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   BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02   

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BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02 (https://dejure.org/2002,1242)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2002 - 6 P 4.02 (https://dejure.org/2002,1242)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2002 - 6 P 4.02 (https://dejure.org/2002,1242)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 82 Abs. 1
    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den gesamten Geschäftsbereich; Einstellung von Anwärtern für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst; Wasser- und Schifffahrtsdirektion.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 82 Abs. 1
    Einstellung von Anwärtern für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den gesamten Geschäftsbereich; Wasser- und Schifffahrtsdirektion; Zuständigkeit der Stufenvertretung

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit der Stufenvertretung - Leiter der Mittelbehörde - Maßnahme für den gesamten Geschäftsbereich - Einstellung von Anwärtern für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst - Wasser- und Schifffahrtsdirektion - Beteiligung des Bezirkspersonalrats - ...

  • Judicialis

    BPersVG § 82 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 82 Abs. 1
    Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den gesamten Geschäftsbereich; Einstellung von Anwärtern für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst; Wasser- und Schifffahrtsdirektion

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2003, 622 (Ls.)
  • NZA-RR 2003, 55 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.10.1978 - 6 P 7.78

    Wahlverfahren - Feststellung der Wahlberechtigung - Wählbarkeit von Beschäftigten

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
    a) Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig ergibt, ist die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats dann gegeben, wenn der Leiter der Mittelbehörde über die Angelegenheit einer nachgeordneten Dienststelle entscheidet (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80, 83; Beschluss vom 18. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 7.78 - BVerwGE 56, 330, 336; Beschluss vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1 S. 6).

    b) Nicht aus dem Wortlaut der Regelung in § 82 Abs. 1 BPersVG, aber aus der Gesetzessystematik sowie aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung folgt, dass die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats auch dann gegeben ist, wenn der Leiter der Mittelbehörde eine Maßnahme für seinen gesamten Geschäftsbereich trifft, also eine Angelegenheit regelt, welche die Beschäftigten der Mittelbehörde und die der nachgeordneten Unterbehörden gleichermaßen betrifft (vgl. Beschluss vom 14. September 1977 - BVerwG 7 P 45.77 - Buchholz 238.3 A § 53 BPersVG Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 18. Oktober 1978 a.a.O. S. 335; Beschluss vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - BVerwGE 61, 51, 58).

    Zu diesem Personenkreis zählen neben den Beschäftigten der nachgeordneten Dienststellen auch die Beschäftigten der Mittelbehörde selbst (vgl. Beschluss vom 18. Oktober 1978 a.a.O. S. 334).

  • BVerwG, 16.09.1994 - 6 P 33.93

    Ermittlung der zuständigen Personalvertretung bei der Versetzung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
    ff) Der vom Beteiligten zu 1 angesprochene Senatsbeschluss vom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 33.93 - (PersR 1995, 20) behandelt nicht die Beteiligungsbefugnis der Personalvertretungen bei Maßnahmen einer höheren Dienstbehörde, die ihren gesamten Geschäftsbereich betreffen.

    Für die Entscheidung des Senats, dass in derartigen Fällen sowohl der Hauspersonalrat bei der entscheidungsbefugten Dienststelle als auch die dort gebildete Stufenvertretung mitzubestimmen haben, war maßgeblich, dass die von der Versetzung betroffenen Interessen der abgebenden und der aufnehmenden Dienststelle verschiedenartig sind (vgl. Beschluss vom 16. September 1994 a.a.O. S. 22).

  • BVerwG, 08.10.1980 - 6 P 16.79

    Vorstand eines Sozialversicherungsträgers - Ersatzkasse -

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
    b) Nicht aus dem Wortlaut der Regelung in § 82 Abs. 1 BPersVG, aber aus der Gesetzessystematik sowie aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung folgt, dass die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats auch dann gegeben ist, wenn der Leiter der Mittelbehörde eine Maßnahme für seinen gesamten Geschäftsbereich trifft, also eine Angelegenheit regelt, welche die Beschäftigten der Mittelbehörde und die der nachgeordneten Unterbehörden gleichermaßen betrifft (vgl. Beschluss vom 14. September 1977 - BVerwG 7 P 45.77 - Buchholz 238.3 A § 53 BPersVG Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 18. Oktober 1978 a.a.O. S. 335; Beschluss vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - BVerwGE 61, 51, 58).
  • BVerwG, 14.09.1977 - 7 P 45.77

