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   BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97   

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BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97 (https://dejure.org/1998,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 13.05.1998 - 6 P 9.97 (https://dejure.org/1998,1153)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 (https://dejure.org/1998,1153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung einer Personalratswahl - Anfechtungsfrist - Anfechtungsgrund - Schriftliche Stimmabgabe - Besondere Diensteinteilung - Persönliche Stimmabgabe statt Briefwahl

  • Judicialis

    LPVG NW § 22; ; WO-LPVG § 18

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretungsrecht - Anfechtung einer Personalratswahl, Nachschieben von Anfechtungsgründen, Briefwahlanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 378
  • NVwZ 1999, 425 (Ls.)
  • DVBl 1999, 339 (Ls.)
  • NZA-RR 1999, 108
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 06.06.1991 - 6 P 8.89

    Probebeamten Wahlberechtigung - Wahlanfechtung - Antragsauslegung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Der Senatsbeschluß vom 6. Juni 1991 - BVerwG 6 P 8.89.

    - (PersR 1991, 337) besagt nichts Abweichendes.

  • BVerwG, 08.05.1992 - 6 P 9.91

    Personalvertretung - Gruppenwahl - Wahlanfechtung - Personalratswahl

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Mit Beschluß vom 8. Mai 1992 - BVerwG 6 P 9.91 - (Buchholz 251.5 § 22 HePersVG Nr. 1, S. 1 ff.) hat der Senat zwar betont, daß jeder Antragsteller innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist darlegen muß, aus welchen Gründen nach seiner Meinung gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sei (a.a.O. S. 3).

    f) Ergänzend hierzu wird nochmals darauf hingewiesen (vgl. schon Beschluß vom 8. Mai 1992 a.a.O.), daß es der auch das personalvertretungsrechtliche Beschlußverfahren kennzeichnenden, durch Dispositionsmaxime und Mitwirkungspflicht der Beteiligten geprägten Tendenz widerspricht, wenn die Verwaltungsgerichte ohne erkennbaren und aktenkundigen Anlaß die Wahlunterlagen beiziehen, um nach Gründen zu forschen, aus denen sich die Ungültigkeit der Wahlergebnisse ergeben könnte.

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Vielmehr heißt es dort, ein Antrag im Beschlußverfahren müsse ebenso bestimmt sein wie eine Klageschrift im Urteilsverfahren, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sei auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (Beschluß vom 8. November 1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226, 233; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29, 31; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BAGE 52, 160, 164 f.).

    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).

  • BAG, 08.11.1983 - 1 ABR 57/81

    Unterlassungsantrag

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Vielmehr heißt es dort, ein Antrag im Beschlußverfahren müsse ebenso bestimmt sein wie eine Klageschrift im Urteilsverfahren, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sei auf das Beschlußverfahren und die in ihm gestellten Anträge entsprechend anwendbar (Beschluß vom 8. November 1983 - 1 ABR 57/81 - BAGE 44, 226, 233; Beschluß vom 22. Oktober 1985 - 1 ABR 38/83 - BAGE 50, 29, 31; Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - BAGE 52, 160, 164 f.).

    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 2 BvC 5/88

    Darlegungsanforderungen im Wahlprüfungsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Das dort anerkannte Gebot, den Wahleinspruch innerhalb der Einspruchsfrist substantiiert zu begründen (Beschluß vom 3. Juni 1975 - 2 BvC 1/74 - BVerfGE 40, 11, 30; Beschluß vom 24. November 1981 - 2 BvC 1/81 - BVerfGE 59, 119, 123; Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 2 BvC 5/88 BVerfGE 79, 50), findet seine Grundlage in den gesetzlichen Bestimmungen über die Gültigkeit von Bundestagswahlen.
  • BAG, 14.09.1984 - 1 ABR 23/82

    Mitbestimmung bei technischer Überwachung

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).
  • BAG, 04.12.1986 - 6 ABR 48/85

    Gewerkschaft - Wahlanfechtungsverfahren - Anfechtung einer Wahl -

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist dann sogar gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (Beschluß vom 24. Mai 1965 - 1 ABR 1/65 - BAGE 17, 165, 168 f.; Beschluß vom 3. Juni 1969 - 1 ABR 3/69 - BAGE 22, 38, 40 f.; Beschluß vom 20. Juli 1982 - 1 ABR 19/81 - AP § 76 BetrVG Nr. 26; Beschluß vom 4. Dezember 1986 - 6 ABR 48/85 - AP § 19 BetrVG 1972 Nr. 13; ebenso Hess/Schlochauer/Glaubitz, Betriebsverfassungsgesetz, 5. Aufl. 1997, § 19 Rn. 33; Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, 18. Aufl. 1996, § 19 Rn. 38).
  • BAG, 18.02.1986 - 1 ABR 27/84

    Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzungen

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Der Sache nach ging es in jenen Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts darum, bei einem Streit über bestehende Mitbestimmungsrechte unzulässige Globalanträge, die im Ergebnis auf die Erstattung eines gerichtlichen Rechtsgutachtens gerichtet waren, von zulässigen Begehren abzugrenzen, mit welchem die Angelegenheit, für die ein Mitbestimmungsrecht in Anspruch genommen oder geleugnet wird, so konkret umschrieben wird, daß mit einer Sachentscheidung über den Antrag feststeht, für welchen betrieblichen Vorgang ein Mitbestimmungsrecht bejaht oder verneint worden ist (Beschluß vom 8. November 1983 a.a.O. S. 232; Beschluß vom 14. September 1984 - 1 ABR 23/82 - BAGE 46, 367, 372; Beschluß vom 18. Februar 1986 - 1 ABR 27/84 - BAGE 51, 151, 156; Beschluß vom 10. Juni 1986 a.a.O. S. 165).
  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Da jenes Gebot seine prinzipielle Rechtfertigung in dem Interesse an der raschen und verbindlichen Klärung der ordnungsgemäßen Zusammensetzung des Parlaments findet, ergeben sich gegen gleichlautende landesrechtliche Bestimmungen keine Bedenken (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - 2 BvR 562/91 - BVerfGE 85, 148, 159).
  • BVerwG, 05.11.1957 - VII P 4.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.05.1998 - 6 P 9.97
    Dementsprechend war in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 22 BPersVG a.F. geklärt, daß die Ungültigkeit der Wahl auch auf Gründe gestützt werden kann, die erst nach Ablauf der 14tägigen Anfechtungsfrist geltend gemacht oder festgestellt werden (Beschluß vom 5. November 1957 - BVerwG 7 P 4.57 - BVerwGE 5, 324; Beschluß vom 7. Juli 1961 - BVerwG 7 P 9.60 - ZBR 1962, 21; Beschluß vom 12. Januar 1962 - BVerwG 7 P 10.60 - ZBR 1962, 88).
  • BAG, 03.06.1969 - 1 ABR 3/69

    Anfechtung einer Betriebsratswahl - Betriebsverfassungsrechtlicher Tatbestand -

  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvC 1/81

    Briefwahl II

  • BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 38/83

    Entzug einer Flugpreisermäßigungen für Mitarbeiter ohne Zustimmung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.1997 - 1 A 778/97

    Personalvertretungsrechtliches Wahlanfechtungsverfahren; Nachprüfung einer Wahl;

  • BAG, 24.05.1965 - 1 ABR 1/65

    Angabe des Anfechrungsgegenrs bei Wahlanfechtung - Inhalt des Anfechtungsantrags

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvC 1/74

    Wahlprüfung

  • BAG, 20.07.1982 - 1 ABR 19/81

    Betriebsratswahl - Wahlanfechtung

  • BVerwG, 12.01.1962 - VII P 10.60
  • BVerwG, 07.07.1961 - VII P 9.60
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - 62 PV 2.21

    Anfechtung einer Personalratswahl; Aufbewahrung von Wahlbriefen

    Die Antragsteller genügen mit der von ihnen innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 26 bis 28), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich (so schon die Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2016 - OVG 62 PV 1.16 - juris Rn. 17 und vom 10. Februar 2022 - OVG 62 PV 1/21 - juris Rn. 25) in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 28).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 27), verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt.

    Zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 31).

    Die Gefahr einer doppelten Stimmabgabe ergibt sich aus dem Umstand, dass die Wahlberechtigten generell befugt sind, trotz Erhalts von Briefwahlunterlagen ihre Stimme im Wahlraum abzugeben (BVerwG, Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 50 und vom 3. März 2003 - 6 P 14.02 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.06.2007 - 6 A 1.06

    Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst;

    Ist dies geschehen, so erfasst die Prüfungsbefugnis des Gerichts sowohl nachgeschobene als auch solche Gründe, denen nachzugehen das Gericht von sich aus Anlass sieht (vgl. zur Anfechtung der Personalratswahl: Beschluss vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 = Buchholz 251.7 § 22 NWPersVG Nr. 4 S. 2 ff.; ferner zur Anfechtung der Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer: Urteil vom 26. Juni 2002 - BVerwG 6 C 21.01 - Buchholz 451.45 § 93 HwO Nr. 1 S. 3 ff.).
  • BVerwG, 11.10.2010 - 6 P 16.09

    Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines

    Dass sich Frau S. darauf nicht berufen hat, ist unerheblich (vgl. Beschlüsse vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 = Buchholz 251.7 § 22 NWPersVG Nr. 4 S. 3 und vom 28. Mai 2009 - BVerwG 6 PB 11.09 - Buchholz 251.91 § 25 SächsPersVG Nr. 1 Rn. 6).

