Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92   

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BVerwG, 15.02.1994 - 6 P 9.92 (https://dejure.org/1994,2396)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1994 - 6 P 9.92 (https://dejure.org/1994,2396)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 (https://dejure.org/1994,2396)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Personalvertretung - Rechtsschutzinteresse - Wiederholungswahl - Übergangszeit - Erledigung des konkreten Streitfalles - Wahlanfechtung - Wahlberechtigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 453
 
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Wird zitiert von ... (28)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

    Die Antragstellerin hat die Wahl beim Verwaltungsgericht Potsdam am Montag, dem 20. Juli 2015 angefochten und sich in der von der Vorsitzenden unterzeichneten Anfechtungsschrift auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - bezogen, wonach bei einem langen Zeitraum zwischen Wahl und Wiederholungswahl Änderungen zu berücksichtigen seien.

    Für die Wiederholungswahl sind die Voraussetzungen der Sitzverteilung, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit wie im Zeitpunkt der früheren Wahl zugrunde zu legen (BVerwG, Beschluss vom 13. Juni 1969 - 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 ; Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ).

    Der Senat hat die Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine Wiederholungswahl, die geraume Zeit nach der fehlerhaften Wahl durchgeführt wird, anderen Regeln folgen könnte (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ; siehe auch dessen Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 6 PB 12.06 - PersR 2007, 125 ), aufgegriffen mit dem ablehnenden Ergebnis, dass einer Wiederholungswahl stets - so weit wie möglich - die Verhältnisse der früheren Wahl zugrunde zu legen sind (wie hier wohl Baden, in: Altvater/Baden/Berg u.a., BPersVG, 9. Auflage 2016, § 25 Rn. 21; Fischer/Goeres/Gronimus, Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder, BPersVG, § 25 Rn. 15, Stand März 2013; anderer Ansicht Ilbertz, in: Ilbertz/Widmaier/Sommer, BPersVG, 13. Auflage 2014, § 25 Rn. 34; offen gelassen von Schlatmann, in: Lorenzen/Etzel/Gerhold u.a., BPersVG, Stand April 2016, § 25 Rn. 38 und in PersV 1994, 244 ).

    Sollte die Wiederholungswahl mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der angefochtenen Wahl gerechnet, stattfinden und die Zahl der regelmäßig Beschäftigten um die Hälfte, mindestens aber um 50 gestiegen oder gesunken sein, ist § 27 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84 ).

    Diese Rechtsprechung war noch nicht durch die erst im Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - getroffene Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts infrage gestellt, dass die Wiederholungswahl nach größerem Zeitabstand anderen Regeln folgen könnte.

    Der Fall bietet dem Bundesverwaltungsgericht die Gelegenheit, seine im Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 - erwogene Rechtsprechung zu entfalten.

  • BVerwG, 14.10.2002 - 6 P 7.01

    Mitbestimmung beim Arbeitsschutz; Gefährdungsanalyse und Dokumentation.

    Unter diesen Umständen bestehen keine Bedenken dagegen, in der dort veränderten, offenbar auf eine Anregung des Oberverwaltungsgerichts zurückgehenden Antragstellung weiterhin ein abstraktes Feststellungsbegehren zu erblicken, zumal es dem Antragsteller bereits im Beschwerdeverfahren ausweislich seiner dortigen Ausführungen um die Klärung der hinter dem Anlass gebenden Vorgang stehenden abstrakten Rechtsfrage ging (vgl. in diesem Zusammenhang aber Beschluss vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2 S. 2; Beschluss vom 10. März 1995 - BVerwG 6 P 15.93 - Buchholz 251.0 § 49 BaWüPersVG Nr. 1 S. 4).
  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten

    Damit greift die Ausnahme ein, die das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf seine erst in jüngerer Zeit geänderte Rechtsprechung zum Rechtsschutzbedürfnis und zum Antragserfordernis für Übergangsfälle vorübergehend zugelassen hat (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 = ZfPR 1994, 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06

    Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in

    Namentlich bleibt es bei Sitzverteilungen, Stärke des Personalrats, Zahl der Bediensteten und deren Gruppenzugehörigkeit im Zeitpunkt der früheren Wahl (vgl. Beschlüsse vom 13. Juni 1969 - BVerwG 7 P 10.68 - BVerwGE 32, 182 = Buchholz 238.3 § 25 BPersVG Nr. 1, vom 20. Juni 1990 - BVerwG 6 P 2.90 - Buchholz 250 § 17 BPersVG Nr. 3 S. 8 und vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2).
  • VG Potsdam, 01.12.2015 - 20 K 1980/15

    Personalvertretungsrecht des Bundes

    Dies gelte aber dann nicht, wenn zwischen ungültiger Wahl und Wiederholungswahl ein sehr langer Zeitraum liege; das BVerwG habe bereits Vergangenheit entschieden, dass bereits ein Zeitraum von sieben Monaten dazu führe, dass geänderte Verhältnisse berücksichtigt werden müssten (Hinweis auf BVerwG vom 15.02.1994 - 6 P 9.92 -).

