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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78   

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BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78 (https://dejure.org/1980,764)
BVerwG, Entscheidung vom 20.03.1980 - 6 P 72.78 (https://dejure.org/1980,764)
BVerwG, Entscheidung vom 20. März 1980 - 6 P 72.78 (https://dejure.org/1980,764)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsbereitschaft - Festsetzung des Vomhundertsatzes - Lohngestaltung - Ermittlung der Lohnhöhe - Mitbestimmung der Personalvertretung - Leistungsbezogene Entgelte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 60, 93
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.07.1979 - 6 P 44.78
    Auszug aus BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78
    § 79 Abs. 1 Gatz 1 Nr. 5 LPVG, der mit § 75 Abs. 3 Nr. 4 des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) vom 15. März 1974 (BGBl. I S. 693) übereinstimmt, hält, soweit es um Fragen der Lohngestaltung geht, an der bisherigen Unterscheidung zwischen formellen und materiellen Arbeitsbedingungen fest (vgl. Beschluß des Senats vom 26. Juli 1979 - BVerwG 6 P 44.78 -).

    Der Senat hat bereits im Beschluß vom 26. Juli 1979 - BVerwG 6 P 44.78 - ausgeführt, daß leistungsbezogene Entgelte nur dann vorliegen, wenn sich die tatsächliche Arbeitsleistung unmittelbar und automatisch auf die Lohnhöhe auswirkt.

  • BAG, 29.03.1977 - 1 ABR 123/74

    Gesetzesvorbehalt - Anteilprovisionen - Leitungsprovisionen -

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78
    Die Lohngestaltung dient nämlich, wie auch das Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 29. März 1977 - 1 ABR 123/74 - (DB 1977, 1415 [BAG 29.03.1977 - 1 ABR 123/74]) ausgeführt hat, weder unmittelbar noch mittelbar der Ermittlung der Lohnhöhe.
  • BVerwG, 17.01.1969 - VII P 9.67

    Begriff der "Entlohnung"

    Auszug aus BVerwG, 20.03.1980 - 6 P 72.78
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits im Beschluß vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 P 9.67 - (PersV 1969, 179) ausgeführt hat, beziehen sich Entlohnungsgrundsätze darauf, wie die Entlohnung durchgeführt werden soll, also auf die technische Seite der Lohnberechnung, nicht aber darauf, ob ein bestimmter Lohn oder ein Teil zusätzlich gezahlt werden soll.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    An der Unterscheidung von materiellen und formellen Arbeitsbedingungen zum Zweck einer von den tatbestandlichen Voraussetzungen gelösten Begrenzung der Mitbestimmung hält der Senat nicht fest (Abweichung von den Beschlüssen vom 20. März 1980 BVerwG 6 P 72.78 und vom 23. Dezember 1982 BVerwG 6 P 19.80).

    Insgesamt geht es dabei um die Strukturformen des Entgelts einschließlich ihrer näheren Vollziehungsformen, also um die abstrakt-generellen Grundsätze zur Entgeltfindung (vgl. insb. Beschluß vom 22. Januar 1980 - BAG 1 ABR 48/77 - BAGE 32, 350, 362 m.w.N.; s.a. BVerwG, Beschluß vom 20. März 1980 - BVerwG 6 P 72.78 - BVerwGE 60, 93, 96 = Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 16).

    Denn es läßt sich an der bisherigen Rechtsprechung nicht festhalten, wonach materielle Dienst- und Arbeitsbedingungen, die die Bestimmung von Leistung und Gegenleistung und alles, was damit im Zusammenhang steht, betreffen, von vornherein der Mitbestimmung entzogen sind (vgl. etwa Beschlüsse vom 20. März 1980 BVerwG 6 P 72.78 BVerwGE 60, 93, 96 f. = Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 16; 23. Dezember 1982 BVerwG 6 P 19.80 Buchholz 238.31 § 79 BaWüPersVG Nr. 3 = PersV 1983, 506).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.1988 - 15 S 2576/88

    Personalvertretung; Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Gesagte in ständiger Rechtsprechung herausgestellt (vgl. vor allem die Beschlüsse vom: 17.1.1969 -- 7 P 9.67 -- PersV 1969, 179; 26.7.1979 -- 6 P 44.78 -- ZBR 1980, 157; 20.3.1980 -- 6 P 72.78 -- BVerwGE 60, 93; 6.2.1987 -- 6 P 8.84 -- BVerwGE 75, 365).

    Es betont, daß die Mitbestimmung des Personalrats bei der Lohngestaltung sich beschränkt auf das Aufstellen allgemeiner Regeln, die die Technik bestimmen, nach der die Lohnfindung im Einzelfall zu erfolgen hat (BVerwGE 60, 93 und 75, 365; ferner jüngst etwa Beschluß vom 16.2.1988 -- 6 P 24.86 -- ZBR 1988, 197).

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei z.B. erwähnt, daß die Festsetzung des Vomhundertsatzes zur Bewertung und Vergütung der Arbeitsbereitschaft als nicht unter den Begriff der Lohngestaltung im Sinn des Personalvertretungsrechts fallend erachtet worden ist, weil sie unmittelbar der Ermittlung der Lohnhöhe diene (BVerwGE 60, 93).

