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   BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84   

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https://dejure.org/1984,2483
BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84 (https://dejure.org/1984,2483)
BVerwG, Entscheidung vom 28.12.1984 - 6 P 5.84 (https://dejure.org/1984,2483)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 (https://dejure.org/1984,2483)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung an der Durchführung der Berufsbildung - Mitbestimmung hinsichtlich der Verwendung von für die Berufsbildung bereitgestellten Haushaltsmitteln - Vergabe von Haushaltsmitteln für die Durchführung von Seminaren für Rechtsreferendare - Aufgaben eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der

    Auszug aus BVerwG, 28.12.1984 - 6 P 5.84
    Damit fehlt es nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 68, 137 f.) zugleich an den Voraussetzungen für das vom Antragsteller in Anspruch genommene Initiativrecht.
  • BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 604/06

    Fortbildung - Rückzahlungsklausel - Tarifvorbehalt - Mitbestimmung - Personalrat

    Angesprochen sind damit insbesondere zeitliche und inhaltliche Festlegungen sowie organisatorische Fragen (vgl. BVerwG 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 - Rn. 21, Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3; zur Übernahme von Fahrtkosten BVerwG 15. Dezember 1994 - 6 P 19.92 - AP BPersVG § 75 Nr. 58; 10. November 1999 - 6 P 12.98 - AP BPersVG § 78 Nr. 4 zu § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96

    Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.

    Die Mitbestimmungsbefugnis des Personalrats erstreckt sich - von der Gestaltung von Lehrveranstaltungen und der Auswahl von Lehrpersonen abgesehen, die die Vorschrift von der Mitbestimmung ausnimmt - auf alle Maßnahmen, die den Gesamtverlauf oder Einzelheiten der Berufsausbildung lenken oder regeln (Beschluß des Senats vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3, S. 6).

    Denn hier fehlt es am unmittelbaren Bezug zur Durchführung der Berufsbildung (vgl. auch Beschluß vom 28. Dezember 1984, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 P 19.92

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Festlegung einer

    Soweit der Senat(Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG) erklärt hat, daß die Personalvertretung an der Entscheidung über die Verwendung von Haushaltsmitteln als solcher nicht zu beteiligen sei, betraf dies die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, die nicht durch gesetzliche Zahlungsverpflichtungen gebunden waren, anders also als hier durch das Bundesreisekostenrecht.

    Ihr fehlt der unmittelbare Bezug zur Durchführung der Fortbildungsveranstaltung (s.Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3).

  • BVerwG, 20.04.1995 - 6 P 17.93

    Sperrwirkung einer gesetzlichen Ermessensvorschrift gegenüber einem

    Soweit der Senat (Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG) erklärt hat, daß die Personalvertretung an der Entscheidung über die Verwendung von Haushaltsmitteln als solcher nicht zu beteiligen sei, betraf dies die Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln, die nicht durch gesetzliche Zahlungsverpflichtungen gebunden waren, anders also als hier durch das Bundesreisekostenrecht.

    Ihr fehlt der unmittelbare Bezug zur Durchführung der Fortbildungsveranstaltung (s. Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2016 - 20 A 2364/14

    Verwendung des Begriffs der "Maßnahmen vorbereitender Art" als Handlungen der

    Die Erwägungen in den vom Beteiligten in Bezug genommenen Entscheidungen vom 28. Dezember 1984 und vom 24. März 1998 - vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 -, Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3, und vom 24. März 1998 - 6 P 1.96 -, Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5 = PersR 1998, 331 = PersV 1998, 557 = ZfPR 1998, 149 = ZTR 1998, 571 - können auf die vorliegende Fallgestaltung nicht übertragen werden.
  • BVerwG, 20.10.1987 - 6 PB 16.87

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Ausbildungspersonalrats von der des

    Der angegriffene Beschluß steht auch nicht in Widerspruch zu dem im Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - (Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3) enthaltenen Rechtssatz, Voraussetzung für das Mitbestimmungsrecht des Personalrats aus der - insoweit inhaltlich mit § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG übereinstimmenden - Regelung des § 86 Abs. 1 Nr. 6 HmbPersVG sei stets, daß die beabsichtigte Maßnahme darauf gerichtet sei, unmittelbar in die Gestaltung oder Durchführung der Berufsausbildung in den nicht von der Mitbestimmung ausgenommenen Bereichen einzugreifen.

    Daß sich das Beschwerdegericht bei der angegriffenen Entscheidung des Beschlusses vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - bewußt war, folgt im übrigen aus den folgenden Entscheidungsgründen, in denen dieser Beschluß ausführlich zitiert und die Mitbestimmungspflichtigkeit der weiteren Regelungen der Anordnung des Beteiligten nach § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG mit der Begründung verneint wird, daß durch diese nicht unmittelbar in die Gestaltung und Durchführung der Berufsausbildung eingegriffen wird.

  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 P 12.98

    Durchführung der Berufsbildung; Mitbestimmung des Personalrates; Quotierung von

    Das geschieht etwa mit der Festlegung des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie bezogen auf bestimmte Ausbildungsinhalte/Ausbilder durchgeführt wird, und die Regelung der Art und Weise, wie die Teilnehmer an der Berufsausbildung in den Dienstablauf innerhalb der ausbildenden Dienststellen oder Betriebe eingegliedert werden (vgl. Beschlüsse vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3 und vom 24. März 1998 - BVerwG 6 P 1.96 - Buchholz 251.4 § 86 HmbPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 05.09.1986 - 6 P 10.84

    Sozialeinrichtung - Angehörige des öffentlichen Dienstes - Eingetragener Verein -

    Auch kann offenbleiben, ob nicht der Antragsteller im Falle einer Mitbestimmung an dieser Maßnahme auf die ausschließlich dem Rat der Stadt vorbehaltene Feststellung des Haushalts Einfluß nehmen würde (vgl. Beschluß vom 28. Dezember 1984 - BVerwG 6 P 5.84 - ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1998 - 1 A 6488/96

    Mitbestimmung über eine Einstellung oder Zulassung von Auszubildenden und

    vgl. zu diesen Erfordernissen für das Greifen des Mitbestimmungstatbestandes § 75 Abs. 3 Nr. 6 BPersVG, BVerwG, Beschluß vom 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 -.
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 1792/93

    Aufteilung von vorgegebenen Ausbildungsquoten auf einzelne nachgeordnete

    Daß zu den Maßnahmen, die mitbestimmungspflichtig sind, weil sie den Gesamtverlauf oder Einzelheiten der Berufsausbildung lenken oder regeln, auch die Festlegung "des zeitlichen Ablaufs der Berufsausbildung, der Bestimmung des Ortes und der Räumlichkeiten, in denen sie durchgeführt wird" gehört, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 28. Dezember 1984 - 6 P 5.84 - Buchholz 238.34 § 86 HmbPersVG Nr. 3 (siehe dort Seite 6) noch einmal ausdrücklich wiederholt.
  • VG Düsseldorf, 24.10.2014 - 34 K 5306/13

    Mitbestimmungspflicht bei der Festlegung von Gegenständen der Gesamtbetreuung

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