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   BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00   

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BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00 (https://dejure.org/2001,753)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.2001 - 6 P 4.00 (https://dejure.org/2001,753)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 2001 - 6 P 4.00 (https://dejure.org/2001,753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften - Anordnung von Bereitschaftsdienst - Antizipierte Überstundenanordnung - Überstundenvergütung und Freizeitausgleich - Unregelmäßige und kurzfristige Festsetzung der Dienstzeit nach nicht vorhersehbaren Erfordernissen ...

  • Judicialis

    HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 1; ; HmbPersVG § 86 Abs. 3; ; BPersVG § 104 Satz 3; ; GG Art. 20 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 2; ; GG Art. 28 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifvertragliche Bestimmungen als Rechtsvorschriften; Anordnung von Bereitschaftsdienst; antizipierte Überstundenanordnung; Überstundenvergütung und Freizeitausgleich; unregelmäßige und kurzfristige Festsetzung der Dienstzeit nach nicht vorhersehbaren Erfordernissen; ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 114, 103
  • DVBl 2001, 1676
  • NZA-RR 2002, 53
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 15/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Einführung von Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Dagegen ist die im Rahmen des Bereitschaftsdienstes während des Arbeitseinsatzes verrichtete Arbeit Vollarbeit; der auf den Arbeitseinsatz entfallende Zeitraum ist daher Arbeitszeit (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 15/99 - AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit Bl. 1514).

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst stellt daher im Ergebnis eine antizipierte Überstundenanordnung dar (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 a.a.O.).

    Denn dadurch müssen sie ihren Aufenthalt nach den Vorstellungen des Arbeitgebers ausrichten und jederzeit mit einem Einsatz rechnen (vgl. BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.01.1996 - 6 P 50.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungspflichtigkeit der Ausgestaltung von

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Dies hat das Oberverwaltungsgericht im angefochtenen Beschluss unter Bezugnahme auf einschlägige Senatsrechtsprechung (vgl. etwa Beschluss vom 30. Januar 1996 - BVerwG 6 P 50.93 - PersR 1996, 316, 318) zutreffend dargelegt.

    Er bringt zum Ausdruck, dass der Hamburgische Landesgesetzgeber den Beschäftigen einen weitgehenden personalvertretungsrechtlichen Schutz vor arbeitszeitbezogenen Eingriffen der Dienststelle zur Verfügung stellen wollte (vgl. zu ähnlich lautenden Regelungen im Hessischen Personalvertretungsrecht: Beschluss vom 30. Januar 1996 a.a.O. S. 317).

    Auch der Senat hat im Rahmen des Auffangtatbestandes beim Begriff der Dienstdauer ein Verständnis zugrunde gelegt, welches auf den einzelnen Arbeitstag als Bezugsgröße abstellt (Beschluss vom 30. Januar 1996 a.a.O. S. 317).

  • BVerwG, 02.10.1995 - 6 P 27.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Asbestsanierung in einem Schulgebäude

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Der beschließende Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung gestützt auf eine verfassungs- und rahmenrechtskonforme Auslegung des einschlägigen Landespersonalvertretungsrechts an, dass das Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Anwendungsbereich des § 104 Satz 3 BPersVG ganz entfällt, wenn der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich gebotene Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts nicht normiert hat (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 27.93 - BVerwGE 99, 295, 300; Beschluss vom 31. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 30.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 11; Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 2.93 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 29 S. 12; Beschluss vom 23. August 2000 - BVerwG 6 P 5.99 - PersR 2001, 23).
  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    a) Welche Anforderungen das demokratische Prinzip an die Mitbestimmung der Personalräte stellt, hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37) festgelegt.
  • BVerwG, 23.08.2000 - 6 P 5.99

    Asbestsanierung von Universitätsgebäuden; Mitbestimmung des Personalrats;