    Hauptpersonalrat - Wahlberechtigung - Oberste Bundesbehörde

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
    b) Nicht aus dem Wortlaut der Regelung in § 82 Abs. 1 BPersVG, aber aus der Gesetzessystematik sowie aus dem Sinn und Zweck der Bestimmung folgt, dass die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats auch dann gegeben ist, wenn der Leiter der Mittelbehörde eine Maßnahme für seinen gesamten Geschäftsbereich trifft, also eine Angelegenheit regelt, welche die Beschäftigten der Mittelbehörde und die der nachgeordneten Unterbehörden gleichermaßen betrifft (vgl. Beschluss vom 14. September 1977 - BVerwG 7 P 45.77 - Buchholz 238.3 A § 53 BPersVG Nr. 1 S. 3; Beschluss vom 18. Oktober 1978 a.a.O. S. 335; Beschluss vom 8. Oktober 1980 - BVerwG 6 P 16.79 - BVerwGE 61, 51, 58).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78

    Fliegende Planstelle - Mitbestimmung der Personalvertretung - Besetzung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
    a) Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig ergibt, ist die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats dann gegeben, wenn der Leiter der Mittelbehörde über die Angelegenheit einer nachgeordneten Dienststelle entscheidet (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80, 83; Beschluss vom 18. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 7.78 - BVerwGE 56, 330, 336; Beschluss vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02
    a) Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig ergibt, ist die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats dann gegeben, wenn der Leiter der Mittelbehörde über die Angelegenheit einer nachgeordneten Dienststelle entscheidet (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80, 83; Beschluss vom 18. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 7.78 - BVerwGE 56, 330, 336; Beschluss vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1 S. 6).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

    Näheren Aufschluss darüber geben die Zustimmungsverweigerungsgründe, die dem Personalrat bei der Wahrnehmung seines Mitbestimmungsrechts zu Gebote stehen (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 10 f.).
  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 1.04

    Anhörung des örtlichen Personalrats durch die Stufenvertretung;

    In einem solchen Fall ist der Bezirkspersonalrat bei der Mittelbehörde zur Mitbestimmung berufen (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 BVerwG 6 P 4.02 Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 m.w.N.).

    Insofern gilt, dass der Bezirkspersonalrat zu beteiligen ist, wenn der Leiter der Mittelbehörde eine Maßnahme trifft, welche die Beschäftigten nachgeordneter Dienststellen oder des gesamten Geschäftsbereichs betrifft, dass aber der Hauspersonalrat der Mittelbehörde zu beteiligen ist, wenn deren Leiter Maßnahmen trifft, die ausschließlich die Beschäftigten der Mittelbehörde betreffen (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 a.a.O. S. 8 f. m.w.N.).

    Demgegenüber betont der Senat in ständiger Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 82 Abs. 1 BPersVG, wonach die Stufenvertretung "an Stelle des Personalrats" zu beteiligen ist die Ersatzfunktion der Stufenvertretung (vgl. die Nachweise im Beschluss vom 13. September 2002 a.a.O. S. 8 f.; ferner Beschluss vom 1. April 1986 BVerwG 6 P 7.82 Buchholz 238.3A § 82 BPersVG Nr. 12 S. 7; Beschluss vom 20. Januar 1993 BVerwG 6 P 21.90 Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2 S. 9 f.).

  • BVerwG, 26.11.2008 - 6 P 7.08

    Personalrat der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes; Wahlanfechtungsrecht der

    Danach ist der Gesamtpersonalrat zur Beteiligung berufen, wenn der Leiter der Hauptdienststelle eine Maßnahme beabsichtigt, welche Beschäftigte der verselbstständigten Dienststellen oder alle Beschäftigten der Gesamtdienststelle betrifft (vgl.Beschlüsse vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 f. undvom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 1.04 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 18 S. 15;Urteil vom 20. August 2003 - BVerwG 6 C 5.03 - Buchholz 251.8 § 56 RhPPersVG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 24.11.2015 - 5 P 13.14

    Beamte auf Lebenszeit; Beamte auf Probe; beamtenrechtlicher Einstellungsbegriff;

    Sein Inhalt wird im tradierten Fachsprachgebrauch des Personalvertretungsrechts einerseits unter Rekurs auf den beamtenrechtlich definierten Begriff der Einstellung bestimmt und im Wesentlichen als Begründung eines Beamtenverhältnisses im Wege der Ernennung verstanden (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 13. September 2002 - 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8).

