VGH Bayern, 19.02.1992 - 18 PC 92.236

    Versagung der Zustimmung des Personalrats zur Einstellung einer Bewerberin;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 11/87

    Mitbestimmung bei Übernahme nebenberuflicher Lehrkräfte in ein

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 19.07.1989 - 18 L 18/87

    Mitbestimmung des Personalrates bei der befristeten Einstellung von Angestellten;

  • VG Hamburg, 15.03.1988 - 1 VG FL 17/87
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