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   BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88   

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BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88 (https://dejure.org/1989,1931)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1989 - 6 P 5.88 (https://dejure.org/1989,1931)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1989 - 6 P 5.88 (https://dejure.org/1989,1931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalfragebogen - Haushaltsführung - Wirtschaftsführung - Mitbestimmungsrecht des Personalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.02.1980 - 6 P 80.78

    Dienstpostenbeschreibung - Arbeitsplatzbeschreibung - Fragebogen -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - , vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - ) ist ein Personalfragebogen ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten enthält.

    Es soll nämlich dem Personalrat die Möglichkeit gegeben werden, darüber zu wachen, ob es gerechtfertigt ist, Beschäftigte - wenn auch vielleicht nur mittelbar - zu einer sie unter Umständen gewissensmäßig belastenden Selbstbeurteilung zu veranlassen (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - <ZBR 1981, 132 = PersV 1981, 294>).

  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 P 32.84

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung bei EDV-gestütztem

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - , vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - ) ist ein Personalfragebogen ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten enthält.

    Typisches Kennzeichen eines Personalfragebogens ist es, daß die Fragen als eine Grundlage für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung der Beschäftigten herangezogen werden können, weil sich aus ihnen (beispielsweise) entnehmen läßt, wie schwierig das bearbeitete Projekt ist, welchen Zeitaufwand seine Bearbeitung normalerweise erfordert und mit welchem Ergebnis es beendet worden ist, oder daß aus ihnen Hinweise entnommen werden können, ob die Arbeit oberflächlich, gründlich, richtig oder fehlerhaft erledigt worden ist (Beschluß vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - ).

  • BVerwG, 26.03.1985 - 6 P 31.82

    Personalvertretung - Datenweitergabe - Andere Dienststelle - Überwachungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 15. Februar 1980 - BVerwG 6 P 80.78 - , vom 26. März 1985 - BVerwG 6 P 31.82 - und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 P 32.84 - ) ist ein Personalfragebogen ein Erhebungsbogen, der Fragen nach der Person, den persönlichen Verhältnissen, dem beruflichen Werdegang, den fachlichen Kenntnissen und sonstigen Fähigkeiten eines Bewerbers oder Beschäftigten enthält.
  • BVerwG, 13.02.1976 - VII P 9.74

    Beschlußverfahren - Einigungsstelle - Eingruppierung eines Angestellten -

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Der Vorbehalt der Regelung durch Gesetz ist (nur) dann gegeben, wenn ein Sachverhalt unmittelbar, ohne daß es weiterer Ausführungsakte bedarf, durch das Gesetz selbst geregelt ist (BVerwGE 50, 176).
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.05.1984 - 8 A 23/83
    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Er und nicht der Rechnungshof kann die Beantwortung der Fragen verlangen, denn nur zwischen ihm und den Beschäftigten bestehen dienst- und arbeitsrechtliche Beziehungen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 14. Mai 1984 - 3 A 23/83 - <NJW 1984, 2652>).
  • BVerwG, 11.11.1977 - 7 P 3.76

    Festsetzung des Gegenstandswertes für eine anwaltliche Tätigkeit in einer

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • BVerwG, 08.07.1985 - 6 PB 29.84

    Soll Vorschriften - Personalvertretungsrecht - Zuständigkeit des

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1989 - 6 P 5.88
    Wie der Senat in seinen Beschlüssen vom 8. Juli 1985 - BVerwG 6 PB 29.84 - und vom 22. Februar 1989 - BVerwG 6 P 3.86 - ausgeführt hat, schließt es die jedem personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren innewohnende allgemeine, auf die Tätigkeit aller Personalvertretungen ausstrahlende Bedeutung in der Regel aus, die einzelnen Streitsachen unterschiedlich zu bewerten (ebenso Beschluß vom 11. November 1977 - BVerwG 7 P 3.76 - ).
  • StGH Hessen, 27.04.1994 - P.St. 1172

    Abstrakte Normenkontrolle; Tenorierung; Klarstellungsinteresse; Rechtskraft;

    Insbesondere nach dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (ZBR 1990, S. 52) zum Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg werde aber in bestimmten Prüfungsfällen von den zu prüfenden Dienststellen ein Beteiligungsverfahren nach dem Personalvertretungsgesetz für notwendig gehalten.

    Eine höchstrichterliche Entscheidung, in der das Verhältnis zwischen entsprechenden haushaltsrechtlichen und personalvertretungsrechtlichen Normen im Sinne einer Anwendbarkeit des Personalvertretungsrechts auf Maßnahmen der Rechnungsprüfung beurteilt worden ist, ist auch erst mit dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1989 (ZBR 1990, S. 52) ergangen, in dem in Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.1988, NZA 1988, S. 621) ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats der geprüften Behörde jedenfalls dann bejaht wird, wenn der Rechnungshof bei seinen Erhebungen Personalfragebogen verwendet.

