Rechtsprechung
| BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 39.93 |
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerwGE 97, 68
- NVwZ-RR 1995, 333
- DVBl 1995, 618
- NVwZ 1995, 790 (Ls.)
Wird zitiert von ... (68)
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
b) Darüber, ob in der Ausbildungsdienststelle ein geeigneter und besetzbarer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, hat primär der Haushaltsgesetzgeber zu entscheiden (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 77).Ist daher in den verbindlichen Erläuterungen des Haushaltsplans eine Stelle für Angestellte für die vom Jugendvertreter erworbene Qualifikation ausgewiesen und ist diese Stelle im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unbesetzt, so ist diese Stelle vorrangig mit dem Jugendvertreter zu besetzen (…vgl. Beschluss vom 13. März 1989 a.a.O. S. 14; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 77).
Auf dieser zweiten Entscheidungsebene, nämlich derjenigen der Stellenbesetzung, kommt der in § 9 BPersVG normierte qualifizierte Diskriminierungsschutz zum Tragen, welcher - über § 8 BPersVG hinaus - selbst dann eintritt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Arbeitgeber den Betroffenen nicht wegen seiner Tätigkeit für die Jugend- und Auszubildendenvertretung benachteiligt hat (vgl. Beschluss vom 24. April 1991 - BVerwG 6 PB 18.90 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 9 S. 33 f.; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 76).
Lässt sich nach erschöpfender Aufklärung des Sachverhalts durch das Gericht unter Mitwirkung der Beteiligten nicht zweifelsfrei ermitteln, ob solche Tatsachen vorliegen, ist das Auflösungsbegehren abzulehnen (…vgl. Beschluss vom 24. April 1991 - BVerwG 6 PB 18.90 - a.a.O. S. 34; Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwGE 6 P 39.93 - a.a.O. S. 76 f.).
f) Das vom Verwaltungsgerichtshof angesprochene Problem des Einstellungsstopps stellt sich hier nicht (vgl. dazu allgemein: Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - a.a.O. S. 77 ff.; Beschluss vom 13. September 2001 - BVerwG 6 PB 9.01 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22;… zum damaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost Telekom: Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - a.a.O. S. 15 ff.).
- OVG Sachsen, 01.04.2009 - PL 9 A 552/08
Personalvertretungsrecht; Weiterbeschäftigungsanspruch des …
Lässt ein verwaltungsseitiger Einstellungsstopp Ausnahmen zu, so müssen diese so eindeutig gefasst sein, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d. h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen lässt (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, BVerwGE 97, 68).Vielmehr reicht es aus, dass sich der Haushaltsgesetzgeber auf globale Vorgaben zur Personaleinsparung in bestimmten Ressortbereichen beschränkt (BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, BVerwGE 97, 68).
Lässt ein behördlicher Einstellungsstopp Ausnahmen zu, so dürfen diese nicht in erheblichem Umfang für Wertungen offen bleiben, sondern müssen so eindeutig gefasst sein, dass sich auch nur der Verdacht einer Benachteiligungsabsicht von vornherein, d. h. anhand objektiver Kriterien, ausschließen lässt (BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O.).
Damit hat der Antragsteller, der darlegungs- und beweisbelastet ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O.), nicht nachgewiesen, dass ihm die Weiterbeschäftigung des Beteiligten zu 1 im gesamten Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz unzumutbar ist.
Vielmehr sind die Voraussetzungen einer Auflösung des kraft Gesetzes zustande gekommenen Arbeitsverhältnisses enger und qualifizierter, indem dem Arbeitgeber die Nachweisführung auferlegt wird, dass und aus welchen gewichtigen Gründen ihm die Weiterbeschäftigung ausnahmsweise ("unter Berücksichtigung aller Umstände") unzumutbar ist (ebenso zu § 9 BPersVG: BVerwG, Beschl. v. 2.11.1994, a. a. O.).
- BVerwG, 01.12.2003 - 6 P 11.03
Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Weiterbeschäftigung von …
a) Arbeitgeber im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG ist derjenige, der beim Vertragsschluss Vertragspartner des Arbeitnehmers wäre (vgl. Beschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 71).
- VG Meiningen, 09.02.2011 - 3 P 50020/10
Personalvertretungsrecht der Länder; Weiterbeschäftigungsverlangen eines Jugend- …
Der nicht fristgebundene (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 39/93 - PersR 1995, 170; zitiert nach Juris), mit Blick auf den Zeitablauf prozessual nicht verwirkte und auch ansonsten zulässige (Feststellungs-) Antrag, über den die Fachkammer gemäß § 83 Abs. 2 ThürPersVG in Verbindung mit § 83 Abs. 4 ArbGG trotz Ausbleibens von Beteiligten entscheiden konnte, ist unbegründet.Die (ggf. wiederholte) Abschlussprüfung ist erst bestanden, wenn das Prüfungsverfahren abgeschlossen und das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt worden ist (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - a.a.O. -).
