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   BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84   

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BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84 (https://dejure.org/1987,328)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.1987 - 6 P 32.84 (https://dejure.org/1987,328)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 (https://dejure.org/1987,328)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats - Technische Einrichtungen - Eignung zur Überwachung - Mitarbeiter-Berichtssystem - Tätigkeitsberichte - EDV-Anlage

  • JurPC-Archiv

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem Mitarbeiter-Berichtssystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 17

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1750 (Ls.)
  • NZA 1988, 513
  • DVBl 1988, 355
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Unter Aufgabe dieser Rechtsprechung schließe sich der Fachsenat nunmehr dem Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - an, wonach auch die bloße technische Verarbeitung von Verhaltens- und Leistungsdaten, die die Beschäftigten selbst gefertigt hätten, der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliege, weil dieser Vorgang zu der gleichen Gefährdung des Persönlichkeitsrechts führe wie die technische Erhebung solcher Daten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).

  • BVerwG, 15.02.1980 - 6 P 80.78

    Dienstpostenbeschreibung - Arbeitsplatzbeschreibung - Fragebogen -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - ZBR 1981, 132> und vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - PersR 1986, 95>) ist ein Personalfragebogen im Sinne dieser Vorschrift ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten enthält.

    Wenn dies der Fall ist, dann kommt solchen Erhebungsbogen der Charakter eines Personalfragebogens zu, da es für die rechtliche Einordnung nur auf den Inhalt des Fragebogens, nicht aber auf den damit verfolgten Zweck ankommt (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - a.a.O.).

  • BAG, 09.09.1975 - 1 ABR 20/74

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei einer Erneuten Inbetriebnahme eines

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).
  • BAG, 10.07.1979 - 1 ABR 50/78

    Fahrtenschreiber als technische Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).
  • BAG, 06.12.1983 - 1 ABR 43/81

    Mitbestimmung bei Datensichtgeräten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).
  • BAG, 23.04.1985 - 1 ABR 2/82

    Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Einführung eines rechnergesteuerten

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).
  • BAG, 11.03.1986 - 1 ABR 12/84

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zahlreichen Entscheidungen mit der Auslegung der nahezu gleichlautenden Mitbestimmungsvorschrift des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG befaßt und ist dabei insbesondere auch auf den Begriff der "Überwachung" von Verhalten oder Leistung der Arbeitnehmer sowie auf die Frage eingegangen, unter welchen Voraussetzungen eine technische Einrichtung zu dieser Überwachung "bestimmt" ist (vgl. insbesondere die Beschlüsse vom 9. September 1975 - 1 ABR 20/74 - , vom 10. Juli 1979 - 1 ABR 50/78 - , vom 6. Dezember 1983 - 1 ABR 43/81 - <BAG 44, 285> , vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - <BAG 46, 367> , vom 23. April 1985 - 1 ABR 2/82 - und vom 11. März 1986 - 1 ABR 12/84 - ).
  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - ZBR 1981, 132> und vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - PersR 1986, 95>) ist ein Personalfragebogen im Sinne dieser Vorschrift ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten enthält.
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Soweit jedoch der Gesetzgeber in den Personalvertretungsgesetzen einen mit der betriebsverfassungsrechtlichen Regelung im wesentlichen gleichlautenden Mitbestimmungstatbestand geschaffen hat, muß - wenn nicht Anlaß für eine abweichende Auslegung gegeben ist - davon ausgegangen werden, daß er damit für die Personalvertretungen eine gleichartige Beteiligungsbefugnis begründen wollte (vgl. BVerwGE 75, 365 [BVerwG 06.02.1987 - 6 P 8/84] zur Mitbestimmung in Fragen der Lohngestaltung).
  • StGH Hessen, 30.04.1986 - P.St. 1023