    Dementsprechend ist auch davon auszugehen, dass der Begriff der Einstellung im Sinne von § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG diesen Begriffsinhalt aufgenommen hat und die Ernennung unter Begründung eines Beamtenverhältnisses meint (BVerwG, Beschluss vom 13. September 2002 - 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8; Fischer/Goeres/Gronimus, in: Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht (GKÖD), Bd. 5 - Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder (PVR), K § 76 BPersVG Rn. 6, Stand Februar 2014; Widmaier, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Aufl. 2014, § 76 Rn. 6; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, § 76 Rn. 14, Stand: April 2015; Kersten, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 4. Auflage 2012, § 76 BPersVG Rn. 6).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2009 - 60 PV 3.08

    Personalvertretungsrecht (Berlin) - Mitbestimmungsrechte eines Gesamtpersonalrats

    Die nachgeordneten Ausbildungsstellen sind in diesen Fällen von der Einstellung der Auszubildenden schon insofern betroffen, als sich der ganz überwiegende Teil der Ausbildung bei ihnen vollzieht (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 -, Juris Rn. 18, zu § 82 Abs. 1 BPersVG).

    Die Vertretung dieser Interessen der in den nachgeordneten Behörden und beim Kammergericht selbst Beschäftigten kann indes nur durch diejenige Personalvertretung wahrgenommen werden, die diesen Kreis der Beschäftigten auch repräsentiert (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2002, a.a.O, Rn. 19 und Rn. 21 f.).

    Die Vorschrift enthält lediglich eine - von materiellen Gesichtspunkten wie Eingliederung oder Betroffensein losgelöste - Festlegung, die der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit bei der Wahl zu den Personalvertretungen dient (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2002, a.a.O., Rn. 25).

    Der § 12 Abs. 2 PersVG Berlin zugrunde liegende Eingliederungsgedanke kommt hier nicht zum Zuge (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. September 2002, a.a.O., Rn. 24).

    Nach der hier geteilten Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Verschiedenheit von zuständiger und betroffener Dienststelle gerade die Voraussetzung für die Beteiligungsbefugnis des Gesamtpersonalrats (Beschluss vom 13. September 2002, a.a.O., Rn. 26).

  • BVerwG, 15.11.2006 - 6 P 1.06

    Mitbestimmung in Personalangelegenheiten; Mitbestimmung bei Versetzungen;

    Diese Definition ist auch für die Mitbestimmung bei Einstellung nach § 76 Abs. 1 Nr. 1 BPersVG maßgeblich (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17).
  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 29.08

    Generelle Weisungen der übergeordneten Dienststelle in Personalangelegenheiten;

    Unter diesen Umständen ist nach der aus § 82 Abs. 1 BPersVG folgenden Zuständigkeitsverteilung für eine Beteiligung der Stufenvertretung kein Raum (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 8 f.).
  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der

    Da von dem hier in Rede stehenden Auswahlverfahren die Aufstiegsbewerber aus dem gesamten Geschäftsbereich der Beteiligten betroffen sind, steht das Benennungsrecht dem bei ihr gebildeten Hauptpersonalrat, dem Antragsteller, zu (vgl. Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 9).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 2.05

    Schulleiter; Befugnis zu selbstständigen Entscheidungen in

    Letzteres ist aber gerade dann zu besorgen, wenn die der Einstellung bei Bewerberkonkurrenz vorausgehende Auswahlentscheidung sachwidrig ist (vgl. Beschluss vom 18. Juni 2002 - BVerwG 6 P 12.01 - Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 28 S. 30; Beschluss vom 13. September 2002 - BVerwG 6 P 4.02 - Buchholz 250 § 82 BPersVG Nr. 17 S. 11).
  • BAG, 15.08.2012 - 7 ABR 6/11

