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   BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94   

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BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94 (https://dejure.org/1996,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 P 7.94 (https://dejure.org/1996,1442)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 (https://dejure.org/1996,1442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gleichstellung - Ausbildungsplätze - Ärzte - Praktikum - Frauenbeauftragte - Beteiligung der Frauenbeauftragten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung wegen Nichteinhaltung der Frauenquote und Nichtbeteiligung der Frauenbeauftragten bei Einstellung von Ärzten im Praktikum, Berlin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 354
  • NJW 1997, 1652 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 288
  • NJ 1996, 603
  • DVBl 1996, 1140
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.02.1981 - 6 P 44.79

    Reichweite und Zweck einer diesbezüglichen Informationspflicht seitens der

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Es gehört aber auch zu den Aufgaben der Personalvertretung darüber zu wachen, daß die berechtigten Interessen der Bewerber für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwGE 57, 280 (282) [BVerwG 13.02.1979 - 6 P 48/78] und vom 11. Februar 1981 - BVerwGE 61, 325 (322) [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]).

    Der Personalrat handelt auch im Rahmen seines Auftrags zur Wahrung der kollektiven Interessen der in seiner Dienststelle bereits beschäftigten und künftig zu beschäftigenden Auszubildenden, wenn er im Mitbestimmungsverfahren geltend macht, die einschlägigen Bestimmungen des Landesgleichstellungsesetzes - im vorliegenden Fall des § 7 Abs. 1 LGG bezüglich der Ärzte im Praktikum - seien bei den Einstellungen nicht beachtet worden (Beschluß vom 11. Februar 1981 - a.a.O.).

  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 4.92

    Personalvertretungsrecht - Lehrgangsteilnehmer als Dienstkräfte - Staatlich

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Sie sind in die Dienststelle eingegliedert und wirken an der Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben mit (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 4.92 - Buchholz 251.2 § 3 BlnPersVG Nr. 2).

    Nur auf Auszubildende, die im Rahmen eines Förderprogramms eine "überbetriebliche" oder "außerbetriebliche" Ausbildung für einen Beruf erhalten, der sie nicht zur Erfüllung solcher Aufgaben befähigen wird und soll, findet das Personalvertretungsrecht keine Anwendung (Beschlüsse vom 12. März 1987 - BVerwGE 77, 370 (376), vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG und vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 4.92 - Buchholz 251.2 § 3 BlnPersVG Nr. 2).

  • EuGH, 17.10.1995 - C-450/93

    Kalanke / Freie Hansestadt Bremen

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Dieser Auslegung des § 7 Abs. 1 LGG steht nicht die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Oktober 1995 (Rs. C-450/93 - NJW 1995, 3109 [EuGH 17.10.1995 - C 450/93]) zur Europarechtswidrigkeit der Frauenquotenregelung im Bremer Gleichstellungsgesetz entgegen.
  • GemSOGB, 12.03.1987 - GmS-OGB 6/86

    Differierende Auslegung des Begriffs "der zu ihrer Berufsausbildung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Nur auf Auszubildende, die im Rahmen eines Förderprogramms eine "überbetriebliche" oder "außerbetriebliche" Ausbildung für einen Beruf erhalten, der sie nicht zur Erfüllung solcher Aufgaben befähigen wird und soll, findet das Personalvertretungsrecht keine Anwendung (Beschlüsse vom 12. März 1987 - BVerwGE 77, 370 (376), vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG und vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 4.92 - Buchholz 251.2 § 3 BlnPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 13.02.1979 - 6 P 48.78

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Verlängerung eines Zeitarbeitsvertrages - Zweck

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Es gehört aber auch zu den Aufgaben der Personalvertretung darüber zu wachen, daß die berechtigten Interessen der Bewerber für eine Einstellung in den öffentlichen Dienst gewahrt werden (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1979 - BVerwGE 57, 280 (282) [BVerwG 13.02.1979 - 6 P 48/78] und vom 11. Februar 1981 - BVerwGE 61, 325 (322) [BVerwG 11.02.1981 - 6 P 44/79]).
  • VGH Bayern, 29.07.1993 - 3 CE 93.1964
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Diese haben einen Anspruch darauf, daß im Auswahlverfahren für alle Beteiligten die gleichen Bedingungen herrschen, und daß die geltenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 - NJW 1985, 1103 und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 - ZBR 1994, 350).
  • BVerwG, 16.12.1992 - 6 P 27.91