    Alarmbereitschaft; allgemeine Persönlichkeitsrecht; Angestellter; Antragsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84
    Das gilt jedenfalls dann, wenn - worauf der Hessische Staatsgerichtshof in Abschnitt IV Nr. 8 b seines Urteils vom 30. April 1986 - P. St. 1023 - (PersV 1986, 227) zu dem Mitbestimmungstatbestand des § 61 Abs. 1 Nr. 17, zweiter Spiegelstrich, des Hessischen Personalvertretungsgesetzes in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 11. Juli 1984 (GVBl. 1984 I S. 181) zu Recht hingewiesen hat - bei der Auslegung und Anwendung des Mitbestimmungstatbestandes des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG der dem Dienstherrn in organisatorischen Angelegenheiten zustehende Regelungsspielraum, in den die Mitbestimmung nicht eindringen darf, als Schranke des Mitbestimmungsrechts beachtet wird (vgl. § 104 Satz 3 BPersVG).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 P 16.91

    Personalvertretung - Zustimmungsfrist - Zustimmungsverweigerung -

    Dies hat der Senat in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bereits entschieden (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53).

    Aus diesen Gründen ist es nach der Rechtsprechung für die Anwendung der Mitbestimmungsregelung nicht erheblich, ob die Beschäftigten allein durch die technische Einrichtung überwacht werden oder ob sie in Erfüllung ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen an der Überwachung etwa durch regelmäßig zu erstellende Tätigkeitsberichte aktiv mitwirken (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O.).

    Im übrigen kann nach der Rechtsprechung des Senats eine solche Regelung über die Begrenzung bestehender Überwachungsmöglichkeiten gegenüber der Personalvertretung (dauerhafte) Verbindlichkeit nur erlangen, wenn sie Inhalt einer Dienstvereinbarung ist; eine entsprechende einseitige Versicherung des Dienststellenleiters genügt dazu nicht (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - a.a.O.).

  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 16.21

    Soziale Medien mit Kommentarfunktion können mitbestimmungspflichtige

    Nach diesen Vorschriften, die regelmäßig nicht anders als die vergleichbare betriebsverfassungsrechtliche Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auszulegen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 20), hat der Personalrat mitzubestimmen bei Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen.

    Denn schon allein die Speicherung dieser Daten birgt grundsätzlich die Gefahr in sich, dass sie auch ausgewertet werden und damit möglicherweise in die Persönlichkeitssphäre der Beschäftigten eingegriffen wird (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 21).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).

  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    Hier geht es in erster Linie um das auch vom Beteiligten nicht in Zweifel gezogene Mitbestimmungsrecht nach § 79 Abs. 3 Nr. 9 LPVG Baden-Württemberg (vgl. auch Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84, PersR 1988, 51).

    Eine solche ist nämlich schon bei einer Eignung zur Kontrolle des zumindest auch willentlich beeinflußbaren Tuns und Unterlassens der Beschäftigten gegeben (vgl. zu § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auch BAGE 51, 217 ; zu § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG : Schneider PersR 1988, 87, 90).

  • BVerwG, 27.11.1991 - 6 P 7.90

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei neuen Arbeitsmethoden

    Wie der Senat in dem Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 = DVBl. 1988, 355 = PersR 1988, 51) ausgeführt hat, unterliegen gemäß § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG alle diejenigen technischen Einrichtungen der Mitbestimmung des Personalrats, die ihrer Konstruktion oder konkreten Verwendungsweise nach eine Überwachung von Verhalten oder Leistung der Beschäftigten ermöglichen.
  • BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22

    Mitbestimmungsrecht des Personalreates im Zusammenhang mit dem Betrieb einer

    Ebenso wie die bundesrechtlichen Vorschriften (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 20) ist damit § 88 Abs. 1 Nr. 32 HmbPersVG regelmäßig nicht anders auszulegen als die vergleichbare betriebsverfassungsrechtliche Regelung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

    Denn schon allein die Speicherung dieser Daten birgt grundsätzlich die Gefahr in sich, dass sie auch ausgewertet werden und damit möglicherweise in die Persönlichkeitssphäre der Beschäftigten eingegriffen wird (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 21).

