Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 18.01.1999

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   BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98   

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BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98 (https://dejure.org/1998,2911)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1998 - 6 P 8.98 (https://dejure.org/1998,2911)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1998 - 6 P 8.98 (https://dejure.org/1998,2911)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren - Erledigung der Hauptsache durch einseitige Erledigungserklärung des Antragstellers - Widerspruch der Erledigungserklärung durch andere Beteiligte - Beschränkung der Prüfung auf die Feststellung eines erledigenden ...

  • Judicialis

    BPersVG § 83; ; ArbGG § 83 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 83a Abs. 2 S. 1; BPersVG § 83 Abs. 2
    Personalvertretungsrecht - Einstellung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens im Rechtsbeschwerderechtszug

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 1999, 504
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.08.1996 - 3 ABR 21/95

    Einseitige Erledigungserklärung in der Rechtsbeschwerdeinstanz des

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
    Dieses läßt nämlich die formelle Beschwer nicht entfallen (BAG, Beschluß vom 28. Juni 1994 1 ABR 59/93 BAGE 77, 165, 168; Beschluß vom 27. August 1996 3 ABR 21/95 AP § 83 a ArbGG Nr. 4).
  • BAG, 28.06.1994 - 1 ABR 59/93

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
    Dieses läßt nämlich die formelle Beschwer nicht entfallen (BAG, Beschluß vom 28. Juni 1994 1 ABR 59/93 BAGE 77, 165, 168; Beschluß vom 27. August 1996 3 ABR 21/95 AP § 83 a ArbGG Nr. 4).
  • BAG, 26.04.1990 - 1 ABR 79/89

    Einseitige Erledigungserklärung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (BAG, Beschluß vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3; Beschluß vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.1998 - 11 L 4/97

    Anforderungen an die gerichtliche Auflösung eines Dauerarbeitsverhältnisses;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
    BVerwG 6 P 8.98 OVG 11 L 4/97.
  • BAG, 23.06.1993 - 2 ABR 58/92

    Erledigung und Einstellung des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 103 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (BAG, Beschluß vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3; Beschluß vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91

    Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache - Voraussetzungen für eine

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98
    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (BAG, Beschluß vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3; Beschluß vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 28.06

    Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Berufsausbildung;

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO insgesamt für wirkungslos zu erklären, weil sich der Rechtsstreit mit beiden zunächst gestellten Klageanträgen erledigt hat (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 73).
  • BVerwG, 22.08.2007 - 6 C 5.07

    Missbräuchliche Herbeiführung des Zurückstellungsgrundes; freiwillige

    In demselben Umfang ist das Urteil des Verwaltungsgerichts in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO für wirkungslos zu erklären (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 73).
  • LAG Hessen, 08.12.2005 - 9 TaBV 88/05

    Betriebsratswahl - Nichtigkeit - Wahlvorstand - Bestellung - Erledigungserklärung

    Es bedarf zwar, wenn der Beschwerdeführer lediglich geltend machen will, das Verfahren habe sich wegen eines zwischenzeitlichen Ereignisses erledigt, keiner Auseinandersetzung mit dem erstinstanzlichen Beschluss mehr, zumindest ist aber innerhalb der Beschwerdebegründungsfrist darzulegen, aus welchen Gründen die Erledigung eingetreten sein soll (so BAG Beschluss vom 26. Sept. 1990 - 7 ABR 70/87 - Juris; BVerwG Beschluss vom 20. Nov. 1998 - 6 P 8/98 - NZA-RR 1999, 504).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 4.99

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (Beschlüsse vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - ZfPR 1999, 50; BAG, Beschlüsse vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3 und vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2).
  • OVG Saarland, 29.04.2014 - 5 B 188/14

    Zur Frage der Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung in

    hierzu BAG, Beschluss vom 8.12.2010 - 7 ABR 99/09 - BVerwG, Beschlüsse vom 20.11.1998 - 6 P 8/98 - und vom 18.6.1999 - 6 P 4/99 -, sämtlich zitiert nach juris.
  • VG Lüneburg, 27.10.2004 - 9 A 4/04

    Arbeitsverhältnis; Auflösung; Ausbildung; Bedarf; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Wenn der Arbeitgeber - wie hier - organisatorisch reine Ausbildungsdienststellen für später gerichtsbezirksweite Verwendungen der Ausgebildeten einrichtet, muss er aber gleichermaßen gerichtsbezirksweit Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten ausschöpfen, da andernfalls der Weiterbeschäftigungsanspruch aus § 58 Abs. 2 NPersVG/§ 9 Abs. 2 BPersVG umgangen würde, indem Auszubildende in Dienststellen konzentriert würden, in denen von vornherein Weiterbeschäftigungen Ausgebildeter schon von der Aufgabenstellung her praktisch ausschieden (vgl. hierzu OVG Schleswig, Beschl. v. 20.4.1998 - 11 L 4/97 -, PersR 1998, 430 - dieser Beschluss ist wegen Erledigung in der Rechtsbeschwerdeinstanz vom BVerwG mit Beschl. v. 20.11.1998 - 6 P 8/98 -, PersR 1999, 128 = ZBR 1999, 308 aber für wirkungslos erklärt worden).
  • BVerwG, 25.08.2008 - 6 B 31.08
    II Nachdem die Beteiligten übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist in entsprechender Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 1 ZPO der noch nicht rechtskräftig gewesene Teil des Urteils für wirkungslos zu erklären (vgl. Beschlüsse vom 17. Dezember 1993 - BVerwG 3 B 134.92 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 103 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 73) und insoweit noch über die Kosten zu entscheiden (§ 161 Abs. 2 Satz 1 VwGO).
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