    Personalvertretung - Zustimmungsverweigerung - Personalrat - Mitbestimmungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme, wenn eine Bindung an gesetzliche Zustimmungsverweigerungsgründe nicht vorgesehen ist, nur dann unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen (vgl. dazu im einzelnen BVerwG, Beschluß vom 16. Dezember 1992 - BVerwGE 91, 295).
  • VGH Hessen, 18.02.1985 - 1 TG 252/85

    Auswahlermessen des Dienstherrn bei mehreren Bewerbern um Beförderungsstelle

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Diese haben einen Anspruch darauf, daß im Auswahlverfahren für alle Beteiligten die gleichen Bedingungen herrschen, und daß die geltenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 - NJW 1985, 1103 und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 - ZBR 1994, 350).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Diese haben einen Anspruch darauf, daß im Auswahlverfahren für alle Beteiligten die gleichen Bedingungen herrschen, und daß die geltenden Verfahrensvorschriften eingehalten werden (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 18. Februar 1985 - 1 TG 252/85 - NJW 1985, 1103 und vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 - ZBR 1994, 344; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 - ZBR 1994, 350).
  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1996 - 6 P 7.94
    Nur auf Auszubildende, die im Rahmen eines Förderprogramms eine "überbetriebliche" oder "außerbetriebliche" Ausbildung für einen Beruf erhalten, der sie nicht zur Erfüllung solcher Aufgaben befähigen wird und soll, findet das Personalvertretungsrecht keine Anwendung (Beschlüsse vom 12. März 1987 - BVerwGE 77, 370 (376), vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89 - Buchholz 251.2 § 12 BlnPersVG und vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 4.92 - Buchholz 251.2 § 3 BlnPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 17.09.2019 - 5 P 6.18

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz; Anforderungsprofil; Anlassfall; Ausbildung;

    aa) Zwar dürfte die vom Oberverwaltungsgericht verwandte Formulierung jenen Entscheidungen auch des Bundesverwaltungsgerichts entlehnt sein, die für die Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung darauf abstellen, ob das Vorbringen des Personalrats gegenüber der mitbestimmungspflichtigen Maßnahme noch innerhalb des Schutzzwecks der Mitbestimmung liegt und er die Zustimmungsverweigerung auf solche Gründe stützt, die nach dem Schutzzweck des Mitbestimmungstatbestandes erheblich sein können (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. Juni 1993 - 6 P 31.91 - PersV 1994, 414 und - 6 P 32.91 - Buchholz 251.2 § 86 BlnPersVG Nr. 2 S. 8 f., vom 27. September 1993 - 6 P 4.93 - BVerwGE 94, 178 und vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 , vgl. ferner OVG Münster, Beschlüsse vom 17. Februar 2000 - 1 A 199/98.PVL - PersV 2000, 539 und vom 3. Februar 2015 - 20 A 1231/14.PVB - PersV 2015, 262 f.).

    Überdies wird die Formulierung, dass die angegebenen Zustimmungsverweigerungsgründe nicht offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen dürfen und vom Schutzzweck der Mitbestimmung gedeckt sein müssen, in der insoweit ergangenen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch dahin verstanden, dass der Personalrat damit entsprechend seiner allgemeinen Überwachungsaufgabe alle Gesetze und Verordnungen als verletzt rügen kann, sofern sie bei Personalmaßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen, einschlägig sein können (BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 ).

    Diese Überwachungsaufgabe vermittelt dem Personalrat bereits unabhängig von der Existenz eines normierten Versagungskataloges die Befugnis, im Rahmen eines Mitbestimmungsverfahrens Verstöße gegen Gesetze, die bei der Mitbestimmung unterliegenden Personalmaßnahmen einschlägig sein können, geltend zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2021 - 4 B 14.19

    Schwerbehinderung; Dienstunfähigkeit; Versetzung in den Ruhestand;

    Obwohl das Berliner Personalvertretungsgesetz keinen Katalog der Verweigerungsgründe enthält, ist die Verweigerung der Zustimmung des Personalrats zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme dann unbeachtlich, wenn die von der Personalvertretung innerhalb der Frist des § 79 Abs. 2 Satz 3 PersVG angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. Juni 2000 - 6 P 6.99 - juris Rn. 25 und vom 20. März 1996 -6 P 7.94 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2013 - OVG 60 PV 15.12 - juris Rn. 24 ff.).

