Rechtsprechung
   BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06   

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BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06 (https://dejure.org/2007,3153)
BVerwG, Entscheidung vom 21.05.2007 - 6 P 5.06 (https://dejure.org/2007,3153)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 (https://dejure.org/2007,3153)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    HePersVG § 42; BPersVG § 107 Satz 1; HRKG § 23; HTGV § 6
    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Form der Wegstreckenentschädigung; Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr an den Wohnort.

  • Bundesverwaltungsgericht

    HePersVG § 42
    Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr an den Wohnort; Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Form der Wegstreckenentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Trennungsgeld für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung in Form der Wegstreckenentschädigung; Anwendung der Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr eines Mitglieds der Stufenvertretung an den Wohnort; Veranlassung von Fahrten zu den Sitzungen der ...

  • Judicialis

    HePersVG § 42; ; BPersVG § 107 Satz 1; ; HRKG § 23; ; HTGV § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Form der Wegstreckenentschädigung; Höchstbetragsgrenze bei täglicher Rückkehr an den Wohnort

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 698 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    Ein Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - (Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3) besteht nicht.

    Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat durch eine Gesetzesänderung im Jahre 1994 zum Ausdruck gebracht, dass er - abweichend vom zitierten Senatsbeschluss vom 14. Februar 1990 - die Fahrten freigesteller Mitglieder der Stufenvertretung zu deren Sitz wie Dienstreisen behandelt wissen will (vgl. Beschluss vom 25. November 2004 a.a.O. S. 6).

    Mit dem daraus ersichtlichen Erfordernis qualifizierter Interessenvertretung auf der Ebene der übergeordneten Dienststelle verträgt sich eine solche Anwendung und Auslegung von Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung nicht, die die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnende Beschäftigte behindert (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f. und vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 42 Abs. 3 HePersVG ergänzende Regelungen bereithält (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14; Dobler, in: v. Roetteken/Rothländer, Hessisches Bedienstetenrecht, § 42 HPVG Rn. 141).

    Mit dem daraus ersichtlichen Erfordernis qualifizierter Interessenvertretung auf der Ebene der übergeordneten Dienststelle verträgt sich eine solche Anwendung und Auslegung von Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung nicht, die die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnende Beschäftigte behindert (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f. und vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    Dies und die amtliche Überschrift des "Gesetzes über die Reisekostenvergütung" machen deutlich, dass dort verschiedene Arten von Reisekosten geregelt werden, sodass das Trennungsgeld als Unterfall der Reisekostenvergütung im weiteren Sinne von der Verweisung in § 42 Abs. 3 Satz 1 HePersVG miterfasst wird (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 18).

    Demgemäß kommt allein die entsprechende Anwendung der Regelung in § 23 Abs. 1 Satz 1 HRKG in Betracht (vgl. Beschluss vom 14. Februar 1990 a.a.O. S. 15 ff.).

  • OVG Sachsen, 13.10.1998 - P 5 S 16/96
    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    cc) Die im zitierten Beschluss vom 14. Februar 1990 entwickelte Senatsrechtsprechung zur Gewährung von Trennungsentschädigung an freigestellte Mitglieder der Stufenvertretungen hat in Rechtsprechung und Kommentarliteratur breite Zustimmung gefunden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498; OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - PersR 2004, 70; Fischer/Goeres/ Gronimus, a.a.O. K § 44 Rn. 21; Lorenzen, a.a.O. § 44 Rn. 33d; Ilbertz/ Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 44 Rn. 8; Altvater/Hamer/ Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 44 Rn. 25; Dobler, a.a.O. § 42 HPVG Rn. 148).
  • BVerwG, 12.06.1984 - 6 P 34.82

    Entschädigung für Reisekostenaufwand - Reisen eines Personalratsmitglieds in

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    Demgemäß scheitert der Erstattungsanspruch des Personalratsmitgliedes nicht etwa daran, dass die Defintion der Dienstreise in § 2 Abs. 2 Satz 1 HRKG nicht erfüllt ist: Weder handelt es sich bei der Personalratstätigkeit um die Erledigung von Dienstgeschäften, noch verträgt sich das Erfordernis der behördlichen Anordnung oder Genehmigung mit der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 S. 9, vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1 S. 7 und vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11 S. 13).
  • BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    Demgemäß scheitert der Erstattungsanspruch des Personalratsmitgliedes nicht etwa daran, dass die Defintion der Dienstreise in § 2 Abs. 2 Satz 1 HRKG nicht erfüllt ist: Weder handelt es sich bei der Personalratstätigkeit um die Erledigung von Dienstgeschäften, noch verträgt sich das Erfordernis der behördlichen Anordnung oder Genehmigung mit der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 S. 9, vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1 S. 7 und vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11 S. 13).
  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 3.81