    In der Rechtsprechung sowohl des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 22, vom 9. Dezember 1992 - 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276 und vom 29. August 2001 - 6 P 10.00 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 8 S. 16) als auch des Bundesarbeitsgerichts (Beschlüsse vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 und vom 23. April 1985 - 1 ABR 39/81 - juris Rn. 36) ist geklärt, dass es für die Mitbestimmungspflichtigkeit der Maßnahme nicht darauf ankommt, ob die leistungs- und verhaltensbezogenen Daten unmittelbar auf technischem Weg, also durch die Einrichtung selbst, erhoben werden oder ob sie dem System zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden müssen (mittelbare Datenerfassung).

  • BVerwG, 26.09.2006 - 6 PB 10.06

    Sichtweise bei der Auslegung von § 75 Abs. 3 Nr. 17

    Ein Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung kommt nur bei solchen Einrichtungen in Betracht, die eine Aussage unmittelbar über Verhalten oder Leistung der Beschäftigten liefern (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1987 BVerwG 6 P 32.84 Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 23).

    Der angefochtene Beschluss weicht nicht von den Senatsbeschlüssen vom 16. Dezember 1987 (a.a.O.) und vom 23. September 1992 (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 P 10.00

    Mitbestimmung des Personalrats; Überwachung von Verhalten oder Leistung von

    Ein technisches Überwachungssystem liegt vielmehr auch dann vor, wenn es Verhaltens- oder Leistungsdaten verarbeitet, die auf nichttechnischem Wege gewonnen und dem System lediglich zum Zwecke der Speicherung und Verarbeitung eingegeben werden (vgl. Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 S. 16, 22; Beschluss vom 9. Dezember 1992 - BVerwG 6 P 16.91 - BVerwGE 91, 276, 280; BAG, Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 374 ff.).

    Die dazu ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 53 zum "Mitarbeiter-Berichtswesen") wie des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367 zum "Technikerberichtssystem") hatten gemeinsam, dass die betroffenen Beschäftigten arbeitstäglich Erhebungsbögen auszufüllen hatten, die in regelmäßigen Abständen maschinell ausgewertet wurden.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2006 - 60 PV 19.05

    Beteiligungsrechte des Personalrats bei der Installierung von Videokameras in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu der im Wesentlichen gleich lautenden Bestimmung des § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG, der sich der Senat für § 85 Abs. 1 Nr. 13 PersVG entsprechend anschließt, ist bei der Auslegung, ob eine technische Einrichtung im hier interessierenden Sinne dazu "bestimmt" ist, das Verhalten oder die Leistung des Beschäftigten bzw. der Dienstkraft zu überwachen, von einer - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - objektiv-finalen Betrachtungsweise auszugehen (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 -, PersV 1989, 68, 70; Beschluss vom 22. September 1992 - 6 P 26.90 -, PersV 1993, 225, 227, jew. m.w.N.).

    Der Abschluss einer solchen Vereinbarung setze freilich gerade voraus, dass hinsichtlich der beabsichtigten Maßnahme überhaupt ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats gegeben sei (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987, a.a.O., S. 70).

    "Verfassungsrechtliche Gründe schließen es grundsätzlich nicht aus, dass neben technischen Einrichtungen, die vom Dienststellenleiter ausdrücklich zum Zwecke der Überwachung der Beschäftigten eingesetzt werden, auch solche der Mitbestimmung der Personalvertretung unterworfen werden, bei denen diese Absicht zwar nicht besteht, bei denen aber auf Grund der objektiven Gegebenheiten der Anlage Beschäftigtendaten anfallen, von denen der Dienststellenleiter - möglicherweise ohne Kenntnis der Beschäftigten und ohne dass sie sich darauf einstellen können - bei der Beurteilung ihres Verhaltens oder ihrer Leistung Gebrauch machen kann ... Unter diesen Voraussetzungen kann es dem Dienststellenleiter zugemutet werden, mit dem Personalrat eine Dienstvereinbarung zu schließen und darin die Modalitäten der Speicherung und weiteren Verwendung der - nach Angaben der Dienststelle für die Verhaltens- und Leistungskontrolle nicht benötigten - Daten verbindlich festzulegen" (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987, a.a.O., S. 71).