    Ist die gesetzlich gebotene Befassung der Frauenvertreterin bzw. der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen unterblieben und stützt der Personalrat seine Zustimmungsverweigerung darauf, wäre die Verweigerung zwar beachtlich (so BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - juris Rn. 44 zum Berliner Personalvertretungsgesetz).

    Er kann darauf seine Zustimmungsverweigerung nicht mehr stützen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7/94 - juris Rn. 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2019 - 20 A 1890/18

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats hinsichtlich Zuweisung eines bei der

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 -, BVerwGE 100, 354 = Buchholz 251.2 § 87 BlnPersVG Nr. 5 = DVBl. 1996, 1140 = NVwZ 1997, 288 = Schütz/Maiwald ES/D IV 1 Nr. 82 = PersR 1996, 319 = PersV 1996, 473 = RiA 1997, 200 = ZBR 1997, 22 = ZfPR 1996, 148 = ZTR 1996, 569.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 -, a. a. O.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 -, a. a. O.

  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

    Es beruht auf der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht (BVerwG (Bundesverwaltungsgericht), Beschluss vom 20.03.1996 - 6 P 7/94).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und

    Der Antragsteller hat im Rahmen der Mitbestimmung nach den genannten Bestimmungen darauf zu achten, dass die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen eingehalten wurden (§ 72 Abs. 1 Nr. 2 BlnPersVG; vgl. BVerwGE 100, 354, 356).
  • OVG Saarland, 23.05.2003 - 5 P 5/01

    Zustimmungsverweigerung, Gründe, Beachtliche, Gesetzesverstoß,

    Eine Aufgabenzuweisung zur Herbeiführung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, wie sie der Entscheidung des BVerwG (Beschluß vom 20.3.1996 - 6 P 7.94 - NVwZ 1997, 288) zum Berliner Personalvertretungsrecht zugrunde liege, fehle im SPersVG.

    Zum andern ist es der Auffassung, daß die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes nicht zu den Aufgaben des Personalrats gehöre, weil es im saarländischen Personalvertretungsrecht an einer entsprechenden Aufgabenzuweisung fehle, so daß die zum Berliner Personalvertretungsrecht ergangene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschluß vom 20.3.1996 - 6 P 7.94 - NVwZ 1997, 288 = PersV 1996, 319 nicht übertragbar sei.

    Ausgehend von der bereits zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG, Beschluß vom 20.3.1996 -6 P 7/94- NVwZ 1997, 288 = PersV 1996, 319 zum Berliner Personalvertretungsrecht, die sich auf Grund der sinngemäßen Parallelvorschrift des 71 g) SPersVG auf die saarländische Rechtslage übertragen läßt, aber nicht den hier zu entscheidenden Fall der Besetzung einer höherwertigen Stelle oder - gleichbedeutend - einer Beförderung betrifft, hält der Senat eine differenzierende Lösung für sachgerecht, die der Funktion des Personalrats als Interessenvertretung der Dienststellenangehörigen Rechnung trägt.

  • BVerwG, 20.10.2022 - 2 C 10.21

    Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit; Mitbestimmung des Personalrats bei der

    Im Verfahren der Mitbestimmung bei der vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand ohne eigenen Antrag des Beamten nach § 88 Nr. 10 PersVG BE kann der Personalrat die Verweigerung seiner Zustimmung nicht darauf stützen, die Zustimmung der Vertretung der schwerbehinderten Menschen oder der Frauenvertreterin beruhe auf unzureichenden Informationen durch den Dienstherrn (wie BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354).

    Dagegen kann die Personalvertretung die Verweigerung ihrer Zustimmung nicht darauf stützen, die bisherige Beteiligung anderer Vertretungen sei nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden (BVerwG, Beschluss vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 ).