    Der Senat geht davon aus, daß -- nach Maßgabe der aufgezeigten Rechtslage -- insoweit in bezug auf eine Anrechnung von Sachbezügen der personalvertretungsrechtliche Begriff der Lohngestaltung erfüllt sein kann (vgl. die beispielhafte Aussage zur "technischen Seite der Lohnberechnung", wonach Entlohnungsgrundsätze sich u.a. auf die "Anrechnung von Naturalleistungen" beziehen, in dem Beschluß des BVerwG vom 17.1.1969, PersV 1969, 179; im gleichen Sinn ist in BVerwGE 60, 93 beispielhaft u.a. von der "Anrechnung von Naturallohn auf Barlohn" die Rede).

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 357/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    d) Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.) Dies erscheint zumindest als sehr zweifelhaft.
  • BVerwG, 06.02.1987 - 6 P 8.84

    Beamtenumsetzung - Zustimmung des Personalrats - Ursprünglicher Zustand -

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 60, 93 [BVerwG 20.03.1980 - 6 P 72/78]) beziehen sich Entlohnungsgrundsätze darauf, wie die Entlohnung durchgeführt werden soll, also auf die technische Seite der Lohnberechnung; die materielle Seite wird von den Entlohnungsgrundsätzen nicht erfaßt.
  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 19.80

    Mitbestimmung bei der Einführung von Schreibprämien - Schreibprämie als mit

    Der Beteiligte beruft sich zur Begründung seiner Auffassung auf den Beschluß des Senats vom 20. März 1980 - BVerwG 6 P 72.78 - (BVerwGE 60, 93), in dem ausgeführt ist, die unter dem Oberbegriff "Fragen der Lohngestaltung" genannten Entlohnungsgrundsätze seien die Regeln, nach denen der Lohn bestimmt werden soll mit Ausnahme der Lohnhöhe, so z.B. der Übergang vom Zeit- zum Akkordlohn und umgekehrt oder die Einführung und Ausgestaltung von Prämienlöhnen (a.a.O. S. 97; siehe auch Beschluß des Senats vom 26. Juli 1979 - BVerwG 6 P 44.78 - [Buchholz 238.3 A § 75 BPersVG Nr. 11]).

    Die noch im Beschluß vom 26. Juli 1979 - BVerwG 6 P 44.78 - (Buchholz a.a.O.) offengelassene Frage, ob die bisherige Unterscheidung zwischen den formellen Arbeitsbedingungen - nur bei ihnen besteht eine Mitbestimmung - und den materiellen Arbeitsbedingungen - bei ihnen besteht grundsätzlich keine Mitbestimmung - hinfällig geworden ist (siehe dazu Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1969 - BVerwG 7 P 9.67 - [PersV 1969, 179]), hat der Senat im Beschluß vom 20. März 1980 - BVerwG 6 P 72.78 - (BVerwGE 60, 93) dahin beantwortet, daß der Mitbestimmung bei Fragen der Lohngestaltung weiterhin die Unterscheidung zwischen formellen und materiellen Arbeitsbedingungen zugrunde liegt und daß sie nur bei den leistungsbezogenen Entgelten durch die Einbeziehung des Geldfaktors auch eine materielle Arbeitsbedingung erfaßt.

  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 358/97

    Anpassung der Versorgungsobergrenze für Zusatzruhegeld - Definition des Begriffs

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.) Dies erscheint zumindest als sehr zweifelhaft.
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 675/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.).
  • BAG, 28.07.1998 - 3 AZR 696/97

    Mitbestimmungsrecht beim Abbau einer Überversorgung

    Im vorliegenden Fall kann offenbleiben, ob sich das Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung in Fragen der Lohngestaltung auf die technische Seite der Lohnberechnung beschränkt und die materielle Seite ausgeklammert ist (vgl. BVerwGE 60, 93, 96 f.; BVerwG Beschluß vom 6. Februar 1987 - 6 P 8.84 - BVerwGE 75, 365, 371; BAG Urteil vom 27. Mai 1987 - 4 AZR 613/86 - PersR 1988, 20 f.).
  • OVG Brandenburg, 08.10.1998 - 6 A 46/98

    Mitbestimmung und Mitwirkung eines Personalrates bei der Erstellung eines

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  • OVG Niedersachsen, 06.11.1991 - 17 L 4/90

    Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats; Konkretisierung der

    Hier besteht eine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, weil das leistungsbezogene Entgelt vom erzielten konkreten Arbeitsergebnis abhängt und durch eine unter Beteiligung der Personalvertretung festgelegte angemessene Berechnungsgrundlage ein Raubbau der Kräfte verhindert werden soll (BVerwG, Beschl. v. 20.3.1980 - 6 P 72.78 -, BVerwGE 60, 93 = PersV 1981, 296).
  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.1994 - 12 L 9/93

    Ausschüttung erlangter Provisionen an die Beschäftigten einer Sparkasse;

  • OVG Berlin, 28.07.1992 - PV Bln 4.91

    Mitbestimmung des Personalrats bei dem Erlass eines Rundschreibens; Entscheidung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.05.1980 - 6 P 72.78   

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BVerwG, 06.05.1980 - 6 P 72.78 (https://dejure.org/1980,14423)
BVerwG, Entscheidung vom 06.05.1980 - 6 P 72.78 (https://dejure.org/1980,14423)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Mai 1980 - 6 P 72.78 (https://dejure.org/1980,14423)
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