Rechtsprechung
   BVerwG, 27.01.2006 - 6 P 5.05   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 18 (a. F.)
    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Bereicherung; ungerechtfertigte Bereicherung; Überzahlung; Rückzahlung; Rückforderung; Bezüge; Gehalt; Lohn.

  • Bundesverwaltungsgericht
  • NWB SteuerXpert START

    HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 18 (a.F.)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HmbPersVG § 86 Abs. 1 Nr. 18 (a.F.)
    Keine Mitbestimmung des Personalrates bei bereicherungsrechtlichem Erstattungsanspruch des Dienstherrn wegen überzahlter Gehaltsbestandteile

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Ersatzanspruch; Geltendmachung; Schadensersatz; Schadensersatzanspruch; Bereicherung; ungerechtfertigte Bereicherung; Überzahlung; Rückzahlung; Rückforderung; Bezüge; Gehalt; Lohn

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2006, 835



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Wird zitiert von ... (5)  

  • BVerwG, 16.11.2007 - 9 B 36.07  

    Revisionszulassung; grundsätzliche Bedeutung; Rechtsprechung oberster

    Denn anders als (Schadens-)Ersatzansprüche zielt der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch - ebenso wie der zivilrechtliche Bereicherungsanspruch - nicht auf den Ausgleich einer beim Gläubiger entstandenen Vermögenseinbuße, sondern auf die Rückabwicklung eines dem Schuldner nicht gebührenden Vermögenszuwachses (Beschluss vom 27. Januar 2006 - BVerwG 6 P 5.05 - NVwZ 2006, 835 ).
  • BVerwG, 02.06.2010 - 6 P 9.09  

    Mitbestimmung des Personalrats; Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen eine

    Sie dient damit zugleich dem Wohl der Dienstkräfte und der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben (§ 2 Abs. 1 BlnPersVG), weil sie eine unnötige Beunruhigung der Betroffenen vermeiden und einer Verhärtung der Auseinandersetzung vorbeugen kann (vgl. Beschlüsse vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 1 S. 3 f., vom 24. April 2002 a.a.O. S. 21 f. und vom 27. Januar 2006 - BVerwG 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 13).
  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11  

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

    Ein solcher Globalantrag ist nur begründet, wenn dem Begehren für alle von ihm erfassten Fallgestaltungen stattzugeben ist (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10, vom 27. Januar 2006 - BVerwG 6 P 5.05 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 12 Rn. 8 f., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 21 und vom 7. März 2011 - BVerwG 6 P 15.10 - Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 113 Rn. 44).
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  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 1 AS 746/09  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job - kein

    Der Blick ist dabei - anders als (Schadens-)Ersatzansprüche - beim allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch - ebenso wie beim zivilrechtliche Bereicherungsanspruch - nicht auf den Ausgleich einer beim Gläubiger entstandenen Vermögenseinbuße, sondern auf die Rückabwicklung eines dem Schuldner nicht gebührenden Vermögenszuwachses gerichtet (BVerwG Beschluss vom 27. Januar 2006 = NVwZ 2006, 835).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 60 PV 15.10  

    Personalratsmitglied; Übertragung eines anderen Arbeitsgebietes; Umsetzung;

    Mit vergleichbaren Fällen jedoch, in denen einem Personalratsmitglied ein anderes Arbeitsgebiet zugewiesen wird, um - aus Sicht des Dienststellenleiters - eine/n anderen Beschäftigte/n vor dessen verbalen Angriffen zu schützen und in denen deshalb - aus Sicht des Dienststellenleiters - Verfassungsrecht keine andere Möglichkeit als die Umsetzung des Personalratsmitglieds zulässt, ist nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu rechnen (vgl. zur Wiederholungsgefahr Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2006 - BVerwG 6 P 5.05 -, juris Rn. 8, vom 9. Juli 2007 - BVerwG 6 P 9.06 -, juris Rn. 11 und vom 22. Oktober 2007 - BVerwG 6 P 1.07 -, juris Rn. 12).
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