Aus diesem Geschehen, das der Beteiligte zu 1. damit erklärt hat, dass er zunächst nicht bemerkt habe, dass das Weiterbeschäftigungsverlangen außerhalb der Frist liege, kann der Antragsteller schon deshalb nichts Günstiges für sich herleiten, weil es nicht innerhalb, sondern außerhalb des am 07.09.2010 endenden Drei- Monats-Zeitraums liegt (vgl. hierzu: BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - a.a.O. -).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 9 BPersVG (BVerwG, Beschluss vom 02.11.1994 - a.a.O. -) und des Bundesarbeitsgerichts zu der weitgehend wort-.
- VG Berlin, 16.09.2008 - 62 A 19.08
Weiterbeschäftigung eines JAV-Mitglieds nach der Ausbildung; Weiterbeschäftigung …
Ausnahmen gelten jedoch u.a. dann, wenn eine übergeordnete Behörde in Vollzug wenigstens globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung einen Einstellungsstopp verfügt (BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 10).In Fällen einer sogenannten qualifizierten administrativen Sperre - wie hier - wird nach der Rechtsprechung des BVerwG (etwa Beschlüsse vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, a.a.O. und vom 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22; vgl. auch Beschluss vom - 6 P 48.93 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 [S. 15]), der die Kammer ebenso wie das OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 6. September 2007 -OVG 60 PV 10.06 - ; ebenso bereits OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - OVG 60 PV 13.02 -) folgt, der Schutzzweck des § 9 BPersVG (resp. § 10 PersVG Berlin) gewahrt, wenn der Haushaltsgesetzgeber wenigstens globale Vorgaben zur Personaleinsparung (eventuell in bestimmten Ressorts) macht, die Entwicklung sachgerechter Kriterien (aber) der Verwaltung überlässt, wenn deshalb ein genereller Einstellungsstopp für nachgeordnete Behörden verfügt wird und wenn die Verfügung den Geboten der Schutznorm sonst entspricht.
Insbesondere müssen, falls der Einstellungsstopp Ausnahmen enthält, diese eindeutig/klar sein, damit sich selbst Verdacht der Benachteiligung bei ihrer Anwendung ausschließen lässt (BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, a.a.O. mit exemplarischen Maßgaben); dies ist insbesondere bei einem objektiven Kriterium der Fall, etwa, wenn die Ausnahme zumindest der Sache nach an unabweisbar vordringlichen Personalbedarf knüpft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.9.2001 - 6 PB 9.01 -, a.a.O.).
Das - ebenso wie in entsprechenden Rundschreiben für die vorangegangenen Haushaltsjahre - verwendete Kriterium "in besonderen Ausnahmefällen ... unabweisbarer Bedarf" (so Nr. 10.2 des 1. HWR 08) ist objektiv und eindeutig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, a.a.O. und OVG Berlin…, Beschluss vom 8. April 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 13.09.2001 - 6 PB 9.01
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
Der angefochtene Beschluss weicht nicht vom Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - (BVerwGE 97, 68) ab.b) Die in Abschnitt 2 der Beschwerdebegründung behauptete Abweichung von dem genannten Senatsbeschluss vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - ist ebenfalls nicht gegeben.
- VG Berlin, 16.09.2008 - 62 A 14.08
Einstellungsstopp und Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugend- und …
Ausnahmen gelten jedoch u.a. dann, wenn eine übergeordnete Behörde in Vollzug wenigstens globaler Anweisungen des Haushaltsgesetzgebers zur Personaleinsparung einen Einstellungsstopp verfügt (BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 10).In Fällen einer sogenannten qualifizierten administrativen Sperre - wie hier - wird nach der Rechtsprechung des BVerwG (etwa Beschlüsse vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, a.a.O. und vom 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 22; vgl. auch Beschluss vom - 6 P 48.93 -, Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 [S. 15]), der die Kammer ebenso wie das OVG Berlin-Brandenburg (vgl. Beschluss vom 6. September 2007 -OVG 60 PV 10.06 - ; ebenso bereits OVG Berlin, Beschluss vom 8. April 2003 - OVG 60 PV 13.02 -) folgt, der Schutzzweck des § 9 BPersVG (resp. § 10 PersVG Berlin) gewahrt, wenn der Haushaltsgesetzgeber wenigstens globale Vorgaben zur Personaleinsparung (eventuell in bestimmten Ressorts) macht, die Entwicklung sachgerechter Kriterien (aber) der Verwaltung überlässt, wenn deshalb ein genereller Einstellungsstopp für nachgeordnete Behörden verfügt wird und wenn die Verfügung den Geboten der Schutznorm sonst entspricht.
