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   BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78   

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BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78 (https://dejure.org/1980,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1980 - 6 P 87.78 (https://dejure.org/1980,2399)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1980 - 6 P 87.78 (https://dejure.org/1980,2399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fliegende Planstelle - Mitbestimmung der Personalvertretung - Besetzung eines Beförderungspostens - Staatsanwaltschaft - Mitbestimmungspflichtige Abordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.12.1975 - VII P 15.74

    Vergabe eines Dienstpostens - Dienststellenzugehörigkeit - Personalrat der

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78
    (s. dazu die zur gleichlautenden bundesrechtlichen Vorschrift des. § 82 Abs. 1 BPersVG ergangene Entscheidung vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - [BVerwGE 50, 80 [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] [83]]).

    Zu diesem auch nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz sich in gleicher Weise stellenden Problem hat das Bundesverwaltungsgericht in der genannten Entscheidung BVerwGE 50, 80 (83) [BVerwG 19.12.1975 - VII P 15/74] ausgeführt, für die Abgrenzung der Zuständigkeit des Personalrats der Dienststelle (Hauspersonalrat) und der Stufenvertretung könne es nur darauf ankommen, ob der Dienststellenleiter der Mittelbehörde oder der obersten Landesbehörde mit der von ihm beabsichtigten und der Beteiligung der Personal Vertretung unterworfenen Maßnahme eine Personalangelegenheit seiner Dienststelle regelt oder auf Grund der Behördenorganisation und Zuständigkeitsverteilung die Angelegenheit einer nachgeordneten Behörde entscheidet.

  • BAG, 16.12.1971 - 5 AZR 384/71

    Berufungsschriftsatz - Bezeichnung des Gerichts - Bezeichnung des Gerichtsortes -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78
    Selbst wenn man der Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68] = NJW 1969, 468 folgt, nach der ganz allgemein die genaue Bezeichnung des Gerichts und die Angabe des Ortes des Gerichtssitzes genügt (s. dazu auch BAGE 24, 81), dann dürfen jedenfalls darüber hinausgehende Angaben, die unrichtig sind, nicht zur Verzögerung der Zustellung führen.
  • BGH, 30.09.1968 - II ZB 1/68

    Bezeichnung der Schiffahrtsgerichte im Postverkehr

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78
    Selbst wenn man der Auffassung des Bundesgerichtshofs in BGHZ 51, 1 [BGH 30.09.1968 - II ZB 1/68] = NJW 1969, 468 folgt, nach der ganz allgemein die genaue Bezeichnung des Gerichts und die Angabe des Ortes des Gerichtssitzes genügt (s. dazu auch BAGE 24, 81), dann dürfen jedenfalls darüber hinausgehende Angaben, die unrichtig sind, nicht zur Verzögerung der Zustellung führen.
  • BAG, 24.11.1970 - 1 AZR 271/70

    Unzulässige Berufung - Fristversäumung - Wiedereinsetzungsgesuch -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78
    Unterläßt es der Prozeßbevollmächtigte, für eine richtige und vollständige Adressierung zu sorgen, so kann eine Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (so auch BAG AP Nr. 13 zu § 77 ArbGG = NJW 1971, 1054).
  • BAG, 06.01.1975 - 2 ABR 134/74

    Arbeitsgerichtsverfahren: Keine Verlängerung der Begründungsfrist zur

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1980 - 6 P 87.78
    Sie hätte auch nicht ergehen können, weil es nach dem damals anzuwendenden Recht eine Verlängerung der Begründungsfrist nicht gab (s. BAG AP Nr. 6 zu § 94 ArbGG = NJW 1975, 551).
  • BVerwG, 20.08.2003 - 6 C 5.03

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrats; Beförderung von Beamten; Konkurrenz von

    Bei welcher Dienststelle dieses Amt besteht, wird durch die im Haushalt ausgebrachte Planstelle festgelegt (§ 17 Abs. 5 Satz 1 der Haushaltsordnung vom 20. Dezember 1971, GVBl 1972 S. 2, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Februar 2001, GVBl S. 29), durch die der Gesetzgeber den Bedarf der jeweiligen Dienststellen an Beamten und die von ihnen zu erfüllenden Aufgaben bestimmt (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1 S. 6).