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 1.21

    Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

    Sie muss einen Bezug zu einem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand in dem Sinne haben, dass sie sich seinem Inhalt zuordnen lässt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 - BVerwGE 100, 354 und vom 17. September 2019 - 5 P 6.18 - BVerwGE 166, 285 Rn. 19 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2001 - 6 A 3438/00

    Anspruch auf Aufhebung einer dienstlichen Beurteilung; Heranziehung der

    Aus den Regelungen über die Befugnisse der Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten in den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes und anderer Bundesländer sowie der hierzu ergangenen Rechtsprechung vgl. insbesondere Art. 1 § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des saarländischen Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 24. April 1996, Abl. des Saarlandes, Seite 623 ff., sowie hierzu Saarländisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Februar 1999 - 1 V 1/99 - 1 W 2.99 -, NVwZ-RR 1999, Seite 457; § 17 Abs. 1 des Frauenfördergesetzes (FFG) des Bundes vom 24. Juni 1994, BGBl. I Seite 1406; § 18 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes vom 21. Dezember 1993, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Seite 729 ff., und Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30. August 1996 - 1 TG 3381/96 -, NVwZ-RR 1998, Seite 186; § 17 Abs. 1 und Abs. 2 des Berliner Landesgleichstellungsgesetzes vom 31. Dezember 1990, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin 1991, Seite 8 ff., in der Fassung der Gesetze vom 13. April 1993, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 184 und vom 21. Juni 1994, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 182, und den (zu einer anderen Bestimmung dieses Gesetzes ergangenen) Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1996 - 6 P 7.94 -, BVerwGE 100, Seite 354 ff., lässt sich nichts Gegenteiliges herleiten.
  • VG Berlin, 07.02.2007 - 80 A 34.04

    Beteiligung der Frauenbeauftragte / Frauenvertreterin bei einem

    Zwar bestimmten sich die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten an den Hochschulen nicht nach § 17 LGG, sondern nach der insoweit spezielleren Regelung des § 59 BerlHG (BVerwG, Beschluss vom 20.3. 1996 - 6 P 7.94 -, DVBl. 1996, 1140 ; OVG Berlin, Beschluss vom 18. Februar 1994 - OVG Bln 1.93 -, PersR 1995, 22 ).

    Hochschulspezifische Besonderheiten, die eine abweichende Bestimmung des Aufgabenkreises der Frauenbeauftragten der Hochschulen im hier in Rede stehenden Bereich der personellen Maßnahmen begründen könnten (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.3. 1996, a.a.O.), sind nicht erkennbar.

  • OVG Thüringen, 21.12.2018 - 2 EO 547/17

    Prüfung eines Verstoßes gegen das Arithmetisierungsverbot in einem

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 4.20

    Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung

  • VGH Hessen, 30.08.1996 - 1 TG 3381/96

    Beteiligungsrecht der Frauenbeauftragten bei Personalmaßnahmen - fehlende

  • OVG Saarland, 19.09.2003 - 1 R 21/02

    Frauenbeauftragte, Klagebefugnis

  • BVerwG, 12.08.2021 - 5 P 11.20

    Reichweite des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bei der Eingruppierung einer

  • OVG Thüringen, 13.02.2020 - 2 EO 516/18

    Vorgaben für die Eröffnung und Besprechung einer dienstlichen Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2013 - 17 LP 8/12

    Ansehen einer eigens für Ausbildungszwecke und als Teil einer militärischen

  • OVG Thüringen, 09.02.2017 - 2 EO 802/16

    Zulassung zum Studiengang an der Thüringer Fachhochschule für öffentliche

  • VG Sigmaringen, 20.11.2001 - 9 K 1711/00

    Frauenvertreterin; Klagebefugnis; Verwaltungsrechtsweg

  • VG Berlin, 12.09.2006 - 62 A 22.06

    Einwände der Personalvertretungen gegen die Beschäftigung von "Ein-Euro-Kräften"

  • VG Bremen, 20.02.2008 - 1 K 2976/06

    Keine Klagebefugnis der Frauenbeauftragten

  • ArbG Berlin, 07.07.2021 - 60 Ca 4079/20

    Beteiligung der Frauenvertreterin zeitlich vor dem Personalrat

  • VG Berlin, 12.09.2006 - 62 A 25.06

    Anforderungen an die Beachtlichkeit mehrerer Zustimmungsverweigerungen im Rahmen

  • VG Cottbus, 12.10.2006 - 5 K 1013/04

    Beschränkte Überprüfbarkeit von dienstlichen Beurteilungen durch die

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