    Auch muß mit der Anwendung der genannten personalvertretungsrechtlichen Norm auf Prüfungsentscheidungen des Rechnungshofs bei Zugrundelegung der Rechtsprechung, derzufolge Prüfungsmaßnahmen der Rechnungshöfe der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung nicht entzogen sind (vgl. BVerwG, ZBR 1990, S. 52; ebenso Hess. VGH, HessVGRspr. 1991, S. 70 [71 f.]), durchaus gerechnet werden.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Anwendung der entsprechenden Vorschrift des Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg auf einen im Rahmen der Rechnungsprüfung vom Rechnungshof entworfenen und auf dessen Bitte hin von der Dienststelle an die Beschäftigten verteilten Personalfragebogen damit begründet, daß die Verteilung des Personalfragebogens der Dienststelle zuzurechnen sei, die alleiniger Adressat des Auskunftsbegehrens des Rechnungshofs sei und dieses Auskunftsersuchen in eigener Verantwortung umzusetzen habe (BVerwG, ZBR 1990, S. 52).

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Prüfungstätigkeit des Rechnungshofs wird durch eine Mitbestimmungspflichtigkeit des Inhalts von Personalfragebogen nicht in verfassungswidriger Weise erschwert (so offenbar auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 08.12.1987, ZBR 1989, S. 154, in der dem Beschluß des BVerwG vom 02.08.1989, ZBR 1990, S. 52, vorausgegangenen Entscheidung, in der die Mitbestimmungspflichtigkeit des Inhalts von Personalfragebogen, die der Rechnungshof Baden-Württemberg zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung einsetzen wollte, trotz der Gewährleistung der Rechnungsprüfung in Art. 83 Abs. 2 Satz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg angenommen wurde).

    Diese Auffassung wird im Schrifttum geteilt (vgl. Heuer, a.a.O., § 95 BHO Rdnrn. 1 f. in kritischer Auseinandersetzung mit BVerwG, ZBR 1990, S. 52, wo die Dienststelle als alleiniger Adressat des - in diesem Zusammenhang allerdings möglicherweise allein auf den konkret im Streit befindlichen Personalfragebogen bezogenen - Auskunftsbegehrens des Rechnungshofs bezeichnet worden ist).

  • BVerwG, 19.05.2003 - 6 P 16.02

    Schutzzweckgrenze; innerdienstliche Maßnahme; Dienstkraftfahrzeuge; Förderung des

    Die formularmäßige Erhebung von personenbezogenen Daten fällt nur dann unter den Mitbestimmungstatbestand, wenn der Arbeitgeber dadurch Erkenntnisse über die Beschäftigten gewinnt, die ihm noch nicht bekannt sind (vgl. Beschluss vom 2. August 1989 - BVerwG 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 8 f.; Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 11.92 - Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11).
  • OVG Berlin, 31.03.1992 - PV Bln 15.89

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung über den Inhalt von

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  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    An einer Maßnahme der Dienststelle fehlt es auch, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen den betreffenden Sachverhalt unmittelbar regeln, so dass es zum Vollzug der Regelung keines weiteren Ausführungsakts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 2. August 1989 - 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 7 und vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 ).
  • BVerwG, 30.04.2008 - 6 PB 6.08

    Mitbestimmungsrecht eines Personalrats zu einer für die tariflichen

    Demgemäß wurde der Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts darin gesehen, die Auskunftspflicht der Beschäftigten gegenüber dem Dienststellenleiter zu begrenzen und eine unter Umständen belastende Selbstbeurteilung nach Möglichkeit zu vermeiden (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 1980 a.a.O. S. 82, vom 26. März 1985 a.a.O. S. 2, vom 2. August 1989 BVerwG 6 P 5.88 Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 9 und vom 22. Dezember 1993 BVerwG 6 P 11.92 Buchholz 251.2 § 85 BlnPersVG Nr. 6 S. 11).
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1999 - 18 L 5920/96

    Mitbestimmung eines Personalrats hinsichtlich des Inhalts von Personalfragebogen;

    Am 25. Oktober 1996 hat er dagegen Beschwerde eingelegt und diese am 22. November 1996 wie folgt begründet: Den Fragebogen des LRH müsse sich der Beteiligte als eigene Maßnahme zurechnen lassen (vgl. BVerwG, PersV 1990, 170, 171).

