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   BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 76.78   

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https://dejure.org/1979,2120
BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 76.78 (https://dejure.org/1979,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 (https://dejure.org/1979,2120)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1979 - 6 P 76.78 (https://dejure.org/1979,2120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Freistellung eines Personalratsmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung - Teilnahme von Personalratsmitgliedern an einer Einführungsveranstaltung einer Gewerkschaft - Unterrichtung von Personalratsmitgliedern über das Bundespersonalvertretungsgesetz - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 45.78

    Für die Tätigkeit im Personalrat erforderliche Kenntnisse - Beachtung des Gebots

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1979 - 6 P 76.78
    Zu dieser Frage hat der Senat im Beschluß vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 45.78 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) folgendes ausgeführt:.

    Die von ihm gegebene Begründung deckt sich mit dem, was der Senat in dem bereits genannten Beschluß vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 45.78 - ausgeführt hat.

  • VGH Hessen, 22.04.2004 - 21 TK 596/02

    Kostenübernahme für die Teilnahme eines Personalratsmitglieds an einer

    Subjektiv erforderlich ist die Teilnahme an der Schulung nur dann, wenn gerade dieses Mitglied eine Schulung in den Themenbereichen benötigt, die den Gegenstand der Schulungsveranstaltung bilden (in diesem Sinne die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Beschlüsse vom 27.04.1979 - 6 P 30.78 - PersV 1981, 29, vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 - PersV 1981, 68, und vom 07.12.1994 - 6 P 36.93 - PersR 1995, 179).

    Die Notwendigkeit einer weiteren Tagung zum Zwecke der Vertiefung und des Ausbaus der auf einer ersten Schulung erworbenen Grundlagen und Kenntnisse mag bei einer Einführung in das Personalvertretungsrecht, deren ein jedes Personalratsmitglied für seine Tätigkeit im Personalrat bedarf ("personalvertretungsrechtliche Grundschulung"), je nach Lage des Einzelfalls bejaht werden können (dazu: BVerwG, Beschluss vom 27.04.1979 - 6 P 76.78 - PersV 1981, 68, 69; Altvater, Bundespersonalvertretungsgesetz, § 46 Rn. 42).

  • BVerwG, 18.08.1986 - 6 P 18.84

    Abtretbarkeit des Anspruchs auf Erstattung von Schulungskosten - Voraussetzung

    Vielmehr kommt es, worauf das Beschwerdegericht mit Recht abstellt, darauf an, ob die Schulung des konkreten Mitarbeiters objektiv, d.h. von ihrer Thematik her, und subjektiv, d.h. im Hinblick auf das vorhandene Schulungsbedürfnis, erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. den schon erwähnten Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 45.78 - sowie die weiteren Beschlüsse vom gleichen Tage - BVerwG 6 P 30.78 - und - BVerwG 6 P 76.78 - ; ferner den Beschluß vom 22. Juli 1982 - BVerwG 6 P 42.79 - ZBR 1983, 165>).

    Diese kann insbesondere dann erforderlich werden, wenn grundlegende Neuregelungen des von der Personalvertretung zu beachtenden Rechts eintreten, deren Aneignung im Selbststudium nicht zumutbar oder sinnvoll ist (vgl. Beschluß vom 27. April 1979 - BVerwG 6 P 76.78 - ).

  • OVG Niedersachsen, 04.11.1992 - 18 L 8479/91

    Erstattung von Kosten für die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschlüsse v. 27.4.1979 - BVerwG 6 P 30.78 -, PersV 1981, 29; - BVerwG 6 P 24.78 -, PersV 1981, 25; - BVerwG 6 P 36.78 - PersV 1981, 26, - BVerwG 6 P 76.78 - PersV 1981, 68; - BVerwG 6 P 19.89 - PersV 1992, 115) kann der Personalrat, obwohl nicht er, sondern sein zur Schulung entsandtes Mitglied Inhaber des Erstattungsanspruchs ist, allgemeine Fragen der Erstattungspflicht, die für die Personalratsmitglieder von Bedeutung sind, gerichtlich klären lassen.
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