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Der beschließende Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung gestützt auf eine verfassungs- und rahmenrechtskonforme Auslegung des einschlägigen Landespersonalvertretungsrechts an, dass das Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Anwendungsbereich des § 104 Satz 3 BPersVG ganz entfällt, wenn der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich gebotene Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts nicht normiert hat (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 27.93 - BVerwGE 99, 295, 300; Beschluss vom 31. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 30.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 11; Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 2.93 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 29 S. 12; Beschluss vom 23. August 2000 - BVerwG 6 P 5.99 - PersR 2001, 23).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 2.93
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Der beschließende Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung gestützt auf eine verfassungs- und rahmenrechtskonforme Auslegung des einschlägigen Landespersonalvertretungsrechts an, dass das Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Anwendungsbereich des § 104 Satz 3 BPersVG ganz entfällt, wenn der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich gebotene Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts nicht normiert hat (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 27.93 - BVerwGE 99, 295, 300; Beschluss vom 31. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 30.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 11; Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 2.93 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 29 S. 12; Beschluss vom 23. August 2000 - BVerwG 6 P 5.99 - PersR 2001, 23).
  • BVerwG, 31.10.1995 - 6 P 30.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmung bei Schabenbeseitigung und

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Der beschließende Senat nimmt in ständiger Rechtsprechung gestützt auf eine verfassungs- und rahmenrechtskonforme Auslegung des einschlägigen Landespersonalvertretungsrechts an, dass das Mitbestimmungsrecht des Personalrats im Anwendungsbereich des § 104 Satz 3 BPersVG ganz entfällt, wenn der Landesgesetzgeber verfassungsrechtlich gebotene Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts nicht normiert hat (vgl. Beschluss vom 2. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 27.93 - BVerwGE 99, 295, 300; Beschluss vom 31. Oktober 1995 - BVerwG 6 P 30.93 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 11; Beschluss vom 29. Januar 1996 - BVerwG 6 P 2.93 - Buchholz 250 § 69 BPersVG Nr. 29 S. 12; Beschluss vom 23. August 2000 - BVerwG 6 P 5.99 - PersR 2001, 23).
  • OVG Hamburg, 18.01.2000 - 8 Bf 107/97
    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    BVerwG 6 P 4.00 OVG 8 Bf 107/97.PVL.
  • BVerwG, 16.12.1960 - VII P 12.59

    Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte bei einem Streit über die Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    In solchen Fällen soll das sonst wirkungslos bleibende Mitbestimmungsrecht wenigstens dadurch zur Geltung gebracht werden, dass es auf die Grundsätze für die Aufstellung der Dienstpläne beschränkt wird (Beschluss vom 16. Dezember 1960 - BVerwG 7 P 12.59 - BVerwGE 11, 311; Beschluss vom 9. Oktober 1991 - BVerwG 6 P 12.90 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 74 S. 63 f.).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 6 P 9.98

    Mitbestimmung des Personalrats; ärztliche Mitarbeiter eines

    Auszug aus BVerwG, 28.03.2001 - 6 P 4.00
    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (Beschluss vom 18. Dezember 1996 - BVerwG 6 P 6.94 - Buchholz 251.95 § 51 S-HPersVG Nr. 1 S. 2; Beschluss vom 16. November 1999 - BVerwG 6 P 9.98 - ZfPR 2000, 68, 69).
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

  • BAG, 09.09.1992 - 2 AZR 190/92

    Außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung

  • BAG, 30.09.1971 - 5 AZR 123/71

    Auslegung von Tarifnormen

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

  • BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 12.90

    Kurzfristige Überstundenanordnung - Mitbestimmung des Personalrats - Zeitliche

  • Drs-Bund, 10.02.1955 - BT-Drs II/1189
  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Diese einschränkende Auslegung erweist sich mit Rücksicht auf den später ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - (BVerfGE 93, 37) nicht mehr als verfassungsrechtlich geboten, wie sich bereits aus dem Senatsbeschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - (ZTR 2001, 376, 378 f.) entnehmen lässt.

    Solange dies nicht der Fall ist, ist das Mitbestimmungsrecht in den von § 104 Satz 3 BPersVG erfassten Angelegenheiten der Gruppe a ganz ausgeschlossen (Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O. S. 378).

    Ein von § 104 Satz 3 BPersVG erfasster Einzelfall liegt vor, wenn die fragliche Maßnahme hinsichtlich der Aufgabenerfüllung gegenüber dem Bürger wesentliche Auswirkungen hat (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O. S. 379).

    Die Vorschrift ist auf solche Fälle auch nicht analog anzuwenden (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O. S. 378 f. m.w.N.).

    Von der Anordnung von Mehrarbeit bzw. Überstunden ist in solchen Fällen ein bestimmter Kreis von Angehörigen des öffentlichen Dienstes betroffen, nämlich die Lehrerinnen und Lehrer, für welche die Notwendigkeit der Vertretung kurzfristig verhinderter Kolleginnen und Kollegen berufstypisch ist (vgl. in diesem Zusammenhang: Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O. S. 377 f. m.w.N.; BAG, Beschluss vom 23. Januar 2001 - 1 ABR 36/00 - AP Nr. 78 zu § 75 BPersVG Bl. 964).

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O. S. 377 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.12.2003 - 6 P 7.03

    Nachwirkung einer gekündigten Dienstvereinbarung; Vereinbarkeit mit europäischem

    Ein solcher Einzelfall liegt vor, wenn die fragliche Maßnahme hinsichtlich der Aufgabenerfüllung gegenüber dem Bürger wesentliche Auswirkungen hat (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 114; Beschluss vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - Buchholz 251.4 § 83 HmbPersVG Nr. 1 S. 9).

    In einem solchen Fall ist § 104 Satz 3 BPersVG nicht einschlägig (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 a.a.O. S. 115).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung liegt eine Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts stets dann vor, wenn die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verändert werden (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 105 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Die Anordnung von Überstunden ist ein Unterfall der arbeitszeitbezogenen Maßnahmen, für welche ein uneingeschränktes, mit dem Letztentscheidungsrecht der Einigungsstelle verbundenenes Mitbestimmungsrecht des Personalrats grundsätzlich verfassungsgemäß ist (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 -BVerwGE 114, 103, 112 f.; Beschluss vom 3. Dezember 2001 a.a.O. S. 9).
  • BVerwG, 14.10.2002 - 6 P 7.01

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (vgl. Beschluss vom 16. November 1999 - BVerwG 6 P 9.98 - Buchholz 251.95 § 51 MBGSH Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 105).
  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 3.01

    Demokratisches Prinzip; Dienstdauer, Initiativantrag; pädagogisches Personal;

    Dies gilt auch dann, wenn der einzelne Arbeitstag die Bezugsgröße für die Dienstdauer darstellt (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - ).

    Es hat die Angelegenheiten, die wegen ihres innerdienstlichen Bezugs einer Mitbestimmung der Personalräte prinzipiell zugänglich sind, in drei Gruppen eingeteilt (vgl. BVerfGE 93, 37, 71 ff.; s. dazu Senatsbeschlüsse vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - a.a.O. und vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - ZfPR 2002, 67).

    Denn das in § 81 Abs. 6 Satz 2 HmbPersVG vorgesehene Letztentscheidungsrecht der demokratisch legitimierten Dienststelle erstreckt sich nur auf die in Satz 1 der Vorschrift aufgezählten, die Fälle der Gruppe a nicht erfassenden Angelegenheiten (vgl. Beschluss vom 28. März 2001, a.a.O., S. 113 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 23.08.2007 - 6 P 7.06

    Dienstanweisung für Lehrerinnen und Lehrer; Einführung von Präsenztagen;

    Die Mitbestimmungspflichtigkeit der Regelung in Ziffer 2.4 Satz 1 der Dienstanweisung, soweit sie nach dem Schriftsatz des Beteiligten vom 6. Juli 2007 überhaupt noch im Streit ist, entfällt nach § 86 Abs. 1 HmbPersVG wegen unmittelbarer Regelung durch Rechtsvorschrift, also wegen Eingreifens des Gesetzes- und Tarifvorrangs (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103 = Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 7 S. 5).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Nach Durchführung der Maßnahme müssen das Beschäftigungsverhältnis oder die Arbeitsbedingungen eine Änderung erfahren haben (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 105; Beschluss vom 14. Oktober 2002 - BVerwG 6 P 7.01 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 104 S. 33).
  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Sie geben darüber hinaus Anlass, darauf hinzuweisen, dass es nach der neueren Senatsrechtsprechung nicht mehr geboten ist, mit Rücksicht auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Verantwortungsgrenze (a.a.O. S. 70 ff.) Mitbestimmungstatbestände entgegen ihrem Wortlaut zwecks Herstellung eines verfassungskonformen Ergebnisses restriktiv zu interpretieren (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 112 f.; Beschluss vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 - Buchholz 251.4 § 83 HmbPersVG Nr. 1 S. 7 ff.).
  • BVerwG, 12.09.2005 - 6 P 1.05

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Anordnung von Überstunden oder Mehrarbeit;

    Davon ist der Senat in seiner bisherigen Spruchpraxis stets ausgegangen (vgl. Beschluss vom 28. März 2001 - BVerwG 6 P 4.00 - BVerwGE 114, 103, 108; Beschluss vom 30. Juni 2005 - BVerwG 6 P 9.04 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt, S. 6; ebenso Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 72 Rn. 361; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 75 Rn. 90; Rehak, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/ Schlatmann/Rehak/Faber, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 75 Rn. 115 a).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2003 - PL 15 S 2688/02

    Abbruch eines Mitbestimmungsverfahrens

    Die Verfahrensbeteiligten gehen danach zu Recht davon aus, dass die Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und deren Verteilung auf die einzelnen Wochentage der Beschäftigten der Abteilungen I und III der Universitäts-Kinderklinik festlegende Dienstzeitordnung in der Fassung Oktober  2001 nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LPVG grundsätzlich der vollen Mitbestimmung des Antragstellers unterliegt, die wegen des innerdienstlichen Bezugs der Maßnahme, die hinsichtlich der Aufgabenerfüllung gegenüber der Allgemeinheit keine wesentliche Außenwirkung hat, auch nicht ausnahmsweise eingeschränkt ist (vgl. dazu BVerwGE 114, 103).

    Satz 2 der Vorschrift findet im Hinblick auf die auf einen längeren Zeitraum angelegte Dauer der Dienstzeitordnung mit ihrer regelmäßigen Festsetzung der Arbeitszeit keine Anwendung (vgl. BVerwGE 114, 103).

    Mit seiner Auffassung, Bereitschaftsdienstzeiten seien nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben als Arbeitszeit zu werten und deshalb seien Beginn und Ende der in der Dienstzeitordnung festgelegten einzelnen Bereitschaftsdienstschichten aus arbeitszeitrechtlichen Gründen neu festzulegen, wendet er sich nicht gegen den der Mitbestimmung entzogenen zeitlichen Umfang der dem einzelnen Beschäftigten nach gesetzlicher Vorschrift oder tariflicher Festlegung obliegenden Arbeitsverpflichtung einschließlich über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus zu leistender Bereitschaftsdienste, deren Anordnung im Ergebnis eine antizipierte Überstundenanordnung darstellt (vgl. BVerwGE 114, 103; BAG, Beschluss vom 29.02.2000, AP Nr. 81 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

    Er wendet sich mit seiner Auffassung auch nicht nur gegen die - der Mitbestimmung ebenfalls entzogene - generelle arbeitsrechtliche Bewertung der Bereitschaftsdienste als Ruhezeit, die der Dienstzeitordnung zugrunde liegt (vgl. etwa §§ 5 Abs. 3, 7 Abs. 1 Nr. 1a ArbZG, § 15 Abs. 6a BAT; BVerwGE 114, 103; BVerwG, Beschluss vom 19.01.1988, Buchholz 451.23 Arbeitszeitrecht Nr. 5), um die Anrechnung der Bereitschaftsdienstzeiten auf die von den Beschäftigten regelmäßig geschuldete Arbeitszeit oder vergütungsrechtliche Vergünstigungen durch eine vollständige Berücksichtigung der Bereitschaftsdienstzeiten als Überstunden zu erreichen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2011 - 16 A 1361/10

    Vornahme einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 1 ArbSchG in einer

  • BVerwG, 24.02.2003 - 6 P 12.02

    Abbau von Mehrarbeit; Auffangtatbestand; Dienstdauer; Mitbestimmung in sozialen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2004 - 1 A 1294/03

    Kollektiv ausgerichtetes Mitbestimmungsrecht; Maßstab für die Beurteilung des

  • BVerwG, 08.07.2003 - 6 P 5.03

    Dienstdauer; dienstliche Inanspruchnahme; Mitbestimmung des Personalrats;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2015 - 20 A 97/14

    Mitbestimmung der besonderen Personalvertretung der Staatsanwälte bei der

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 34/02

    Mitbestimmung des Personalrats bei Musikern in Kulturorchestern; Beeinflussung

  • BVerwG, 31.08.2009 - 6 PB 21.09

    Letztentscheidung der obersten Dienstbehörde; Abweichung von der Empfehlung der

  • BVerwG, 26.09.2017 - 5 P 1.16

    Abfindungsregelung; Abschluss einer Dienstvereinbarung; Aufstellung eines

  • OVG Niedersachsen, 28.03.2017 - 18 LP 9/15

    Änderung der Arbeitsbedingungen; Arbeitszeitregelung; Dienstplan; individuell;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 2836/00

    Ausschluss der Mitbestimmung; Anordnung des Selbstfahrens im Rahmen des

  • OVG Hamburg, 19.04.2004 - 8 Bf 214/03

    Zuständigkeit des örtlichen Personalrates bzw. Gesamtpersonalrates bei Schließung

  • OVG Hamburg, 20.01.2003 - 8 Bf 266/02

    Antrag des Personalrats auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2022 - 18 LP 3/21

    Arbeitszeit; Beschwerde; Corona; Kostenübernahme; Mitbestimmung; Personalrat;

  • OVG Niedersachsen, 24.01.2008 - 18 MP 14/07

    Ausdrückliche Beschränkung des Mitbestimmungstatbestandes des § 64 Abs. 1

  • OVG Bremen, 17.01.2007 - P A 1/06

    Übertragung der Dienstaufsicht; Gemeinsame Angelegenheit von Richtern und anderen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 1 A 599/98

    Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Festlegung des Endes der Probenzeiten für

  • OVG Hamburg, 25.09.2019 - 8 Bf 60/17

    Regelungsgehalt des PersVG HA 2014 § 88 Abs 1 Nr 22; arbeitsrechtliche Abmahnung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2003 - 1 A 1094/01

    Bewertung von Umsetzungen und Versetzungen nach den dienstrechtlichen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2002 - 1 A 144/00

    Personalunterkünfte in verschiedenen Objekten für die nichtwissenschaftlichen

  • VG Saarlouis, 02.08.2012 - 9 K 88/12

    Mitbestimmungspflicht bei Anordnung von Rufbereitschaft

  • OVG Niedersachsen, 03.08.2023 - 13 FEK 36/23

    Anerkenntnisurteil; Entschädigung wegen unangemessener Dauer eines

  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2006 - 1 A 1492/05

    Anweisung eines Dienststellenleiters an Schulhausmeister zur Überprüfung

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2003 - PL 15 S 1430/02

    Keine Mitbestimmung bei Verminderung der Bereitschaftsdienste

  • OVG Hamburg, 29.11.2002 - 8 Bs 328

    Anträge des Personalrates auf Durchführung einer Maßnahme der Dienststelle;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2004 - 1 A 832/02

    Ausgestaltung der Mitbestimmungsrechte bezüglich der Einführung des

  • VG Berlin, 05.06.2020 - 62 K 1.19
  • BVerwG, 12.01.2016 - 5 P 1.16

    Zuerkennung des Initiativrechts bezüglich der Aufstellung eines Sozialplans trotz

  • VG Göttingen, 26.02.2007 - 6 B 2/07

    Anordnung; Beteiligungsrecht; Dienstortwechsel; Dienststelle;

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