Insbesondere müssen, falls der Einstellungsstopp Ausnahmen enthält, diese eindeutig/klar sein, damit sich selbst Verdacht der Benachteiligung bei ihrer Anwendung ausschließen lässt (BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, a.a.O. mit exemplarischen Maßgaben); dies ist insbesondere bei einem objektiven Kriterium der Fall, etwa, wenn die Ausnahme zumindest der Sache nach an unabweisbar vordringlichen Personalbedarf knüpft (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13.9.2001 - 6 PB 9.01 -, a.a.O.).
Das - ebenso wie in entsprechenden Rundschreiben für die vorangegangenen Haushaltsjahre - verwendete Kriterium "in besonderen Ausnahmefällen ... unabweisbarer Bedarf" (so Nr. 10.2 des 1. HWR 08) ist objektiv und eindeutig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.11.1994 - 6 P 39.93 -, a.a.O. und OVG Berlin…, Beschluss vom 8. April 2003, a.a.O.).
- BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98
Personalvertretungsrecht
Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses insbesondere schon dann unzumutbar, wenn der Arbeitgeber dem früheren Vertreter der Jugend- und Auszubildendenvertretung keinen auf Dauer angelegten Arbeitsplatz zum Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung bereitstellen kann, der dessen Ausbildung entspricht und ihn sowohl hinsichtlich der rechtlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses als auch der Vergütung und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten einem Beschäftigten gleichstellt, der vom Arbeitgeber für eine vergleichbare Tätigkeit ausgewählt und eingestellt worden ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Oktober 1985 - BVerwG 6 P 13.84 - BVerwGE 72, 154, 156; 31. Mai 1990 - BVerwG 6 P 16.88 - PersR 1990, 256, 258; 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68, 77; 9. Oktober 1996 - BVerwG 6 P 21.94 - BVerwGE 102, 106, 112). - BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung ist für die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zugemutet werden kann, der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses maßgeblich (vgl. Beschlüsse vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 223 ; vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 39.93 - BVerwGE 97, 68 ; vom 2. November 1994 - BVerwG 6 P 48.93 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 11 S. 14; vom 9. September 1999 - BVerwG 6 P 5.98 - BVerwGE 109, 295 ; vom 17. Mai 2000 - BVerwG 6 P 8.99 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 19 S. 10;… vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - juris Rn. 21). - OVG Thüringen, 20.12.2005 - 5 PO 1488/04
Personalvertretungsrecht der Länder; Unzumutbarkeit des …
In der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. in Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung: Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 02.11.1994 - 6 B 39.93 -, BVerwGE 97, 68 m. w. N.), der sich der Senat anschließt, ist die Frage der Unzumutbarkeit vor dem Hintergrund des Schutzzweckes des grundsätzlichen Anspruchs auf Weiterbeschäftigung zu beantworten.Dies ist allerdings regelmäßig nur dann der Fall, wenn es sich um wirkliche Ausnahmefälle handelt, die sachdienlich mit übergeordneten Gesichtspunkten begründet und in ihrem Wirkungskreis eindeutig definiert worden sind, etwa durch verbindliche Pläne für die nach dem Personalabbau zu schaffenden Strukturen oder durch Eingrenzung nach regionalen Gesichtspunkten und/oder nach Berufssparten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.09.2001 - 6 PB 9.01 -, ZfBR 2001, 291; Beschluss vom 02.11.1994 - 6 P 39.93 -, PersR 1995, 206).
