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   BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84   

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BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84 (https://dejure.org/1985,479)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1985 - 6 P 9.84 (https://dejure.org/1985,479)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 (https://dejure.org/1985,479)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Informationsrecht - Personalvertretung - Entlohnung - Beschäftigte - Gehaltsanteile - Einsichtnahme - Listen - Dienstherr - Überlassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 67 Abs. 1 S. 1, § 68 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1985, 748
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.1981 - 6 ABR 8/80

    Einblicksrecht - Bruttogehaltsliste - Bruttolohn

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84
    Damit ist ihrem Informationsbedürfnis hinreichend entsprochen und seitens der Dienststelle der Vorlagepflicht nach § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG genügt (im Ergebnis ebenso: BAG, Beschluß vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 ).
  • BVerwG, 21.02.1980 - 6 P 77.78

    Aufgaben der Personalvertretung - Anwendung von Beurteilungsrichtlinien -

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84
    Das in § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG geregelte Unterrichtungsrecht setzt vielmehr voraus, daß die Personalvertretung eine Aufgabe zu erfüllen hat, die es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (Beschluß vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - ).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 6 P 24.83

    Umfang des Unterrichtungsanspruchs einer Personalvertretung - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84
    Ihr ist der Senat bereits in seinem Beschluß vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - wie folgt entgegengetreten:.
  • BAG, 12.02.1980 - 6 ABR 2/78

    Einblicksrecht - Übertarifliche Vergütung - Informationsrecht

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84
    Das letztere kann, wie schon das Bundesarbeitsgericht (Beschluß vom 12. Februar 1980 - 6 ABR 2/78 - m.w.Nachw.) dargelegt hat, nur in der Weise geschehen, daß ihr die Bruttolohn- und -gehaltslisten vorgelegt werden.
  • BVerwG, 23.12.1982 - 6 P 19.80

    Mitbestimmung bei der Einführung von Schreibprämien - Schreibprämie als mit

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1985 - 6 P 9.84
    Dem Beschwerdegericht ist darin beizupflichten, daß diese Vorschrift der Personalvertretung nicht das Recht gewährt, bei der Festsetzung leistungsbezogener Entgelte im Einzelfall mitzuwirken, sondern sie nur berechtigt, bei der abstrakt-generellen Regelung solcher Entgelte, d.h. bei der Festsetzung des Entgeltsatzes, der als Grundlage für den individuellen Anspruch diene, mitzubestimmen (ebenso Beschluß vom 23. Dezember 1982 - BVerwG 6 P 19.80 - ).
  • BVerwG, 23.01.2002 - 6 P 5.01

    Informationsrecht des Personalrats; dauerhafte Aushändigung von Unterlagen in

    a) § 68 Abs. 2 Satz 2 BPersVG steht, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (vgl. Beschluss vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 6; Beschluss vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 11 S. 5 f.; Beschluss vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 P 21.92 - BVerwGE 95, 73, 81), der dauerhaften Aushändigung von Unterlagen an den Personalrat nicht von vornherein entgegen, sondern erlaubt sie, soweit dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben der Personalvertretung erforderlich ist.

    Bereits dadurch wird der Antragsteller in die Lage versetzt, Unregelmäßigkeiten aufzudecken, gegenüber dem Dienststellenleiter zur Sprache zu bringen und gegebenenfalls auf Abhilfe zu drängen (vgl. zur Vorlage von Lohn- und Gehaltslisten: Beschluss vom 27. Februar 1985 a.a.O.; Beschluss vom 22. April 1998 - BVerwG 6 P 4.97 - Buchholz 251.91, § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 5; zur Mitteilung der Namen der Leistungszulagenempfänger: Beschluss vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 20 f.).

    Den Bruttolohn- und Gehaltslisten, in die dem Personalrat nach der Senatsrechtsprechung lediglich Einblick zu gewähren ist (Beschluss vom 27. Februar 1985 a.a.O. S. 6; Beschluss vom 22. April 1998 a.a.O. S. 5), sind sie dennoch nicht gleich zu achten.

  • BVerwG, 22.04.1998 - 6 P 4.97

    Kunstfreiheit des Intendanten und Einsichtnahme des Personalrats in Gagenlisten

    Vielmehr setzt dieser voraus, daß die Personalvertretung mindestens eine Aufgabe zu erfüllen hat, deren Erfüllung es erfordert, sie über einen bestimmten Sachverhalt zu unterrichten (Beschlüsse vom 21. Februar 1980 - BVerwG 6 P 77.78 - Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 2, vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 Buchholz a.a.O. § 68 BPersVG Nr. 5 und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz a.a.O. § 67 BPersVG Nr. 5).

