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   BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84   

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https://dejure.org/1985,3823
BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84 (https://dejure.org/1985,3823)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1985 - 6 P 7.84 (https://dejure.org/1985,3823)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 (https://dejure.org/1985,3823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Kontoführungsgebühren - Erstattung der Kontoführungsgebühren durch die Dienststelle nach Tarifrecht - Bestimmung des sachlichen Geltungsbereichs eines Tarifvertrags durch die Vertragsparteien - Erstattung der Grundpauschalgebühr für die Führung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 11.01.1983 - 3 AZR 433/80

    Erstattung von Kontoführungsgebühren - Bargeldlose Gehaltszahlung - Tragung der

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84
    Der vom Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 -) zu der vergleichbaren Vorschrift des § 36 BAT vertretenen Auffassung, die Tarifvertragsparteien hätten sich darüber geeinigt, daß bestehende Dienstvereinbarungen fortgelten sollten, schließe sich das Beschwerdegericht nicht an.

    Das Bundesarbeitsgericht hat dies in seinem zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 36 BAT ergangenen Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - (DÖD 1984, 65 = PersV 1984, 118) mit der Begründung verneint, die Tarifvertragsparteien hätten davon ausgehen müssen, daß aufgrund der Öffnungsklausel, welche der Tarifvertrag zuvor enthalten habe, zahlreiche Dienstvereinbarungen abgeschlossen worden seien.

    Dieses Schweigen ist nicht "beredt"; aus ihm kann weder mit einer belegbaren Begründung geschlossen werden daß die Tarifvertragsparteien den gewachsenen Rechtszustand beseitigen wollten, noch, daß sie ihn aufrechterhalten wollten, zumal es umstritten ist, ob eine abschließende tarifliche Regelung bereits bestehende, aber abweichende Regelungen des gleichen Gegenstandes in Dienstvereinbarungen beseitigt (BAG, Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - m.w.Nachw.).

  • BAG, 31.08.1982 - 1 ABR 8/81

    Bargeldloser Zahlunsgverkehr - Lohnabrechnung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84
    Als "Annexkompetenz" hierzu ist sie auch befugt, darüber mitzubestimmen, ob und inwieweit die Dienststelle die Kosten des von einem Beschäftigten unterhaltenen Gehaltskontos erstattet (BAG, Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BB 1983, 60>), sofern es an einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung dessen fehlt.

    Diese aus Wortlaut wie auch aus Sinn und Zweck des § 26 a BMT-G 11 gewonnene Auslegung stimmt im Ergebnis mit der Rechtsauffassung überein, die das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - ) zu den vergleichbaren Vorschriften der §§ 5 Nr. 9 der Manteltarifverträge für Angestellte und gewerbliche Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel Nordrhein-Westfalen vom 22. Februar 1977 entwickelt hat.

  • BAG, 31.07.1984 - 3 AZR 246/82

    Dienstvereinbarung zur bargeldlosen Lohnzahlung - Arbeiter gemeindlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 6 P 7.84
    Das ist hier durch den Vorbehalt zugunsten des im Bereich der Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände gewachsenen Rechtszustandes geschehen; denn dort abgeschlossene Dienstvereinbarungen sind, wie das Bundesarbeitsgericht in seiner zuletzt angeführten Entscheidung dargelegt hat, als Regelungen im Sinne dieses Vorbehalts anzusehen, denen keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen (im Ergebnis ebenso: BAG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - <DÖD 1984, 291>).
  • BAG, 05.05.1988 - 6 AZR 521/85

    Vergütung einer sog. Kontostunde für das Abheben bargeldlos gezahlter Vergütung -

    Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - aaO) und ihm insoweit folgend der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 -, Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3 und Buchholz 238.3 A § 73 BPersVG Nr. 2) haben mit überzeugender Begründung die Fortgeltung bestehender Dienstvereinbarungen trotz der zwischenzeitlich und danach erfolgten tariflichen Regelung angenommen.

    Diese Eingrenzung des tariflichen Geltungsbereichs ist zulässig (BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 - aaO).

    Für ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats ist kein Raum (Scheuring/Lang, BMT-G II, § 26 a Erl. 1; Uttlinger/Breier/Kiefer, BAT, § 36 Erl. 5 d; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 -).