    Mitglied des Personalrats - Antrag auf Dienstfahrzeug - Verfahrensfragen

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    Demgemäß scheitert der Erstattungsanspruch des Personalratsmitgliedes nicht etwa daran, dass die Defintion der Dienstreise in § 2 Abs. 2 Satz 1 HRKG nicht erfüllt ist: Weder handelt es sich bei der Personalratstätigkeit um die Erledigung von Dienstgeschäften, noch verträgt sich das Erfordernis der behördlichen Anordnung oder Genehmigung mit der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion (vgl. Beschlüsse vom 22. Juni 1962 - BVerwG 7 P 8.61 - BVerwGE 14, 282 = Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 3 S. 9, vom 27. April 1983 - BVerwG 6 P 3.81 - BVerwGE 67, 135 = Buchholz 238.37 § 40 NWPersVG Nr. 1 S. 7 und vom 12. Juni 1984 - BVerwG 6 P 34.82 - Buchholz 238.3 A § 44 BPersVG Nr. 11 S. 13).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.07.2003 - 5 L 2/03

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder

    Auszug aus BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06
    cc) Die im zitierten Beschluss vom 14. Februar 1990 entwickelte Senatsrechtsprechung zur Gewährung von Trennungsentschädigung an freigestellte Mitglieder der Stufenvertretungen hat in Rechtsprechung und Kommentarliteratur breite Zustimmung gefunden (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498; OVG Magdeburg, Beschluss vom 30. Juli 2003 - 5 L 2/03 - PersR 2004, 70; Fischer/Goeres/ Gronimus, a.a.O. K § 44 Rn. 21; Lorenzen, a.a.O. § 44 Rn. 33d; Ilbertz/ Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 10. Aufl. 2004, § 44 Rn. 8; Altvater/Hamer/ Ohnesorg/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 5. Aufl. 2004, § 44 Rn. 25; Dobler, a.a.O. § 42 HPVG Rn. 148).
  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Unterfall sind die Reisekosten, für welche § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG mit der Verweisung auf das Bundesreisekostengesetz eine ergänzende Regelung bereit hält (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 und vom 28. Januar 2010 - BVerwG 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12).

    Wird der Vorsitzende des Personalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 32, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 BPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Personalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 a.a.O., vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 14).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist offen dafür, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen unvermeidlich entstehenden Fahrtkosten erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10).

    Es kann daher nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden, dass sie in jeder Hinsicht mit Normen und Grundsätzen des Personalvertretungsrechts im Einklang stehen (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 24).

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbar Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 25).

    Eine einleuchtende Rechtfertigung dafür, die vor § 8 BPersVG und der Kostenregelung in § 44 Abs. 1 BPersVG Bestand haben könnte, ist nicht ersichtlich (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 26).

    Die entsprechende Anwendung einzelner Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung darf daher nicht dazu führen, dass die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnende Beschäftigte verhindert wird (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 27).

    Dies folgt aus dem personalvertretungsrechtlichen Benachteiligungsverbot des § 8 BPersVG, wonach der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleiben darf, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandates nicht vermeiden kann (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Personalratsmitglieder dürfen nicht besser oder schlechter behandelt werden als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7, vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 Rn. 4; s. a. etwa BAG, Urteile vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 und vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - PersR 2012, 176 ).
  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).

    Diese Rechtsprechung hat breite Zustimmung gefunden (vgl. die Nachweise im Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22; aus der aktuellen Kommentarliteratur: Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 44 Rn. 25c; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 44 Rn. 8; Jacobs, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 44 Rn. 50; Bieler, in: Bieler/ Vogelgesang/Plaßmann/Kleffner, Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt, G § 42 Rn. 67).

    Auch die Fahrten zu den Sitzungen der Stufenvertretungen durch deren nicht freigestellte Mitglieder sind durch die Personalratstätigkeit veranlasst (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 14).