    Lediglich sind diese Listen nicht auszuhändigen, dürfen von ihnen auch Kopien oder komplette Abschriften nicht angefertigt werden; die Zahl der für den Personalrat Einsicht nehmenden Personen ist außerdem zu begrenzen; einzelne Notizen dürfen allerdings bei der Einsichtnahme in der Dienststelle gemacht werden (vgl. zu allem: Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O. und vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - Buchholz 250 § 68 BPersVG Nr. 14 S. 20 f.; vgl. zum BetrVG auch die Beschlüsse des BAG vom 3. Dezember 1981 - 6 ABR 8/80 - und vom 17. März 1983 - 6 ABR 33/80 - AP Nr. 17 und Nr. 18 zu § 80 BetrVG 1972).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O. entschieden (vgl. auch Beschluß vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - a.a.O.).

    Über Einzelinformationen hinaus benötigt die Personalvertretung daher den Überblick über alle diese Belange berührenden Fakten und Vorhaben, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten nach Möglichkeit bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

    Die Ausübung derartiger Überwachungsrechte erfordert, insbesondere auch als Grundlage einer in § 73 Abs. 2 Satz 1 SächsPersVG vorgesehenen gemeinsamen Erörterung mit dem Dienststellenleiter, einen breiten, über Konfliktfälle hinausgehenden Kenntnisstand, zumal sie jedenfalls im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit auf die Vermeidung von Konflikten und damit auf die Erhaltung des Friedens in der Dienststelle abzielt (vgl. auch Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - a.a.O.).

    Dies alles rechtfertigt es, hier von besonderen Darlegungsanforderungen abzusehen (vgl. auch dazu die Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und vom 22. Dezember 1993 - BVerwG 6 P 15.92 - a.a.O.; ferner den Beschluß vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3).

    a) Die Mitbestimmung in Fragen der Lohngestaltung setzt eine kollektive (generelle) Regelung als Anknüpfungstatbestand der Beteiligung voraus (vgl. Beschlüsse vom 26. Juli 1979 - BVerwG 6 P 44.78 - Buchholz 238.3A § 75 BPersVG Nr. 11 und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.; vgl. zum BetrVG ferner: BAGE 50, 313, 318; 69, 134, 161; 71, 327, 333).

  • BVerwG, 19.12.2018 - 5 P 6.17

    Abwägung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anonymität; Antragsauslegung;

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zudem geklärt, dass die Personalvertretung als Kollektivorgan nach § 68 Abs. 1 LPersVG RP auch - und zwar vorrangig - Sorge dafür zu tragen und darüber zu wachen hat, dass die gemeinsamen rechtlichen und sozialen Belange aller Beschäftigten sowie der Gruppen und letztlich auch der einzelnen Beschäftigten untereinander nach Recht und Billigkeit gewahrt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - Buchholz 238.3A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 4 f. und vom 22. April 1998 - 6 P 4.97 - Buchholz 251.91 § 73 SächsPersVG Nr. 1 S. 6 f.).

    Zwar treffen seine Erwägungen insofern zu, als der gesetzliche Informationsanspruch nach § 69 Abs. 2 Satz 1 LPersVG RP - wie oben dargelegt - strikt aufgabengebunden ist und es deshalb einen von ihren Aufgaben losgelösten, umfassenden Informationsanspruch der Personalvertretung nicht gibt, der diese zu einem Kontrollorgan machte, dem es obläge, die Aufgabenerfüllung und den inneren Betrieb der Dienststelle allgemein zu überwachen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 6 P 24.83 - Buchholz 238.3A § 68 BPersVG Nr. 5, vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - Buchholz 238.3A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 2, 4 und vom 29. August 1990 - 6 P 30.87 - Buchholz 251.8 § 68 RhPPersVG Nr. 3).

    Über Einzelinformationen hinaus benötigt sie daher den Überblick über alle diese Belange berührenden Fakten und Vorhaben, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten nach Möglichkeit bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 1985 - 6 P 9.84 - Buchholz 238.3A § 67 BPersVG Nr. 5 S. 5).