    Der Benutzung einer "fliegenden" Planstelle geht nämlich immer die Entschließung voraus, bei welcher der in Betracht kommenden Dienststellen sie besetzt werden soll (vgl. Beschluss vom 7. Februar 1980, a.a.O. S. 6 f.).

  • BVerwG, 13.09.2002 - 6 P 4.02

    Zuständigkeit der Stufenvertretung; Leiter der Mittelbehörde; Maßnahme für den

    a) Wie sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift eindeutig ergibt, ist die Zuständigkeit des Bezirkspersonalrats dann gegeben, wenn der Leiter der Mittelbehörde über die Angelegenheit einer nachgeordneten Dienststelle entscheidet (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 7 P 15.74 - BVerwGE 50, 80, 83; Beschluss vom 18. Oktober 1978 - BVerwG 6 P 7.78 - BVerwGE 56, 330, 336; Beschluss vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1 S. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2002 - 5 A 11147/02

    Zuständigkeit des Gesamtpersonalrates; Beförderung - Topfwirtschaft -

    Bei welcher Dienststelle ein Beförderungsamt besteht, wird durch die im Haushalt ausgebrachte Planstelle bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Februar 1980, PersV 1981, 292).

    Hierin liegt ein wesentlicher Unterschied zu dem von dem Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 7. Februar 1980 (a.a.O.) angenommenen Sachverhalt.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1993 - PB 15 S 203/93

    Personalvertretung - Mitbestimmung bei aneinandergereihten

    Es geht daher bei der Abordnung um eine Mitbestimmung des Personalrats der abgebenden Dienststelle (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 7.2.1980, PersV 1981, 292 /294).

    Das Bundesverwaltungsgericht ist ferner davon ausgegangen, daß ansonsten bei der Verlängerung einer zunächst für einen kürzeren Zeitraum ausgesprochenen Abordnung über den Zeitraum von drei Monaten hinaus diese Verlängerung die Mitbestimmung auslöst (BVerwG, Beschluß vom 7.2.1980, PersV 1981, 292 /294).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.11.2007 - 8 L 71/07

    Mitbestimmung bei Kettenabordnung

    Auch dieses letzte Glied einer Kettenabordnung ist als unselbstständiger Bestandteil eines einheitlichen rechtlichen Vorgangs - nämlich einer Langzeitabordnung - zu bewerten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 07.02.1980 - 6 P 87.78 -, Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1, PersV 1981, 292).
  • VG Berlin, 04.10.2017 - 5 K 58.16

    Dreimonatige Abordnung eines Richters; Zuständigkeit der Gesamt Frauenvertreterin

    Der Präsidialrat ist dann (erst) bei der Verlängerungsentscheidung zu beteiligen (vgl. zum Personalvertretungsrecht: BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1980 - 6 P 87/78 - juris Rn. 29; vgl. auch § 86 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 PersVG).
  • BVerwG, 29.01.1982 - 6 B 98.81

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung als

    Denn durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sowohl geklärt, daß § 85 Abs. 2 ZPO über § 173 VwGO auch in Kriegsdienstverweigerungsverfahren Anwendung zu finden hat (Beschluß vom 22. Mai 1981 - BVerwG 6 B 41.81 - [DÖV 1981, 838]; die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist von dem gemäß § 93 a Abs. 2 BVerfGG gebildeten Ausschuß des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen worden, vgl. Beschluß vom 15. Juli 1981 - 2 BvR 696/81 -), als auch entschieden, daß sich der Kläger eine Fristversäumnis entgegenhalten lassen muß, die darauf beruht, daß der das Rechtsmittel enthaltende Brief von seinem Prozeßbevollmächtigten unrichtig adressiert worden ist (vgl. Beschluß vom 7. Februar 1980 - BVerwG 6 P 87.78 - [Buchholz 238.37 § 78 PersVG NW Nr. 1]).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1996 - 18 L 4507/95

    Bestellung einer Frauenbeauftragten.; Personalrat; Mitbestimmung

    Denn er ist gemäß § 79 Abs. 2 Nds.PersVG die hierfür zuständige Stufenvertretung, da mit den Erlassen die Dienststellenleitung einer obersten Landesbehörde Angelegenheiten von nachgeordneten Behörden - der Bezirksregierungen - entschieden hat, jedenfalls soweit darin Entscheidungen getroffen worden sind, worauf unter 2. eingegangen wird (BVerwG, Beschl. v. 7.2.1980, PersV 1981, 292, 293 f.).
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