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   BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81   

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BVerwG, 01.08.1983 - 6 P 8.81 (https://dejure.org/1983,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 01.08.1983 - 6 P 8.81 (https://dejure.org/1983,1710)
BVerwG, Entscheidung vom 01. August 1983 - 6 P 8.81 (https://dejure.org/1983,1710)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Beurlaubung - Dienstbezüge - Mitbestimmung des Personalrats

Papierfundstellen

  • DVBl 1984, 46
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BVerwG, 18.12.1996 - 6 P 6.94

    Personalvertretungsrecht - Mitbestimmungsrechte bei umsetzungsbedürftigen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann von einer Maßnahme im personalvertretungsrechtlichen Sinn nur gesprochen werden bei einer Handlung und Entscheidung, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt (s. Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 BrPersVg Nrn. 2 und 3 m.w.N.; Beschluß vom 23. Oktober 1992 - BVerwG 6 PB 15.92 - Buchholz 251.6 § 67 a NdsPersVG Nr. 1).

    Lediglich der Vorbereitung einer Maßnahme dienende Handlungen der Dienststelle sind, wenn sie nicht bereits eine beabsichtigte Maßnahme vorwegnehmen oder unmittelbar festlegen, keine Maßnahmen (vgl. Beschlüsse vom 22. Februar 1991 - BVerwG 6 PB 10.90 - Buchholz 251.0 § 70 BaWüPersVG Nr. 1 = PersR 1991, 282 - PersV 1991, 475 ; vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 2 und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - a.a.O.).

    Ein unterlassen erfüllt diese Voraussetzungen nicht, weil die dienst- oder arbeitsrechtliche Stellung von Bediensteten nicht berührt wird, es vielmehr bei dem bestehenden Zustand verbleibt (vgl. Beschlüsse vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nr. 3 und vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 9.81 - PersV 1985, 248).

  • BVerwG, 06.10.1992 - 6 P 22.90

    Personalvertretung - Höhergruppierung - Mitbestimmungsrecht des Personalrates -

    aa) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, unterliegt der Mitbestimmung nur eine "beabsichtigte Maßnahme" (vgl. § 72 Abs. 2 Satz 1 LPersVG), nicht aber eine Untätigkeit des Dienststellenleiters oder ein Unterlassen (vgl. Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nr. 3).

    Von dem im Beschluß vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - a.a.O. entschiedenen Fall unterscheidet sie sich dadurch, daß sich die Tätigkeit des Dienststellenleiters nicht in der bloßen Ablehnung einer von anderer Seite ausgehenden Initiative erschöpft.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2015 - 5 A 10556/15

    Mitbestimmung bei Überprüfung der Eingruppierung von einzelnen Beschäftigten

    Des Weiteren ist die Ablehnung des Antrags eines Beschäftigten, ihn ohne Dienstbezüge zu beurlauben, gleichfalls keine Maßnahme, welche die Mitbestimmung des Personalrats auslösen könnte (Beschluss vom 1. August 1983 - 6 P 8.81 -, ZBR 1984, 76).
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2019 - 18 LP 4/18

    Ablehnung; aktualisierte Einreihung; Beibehaltung; Beschäftigte; Bestätigung;

    Ein derartiges Absehen von der Höhergruppierung nach erfolgter Prüfung, ob der Beschäftigte nach der ihm übertragenen Tätigkeit in eine zu niedrige Vergütungsgruppe eingestuft ist, stellt keine der Mitbestimmung des Personalrats unterliegende Maßnahme dar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1972 - BVerwG VII P 4.72 -, PersV 1973, 113, juris Rn. 9 f.; ähnlich für eine andere Ablehnung BVerwG, Beschl. v. 1.8.1983 - BVerwG 6 P 8.81 -, PersV 1985, 68, juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99

    Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher

    In Anlehnung an die - freilich primär an personellen Maßnahmen orientierte - Rechtsprechung des Senats zu diesem Begriff (vgl. etwa Beschlüsse vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - Buchholz 238.33 § 52 BrPersVG Nr. 2, vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz a.a.O. § 58 BrPersVG Nrn. 2 u. 3) bezeichnet die amtliche Begründung als Maßnahme "eine Regelung, die sich auf die Beschäftigten auswirkt oder sie betrifft.
  • BVerwG, 23.10.1992 - 6 PB 15.92

    Ausgestaltung der Möglichkeit der unmittelbaren Regelung

    Es trifft zwar zu, daß der Begriff Maßnahme vom Senat bestimmt worden ist als "jede Handlung und Entscheidung, die den Rechtsstand der Bediensteten oder eines einzelnen Bediensteten berührt" (Beschlüsse vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - Buchholz 238.33 § 58 BrPersVG Nrn. 2 und 3 mit weit. Nachw.).