    In dieser Hinsicht sind sie abgeordneten Beamten ohne Zusage einer Umzugskostenvergütung vergleichbar (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 21).

    Davon unberührt bleibt, dass die entsprechende Anwendung aller jeweils heranzuziehenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen stets der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion Rechnung zu tragen hat (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 18).

    Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist sichergestellt, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen unvermeidlich entstandenen Fahrtkosten erstattet erhalten (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22).

    d) Ist daher Trennungsgeld das geeignete Instrument zur finanziellen Entlastung von freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung für die speziellen Aufwendungen, die ihnen durch ihre Reisen zum Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, so bedarf es für die Bewilligung von Reisekostenvergütung anstelle von Trennungsgeld in diesen Fällen einer entsprechenden Willensäußerung des Gesetzgebers, wie dies in Nordrhein-Westfalen geschehen ist (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 6 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 23).

    In solchen Fällen hält die "Große Wegstreckenentschädigung" nach § 5 Abs. 2 BRKG eine Regelung bereit, die bei sachgerechter Anwendung im Einklang mit dem Benachteiligungsverbot des § 107 Satz 1 BPersVG sicherstellt, dass der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleibt, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandats nicht vermeiden kann (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    bb) Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG (BVerwG 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, Buchholz 251.92 SAPersVG § 42 Nr. 1; vgl. ferner BVerwG 14. Februar 1990 -  6 P 13.88  - AP BPersVG § 44 Nr. 7; 27. Januar 2004 -  6 P 9.03  - zu 3 der Gründe, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 33; 21. Mai 2007 -  6 P 5.06  - Rn. 19 ff., Buchholz 251.5 HePersVG § 42 Nr. 1; 25. Juni 2009 -  6 PB 15.09  - Rn. 6, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 37) .

    Als Berechtigte, die an einen Ort außerhalb des Dienst- und Wohnorts ohne Zusage der Umzugskostenvergütung abgeordnet werden, können die Mitglieder der Personal- oder der Schwerbehindertenvertretung nach § 15 Abs. 1 BRKG Trennungsgeld auf der Grundlage der TGV für die notwendigen Aufwendungen ihrer Amtstätigkeit unter Berücksichtigung häuslicher Ersparnis beanspruchen (vgl. BVerwG 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Rn. 19 ff., aaO) .

    So kann eine Höchstbetragsregelung für die tägliche Wegstreckenentschädigung nicht zum Zuge kommen, wenn sich der Berechtigte dem Lenkungszweck einer Norm entsprechend verhält, indem er täglich zu seinem Wohnort zurückkehrt (vgl. BVerwG 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Rn. 30, Buchholz 251.5 HePersVG § 42 Nr. 1) .

    Anderenfalls würde ein nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnender Beschäftigter bei zumutbarer täglicher Heimfahrt in der Mandatswahrnehmung behindert, wenn er nach der Erstattungsregelung eine teilweise Kostentragung nicht vermeiden kann (vgl. BVerwG 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Rn. 27, aaO; 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, aaO) .

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Vertrauenspersonen nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Ehrenamt (vgl. zu Personalratsmitgliedern BVerwG 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Rn. 25, Buchholz 251.5 HePersVG § 42 Nr. 1) .

  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Da die Begriffsdefinitionen des Reisekostenrechts auf die dienstliche Tätigkeit von Beamten zugeschnitten sind und nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass sie in jeder Hinsicht mit Normen und Grundsätzen des Personalvertretungsrechts im Einklang stehen, gebietet § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG die entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 SächsRKG und der dort in Bezug genommenen Bestimmungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 5; vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 15 m.w.N., vgl. auch SächsLT-Drs. 5/4071).

    Anders liegt es aber, wenn der Gesetzgeber entschieden hat, dass anstelle von Trennungsgeld Reisekostenvergütung zu bewilligen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 23 und vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Dies ist mit Blick auf das personalvertretungsrechtliche Benachteiligungsverbot nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 26 und 30; vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 16 und 20 und vom 19. Juni 2013 - 6 PB 18.12 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 2 Rn. 14).

    Dem ist durch die Auslegung und Anwendung insbesondere der in Bestimmungen des Reisekostenrechts enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 27 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 1 TGV Nr. 1 Rn. 18).

