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   BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07   

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BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07 (https://dejure.org/2007,7345)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 (https://dejure.org/2007,7345)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 (https://dejure.org/2007,7345)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BPersVG § 9
    Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende.

  • Bundesverwaltungsgericht

    BPersVG § 9
    Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende; Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters

  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Arbeitgebers zur Freihaltung eines ausbildungsadäquaten Arbeitsplatzes im Zeitraum vor der Wahl eines Auszubildenden zum Mitglied der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung; Verpflichtung zur Berücksichtigung des Übernahmeverlangens eines ...

  • Judicialis

    BPersVG § 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BPersVG § 9
    Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 182
  • NZA-RR 2008, 165
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
    Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist für die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zugemutet werden kann, der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses maßgeblich (vgl. Beschluss vom 29. März 2006 - BVerwG 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3 m.w.N.).

    Daraus folgt seine ergänzende Pflicht, bei Einstellungsvorhaben in diesem Zeitraum die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 37 und vom 29. März 2006 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
    Daraus folgt seine ergänzende Pflicht, bei Einstellungsvorhaben in diesem Zeitraum die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 37 und vom 29. März 2006 a.a.O. Rn. 10).
  • BAG, 22.09.1983 - 6 AZR 323/81

    Jugendvertretung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
    Denn der Schutz des § 9 BPersVG setzt nach dem eindeutigen, einer abweichenden Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut der Vorschrift erst mit der Wahl zum Mitglied des Organs ein (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
    Der Senat ist insoweit gleichlautender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105 sowie - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110 ).
  • BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
    Der Senat ist insoweit gleichlautender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105 sowie - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110 ).
  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied;

    Für die Frage, ob für den Jugend- und Auszubildendenvertreter ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung maßgeblich (BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3, vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 und vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 10).
  • BVerwG, 09.03.2017 - 5 P 5.15

    Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis

    Mit Rücksicht auf den durch § 9 BPersVG gewährleisteten qualifizierten Diskriminierungsschutz kann im Einzelfall der Dreimonatszeitraum davor einzubeziehen sein, vorausgesetzt der Auszubildende war während dieses Zeitraums Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 und vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 f.; BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ).
  • VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80).
  • VG Berlin, 20.11.2012 - 72 K 19.12

    Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; kurz vor der

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - BVerwG 6 PB 14/07 -, zitiert nach juris, dort insbesondere Rn. 3f) ist für die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 S. 1 BPersVG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zugemutet werden kann, der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses maßgeblich.

    Aus dem Schutzzweck des § 9 BPersVG folgt die ergänzende Pflicht des Arbeitgebers, bei Einstellungsvorhaben innerhalb des Dreimonatszeitraums des § 9 Abs. 2 BPersVG die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines

    Für die Frage, ob für den Jugend- und Auszubildendenvertreter ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung maßgeblich (BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3, vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 und vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 10).
  • VG Ansbach, 06.02.2014 - AN 7 P 13.01847

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Ersatzmitglieds der Jugend- und

    Der öffentliche Arbeitgeber muss nämlich innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums von § 9 Abs. 2 BPersVG, auf den auch bei Jugendvertretern abzustellen ist (vgl. § 9 Abs. 3 BPersVG), mit einem Übernahmeverlangen rechnen; dabei ist der öffentliche Arbeitgeber allerdings im Zeitpunkt vor der Wahl eines Mandatsträgers nicht gehalten, zu dessen Gunsten einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz freizuhalten (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2007, Az. 6 PB 14/07, juris, Rn. 3, 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2014 - 13 A 636/12

    Anspruch eines approbierten Zahnarztes auf Anerkennung der Weiterbildung auf dem

    vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2007 - 13 B 503/07 -, NVwZ-RR 2008, 182.
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.159

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80).
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.160

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80).
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.161

    Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertreters

    Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748

    Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort

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