    Ein derartiges "Berühren" setzt jedoch in bezug auf mindestens einen einzelnen Bediensteten eine Änderung des bestehenden Zustandes voraus (Beschluß vom 1. August 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 10.90

    Nichtbetrieben des Mitbestimmungsverfahrens - Initiativantrag der

    Schließlich weicht die Beschwerdeentscheidung nicht von den Beschlüssen des Senats vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - und vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - ab.
  • OVG Bremen, 10.12.1991 - PV-B 5/91

    Widerruf eines Bildungsurlaubs; Maßnahme in sozialen Angelegenheit; Mitbestimmung

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  • BVerwG, 12.10.1989 - 6 P 9.88

    Mitbestimmungspflichtigkeit - Dienststellenleiter - Erteilung einer Erlaubnis -

    An diesem Schutzinteresse mangelt es, d. h. es fehlt eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme, wenn die Tätigkeit der Dienststelle den Rechtsstand der Bediensteten oder des einzelnen Bediensteten nicht berührt (vgl. Beschlüsse vom 30. November 1982 - BVerwG 6 P 10.80 - , vom 10. Januar 1983 - BVerwG 6 P 11.80 - , vom 1. August 1983 - BVerwG 6 P 8.81 - DVBl. 1984, 46> und vom 12. August 1983 - BVerwG 6 P 9.81 - <PersV 1985, 248>).
  • VG Hamburg, 23.11.2023 - 20 E 4656/23

    Erfolgloser Eilantrag eines Beamten auf Aufschub seines altersbedingten Eintritts

    Die hier vertretene Auffassung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, die die Ablehnung von Anträgen von Beschäftigten (vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Mitbestimmungstatbestände, vgl. z.B. § 78 Abs. 1 Nr. 10, 11 BPersVG für die Versagung von Nebentätigkeitsgenehmigungen bzw. die Ablehnung von Teilzeitbeschäftigung oder Urlaub) generell nicht unter den personalvertretungsrechtlichen Maßnahmebegriff subsumiert, wenn und weil die Antragsablehnung die Rechtsstellung der oder des betroffenen Beschäftigen nicht verändert (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.12.1972 - VII P 4/72, juris Rn. 9 f. für die Ablehnung einer Höhergruppierung; BVerwG, Beschl. v. 01.08.1983 - 6 P 8/81, juris Rn. 11 ff. und Beschl. v. 12.08.1983 - 6 P 9/81, juris Rn. 11 ff. jeweils für die Ablehnung von Anträgen auf Sonderurlaub und in obiter dicta in Rn. 15 für die Ablehnung einer Einstellung; BVerwG, Beschl. v. 29.01.2003 - 6 P 15/01, juris Rn. 14 für die Weigerung, nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags ein neues Arbeitsverhältnis mit der oder dem Betroffenen einzugehen).
  • BVerwG, 04.08.2015 - 5 PB 18.14

    Fehlen einer konkreten Rechtsfrage bei einer allein auf den Zulassungsgrund der

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.2565

    Mitbestimmung bei Ein- oder Höhergruppierung

  • OVG Bremen, 25.01.2023 - 2 B 6/23

    Hinausschieben des Ruhestandseintritts eines freigestellten Personalratsmitglieds

  • BVerwG, 15.03.1988 - 6 P 25.87
  • BVerwG, 22.02.1991 - 6 PB 11.90

    Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der

  • BVerwG, 04.06.1986 - 6 PB 3.86

    Vorliegen einer mitbestimmungsbedürftigen personellen Angelegenheit bei einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1988 - CL 31/86
  • OVG Bremen, 13.12.1983 - PV-B 8/83

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten von der Leitung einer Volkshochschule;

  • VG Berlin, 23.07.2007 - 7 A 82.05

    Beamtenrecht: Auswahlentscheidung bei Einstellung in das Beamtenverhältnis;

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