    Ausgeschlossen ist mithin die Erstattung von Fahrtkosten, die auch für jeden Beschäftigten ohne Personalratsamt anfallen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 14 und vom 28. Januar 2010 - 6 P 1.09 - Buchholz 251.91 § 45 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 12 f.).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines

    Mit der Wegstreckenentschädigung werden in notwendigem Umfang die tatsächlichen Kosten pauschaliert abgegolten (Beschluss vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 29).

    Das Trennungsgeld ist ein Unterfall der Reisekostenvergütung im weiteren Sinne (Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 20).

    Trennungsgeld bei auswärtigem Verbleiben kann er nicht erhalten (§ 3 Abs. 1 Satz 1 TGV), so dass es keinen Sinn macht, ihn auf eine dahingehende kostengünstigere Alternative zu verweisen (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

  • VG Köln, 17.10.2008 - 33 K 2007/08

    Rückwirkende Gewährung einer Wegstreckenentschädigung und eines

    Unter dem 10. Juli 2007 beantragte der Antragsteller unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 -, ihm durch Nichtanwendung der Kürzungsvorschrift des § 6 Abs. 4 TGV weitere Wegstreckenentschädigung rückwirkend ab 01. Juni 2004 zu gewähren.

    Zur Anwendung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen auf Personalratsmitglieder hat das Bundesverwaltungsgericht unter Rückgriff auf die grundsätzlichen Erwägungen im Beschluss vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - , juris, im Beschluss vom 15. April 2008 - 6 PB 4.08 - , juris, (erneut) ausgeführt:.

    Die Unabhängigkeit der Personalratsfunktion und die damit verbundene Autonomie in der Geschäftsführung rechtfertigt es, die Einhaltung der reisekostenrechtlichen Bestimmungen durch das Personalratsmitglied am Maßstab "pflichtgemäßer Würdigung der Umstände" zu beurteilen (vgl. Beschlüsse vom 18. Juni 1991 - BVerwG 6 P 3.90 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 23 S. 37 und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 18.)...".

    Dem Antragsteller steht als freigestelltem Mitglied des Beteiligten zu 2. für seine (in der Regel) täglichen Fahrten von seinem Wohnort Mülheim/Ruhr zur Geschäftsstelle des Beteiligten zu 2. in Sankt Augustin und zurück, die er mit seinem eigenen PKW durchführt, Trennungsentschädigung zu (vgl. hierzu allgemein BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2007, a.a.O., S. 390).

    Allerdings hat die Dienststelle des Beteiligten zu 1. gemäß § 6 Abs. 4 TGV die Erstattungsleistungen nach § 6 Abs. 1 und 2 TGV mit der Folge gekürzt, dass ausweislich der beigezogenen Trennungsgeldakten von den Leistungen nach § 6 Abs. 1 und 2, die an sich den tatsächlich entstehenden Mehrkosten pauschalierend nahe kommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2007, a.a.O., S. 392), in der Regel nur zwischen einem Drittel und einem Viertel ausgezahlt wird.

    Zur Vermeidung dieses Gesetzesverstoßes sind dem Antragsteller die Erstattungsleistungen nach § 6 Abs. 1 und 2 BPersVG ohne Anwendung der Kürzungsregelung des - ohnehin nur entsprechend anwendbaren - § 6 Abs. 4 BPersVG zu gewähren (vgl. hierzu grundsätzlich für einen vergleichbaren Fall BVerwG, Beschluss vom 21. Mai 2007, a.a.O., S. 391 f.).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Deswegen entscheidet der Senat in ständiger und gefestigter Rechtsprechung, dass freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zusteht (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 13 f. und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 14 und 19 ff.).

    Denn die Anwendung der einschlägigen reisekostenrechtlichen Bestimmungen über § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG setzt voraus, dass die fraglichen Reisekosten im Sinne der Grundregel des § 44 Abs. 1 Satz 1 BPersVG durch die Tätigkeit des Personalrats entstanden sind (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 13 f. und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 13).

    Schließlich hat der Senat zu dem in der Beschwerdebegründung angesprochenen Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot wiederholt und erschöpfend Stellung genommen (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 ff., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 ff. und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

    Ist dieser weder mit dem Wohnort noch mit dem Sitz der bisherigen Dienststelle identisch, so handelt es sich um einen Aufwand, der ohne die fragliche Tätigkeit für die Personalvertretung nicht entstanden wäre (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 13 f.).

    Wird der Vorsitzende des Hauptpersonalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 33, 34, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 55 SächsPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Hauptpersonalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 3 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15).

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff. und vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - juris Rn. 5 ff.; ebenso zum Sächsischen Landesrecht: OVG Bautzen, Beschlüsse vom 13. Oktober 1998 - P 5 S 16/96 - PersR 1999, 498 und vom 9. Oktober 2008 - PL 9 A 219/08 - juris Rn. 7 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2009 - PB 15 S 2635/07

    Steuern auf Trennungsgeld in Form von Wegstreckenentschädigung könnten nicht als

    Dass die dadurch entstandenen Kosten mit der dem Antragsteller gewährte Wegstreckenentschädigung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG i.V.m. § 22 BRKG in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1973 (BGBl. I S. 1621) bzw. ab 01.09.2005 § 15 BRKG in der (Neu-)Fassung von Art. 1 des Gesetzes zur Reform des Reisekostenrechts vom 26.05.2005 (BGBl. I S. 1418) i.V.m. § 6 Abs. 1 TGV "dem Grunde nach" abgegolten waren, hat das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.02.1990, a.a.O. und Beschluss vom 21.05.2007 - 6 P 5.06 -, PersR 2007, 387) zutreffend erkannt.

    Dies ändert aber nichts daran, dass es sich bei der Trennungsgeldform Wegstreckenentschädigung - wie bei der Trennungsgeldform Fahrkostenerstattung - nach § 6 Abs. 1 Satz 1 TGV um eine (Auslagen-)Ersatzleistung handelt, mit der "im notwendigen Umfang die tatsächlichen Kosten" - wenn auch mit einem pauschalierten Betrag je Entfernungskilometer als Berechnungselement - abgegolten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.05.2007, a.a.O.).

    Eine - wenn auch nur steuerlich bedingte -finanzielle Einbuße bei Reisekostenvergütungen wäre auch geeignet, qualifizierte, nicht in der Nähe des Sitzes des Personalrats, insbesondere der Stufenvertretung, wohnende Personen von der Wahrnehmung des Amts eines von der dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellten Mitglieds des Personalrats abzuhalten, was zu einer Schwächung der Institution Personalvertretung insgesamt führte (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 21.05.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12

    Freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauensausschusses; Fahrtkostenerstattung;

  • VG Köln, 24.04.2009 - 27 K 5706/07

    Freigestelltes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, Wegstreckenentschädigung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 3.08

    Reisekosten des Personalratsmitgliedes; Beurteilungsspielraum.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08

    Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 20 A 878/12

    Bestehen eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines

  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

  • LAG Düsseldorf, 13.03.2008 - 11 Sa 2203/07

    Reisebeihilfe für Heimfahrten eines Mitglieds der Schwerbehindertenvertretung

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 5.08

    Beurteilungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der entsprechenden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • LAG Düsseldorf, 29.04.2010 - 11 Sa 218/10

    Anspruch eines Mitgliedes der Schwerbehindertenvertretung gegen den Arbeitgeber

  • BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder.

  • BVerwG, 30.07.2010 - 6 P 11.09

    Teilnahmerecht der Stufenvertretung und des Gesamtpersonalrates in der

  • BVerwG, 11.09.2007 - 6 PB 9.07

    Beamte im Vorbereitungsdienst; Beschäftigte in entsprechender Berufsausbildung;

  • VG Potsdam, 24.10.2007 - 21 K 181/07

    Fahrtkostenerstattung für freigestellten Personalrat

  • BFH, 06.11.2008 - VI B 54/08

    Vorliegen einer regelmäßigen Arbeitsstätte und Anwendung des § 9 Abs. 1 Satz 3

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2008 - 1 A 280/07
  • OVG Sachsen, 05.05.2011 - PB 8 A 637/08

    Personalrat, Mitglied, Reisekosten, Trennungsgeld

  • OVG Sachsen, 11.09.2012 - PL 9 A 403/09

    Reisekosten, Trennungsgeld, Personalrat

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 4 A 11224/11

    Trennungsgeld für Personalratsmitglied

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2007 - 1 A 130/06
  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - PL 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

  • VG Köln, 09.12.2011 - 33 K 1196/11

    Reichweite des Informationsanspruchs der Personalvertretung bei Entscheidungen

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