  • BVerwG, 29.08.1990 - 6 P 30.87

    Kein Auskunftsanspruch des Personalrats über Schwangerschaften ohne Zustimmung

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 68 Abs. 2 Satz 1 BPersVG, der dem § 68 Abs. 2 Satz 1 LPersVG inhaltlich entspricht, steht der Personalvertretung kein allumfassendes Informationsrecht zu, um dadurch eine allgemeine Kontrolle der Tätigkeit der Dienststelle vorzunehmen; denn die Personalvertretung ist kein Kontrollorgan, dem es obliegt, die Aufgabenerfüllung und den inneren Betrieb der Dienststelle allgemein zu überwachen (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und Beschluß vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - ).

    Ein solches allgemeines Kontrollrecht rechtfertigt sich aber weder aus der Stellung der Personalvertretung noch aus ihrem Auftrag (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

    Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde wird auch in dem Beschluß des Senats vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - (a.a.O.) der Personalvertretung ein genereller, abstrakter Informationsanspruch oder ein Recht, Daten für ein künftiges Tätigwerden zu sammeln und vorzuhalten, nicht zugestanden.

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 26.92

    Verpflichtung eines Dienststellenleiters, dem Personalrat die Namen der

    Insoweit sei zu Unrecht eine Parallele zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - gezogen worden.

    Eine Ausschließlichkeit der Zuordnung zu einem der beiden allgemeinen Aufgabenbereiche läßt sich auch nicht etwa, wie die Rechtsbeschwerde meint, aus dem Beschluß des Senats vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz 238.3 A § 67 Nr. 5 BPersVG herleiten.

    Über Einzelinformationen hinaus benötigt sie daher den Überblick über alle diese Belange berührenden Fakten und Vorhaben, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten nach Möglichkeit bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

    Handelt es sich hingegen um Sachzusammenhänge, die sich dem Blickfeld des Personalrats und der Beschäftigten regelmäßig entziehen, und ist daher eine Information durch die Dienststelle der einzige Weg, um die Personalvertretung überhaupt in den Stand zu versetzen, ihre Aufgabe wahrzunehmen, so verhält es sich anders (vgl. auch dazu die Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - a.a.O.).

    Zu diesen Bereichen zählt namentlich die Entlohnung bzw. Vergütung der Beschäftigten (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.), und zwar vor allem in den Fällen, in denen bei der Festsetzung Entscheidungsfreiräume, und sei es auch nur in der Form eines Bewertungs- oder Beurteilungsspielraumes, bestehen.

    Kaum weniger bedeutsam erscheint die Aufgabe der Überwachung bei der nicht mitbestimmungspflichtigen Festsetzung von Leistungszulagen im Einzelfall (auf sie erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG nicht - vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

    Dabei darf er sich zwar bei der Einsichtnahme Notizen machen, er darf sie aber weder vollständig abschreiben noch fotokopieren, auch sind ihm lückenlose Kopien nicht zeitweise zur Verfügung zu stellen (Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 -, vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 22.12.1993 - 6 P 16.93

    Informationsanspruch des Personalrats und Persönlichkeitsschutz -

    Eine Ausschließlichkeit der Zuordnung zu einem der beiden allgemeinen Aufgabenbereiche läßt sich auch nicht etwa, wie die Rechtsbeschwerde meint, aus dem Beschluß des Senats vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - Buchholz 238.3 A § 67 Nr. 5 BPersVG herleiten.

    Über Einzelinformationen hinaus benötigt sie daher den Überblick über alle diese Belange berührenden Fakten und Vorhaben, um Rechtsverstößen und Unbilligkeiten nach Möglichkeit bereits im Vorfeld entgegenwirken zu können (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

    Handelt es sich hingegen um Sachzusammenhänge, die sich dem Blickfeld des Personalrats und der Beschäftigten regelmäßig entziehen, und ist daher eine Information durch die Dienststelle der einzige Weg, um die Personalvertretung überhaupt in den Stand zu versetzen, ihre Aufgabe wahrzunehmen, so verhält es sich anders (vgl. auch dazu die Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - und vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - a.a.O.).

    Zu diesen Bereichen zählt namentlich die Entlohnung bzw. Vergütung der Beschäftigten (vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.), und zwar vor allem in den Fällen, in denen bei der Festsetzung Entscheidungsfreiräume, und sei es auch nur in der Form eines Bewertungs- oder Beurteilungsspielraumes, bestehen.