    Dies gilt jedoch dann nicht, wenn zwischen der ungültigen Wahl und der Wiederholungswahl ein sehr erheblicher Zeitraum verstrichen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1994 - 6 P 9.92 -, juris, Randnr. 35), wobei das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung jedoch offen gelassen hat, ab welcher Zeitdauer zwischen ungültiger Wahl und Wiederholungswahl ausnahmsweise von den aktuellen Verhältnissen anstelle der historischen Verhältnisse zum Stichtag der ungültigen Wahl auszugehen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 a.a.O., Randnr. 27).

    Die Fachkammer versteht den Hinweis des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 15. Februar 1994 a.a.O., es sei zu berücksichtigen, dass nach § 27 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG grundsätzlich Personalveränderungen erst nach zwei Jahren zur Neuwahl führen, dahingehend, dass der Zeitraum, der zwischen der ungültigen Wahl und der Wiederholungswahl liegt, mindestens zwei Jahre betragen muss, damit die Wiederholungswahl ausnahmsweise nach den aktuellen und nicht nach den historischen Verhältnissen der ungültigen Wahl durchzuführen ist; nähme man die Maßgeblichkeit der aktuellen Verhältnisse bereits zu einem früheren Zeitpunkt an, ergäbe sich ein Wertungswiderspruch zu § 27 Abs. 2 Nr. 1 BPersVG, der sich nicht argumentativ auflösen ließe.

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 9.93

    Personalvertretungsrecht: Mitbestimmungserfordernis bei Aufnahme eines bei einer

    Damit greift die Ausnahme, die das Bundesverwaltungsgericht im Hinblick auf seine erst in jüngerer Zeit geänderte Rechtsprechung zum Rechtsschutzbedürfnis und zum Antragserfordernis für Übergangsfälle vorübergehend zugelassen hat (vgl. Beschluß vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - PersR 1994, 167 = ZfPR 1994, 84 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.01.1995 - 6 P 19.93

    Anforderungen an eine Zustellung mit Empfangsbekenntnis an den Personalrat -

    Was dieses Erfordernis betrifft, hat der Senat indessen für Rechtsbeschwerdeverfahren, die bis Ende 1993 beim Bundesverwaltungsgericht eingegangen sind, Erleichterungen zugelassen(Beschluß vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - ZfPR 1994, 84).
  • BVerwG, 12.11.2002 - 6 P 2.02

    Antragsberechtigung; Feststellungsinteresse; Grundsatz der vertrauensvollen

    Der erforderliche Antrag muss grundsätzlich spätestens in der letzten Tatsacheninstanz gestellt werden (vgl. Beschlüsse vom 2. Juni 1993 - BVerwG 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295, 297 f., vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2 und vom 10. März 1995 - BVerwG 6 P 15.93 - Buchholz 251.0 § 49 BaWüPersVG Nr. 1).
  • BVerwG, 09.10.1996 - 6 P 1.94

    Personalvertretungsrecht - Mitwirkung des Personalrats bei verhaltensbedingter

    Daß derartige Feststellungsanträge nach Erledigung des Beteiligungsfalls gestellt werden können, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Beschluß des Senats vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2 mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98

    Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.

    Abweichendes ergibt sich nicht aus dem vom Beteiligten zu 2 genannten Senatsbeschluß vom 15. Februar 1994 - BVerwG 6 P 9.92 - (Buchholz 250 § 27 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 45.93

    Personalvertretungsrecht: Voraussetzungen des Rechtsschutzinteresses im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.10.2023 - 5 TaBV 5/23

    Betriebsratswahl - Anfechtung - wahlberechtigter Arbeitnehmer - Ausscheiden -

  • BVerwG, 14.06.1995 - 6 P 43.93

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Eingruppierung

  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 PB 10.98

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.07.1995 - 6 P 22.93

    Personalvertretungsrecht: Gebrauchmachen vom auf Ausschöpfung der

  • BVerwG, 27.08.1997 - 6 P 11.95

    Personalvertretungsrecht: Vorstandswahlen

  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 20.93

    Personalvertretungsrecht: Erlöschen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft im

  • BVerwG, 15.12.1994 - 6 P 19.92

    Umfang des Mitbestimmungsrechts der Personalvertretung bei der Festlegung einer

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 24.93

    Umfang der Mitbestimmung des Personalrats bei einer Mieterhöhung im Falle von

  • BVerwG, 15.03.1995 - 6 P 23.93

    Mitbestimmung bei Mieterhöhungen - Werkmietwohnungen - Nutzungsbedingungen -

  • VGH Hessen, 02.12.2004 - 22 TL 3511/02

    Anfechtung der Wahl des Gesamtpersonalrats beim Hessischen Landesinstitut

  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 4.99

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 WB 58.00

    Beschwerderecht der Vertrauensperson einer Gruppe von Unteroffizieren im Falle

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 40.93
  • BVerwG, 20.04.1995 - 6 P 17.93

    Sperrwirkung einer gesetzlichen Ermessensvorschrift gegenüber einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2005 - 1 A 4779/03

    Befugnis des Dienststellenleiters zur Umsetzung eines wegen eines Amtsdelikts

  • VG Saarlouis, 11.09.2013 - 9 K 688/13

    Mitbestimmungsverfahren: Anforderungen an die Begründung einer

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