- BVerwG, 04.04.1997 - 6 PB 4.97
- VG Lüneburg, 25.01.2006 - 9 A 1/05
Gerichtliche Auflösung eines - aus Schutzgründen - personalvertretungsrechtlich …
- VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - PL 15 S 533/08
Jugendvertreter; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Unzumutbarkeit der …
- BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 13.08
Weiterbeschäftigung einer Jugendvertreterin; Auflösungsantrag des öffentlichen …
- OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2006 - 1 L 35/06
Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes (§ 46 Abs. 1 Satz 1 …
- OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 3/07
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Stellung des …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 A 200/08
SächsPersVG § 9 Abs 4
- OVG Niedersachsen, 28.11.2007 - 18 LP 7/05
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 A 202/08
SächsPersVG § 9
- BVerwG, 15.12.2000 - 6 PB 5.00
- BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Wahl zum Jugendvertreter kurz vor …
- BVerwG, 12.10.2009 - 6 PB 28.09
Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/07
Anspruch eines beim Staatlichen Vermessungsamt ausgebildeten …
- OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 18 LP 9/06
Stellung eines Auflösungsantrags durch den hauptamtlichen Vizepräsidenten einer …
- BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 1.07
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Besetzungssperre des …
- OVG Niedersachsen, 12.12.2007 - 17 LP 4/06
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters; Stellung des …
- BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98
Personalvertretungsrecht
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 9.99
Personalvertretungsrecht
- BVerwG, 15.12.2000 - 6 PB 6.00
- OVG Sachsen-Anhalt, 20.07.2007 - 1 L 114/07
Zur Verwendungszulage gemäß § 46 Abs. 1 Satz 1 BBesG (Fassung 1997)
- OVG Sachsen, 21.08.2009 - PB 8 A 29/08
Weiterbeschäftigungsanspruch; Einstellungsstopp; interne Ausschreibung
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.1999 - 8 L 313/98
Weiterbeschäftigung, Jugend- und Ausbildungsvertretung
- BVerwG, 27.05.2002 - 6 PB 2.02
- VG Saarlouis, 26.02.2008 - 9 K 1498/07
Weiterbeschäftigung von Jugend- und Auszubildendenvertreter; …
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 12.10
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; Vertretung des öffentlichen …
- BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93
Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der …
- OVG Sachsen, 27.10.2009 - PL 9 B 709/09
Arbeitsverhältnis, Jugend- und Auszubildendenvertreter
- BVerwG, 17.05.2000 - 6 P 8.99
Personalvertretungsrecht
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.04.2003 - 5 L 4/02
Jugendvertreter, Lehrlingsvertreter, Weiterbeschäftigung, Unzumutbarkeit, …
- VG Hannover, 08.05.2003 - 17 A 2504/02
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters bei …
- VGH Baden-Württemberg, 12.11.1996 - PL 15 S 1802/96
Weiterbeschäftigungsverlangen eines Mitglieds der Jugend- und …
- VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 4/04
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 58 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 NPersVG; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2005 - 5 L 5/04
Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
- VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 1/06
Personalvertretungsrecht - Feststellung, dass ein Weiterbeschäftigungsverhältnis …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 61 PV 4.10
Jugend- und Auszubildendervertreterin; Weiterbeschäftigung; …
- VG Düsseldorf, 22.06.2012 - 40 K 3157/11
Weiterbeschäftigungsverlangen Arbeitgeber Jugendvertreter JAV befristeter …
- VGH Bayern, 19.11.2012 - 18 P 11.1960
1. Ein Weiterbeschäftigungsverlangen i.S. von § 9 Abs. 2 BPersVG, das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.02.2008 - 60 PV 1.07
Personalvertretungsrecht: Auflösung des Arbeitsverhältnisses eines Jugend- und …
- BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 14.08
- BVerwG, 23.07.2008 - 6 PB 15.08
- BVerwG, 30.05.2007 - 6 PB 3.07
- VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 10.01330
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugendvertreters
- BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 6.93
- VG Ansbach, 04.12.2012 - AN 7 P 11.00509
Weiterbeschäftigungsanspruch eines örtlichen Jugendvertreters
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 5 A 11117/05
Personalvertretungsrecht, Personalvertretung, Jugendvertreter, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.05.2009 - 61 PV 1.07
Öffentliches Dienstrecht: Weiterbeschäftigungsanspruch eines Auszubildenden …
- BVerwG, 21.02.2011 - 6 P 13.10
- VGH Hessen, 18.12.2004 - 22 TL 312/04
Ausbildungsdienststelle, Budgetierung, freier Dauerarbeitsplatz, …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.1999 - 8 L 272/98
Schlagworte: Personalratswahl, Wahlanfechtung, Wahlvorschlag
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2004 - 8 L 311/03
BPersVG § 9
- VGH Hessen, 06.07.1995 - TK 2100/94
Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern nach Einstellungstopp …
- OVG Brandenburg, 28.01.1999 - 6 A 193/98
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.06.2007 - 8 L 412/05
Einstellungsstopp und Weiterbeschäftigungsanspruch nach § 9 BPersVG
- VG Düsseldorf, 16.09.2010 - 34 K 3876/10
- VG Göttingen, 04.12.2002 - 7 A 7005/02
Zur Vertretung des Landes im Lösungsverfahren nach §§ 9 Abs. 4 BPersVG, 58 …
- VGH Bayern, 31.05.2010 - 6 ZB 09.557
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; planungsrechtliche Grundlage …
- VGH Bayern, 31.05.2010 - 6 ZB 09.562
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; planungsrechtliche Grundlage …
- VGH Bayern, 31.05.2010 - 6 ZB 09.592
Erschließungsbeitragsrecht; Vorausleistung; planungsrechtliche Grundlage …