    Kaum weniger bedeutsam erscheint die Aufgabe der Überwachung bei der nicht mitbestimmungspflichtigen Festsetzung von Leistungszulagen im Einzelfall (auf sie erstreckt sich das Mitbestimmungsrecht nach § 75 Abs. 3 Nr. 4 BPersVG nicht - vgl. Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - a.a.O.).

    Dabei darf er sich zwar bei der Einsichtnahme Notizen machen, er darf sie aber weder vollständig abschreiben noch fotokopieren, auch sind ihm lückenlose Kopien nicht zeitweise zur Verfügung zu stellen (Beschlüsse vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 -, vom 29. August 1990 - BVerwG 6 P 30.87 - und vom 4. September 1990 - BVerwG 6 P 28.87 - a.a.O.).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 6 P 15.88

    Personalvertretung - Personalrat - Arbeitsplatz - Dienststellenleiter

    Der Anspruch beschränkt sich auf Informationen, die sie benötigt, um die ihr obliegenden Aufgaben erfüllen und ihre Beteiligungsrechte rechtzeitig und uneingeschränkt wahrnehmen zu können (Beschlüsse vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83 - und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

    Die Ausübung ihrer Überwachungsrechte erfordert einen breiten, jedenfalls über Konfliktfälle hinausgehenden Kenntnisstand, zumal sie auf die Vermeidung von Konflikten und damit auf die Erhaltung des Friedens in der Dienststelle abzielt (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

    So darf das Einvernehmen nicht davon abhängig gemacht werden, daß der Personalrat zuvor die Besorgnis einer Rechtsverletzung durch Maßnahmen des Dienstherrn darlegt (Beschluß vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84 - ).

  • VGH Bayern, 09.09.1992 - 18 P 92.646

    Kontrollrechte des Personalrates; Überlassung von Lohnlisten an Personalrat

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  • BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87

    Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn

    (Vgl. Beschlüsse des Senats vom 21. September 1984 - BVerwG 6 P 24.83, DVBl. 1985, 449 f. und vom 27. Februar 1985 - BVerwG 6 P 9.84, DVBl. 1985, 748 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2002 - 1 A 1061/01

    Umfang des Informationsanspruchs der Personalvertretung bei der Vergabe von

    BVerwG, Beschlüsse vom 4.9.1990 - 6 P 28.87 -, ZfPR 1990, 179 ff. (181), vom 29.8.1990 - 6 P 30.87 -, PersR 1990, 301 ff. (302), vom 27.2.1985 - 6 P 9.84 -, Buchholz 238.3 A § 67 BPersVG Nr. 5, vom 22.12.1993 - 6 P 15.92 -, ZfPR 1994, 41 ff. (42), und vom 23.1.2002 - 6 P 5.01 -, ZfPR 2002, 73 = PersR 2002, 201; OVG NRW, Urteil vom 21.3.1991 - 12 A 642/90 -, ZfPR 1991, 112 ff. (113), sowie Beschluss vom 24.1.2001 - 1 A 1538/99.PVB -, PersV 2001, 454 = PersR 2001, 391 = ZfPR 2001, 331.

    BVerwG, Beschlüsse vom 27.2.1985, a.a.O., S. 5, und vom 22.12.1993, a.a.O., S. 43/44.

    BVerwG, Beschlüsse vom 27.2.1985 - 6 P 9.84 -, a.a.O., S. 4, vom 22.4.1998 - 6 P 4.97 -, ZfPR 1999, 10 ff. (15), zu § 80 Abs. 3 Nr. 4 Sächs. Personalvertretungsgesetz, und vom 9.12.1998 - 6 P 6.87 -, ZfPR 1999, 80 ff. (84).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2001 - 1 A 1538/99

    Streit um dieÜberlassung einer in einer Bezirksgeschäftsstelle erstellten

  • BVerwG, 04.09.1990 - 6 P 28.87

    Unzulässigkeit der Speicherung von Personaldaten durch den Personalrat

  • OVG Sachsen, 22.10.1996 - P 5 S 11/95

    Umfang der Rechte des Personalrats für die in den öffentlichen Theatern und

  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2008 - PL 15 S 2634/07

    Einsicht der Personalvertretung in die Gagenlisten der Solisten und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2019 - 60 PV 7.18

    Personalvertretungsrecht: Anspruch des örtlichen Personalrats auf quartalsmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.2016 - 5 A 10374/16

    Zum Umfang der Rechte der Personalvertretung - Zur Mitbestimmung bei der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.01.2019 - 61 PV 5.17