    Frau S. hatte von Anfang an einen Zahlungsanspruch geltend gemacht (vgl. BAG, Beschluss vom 13. Mai 1998 a.a.O. Bl. 1474 R).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 62 PV 1.21

    Fehlerhafte Personalratswahl; Heilung von Wahlverfahrensmängeln; Bezeichnung der

    Die Antragsteller genügen mit der von ihnen innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 26 bis 28), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich (so schon der Senatsbeschluss vom 8. Juli 2016 - OVG 62 PV 1.16 - juris Rn. 17) in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 28).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 27), verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt.

    Zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - juris Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2003 - 8 A 2398/02

    Ein Mitglied der Industrie- und Handelskammer hat als juristische Person auf der

    BVerwG, Urteil vom 26.6.2002 - 6 C 21.01 -, GewArch 2002, 432 (433 f.) zu § 101 Abs. 3 Satz 1 HwO, und Beschluss vom 13.5.1998 - 6 P 9.97 -, BVerwGE 106, 378 (380 ff.) zu § 22 LPVG NRW; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 17.2.1999 - 7 K 8643/97 -, UA S. 9 ff. (zur Wahlordnung der Ärztekammer Nordrhein), Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt durch OVG NRW, Beschluss des Senats vom 14.3.2000 - 8 A 2193/99 -.

    BVerwG, Beschluss vom 13.5.1998, a.a.O., S. 383 f.

    BVerwG, Beschluss vom 13.5.1998, a.a.O., S. 384.

  • BVerwG, 26.06.2002 - 6 C 21.01

    Handwerkskammer, Vollversammlung, Wahl zur Vollversammlung, Materielle

    Im Übrigen gebieten es die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, das die Verengung der Kontrolldichte in einem gesetzlich vorgesehenen Wahlprüfungsverfahren eindeutig geregelt ist (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1998 - BVerwG 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378, 384).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2016 - 62 PV 1.16

    Bedingungen für eine Wahlwiederholung des gesamten Personalrats nach

    Die Antragstellerin genügt mit der von ihr innerhalb der Frist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ), rechtzeitig darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, ungenannte Fehler zu beanstanden, verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt; zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 1998 - 6 P 9.97 - BVerwGE 106, 378 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.04.2016 - 62 PV 9.15

    Wahlanfechtung; Gewerkschaft; Bundeswehr; militärische Einheit;

    Der Antragsteller genügt mit der von ihm innerhalb der Anfechtungsfrist angebrachten Begründung dem aus dem Gesetz herleitbaren Erfordernis (siehe näher BVerwGE 106, 378 ff.) darzulegen, aus welchen Gründen gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden sein soll.

    Das Gericht orientiert sich in der Überprüfung an den innerhalb dieser Frist oder danach vorgebrachten Rügen und ist gehalten, allem nachzugehen, was sich aus dem Vortrag der am Verfahren Beteiligten ergibt (BVerwGE 106, 378 [382]).

    Die Amtsermittlungspflicht (§ 83 Abs. 2 BPersVG i.V.m. § 83 Abs. 1 Satz 1 ArbGG) erlaubt es dem Gericht auch, weitere Fehler zu beanstanden, verpflichtet es wegen der Obliegenheit der am Verfahren Beteiligten, an der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken (§ 83 Abs. 1 Satz 2 ArbGG), aber nicht zur Suche nach Fehlern, für die es soweit bekannt an konkreten Verdachtsmomenten fehlt; zur Sichtung aller Wahlunterlagen besteht ohne Weiteres kein Anlass (vgl. BVerwGE 106, 378 [384]).

  • BVerwG, 03.03.2003 - 6 P 14.02

    Anordnung schriftlicher Stimmabgabe; Recht zur persönlichen Stimmabgabe;

    Deswegen muss ein Wahlberechtigter, der schriftliche Stimmabgabe beantragt hat, seine Stimme persönlich abgeben dürfen, wenn er entgegen seiner ursprünglichen Annahme am Wahltag doch in der Dienststelle anwesend ist (vgl. Beschluss vom 13. Mai 1998 BVerwG 6 P 9.97 BVerwGE 106, 378, 390; Schlatmann, a.a.O., § 17 WO Rn. 4; Altvater u.a., a.a.O., § 17 WO Rn. 3 und 19; Grabendorff/Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 9. Aufl. 1999, § 17 WO Rn. 9; Fischer/Goeres, in: GKÖD Band V H § 17 Rn. 6).