  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 35.85

    Video-Anlage - Beschäftigte - Arbeitsplatz - Installation - Versteckte

    Schon in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (DVBl. 1988, 355 = PersR 1988, 51 = CR 1988, 498) hat der Senat - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - den Schutzzweck der Vorschrift darin gesehen, durch eine weitreichende und gleichberechtigte Beteiligung der Personalvertretung sicherzustellen, daß die Beeinträchtigungen und Gefahren für den Schutz der Persönlichkeit der Beschäftigten am Arbeitsplatz, welche von der Technisierung der Verhaltens- und Leistungskontrolle ausgehen, auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben.

    Dieses weite Verständnis des Begriffes "überwachen", von dem der Senat schon in seinem Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - (a.a.O.) ausgegangen ist, gebietet der mit der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 17 BPersVG bezweckte Persönlichkeitsschutz der Beschäftigten.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20

    Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde

    Umgekehrt lässt eine händische Eingabe den Mitbestimmungstatbestand nicht entfallen, wenn die Auswertung automatisiert ist (BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - juris Rn. 23).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind beide Vorschriften im Wesentlichen gleich auszulegen; die Interessenlage in privaten Betrieben und öffentlichen Behörden gleicht sich insoweit (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1987 - 6 P 32.84 - juris Rn. 19; ähnlich Kaiser/Annuß in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, BPersVG § 75 Rn. 536).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2011 - 60 PV 10.10

    Mitbestimmung; Mitwirkung; Computerprogramm; Fachanwendung; Musikschule;

  • BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.05.2020 - 62 PV 5.20
  • VGH Hessen, 19.02.2004 - 22 TL 1768/03

    Personalrat; Zeiterfassungssystem; Mitbestimmung; unzulässiger Initiativantrag

  • BAG, 15.12.1992 - 1 ABR 24/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einführung einer Überwachungseinrichtung

  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2675/90

    Mitbestimmungsrecht bei Einführung einer EDV-gestützten Parkerlaubnisverwaltung

  • BVerwG, 13.08.1992 - 6 P 20.91

    Betriebsrat - Zeiterfassungsgerät

  • VGH Baden-Württemberg, 12.12.2000 - PL 15 S 518/00

    Mitbestimmung: technische Einrichtung zur Überwachung

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 5/06

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch in Krankenhäusern verwandten

  • BVerwG, 31.08.1988 - 6 P 21.86

    Mitbestimmung eines Personalrates - Installation und Anwendung einer

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.2639

    Das Ausdrucken, Auswerten und Sammeln von Bestandteilen elektronisch geführter

  • OVG Sachsen, 17.01.2019 - 8 A 677/18

    Technische Einrichtung; Excel-Tabelle; Maßnahme; Weisung; Trägerversammlung;

  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 PB 6.08

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrats zu einer für die tariflichen

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3572/87

    Personalvertretung: Einführung der EDV

  • VG Ansbach, 23.10.2012 - AN 7 P 11.01315

    Vorlagepflichten bezüglich so genannter Kurzübersichten im Rahmen elektronisch

  • BVerwG, 22.05.1992 - 6 PB 24.91

    Mitbestimmung eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Zulassung der

  • VG Neustadt, 29.01.2014 - 4 L 77/14

    Anwohner scheitert ebenfalls mit Eilantrag auf Wasserversorgung im Frankensteiner

  • VGH Bayern, 01.04.1992 - 17 P 91.2137

    Mitbestimmung bei der Einführung eines Anwenderprogramms im Kfz-Zulassungswesen ;

  • OVG Berlin, 31.03.1992 - PV Bln 15.89

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung über den Inhalt von

  • OVG Berlin, 18.07.1991 - PV Bln 9.91

    Computergestützte Evaluation der Lehre

  • VG Frankfurt/Main, 16.06.2003 - 23 L 621/03

    Personalrat; Initiativantrag; automatische Zeiterfassung

  • VG Neustadt, 12.12.2013 - 4 K 388/13

    Kein Anspruch auf Fertigstellung einer Straße gegen die Kommune, wenn der private

  • OVG Hamburg, 10.12.2018 - 8 Bf 40/17

    Mitbestimmungspflichtigkeit einer Maßnahme; Komponente "Kandidatenprofil" des

  • VG Berlin, 24.04.1989 - FK (Bln) - A - 20.88

    Personalverwaltung; Personalrat; Personalfragebogen; Erhebungsbogen; Fragebogen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1989 - CB 13/87

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einführung eines Textsystems

  • BVerwG, 02.02.1990 - 6 PB 11.89

    Überwachungsgeeignete Anlagen der elektronischen Datenverarbeitung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 20 A 762/12

    Mitbestimmung des Personalrates bei wesentlicher Änderung oder Ausweitung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92

    Mitbestimmung des Personalrates: Erhebungsbogen für eine

  • VGH Hessen, 29.03.1989 - BPV TK 3992/87

    Personalvertretung: Einführung einer Telefongebührenerfassung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2020 - PL 15 S 2247/19

    Mitbestimmungsrecht bei der regelmäßigen elektronischen Datenerhebung von

  • OVG Sachsen, 07.10.2021 - 9 A 17/20

    Excel-Tabelle; Mitbestimmung; Leistungsprofil; Leistungsvergleich; Personalrat;

  • VG Sigmaringen, 02.08.2017 - PL 11 K 499/17

    Mitbestimmungspflicht bei der Einführung eines Konferenzsystems zur Aufzeichnung

  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 18 P 12.2641

    Das Ausdrucken, Auswerten und Sammeln von Bestandteilen elektronisch geführter

  • BVerwG, 05.02.1990 - 6 PB 14.89

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einführung eines Textsystems

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 62 K 9.18

    Mitbestimmungsfreiheit des Inhalts eines Fragebogens

  • OVG Sachsen, 27.04.2016 - 9 B 368/15

    Beschwer; Feststellungsantrag; technische Einrichtung; objektive Eignung;

  • VGH Hessen, 27.02.1991 - BPV TK 2740/90

    Eintritt der Fiktionswirkung des BPersVG § 69 Abs 2 S 5 wegen sachlich

  • VGH Hessen, 09.11.1988 - HPV TL 319/86

    Mitbestimmung bei Speicherung versicherungsrechtlichen Daten der eigenen

  • VGH Hessen, 09.11.1988 - HPV TL 320/86

    Mitbestimmung bei Speicherung versicherungsrechtlicher Daten der eigenen

  • VG Berlin, 11.02.2005 - 60 A 34.04
  • VG Düsseldorf, 29.10.2007 - 34 K 2740/07

    Anwendung einer in einer Schule installierten Video-Überwachungsanlage als

  • VG Gießen, 08.03.2004 - 22 L 604/04

    Land Hessen: Konzept zur Einrichtung der Personalvermittlungsstelle und

  • VG Berlin, 27.06.2019 - 61 K 1.19

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats

  • VG Potsdam, 14.05.2013 - 21 K 2570/12

    Personalvertretungsrecht der Länder

  • VG Ansbach, 23.10.2012 - AN 7 P 12.00506

    Ausdruck; Sammlung und Auswertung der elektronisch übermittelten Bescheidrubren

  • ArbG Münster, 15.08.1989 - 3 Ga 16/89

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats ; Kollektives Regelungsbedürfnis;

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