    Unbefristete Einstellungen; Unterrichtungsanspruch des Personalrats; Grundsatz

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.1996 - P 5 S 11/95

    Personalvertretung, Einblicknahme in die "Gagenlisten"

  • BAG, 17.01.1989 - 1 AZR 805/87

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen für das Recht von Gewerkschaftsbeauftragten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2012 - 20 A 1500/11

    Anspruch einer Personalvertretung auf einen Lesenden Zugriff auf eine

  • BVerwG, 16.05.2012 - 6 PB 2.12

    Personalvertretungsrecht; Einsichtnahme des Personalrats in Lohn- und

  • BVerwG, 28.02.2017 - 5 P 3.16

    Ablichtung; Abschrift; Analogie; Anregung; Anstalt des öffentlichen Rechts;

  • StGH Hessen, 08.11.2006 - P.St. 1981

    1. Nach Art. 120 HV hat der Ministerpräsident mit den zuständigen Ministern die

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.11.1986 - 18 L 7/84

    Personalmaßnahmen bei wissenschaftlichen Mitarbeitern; Recht auf Unterrichtung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2021 - 20 A 2472/20

    Personalrat; Vorstand; Gesamtheit; Aufgabe; Durchführung; Überwachung; allgemein;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2018 - 20 A 2500/16

    Vorlageanspruch des Personalrats von Unterlagen aus Anlass der Besetzung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 1 A 4935/04

    Verpflichtung des Leiters einer Dienststelle gegenüber dem Personalrat zum

  • OVG Niedersachsen, 21.12.2010 - 18 LP 14/06

    Einräumung eines online-Zugangs gegenüber dem Personalrat samt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.1992 - 4 A 11137/91

    Umfang der Rechte des Personalrats; Recht des Personalrats zur Einsichtnahme von

  • BVerwG, 12.09.2014 - 5 PB 8.14

    Rechtsbeschwerde wegen Divergenz gegen den Beschluss des Bayerischen

  • VG Koblenz, 26.04.1991 - 4 PK 356/91

    Gewährung von Leistungszulagen bei der Deutschen Bundespost; Einschaltung des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.1986 - 5 A 1/86

    Anforderungen an die Verletzung des Beteiligungsrechts; Anspruch auf

  • BVerwG, 12.10.2006 - 2 B 31.06

    Nichtigkeit einer beamtenrechtlichen Personalmaßnahme im Falle einer mangelhaften

  • VG Braunschweig, 22.05.2007 - 10 A 1/07

    Eingruppierung; Entgeltstufe; Entgelttabelle; Mitbestimmung;

  • BVerwG, 10.02.2003 - 6 PB 15.02
  • BVerwG, 22.02.1989 - 6 P 3.86

    Höhergruppierung - Mitbestimmung des Personalrats - Angestellte einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.1999 - 1 A 5100/97

    Voraussetzungen des Anspruchs eines Personalrats auf Unterrichtung bzw. Auskunft

  • BVerwG, 16.05.1991 - 6 PB 19.90

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.1988 - 5 A 24/87

    Recht der Personalvertretung auf Zugang zu Mitarbeitern an deren Arbeitsplatz;

  • KAG Rottenburg-Stuttgart, 23.04.2010 - AS 4/10

    Anspruch der Mitarbeitervertretung auf Vorlage der Arbeitszeitnachweise der

  • VG Köln, 16.01.2001 - 33 K 8075/99

    Leistungszulagen und Leistungsprämien im Geschäftsbereich; Unterrichtungspflicht

  • OVG Niedersachsen, 18.03.1992 - 17 L 10/90

    Erstattung von Schulungskosten für personalvertretungsrechtliche Grundschulung;

  • OVG Sachsen, 14.10.2022 - 9 A 712/21

    Mitbestimmung bei Eingruppierung; Mitbestimmung bei Höhergruppierung;

  • KAGH, 22.11.2019 - M 7/19
  • OVG Niedersachsen, 28.09.1992 - 17 L 2522/92

    Auskunftsrecht; Leistungszulage; Postleistungszulagenverordnung; Gütezulage;

  • OVG Berlin, 26.06.1991 - PV Bln 1.89

    Mitbestimmung des Personalrats; Anforderungsprofil; Einstellung; Lehrkraft

  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - PL 15 S 2096/94

    Personalvertretungsrecht: Informationsanspruch des Personalrates erstreckt sich

  • VG Meiningen, 15.01.1998 - 3 P 50013/97

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Übermittlung von Sozialdaten

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