    § 19 Satz 1 Nr. 2 BPersVWO lässt sich als typisierende Regelung potenzieller Verhinderungsfälle auffassen, welche die jeweilige Äußerung eines Briefwahlverlangens durch den einzelnen Beschäftigten erübrigen (so zur Anordnung schriftlicher Stimmabgabe für Beschäftigte "mit besonderer Diensteinteilung": Beschluss vom 13. Mai 1998, a.a.O., S. 385 ff., 390 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.08.2016 - PL 15 S 152/15

    Gültigkeit der Personalratswahl - Wahlberechtigung von erkrankten oder

    Ist das der Fall, so steht nicht nur einem Nachschieben von Anfechtungsgründen nichts im Wege, sondern das Gericht ist grundsätzlich auch gehalten, von Amts wegen allen für eine Wahlanfechtung in Betracht kommenden Wahlverstößen nachzugehen, die sich aus dem Vortrag der Beteiligten ergeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.05.1998 - 6 P 9.97 -, BVerwGE 106, 378; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 05.04.2016 - OVG 62 PV 9.15 -, und vom 07.10.2010 - OVG 60 PV 11.09 -, jeweils Juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 11.09

    Anfechtung der Personalratswahl bei einem Amtsgericht; Nachreichung der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.06.2015 - 62 PV 15.14

    Wahlanfechtung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Wahlvorstand;

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 16.10

    Antragsbefugnis von Gewerkschaften im personalvertretungsrechtlichen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2014 - 62 PV 16.13

    Wahlanfechtung; Wahlvorschlag; Gewerkschaftsvorschlag; Vorschlag von

  • BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens

  • VG Düsseldorf, 10.07.2017 - 39 K 5778/16

    Briefwahl; Freiumschlag; Absender; schriftliche Stimmabgabe; Übermittlungsrisiko

  • BVerwG, 28.05.2009 - 6 PB 11.09

    Anfechtung einer Personalratswahl; Reichweite der gerichtlichen Prüfung.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2011 - PL 15 S 147/11

    Umdeutung eines Wahlanfechtungsantrages auf Berichtigung in Antrag auf

  • VG Ansbach, 31.07.2013 - AN 7 P 12.00752

    Wahlanfechtung betreffend Wahlen zu personalvertretungsrechtlichen Gremien bei

  • BVerwG, 13.07.2011 - 6 P 21.10

    Personalratswahl; Antragsrecht eines Berufsverbandes

  • VGH Hessen, 23.03.2017 - 22 A 2145/16

    Anfechtung einer Personalratswahl

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2014 - 20 A 1888/13

    Vortrag eines relevanten Einzelsachverhalts durch den Anfechtenden als Grundlage

  • VG Köln, 15.02.2018 - 33 K 4924/16

    Gültigkeit der Wahlen zum Hauptpersonalrat eines Kommandos der Bundeswehr;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

  • VG Karlsruhe, 01.03.2021 - PL 15 K 6844/19

    Erklärung der Ungültigkeit einer Personalratswahl

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2023 - 18 LP 4/21

    Anfechtung; Beschwerde; Personalratswahl; Stimmzettel; Wahlgeheimnis;

  • OVG Sachsen, 01.03.2018 - 9 A 53/17

    Personalratswahl; Anfechtung; Berichtigungsbegehren; wesentliche Wahlvorschrift;

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 18 P 17.1905

    Wahlanfechtung - örtliche Wahl des Personalrats

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2022 - 4 B 7.20

    Wahlen zu den Vorschlagslisten für die Wahlen der (richterlichen) ständigen

  • VG Berlin, 19.12.2007 - 14 A 27.07

    Wahl zur Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin 2006 ungültig

  • VG Mainz, 11.01.2022 - 5 K 526/21

    Personalrat nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist rechtmäßig im Amt

  • OVG Sachsen, 08.05.2009 - PL 9 B 608/07

    Wahlanfechtung; Personalratswahl; Gruppen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.04.2003 - 8 L 279/02

    Zur Wahlanfechtung nach § 18 Personalvertretungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern

  • VG Aachen, 30.08.2012 - 16 K 1612/12

    Anfechtung der Personalratswahl einer Feuerwehr aufgrund mehrerer behaupteter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.10.2010 - 60 PV 9.09

    Wahlanfechtung einer Personalratswahl aufgrund fehlerhafter Stimmzettel für

  • VG München, 10.10.2023 - M 20 P 23.1359

    (Landes) Personalvertretungsrecht, Wahlanfechtung (begründet), Materiell.

  • VG Berlin, 24.07.2012 - 71 K 7.12

    Verstoß gegen wesentliche Verfahrensvorschriften bei der Personalratswahl

  • VG Bremen, 01.06.2017 - 1 K 927/16

    Anfechtung der Wahl zur Frauenbeauftragten - Frauenbeauftragte; Wahl der

  • VG Berlin, 19.06.2013 - 61 K 17.12

    Recht der Personalratswahl; nicht vorübergehende und geringfügige Tätigkeit

  • VG Berlin, 05.11.2013 - 62 K 10.13

    Personalvertretungsrecht: Wahlanfechtung; Verstoß gegen gesetzlich Vorgabe im

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