Rechtsprechung
BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
BPersVG § 9
Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende. - Bundesverwaltungsgericht
BPersVG § 9
Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende; Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters - Wolters Kluwer
Pflicht des Arbeitgebers zur Freihaltung eines ausbildungsadäquaten Arbeitsplatzes im Zeitraum vor der Wahl eines Auszubildenden zum Mitglied der Jugendvertretung und Auszubildendenvertretung; Verpflichtung zur Berücksichtigung des Übernahmeverlangens eines ...
- Judicialis
BPersVG § 9
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BPersVG § 9
Personalvertretungsrecht - Weiterbeschäftigungsanspruch des Jugendvertreters; Wahl zum Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung kurz vor Ausbildungsende - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 01.09.2006 - 13 K 2318/06
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - 1 A 3871/06
- BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 182
- NZA-RR 2008, 165
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.03.2006 - 6 PB 2.06
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; maßgeblicher Zeitpunkt für die …
Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Nach ständiger Senatsrechtsprechung ist für die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zugemutet werden kann, der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses maßgeblich (vgl. Beschluss vom 29. März 2006 - BVerwG 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3 m.w.N.).Daraus folgt seine ergänzende Pflicht, bei Einstellungsvorhaben in diesem Zeitraum die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (…vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 37 und vom 29. März 2006 a.a.O. Rn. 10).
- BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes; …
Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Daraus folgt seine ergänzende Pflicht, bei Einstellungsvorhaben in diesem Zeitraum die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2005 - BVerwG 6 P 3.05 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 25 Rn. 37 …und vom 29. März 2006 a.a.O. Rn. 10). - BAG, 22.09.1983 - 6 AZR 323/81
Jugendvertretung
Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Denn der Schutz des § 9 BPersVG setzt nach dem eindeutigen, einer abweichenden Auslegung nicht zugänglichen Wortlaut der Vorschrift erst mit der Wahl zum Mitglied des Organs ein (vgl. BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ). - BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 73/96
Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 78 a Abs. 4 BetrVG
Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Der Senat ist insoweit gleichlautender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105 sowie - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110 ). - BAG, 12.11.1997 - 7 ABR 63/96
Auflösung eines Arbeitsverhältnisses nach § 78a BetrVG
Auszug aus BVerwG, 20.11.2007 - 6 PB 14.07
Der Senat ist insoweit gleichlautender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 78a BetrVG gefolgt (vgl. Beschlüsse vom 12. November 1997 - 7 ABR 63/96 - BAGE 87, 105 sowie - 7 ABR 73/96 - BAGE 87, 110 ).
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14
Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …
Für die Frage, ob für den Jugend- und Auszubildendenvertreter ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung maßgeblich (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3, vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 …und vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 10). - BVerwG, 09.03.2017 - 5 P 5.15
Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis …
Mit Rücksicht auf den durch § 9 BPersVG gewährleisteten qualifizierten Diskriminierungsschutz kann im Einzelfall der Dreimonatszeitraum davor einzubeziehen sein, vorausgesetzt der Auszubildende war während dieses Zeitraums Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. November 2005 - 6 P 3.05 - BVerwGE 124, 292 und vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 f.; BAG, Urteil vom 22. September 1983 - 6 AZR 323/81 - BAGE 44, 154 ). - VGH Bayern, 14.04.2015 - 18 P 14.513
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80).
- VG Berlin, 20.11.2012 - 72 K 19.12
Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters; kurz vor der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 20. November 2007 - BVerwG 6 PB 14/07 -, zitiert nach juris, dort insbesondere Rn. 3f) ist für die Beurteilung der Frage, ob dem Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 4 S. 1 BPersVG unter Berücksichtigung aller Umstände die Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters zugemutet werden kann, der Zeitpunkt der Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses maßgeblich.Aus dem Schutzzweck des § 9 BPersVG folgt die ergänzende Pflicht des Arbeitgebers, bei Einstellungsvorhaben innerhalb des Dreimonatszeitraums des § 9 Abs. 2 BPersVG die Möglichkeit eines Übernahmeverlangens gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG und damit das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses kraft Gesetzes zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2007, a.a.O.).
- BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14
Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines …
Für die Frage, ob für den Jugend- und Auszubildendenvertreter ein ausbildungsadäquater, auf Dauer angelegter und gesicherter Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist der Zeitpunkt der Beendigung der Berufsausbildung maßgeblich (…BVerwG, Beschlüsse vom 29. März 2006 - 6 PB 2.06 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 26 Rn. 3, vom 20. November 2007 - 6 PB 14.07 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 29 Rn. 3 …und vom 12. Oktober 2009 - 6 PB 28.09 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 39 Rn. 10). - VG Ansbach, 06.02.2014 - AN 7 P 13.01847
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Ersatzmitglieds der Jugend- und …
Der öffentliche Arbeitgeber muss nämlich innerhalb des Drei-Monats-Zeitraums von § 9 Abs. 2 BPersVG, auf den auch bei Jugendvertretern abzustellen ist (vgl. § 9 Abs. 3 BPersVG), mit einem Übernahmeverlangen rechnen; dabei ist der öffentliche Arbeitgeber allerdings im Zeitpunkt vor der Wahl eines Mandatsträgers nicht gehalten, zu dessen Gunsten einen ausbildungsadäquaten Arbeitsplatz freizuhalten (vgl. BVerwG, B.v. 20.11.2007, Az. 6 PB 14/07, juris, Rn. 3, 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2014 - 13 A 636/12
Anspruch eines approbierten Zahnarztes auf Anerkennung der Weiterbildung auf dem …
vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 20. August 2007 - 13 B 503/07 -, NVwZ-RR 2008, 182. - VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.159
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80). - VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.160
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Jugend- und Auszubildendenvertreters
Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80). - VGH Bayern, 18.11.2013 - 18 P 13.161
Weiterbeschäftigungsanspruch eines Bezirks-Jugend- und Auszubildendenvertreters
Allerdings beginnt der Zeitraum frühestens mit der Wahl des Betreffenden zum Mitglied des jeweiligen personalvertretungsrechtlichen Organs (BVerwG, B.v. vom 20.11.2007 - 6 PB 14.07 - PersR 2008, 80). - VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748
Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort …