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   BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79   

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https://dejure.org/1983,3124
BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79 (https://dejure.org/1983,3124)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1983 - 6 P 41.79 (https://dejure.org/1983,3124)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1983 - 6 P 41.79 (https://dejure.org/1983,3124)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den prozessrechtlichen Kostenerstattungsanspruch im Beschlussverfahren - Unzulässigkeit eines Anspruch auf Erstattung außergerichtlicher Kosten eines zur Feststellung der Wahlberechtigung durchgeführten Beschlussverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.10.1959 - VII P 14.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79
    Ob ein solches Verfahren, wie es die Antragstellerin betrieben hat, überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58]), oder ob zur Geltendmachung und Überprüfung des Wahlrechts nur der Weg über die Wahlanfechtung bleibt, die die Antragstellerin nicht allein, sondern wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens nur gemeinsam mit mindestens zwei weiteren wahlberechtigten Beschäftigten hätte betreiben können (s. hierzu Beschluß des Senatsvom 8. Februar 1982 - BVerwG 6 P 43.80 - [Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1]), kann offenbleiben.
  • BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung -

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79
    Ob ein solches Verfahren, wie es die Antragstellerin betrieben hat, überhaupt zulässig ist (vgl. hierzu BVerwGE 9, 249 [BVerwG 23.10.1959 - VII P 14/58]), oder ob zur Geltendmachung und Überprüfung des Wahlrechts nur der Weg über die Wahlanfechtung bleibt, die die Antragstellerin nicht allein, sondern wegen des objektiven Charakters dieses Verfahrens nur gemeinsam mit mindestens zwei weiteren wahlberechtigten Beschäftigten hätte betreiben können (s. hierzu Beschluß des Senatsvom 8. Februar 1982 - BVerwG 6 P 43.80 - [Buchholz 238.31 § 25 BaWüPersVG Nr. 1]), kann offenbleiben.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1983 - 6 P 41.79
    Zwar können auch individualrechtliche Ansprüche im Beschlußverfahren verfolgt werden; indessen hat der Gesetzgeber eine Vorschrift, die Kosten des Verfahrens einem Beteiligten aufzuerlegen, im Gegensatz zu vergleichbaren Verfahren (vgl. § 13 a FGG) auch bei der Novellierung des Arbeitsgerichtsgesetzes in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 1, 46 [50]) und der des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz 238.3 § 76 PersVG Nr. 1), daß eine Kostenentscheidung in Beschlußverfahren entfällt, nicht getroffen.
  • BVerwG, 29.08.2000 - 6 P 7.99

    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller

    Die außergerichtlichen Kosten eines erfolgreich durchgeführten personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahrens sind "Kosten der Wahl", die von der Dienststelle zu tragen sind (Änderung der Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - BVerwG 6P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2 - dort nur Leitsatz).

    Soweit dieser Auslegung die frühere Rechtsprechung des Senats entgegensteht (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - 6P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2), wird hieran nicht festgehalten.

  • BAG, 07.07.1999 - 7 ABR 4/98

    Wahlanfechtungskosten - Kostentragungspflicht der Dienststelle

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 25. Februar 1983 (- 6 P 41.79 - Die PersV 1984, 82) zu der mit § 24 Abs. 2 Satz 1 BPersVG gleichlautenden Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 1 LPVG NW i.d.F. vom 3. Dezember 1974 (GV NW S. 1514) entschieden hat, daß die Dienststelle nur die mit der unmittelbaren Durchführung der wahlgesetzlichen Vorschriften entstehenden notwendigen Kosten zu tragen hat, betrifft diese Entscheidung eine landespersonalvertretungsrechtliche Vorschrift und auch einen anderen Sachverhalt.
  • BVerwG, 28.08.2000 - 6 P 7.99

    Kosten der Wahlanfechtung; Kosten der Wahl; materieller

    Die außergerichtlichen Kosten eines erfolgreich durchgeführten personalvertretungsrechtlichen Wahlanfechtungsverfahrens sind "Kosten der Wahl", die von der Dienststelle zu tragen sind (Änderung der Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6 P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - BVerwG 6 P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2 - dort nur Leitsatz).

    Soweit dieser Auslegung die frühere Rechtsprechung des Senats entgegensteht (vgl. Beschlüsse vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6 P 41.79 - ZBR 1983, 311 und vom 27. Juli 1983 - 6 P 7.81 - Buchholz 238.3A § 24 Nr. 2), wird hieran nicht festgehalten.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.2005 - PL 15 S 434/05

    Vorsitzendenentscheidung in personalvertretungsrechtlichem Beschwerdeverfahren;

    Jedenfalls ist es nicht offensichtlich, dass der Antragsteller ein dahingehendes subjektives Recht hat, so dass die strengen Voraussetzungen für die Annahme eines Verfügungsanspruchs in personalvertretungsrechtlichen Wahlverfahren auch unter diesem Blickwinkel nicht erfüllt sind (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 25.02.1983, ZBR 1983, 311 = PersV 1984, 82).
  • BVerwG, 21.06.2023 - 5 PB 8.22

    Darlegung eines grundsätzlichen Klärungsbedarfs i.R. der Beschwerde gegen die

    Bei der Frage der Kostentragungspflicht der Dienststelle (vgl. §§ 21 oder 40 PersVG BE) handelt es sich nicht - wie der Antragsteller möglicherweise meint - um einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, über den mit der Sachentscheidung zu befinden wäre, da das Beschlussverfahren grundsätzlich keine prozessualen Kostentragungspflichten kennt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1983 - 6 P 41.79 - Buchholz 238.37 § 21 PersVG NW Nr. 1; BAG, Beschluss vom 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - BAGE 124, 175 = juris Rn. 11; Tiedemann, in: Schwab/Weth, ArbGG, 6. Aufl. 2022, § 96 Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.07.1983 - 6 P 7.81

    Kosten bezüglich des Verfahrens auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung

    Zu dem in dieser Vorschrift enthaltenen Begriff "Kosten der Wahl" hat der Senat im Beschluß vom 25. Februar 1983 - BVerwG 6 P 41.79 - zu dem gleichlautenden § 21 Abs. 2 Satz 1 des Personalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -) vom 3. Dezember 1974 (GV. NW. S. 1514) ausgeführt:.
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