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   BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78   

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BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78 (https://dejure.org/1980,2030)
BVerwG, Entscheidung vom 21.02.1980 - 6 P 77.78 (https://dejure.org/1980,2030)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Februar 1980 - 6 P 77.78 (https://dejure.org/1980,2030)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufgaben der Personalvertretung - Anwendung von Beurteilungsrichtlinien - Regelbeurteilungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.1976 - VI A 1581/74
    Auszug aus BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78
    Auch das vom Antragsteller genannte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 9. Juni 1976 (ZBR 1977, 33) gibt für die von ihm vertretene Auffassung nichts her.
  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Das in § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelte Unterrichtungsrecht setzt also voraus, daß die Personalvertretung eine Aufgabe zu erfüllen hat, die es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2016 - 5 A 10374/16

    Zum Umfang der Rechte der Personalvertretung - Zur Mitbestimmung bei der

    Dem Personalrat steht mit anderen Worten kein Unterrichtungsrecht aus sich selbst heraus zu (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - 6 P 77.78 -, Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 2; vom 21. September 1984 - 6 P 24.83 -, Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 5; vom 23. Juni 2010 - 6 P 8.09 -, BVerwGE 137, 148 [151]; sowie vom 4. September 2012 - 6 P 5.11 -, BVerwGE 144, 156 [158]; VGH BW, Beschluss vom 16. Juni 1992 - 15 S 918/91 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 4. November 2005 - 1 A 4935/04.PVB -, juris; OVG Nds., Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 18 LP 14/06 -, juris; ebenso: Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Aufl. 2014, § 68 Rn. 33b und 40; Altvater, in: Altvater/Baden/Berg/Kröll/Noll/Selen, BPersVG, 8. Aufl. 2013 § 68 Rn. 26; Gräfl, in: Richardi/Dörner/Weber, BPersVG, 4. Aufl. 2012 § 69 Rn. 55; Gerhold, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold/Schlatmann/Rehak/Faber, BPersVG, Loseblattkommentar, Stand März 2016, § 68 Rn. 39).

    Das in § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelte Unterrichtungsrecht setzt also voraus, dass die Personalvertretung diesbezüglich überhaupt eine Aufgabe zu erfüllen hat, die es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1980 - 6 P 77.78 -, Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 2).

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 13.79

    Beurteilungsmaßstäbe bei einer dienstlichen Beurteilung

    Hiervon ist bereits der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem von der Beklagten zitierten personalvertretungsrechtlichen Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - ohne weiteres ausgegangen, ohne daß dort allerdings Anlaß zur Vertiefung dieser Frage bestand.
  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Vielmehr setzt dieser voraus, daß die Personalvertretung mindestens eine Aufgabe zu erfüllen hat, deren Erfüllung es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 2, vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 Buchholz a.a.O. § 68 BPersVG Nr. 5 und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz a.a.O. § 67 BPersVG Nr. 5).
  • BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte -

    Das in § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelte Unterrichtungsrecht setzt vielmehr voraus, daß die Personalvertretung eine Aufgabe zu erfüllen hat, die es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - ).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 9.90

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtmäßigkeit der Anordnung

    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 18 ff. seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71>; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Im übrigen ist zu den genannten Ausführungen des Beschwerdegerichts festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personal Vertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 ); der Personal rat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71>; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

    Das in § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelte Unterrichtungsrecht setzt vielmehr voraus, daß die Personalvertretung eine Aufgabe zu erfüllen hat, die es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten(Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - ).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WRB 7.18

    Beteiligungstatbestand; Erforderlichkeitsprinzip; Ergebnisse der

    Das Leistungsprinzip zählt nicht nur bei Status- und Verwendungsentscheidungen, sondern auch, wie sich aus § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SLV und den Bestimmungen der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/50 über die "Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr" ergibt, bei der Erstellung von dienstlichen Beurteilungen zu den zentralen Rechtsmaßstäben, die zugunsten der Soldatinnen und Soldaten gelten (§ 19 Abs. 3 Nr. 2 SBG) (vgl. zu Beurteilungsrichtlinien bereits BVerwG, Beschluss vom 21. Februar 1980 - 6 P 77.78 - Buchholz 238.3 A § 68 BPersVG Nr. 2 = juris Rn. 17).
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 8.90

    Gesetzliche Voraussetzungen für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen einen

    Im übrigen ist zu den Ausführungen des Beschwerdegerichts auf S. 7/8 seines Beschlusses festzustellen, daß die Darlegungen mit der Rechtsprechung des Senats jedenfalls insoweit übereinstimmen, als dieser bisher entschieden hat, daß sich Befugnisse und Pflichten von Personalvertretung und Dienststelle gegenseitig bedingen (vgl. BVerwGE 50, 186 [BVerwG 13.02.1976 - VII P 4/75]); der Personalrat besitze kein Antragsrecht (= Initiativrecht), wenn es um Angelegenheiten gehe, für die allein eine übergeordnete Behörde zuständig sei (z.B. ein Bundesminister für die Änderung einer Beurteilungsrichtlinie), weil dann das Antragsrecht allein der einer übergeordneten Behörde (dem Minister) beteiligungsrechtlich zugeordneten Stufenvertretung (dem Hauptpersonalrat) zustehe (vgl. Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - <ZBR 1981, 70, 71 >; vgl. dazu auch Lorenzen/Haas/Schmitt, BPersVG, § 70 Rdnr. 5; Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider, BPersVG, 3. Aufl., § 70 Rdnr. 4; Dannhäuser, PersV 1990, 409 ); überschreite der Initiativantrag eines Personalrats die ihm gesetzlich eingeräumte Antragsbefugnis, so könne sich jener nicht auf das ihm vom Gesetz eingeräumte Initiativrecht berufen, bestehe auch keine Verpflichtung der angerufenen übergeordneten Behörde, das Stufenverfahren einzuleiten (vgl. Beschluß vom 1. November 1983 - BVerwG 6 P 12.83 - <PersV 1985, 475 ff.>).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 4760/19

    Personalrat; Initiativantrag; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Geschäftsführer;

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 18 L 4470/97

    Zulässigkeit eines Initiativantrages eines Personalrates;

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 8353/91

    Mitwirkungsbefugnisse der Personalvertretung bei Neubemessung im Bereich der

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