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   BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04   

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BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04 (https://dejure.org/2004,5021)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.2004 - 6 P 6.04 (https://dejure.org/2004,5021)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 (https://dejure.org/2004,5021)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    NWPersVG § 40 Abs. 1
    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der Personalvertretung; Reisekostenvergütung statt Trennungsentschädigung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    NWPersVG § 40 Abs. 1
    Fahrten zum Sitz der Personalvertretung; Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Reisekostenvergütung statt Trennungsentschädigung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Klägers auf Weitergewährung von Reisekostenvergütung in Form der Wegstreckenentschädigung; Sicherstellung einer dienstreisekostenrechtlichen Erstattung durch den Gesetzgeber ; Erstreckung des Kostenerstattungsanspruchs des Antragstellers auf jegliche Art ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2005, 221
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04
    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14).

    Mit dem aus dieser anspruchsvollen Aufgabe erwachsenen Erfordernis qualifizierter Interessenvertretung verträgt sich eine Gesetzesauslegung nicht, die die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Dienststellensitzes wohnende Beschäftigte behindert (vgl. zu freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung: Beschluss vom 27. Januar 2004, a.a.O. S. 14 f.).

    Im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative durfte der Gesetzgeber jedoch annehmen, dass sich vergleichbare Einbußen, die ihre Ursache in der Tätigkeit als freigestelltes Mitglied der Personalvertretung haben, verbieten, weil andernfalls die effektive Aufgabenwahrnehmung durch die Personalvertretung als Ganzes Schaden nimmt (vgl. Beschluss vom 27. Januar 2004, a.a.O. S. 15 f.).

  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04
    Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Gesetzesergänzung gäben zu erkennen, dass der historische Gesetzgeber der im Beschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - begründeten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für das Landesrecht eine Absage habe erteilen wollen.

    Allerdings hat der Senat zu der ähnlich lautenden Regelung in § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG entschieden, dass dem freigestellten Mitglied eines Bezirkspersonalrats für die täglichen Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Sitz der Geschäftsstelle des Bezirkspersonalrats keine Reisekostenvergütung, sondern in entsprechender Anwendung des § 22 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes - BRKG - Trennungsgeld zu leisten ist (Beschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17).

  • BVerwG, 15.07.2004 - 6 P 15.03

    Zustimmung des Personalrates zur Versetzung von Personalratsmitgliedern;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04
    Die Regelung in § 43 Satz 1 NWPersVG findet ihrerseits ihre Rechtfertigung in der besonderen Schutzbedürftigkeit von Personalratsmitgliedern gegenüber sie belastenden personellen Maßnahmen des Dienstherrn (vgl. zu § 47 Abs. 2 BPersVG: Beschluss vom 15. Juli 2004 - BVerwG 6 P 15.03 - S. 7 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Personalratsmitglieder dürfen nicht besser oder schlechter behandelt werden als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7, vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25 und vom 1. Februar 2010 - 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 Rn. 4; s. a. etwa BAG, Urteile vom 7. November 2007 - 7 AZR 820/06 - BAGE 124, 356 und vom 16. November 2011 - 7 AZR 458/10 - PersR 2012, 176 ).
  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Ein Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - (Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3) besteht nicht.

    Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat durch eine Gesetzesänderung im Jahre 1994 zum Ausdruck gebracht, dass er - abweichend vom zitierten Senatsbeschluss vom 14. Februar 1990 - die Fahrten freigesteller Mitglieder der Stufenvertretung zu deren Sitz wie Dienstreisen behandelt wissen will (vgl. Beschluss vom 25. November 2004 a.a.O. S. 6).

    Mit dem daraus ersichtlichen Erfordernis qualifizierter Interessenvertretung auf der Ebene der übergeordneten Dienststelle verträgt sich eine solche Anwendung und Auslegung von Bestimmungen der Trennungsgeldverordnung nicht, die die Mandatswahrnehmung durch nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnende Beschäftigte behindert (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f. und vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7).

  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Da die Begriffsdefinitionen des Reisekostenrechts auf die dienstliche Tätigkeit von Beamten zugeschnitten sind und nicht ohne Weiteres davon ausgegangen werden kann, dass sie in jeder Hinsicht mit Normen und Grundsätzen des Personalvertretungsrechts im Einklang stehen, gebietet § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG die entsprechende Anwendung des § 1 Abs. 2 SächsRKG und der dort in Bezug genommenen Bestimmungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 5; vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 24 und vom 28. November 2012 - 6 P 3.12 - Buchholz 262 § 9 TGV Nr. 1 Rn. 15 m.w.N., vgl. auch SächsLT-Drs. 5/4071).

    Da die von § 45 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG in Bezug genommenen Bestimmungen des Reisekostenrechts aus den aufgezeigten Gründen nur entsprechend Anwendung finden, ist bei deren Auslegung und Anwendung der inneren Logik, den Normen und den Grundsätzen des Personalvertretungsrechts Rechnung zu tragen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 5).

    Gemessen daran sind die Kosten außer Acht zu lassen, die für Fahrten zur bisherigen Dienststelle und zurück entstanden wären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 - juris Rn. 9 und 13).

  • VGH Hessen, 29.06.2006 - 22 TL 1699/05

    Fahrtkosten freigestellter Personalratsmitglieder

    Die nach dem grundlegenden Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Februar 1990 - 6 P 13/88 - in der Rechtsprechung übereinstimmend vertretene Auffassung, dass einem freigestellten Personalratsmitglied für die regelmäßigen Fahrten zwischen seinem Wohnort und der Geschäftsstelle der Personalvertretung ein Erstattungsanspruch grundsätzlich nicht entsprechend einer Reisekostenvergütung für Dienstreisen, sondern (nur) entsprechend dem Trennungsgeld für abgeordnete Beamte und Richter zusteht, wird durch die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 2004 - 6 P 9/03 - und vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - nicht in Frage gestellt.

    Aber auch die vom Antragsteller vertretene Auffassung, das Bundesverwaltungsgericht sei mit Beschluss vom 25. November 2004 - 6 P 6/04 - (u. a. PersR 2005 S. 75 ff. = PersV 2005 S. 194 ff. = juris) von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen, ist nicht zutreffend: .

    Die Rechtsbeschwerde wird gemäß § 111 Abs. 3 HPVG i.V.m. § 92 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 ArbGG wegen der grundsätzlichen, landesübergreifenden und nach dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. November 2004 (a. a. O.) wieder klärungsbedürftig gewordenen Frage zugelassen, ob einem freigestellten Personalratsmitglied nach § 42 Abs. 1 und 3 HPVG bzw. § 44 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BPersVG oder nach entsprechenden anderen Landespersonalvertretungsvorschriften für regelmäßige Fahrten zwischen seinem Wohnort und dem Sitz der Personalvertretung Fahrtkosten entsprechend der Reisekostenvergütung nach dem jeweiligen Reisekostengesetz oder (nur) entsprechend den Trennungsgeldregelungen zu erstatten sind.

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    Ist die Entfernung zwischen Wohnung und Personalratsbüro größer als diejenige zwischen Wohnung und bisheriger Dienststätte, so handelt es sich um einen Mehraufwand, der ohne die fragliche Tätigkeit für die Personalvertretung nicht entstanden wäre (vgl. Beschluss vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 3).

    Wird der Vorsitzende des Personalrats wegen Art und Umfang der ihm obliegenden Aufgaben von seiner dienstlichen Tätigkeit ganz freigestellt, dann gebietet es schon seine maßgebliche Beteiligung an der Führung der laufenden Geschäfte (§§ 32, 46 Abs. 3 Satz 1 und 2 BPersVG), dass er sich täglich an den Sitz des Personalrats begibt (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 a.a.O., vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 15 und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 14).

  • BVerwG, 01.02.2010 - 6 PB 36.09

    Benachteiligungsverbot; kausale Verknüpfung zwischen Schlechterstellung und

    Danach bedeutet das Benachteiligungsverbot, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. Februar 2004 - BVerwG 6 P 12.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 34 S. 23, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7 und vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25).

    Während dort der notwendige Kausalzusammenhang evident war (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 f., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 26), lag es hier nach den Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts anders.

  • BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große

    d) Ist daher Trennungsgeld das geeignete Instrument zur finanziellen Entlastung von freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung für die speziellen Aufwendungen, die ihnen durch ihre Reisen zum Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, so bedarf es für die Bewilligung von Reisekostenvergütung anstelle von Trennungsgeld in diesen Fällen einer entsprechenden Willensäußerung des Gesetzgebers, wie dies in Nordrhein-Westfalen geschehen ist (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 6 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 23).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Andernfalls hätte es mit Rücksicht auf die im Zeitpunkt seiner Entscheidung bereits vorliegende Senatsrechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 a.a.O., vom 27. Januar 2004 a.a.O. und vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3) die Sache dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes vorlegen müssen (§ 2 Abs. 1 RsprEinhG).

    Schließlich hat der Senat zu dem in der Beschwerdebegründung angesprochenen Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot wiederholt und erschöpfend Stellung genommen (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. S. 14 ff., vom 25. November 2004 a.a.O. S. 7 ff. und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 25 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2013 - 20 A 878/12

    Bestehen eines erheblich dienstlichen Interesses an der Benutzung eines

    vgl. zum Charakter dieser Vorschrift als Anspruchsgrundlage: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. Dezember 2007 - 1 A 131/06.PVB - und - 1 A 3407/06.PVB - zur vergleichbaren Vorschrift im LPVG NRW: BVerwG, Beschluss vom 25. November 2004 - 6 P 6.04 -, Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 = PersR 2005, 75 = PersV 2005, 194 = RiA 2005, 132 = Schütz/Maiwald ES/C IV 1 Nr. 73 = ZBR 2005, 171 = ZTR 2005, 223 (vorgehend OVG NRW, Beschluss vom 9. Juni 2004 - 1 A 898/02.PVL -, PersR 2004, 400 = PersV 2004, 434); OVG NRW, Beschluss vom 29. November 2012 - 20 A 2916/11.PVL -, juris.
  • BVerwG, 03.11.2011 - 6 P 14.10

    Bildung von Polizei-Personalräten; Landespolizeipräsidium im Sächsischen

    Das Benachteiligungsverbot bedeutet, dass Personalratsmitglieder nicht schlechter behandelt werden dürfen als vergleichbare Beschäftigte ohne Personalratsamt (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 14, vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 7, vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 25 und 1. Februar 2010 - BVerwG 6 PB 36.09 - Buchholz 251.92 § 8 SAPersVG Nr. 1 Rn. 4).
  • VG Köln, 24.04.2009 - 27 K 5706/07

    Freigestelltes Mitglied der Schwerbehindertenvertretung, Wegstreckenentschädigung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2018 - 18 LP 5/15

    Arbeitsplatzumgestaltung; Assistentin der Geschäftsführung; Aufgaben;

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.2016 - PL 15 S 689/15

    Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung für

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