    Ob ein solcher Fragebogen insgesamt als Personalfragebogen im Sinne des § 66 Nr. 13 NPersVG anzusehen ist, richtet sich danach, ob die personenbezogenen Fragen überwiegen (BVerwG, Beschl. v. 2.8.1989 - 6 P 5.88 - ZBR 1990, 52, 53; Dembowski/Ladwig/Sellmann, Nds.PersVG, § 66 Rdnr. 124).

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

    An einer Maßnahme der Dienststelle fehlt es auch, wenn gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen den betreffenden Sachverhalt unmittelbar regeln, so dass es zum Vollzug der Regelung keines weiteren Ausführungsakts bedarf (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1976 - 7 P 4.75 - BVerwGE 50, 186 , vom 23. Januar 1986 - 6 P 8.83 - Buchholz 238.35 § 61 HePersVG Nr. 3 S. 6, vom 2. August 1989 - 6 P 5.88 - Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 9 S. 7 und vom 17. Juni 1992 - 6 P 17.91 - BVerwGE 90, 228 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 4 S 3321/88

    Umfang der Weisungsbefugnis gegenüber einem Beamten - Ausfüllen eines

    Über Art und Umfang der Auskunft, so insbesondere darüber, welche Auskünfte gegebenenfalls bei betroffenen Bediensteten zu erheben sind, entscheidet die Gemeinde in eigener Verantwortung (vgl. zum Auskunftsverlangen des Rechnungshofs Baden-Württemberg gegenüber einem Universitätsklinikum VGH Bad-Württ., Beschluß vom 8.12.1987, 15 S 1890/87, ZBR 1989, 154 = PersR 1988, 189, und dazu BVerwG, Beschluß vom 2.8.1989, ZBR 1990, 52).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2007 - PL 15 S 5/06

    Verletzung von Mitbestimmungsrechten durch in Krankenhäusern verwandten

    Auch hat das dadurch eingeräumte Mitbestimmungsrecht den Sinn zu gewährleisten, dass Beschäftigte bei einer formularmäßigen Erhebung ihrer personenbezogenen Daten nur Fragen beantworten müssen, die erkennbar einen sachlichen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis haben und für die nach Gegenstand und Umfang ein berechtigtes Auskunftsbedürfnis des Dienstherrn und Arbeitgebers besteht (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26.03.1985 -6 P 31.82 -, ZBR 1985, 174 = BayVBl 1985 634, und vom 02.08.1989 - 6 P 5.88 -, ZBR 1990, 52 = PersR 1989, 303; Beschlüsse des Senats vom 08.12.1087 - PL 15 S 1890/87-, PersR 1988, 189, und vom 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92 -, RiA 1994, 310 = PersR 1993, 360; Hessischer VGH, Beschluss vom 14.11.1990 - PBV TK 974/90 -, PersR 1992, 251, Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 06.11.1991 - 17 L 11/90 -, PersR 1992, 509).
  • OVG Niedersachsen, 04.05.2022 - 5 ME 154/21

    Aufstieg; Auswahlverfahren; Bundespolizei; Personalfragebogen;

    Er ist seiner Natur nach personenbezogen und typischerweise dadurch gekennzeichnet, dass die Fragen als Grundlage für die Beurteilung der Eignung oder Befähigung der Beschäftigten für bestimmte Aufgaben herangezogen werden können (BVerwG, Beschluss vom 2.8.1989 - BVerwG 6 P 5.88 -, juris Rn. 18; Beschluss vom 22.12.1993 - BVerwG 6 P 11.92 -, juris Rn. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2014 - 20 A 762/12

    Mitbestimmung des Personalrates bei wesentlicher Änderung oder Ausweitung einer

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.1993 - PL 15 S 2133/92

    Mitbestimmung des Personalrates: Erhebungsbogen für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1989 - 15 S 452/89

    Initiativrecht des Personalrats zum Abschluß einer Dienstvereinbarung

  • VG Berlin, 01.02.2019 - 62 K 9.18

    Mitbestimmungsfreiheit des Inhalts eines Fragebogens

  • VG Kassel, 30.07.2004 - 1 G 3053/03
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.1991 - 15 S 888/91

    Mitbestimmung des Personalrates Erlaß über Feststellung der Wegstrecken zwischen

  • OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 11/90

    Feststellung des Mitbestimmungsrechts an Erhebungen zur Analyse von

  • VGH Bayern, 12.12.1990 - 17 P 90.02589

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates über den Inhalt von Personalfragebögen;

  • VGH Bayern, 23.01.1991 - 17 P 90.3681

    Begriff und Anforderungen an einen Personalfragebogen; Anwendbarkeit der

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