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   BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78   

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https://dejure.org/1979,2773
BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78 (https://dejure.org/1979,2773)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1979 - 6 P 86.78 (https://dejure.org/1979,2773)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1979 - 6 P 86.78 (https://dejure.org/1979,2773)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wahl in den Personalrat - Beurlaubung ohne Dienstbezüge für eine Zeit von mehr als sechs Monaten - Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat - Verlust der Wählbarkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 10.78

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung - Sozialeinrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78
    Der Senat hat sich erst kürzlich im Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 10.78 - mit der Antragsbefugnis des Personalratsmitgliedes befaßt und dazu ausgeführt, das Mitglied sei berechtigt, die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Befugnisse und Aufgaben durch den Personalrat gerichtlich klären zu lassen.
  • BVerwG, 23.11.1962 - VII P 2.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78
    Da die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 13, 296; 15, 166), [BVerwG 23.11.1962 - IV C 273/61]eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung enthalten, kann eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die nach dem Wahltage erfolgt, die Wahlberechtigung und damit auch die Wählbarkeit nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
    Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78
    Da die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 13, 296; 15, 166), [BVerwG 23.11.1962 - IV C 273/61]eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung enthalten, kann eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die nach dem Wahltage erfolgt, die Wahlberechtigung und damit auch die Wählbarkeit nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 23.11.1962 - IV C 273.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1979 - 6 P 86.78
    Da die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt ausgesprochen hat (BVerwGE 13, 296; 15, 166), [BVerwG 23.11.1962 - IV C 273/61]eine abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelung enthalten, kann eine Beurlaubung ohne Dienstbezüge, die nach dem Wahltage erfolgt, die Wahlberechtigung und damit auch die Wählbarkeit nicht in Frage stellen.
  • BVerwG, 15.05.2002 - 6 P 8.01

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat; Blockmodell der Altersteilzeit;

    Zur Begründung hat er angeführt, der Wortlaut der Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ergebe eindeutig, dass die - den Ausschluss vom aktiven Wahlrecht auslösende - Beurlaubung bereits am Wahltage vorliegen müsse (Beschluss vom 28. März 1979 - BVerwG 6 P 86.78 - Buchholz 238.3 A § 29 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 26.01.2022 - 5 P 12.20

    Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat infolge der sechs Monate

    Wie das Bundesverwaltungsgericht zu der vergleichbaren Vorschrift des § 13 Abs. 1 Satz 2 BPersVG a.F. bereits entschieden hat (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1979 - 6 P 86.78 - Buchholz 238.3a § 29 BPersVG Nr. 2 S. 5), ergibt der Wortlaut der Vorschrift eindeutig, dass die Beurlaubung bereits am Wahltag vorliegen muss.

    Angesichts des eindeutigen Wortlauts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1979 - 6 P 86.78 - Buchholz 238.3a § 29 BPersVG Nr. 2 S. 5) kommt § 11 Abs. 1 Satz 3 PersVG MV kein darüberhinausgehender Sinn und Zweck dergestalt zu, die fehlende Bindung an die Dienststelle auch in Fällen anzunehmen, in denen eine sechs Monate übersteigende Abwesenheit von der Dienststelle erst nach dem Wahltag während der Amtsperiode der Personalvertretung eintritt.

  • VG Frankfurt/Main, 15.08.2011 - 23 K 863/11

    Wählbarkeit

    Da die Antragstellerin als Dienststellenleiterin stets das objektive Interesse an einer gesetzlich richtigen Zusammensetzung des ihr gegenüberstehenden Personalrats verfolgen kann (BVerwG B. v. 11.3.1982, a.a.O.), ist sie für eine Klärung der durch § 26 Nr. 5 HPVG angesprochenen Fragen antragsbefugt (Kröll a.a.O. Rn. 24a; zur Antragsbefugnis eines einzelnen Personalratsmitglieds BVerwG B. v. 28.3.1979 - 6 P 86.78 - PersV 1980, 428, 429).
  • VGH Hessen, 08.03.2001 - 22 TL 43/01

    Wählbarkeit zum Personalrat - Mindestbeschäftigungszeit

    Die Vorschriften über Wahlberechtigung und Wählbarkeit sind deshalb als abschließende, nicht ausdehnungsfähige Regelungen anzusehen, die keinen Raum für eine ergänzende Gesetzesauslegung lassen, weil dies zu einer gerade im Wahlrecht unerträglichen Unsicherheit darüber führen würde, was im konkreten Fall zu gelten hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Januar 1962 - VII P 10.60 - BVerwGE 13 S. 296 ff., Beschluss vom 23. November 1962 - VII P 2.62 - BVerwGE 15 S. 166 ff. und Beschluss vom 28. März 1979 - 6 P 86.78 - Buchholz 238.A § 29 BPersVG Nr. 2).
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