    Postpersonalrechtsgesetz - "Reaktivierung" eines Beamten - Mitbestimmungsrechte

    Danach ist eine Zustimmungsverweigerung ua. nach § 77 Abs. 2 Nr. 3 BPersVG auch dann möglich, wenn die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass der Bewerber den Frieden in der Dienststelle durch unsoziales oder gesetzwidriges Verhalten stören werde (vgl. zu beiden Punkten BVerwG 13. September 2002 - 6 P 4.02 - zu II 2 c cc der Gründe, PersR 2002, 515) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates; Beförderung - Topfwirtschaft -

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

  • BVerwG, 14.12.2009 - 6 P 16.08

    Wahlrecht zum Personalrat; Zuweisung einer Tätigkeit bei einem

  • BVerwG, 13.09.2010 - 6 P 14.09

    Verselbständigung einer Nebenstelle; Nebenstelle ohne Dienststellenleiter;

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 8.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei "Ein-Euro-Jobs"

  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von

  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 43.09

    Rechtsschutzbedürfnis für Feststellungsantrag; Mitbestimmungsrecht bei

  • BVerwG, 02.09.2009 - 6 PB 22.09

    Mitbestimmungspflichtige Maßnahme; Erlass einer obersten Dienstbehörde;

  • BVerwG, 24.02.2022 - 5 A 7.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts bei Einstellungen von Beschäftigten für den

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.04.2005 - 5 A 10100/05

    Abgrenzung der Mitbestimmungszuständigkeit zwischen dem Personalrat einer

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

  • BVerwG, 12.08.2009 - 6 PB 18.09

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; allgemeine Aufgaben der Personalvertretung.

  • BVerwG, 28.10.2002 - 6 P 13.01

    Übernahme von Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in das

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 31.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 4 A 11396/06

    Zuständige Personalvertretung bei der vertikalen Versetzung eines Mitarbeiters

  • BVerwG, 29.08.2005 - 6 PB 6.05

    Abgrenzung der Zuständigkeit zwischen dem örtlichen Personalrat der

  • BVerwG, 17.02.2010 - 6 PB 48.09

    Bindung eines bei einer nachgeordneten Dienststelle gebildeten Personalrats durch

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 30.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 33.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.07.2010 - 6 P 11.09

    Teilnahmerecht der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates in der

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 18.08

    Erforderlichkeit einer Mitbestimmung im Falle einer Übertragung von Tätigkeiten

  • VGH Bayern, 16.07.2007 - 18 P 06.1918

    Personalvertretungsrecht des Bundes; Gesamtpersonalrat; Mitbestimmungsrecht des

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 34.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 30.03.2009 - 6 PB 32.08

    Ausschluss der Mitbestimmung des örtlichen Personalrats an personellen

  • BVerwG, 11.09.2007 - 6 PB 9.07

    Beamte im Vorbereitungsdienst; Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung;

  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 4.09

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung im Falle einer Übertragung der

  • BVerwG, 24.11.2021 - 5 P 6.20

    Berücksichtigung von nach § 44g SGB II dem Jobcenter zugewiesenen Beschäftigten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2004 - 1 A 1758/02

    Beteiligungsrecht eines Personalrates für Lehrer bei einer Verfügung betreffend

  • VG Ansbach, 23.09.2022 - AN 7 P 22.00385

    Fortführung des Mitbestimmungsverfahrens bei der Verbeamtung von Beschäftigten

  • VG Köln, 25.11.2013 - 33 K 3245/13

    Mitbestimmung des Bezirkspersonalrats in Bezug auf die Zustimmung zu einem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2009 - 62 PV 13.07

    Personalvertretungsrecht; Zuständigkeit; Personalrat; Gesamtpersonalrat;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2005 - 5 L 5/05

    Mitbestimmung bei der Zulassung zum Aufstieg

  • VG Mainz, 26.04.2006 - 5 K 523/05

    Einstellung eines Beauftragten für Arbeitssicherheit; Mitbestimmungsrecht

  • VG Berlin, 29.09.2023 - 72 K 8.23
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