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 13.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Darunter fällt die Frage nach der Zahlung der Kontoführungsgebühren (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 - BVerwG 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3; BAG, Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 44 f; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354; Beschluß vom 24. November 1987 a.a.O.).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bezüglich der Kontoführungskosten angeschlossen, über die § 36 BAT in der damals geltenden Fassung noch keine ausdrückliche Regelung enthielt (Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.07.1998 - 6 P 12.97

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates; Tarif- bzw. Gesetzesvorrang; Überweisung

    Darunter fällt die Frage nach der Zahlung der Kontoführungsgebühren (BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 - BVerwG 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3; BAG, Beschluß vom 8. März 1977 - 1 ABR 33/75 - BAGE 29, 40, 44 f; Beschluß vom 31. August 1982 - 1 ABR 8/81 - BAGE 39, 351, 354; Beschluß vom 24. November 1987 a.a.O.).

    Dieser Rechtsprechung hat sich der Senat bezüglich der Kontoführungskosten angeschlossen, über die § 36 BAT in der damals geltenden Fassung noch keine ausdrückliche Regelung enthielt (Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

    Es hätte vielmehr umgekehrt einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wenn die Tarifvertragsparteien im Zusammenhang mit der Zahlung des Arbeitsentgeltes eine bis dahin nicht bestehende Nebenpflicht des Arbeitgebers hätten begründen wollen, dem Arbeitnehmer während der Arbeitszeit den Gang zum Kreditinstitut zu erlauben (ebenso zur Tragung der Kontoführungskosten: BAG, Beschluß vom 31. August 1982 a.a.O. S. 356 f.; Beschluß vom 20. Dezember 1988 a.a.O. S. 326 f.; BVerwG, Beschluß vom 25. Januar 1985 a.a.O.).

  • BAG, 20.12.1988 - 1 ABR 57/87

    Betriebsrat: Mitbestimmungsrecht über die Auszahlung des Arbeitsentgelts

    Mit der Begründung, jeder tariflichen Regelung sei eine Sperrwirkung einzuräumen, die "nicht ohne weiteres als nur unvollständig gemeint erkennbar" ist, haben der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 - Buchholz 238.36 § 72 NdsPersVG Nr. 3) und der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 5. Mai 1988 - 6 AZR 521/85 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) angenommen, daß die Regelung der Lohnzahlungsmodalitäten in § 26 a BMT-G II, der mit dem 26. Ergänzungstarifvertrag zum BMT-G II ebenfalls am 1. Januar 1980 in Kraft getreten ist, abschließend ist.

    Aus der Protokollnotiz ergibt sich mit hinreichender Klarheit, daß bereits bestehende Regelungen aufrechterhalten werden sollten (BAG Urteil vom 11. Januar 1983 - 3 AZR 433/80 - AP Nr. 5 zu § 36 BAT; Urteil vom 31. Juli 1984 - 3 AZR 246/82 - AP Nr. 1 zu § 26 a BMT-G II; BVerwG Beschluß vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84, aa0).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 1 A 5100/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats auf Unterrichtung bzw. Auskunft

    vgl. zur Frage der Erstattung von Kontoführungsgebühren als Annex der Art der Auszahlung der Dienstbezüge und Arbeitsentgelte: BVerwG, Beschlüsse vom 25. Januar 1985 - 6 P 7.84 -, DokBer (Ausgabe B) 1985, 117, 118, und vom 20. Juli 1998 - 6 P 13.97 -, PersR 1998, 523.
  • LAG Hamm, 12.04.1985 - 16 (11) Sa 1689/84

    Erstattung der Kontoführungsgebühren; Nebenabrede; Schriftformerfordernis;

    Auf die vom Oberverwaltungsgericht zugelassene Rechtsbeschwerde des Gesamtpersonalrats hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluß vom 25.01.1985 - 6 P 7.84 - unter Abänderung der vorinstanzlichen Beschlüsse rechtskräftig festgestellt, daß § 6 der Dienstvereinbarung, die der Gesamtpersonalrat und die hier Beklagte unter dem 05.09.1977 abgeschlossen haben, fortgilt.
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