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   BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05   

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BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05 (https://dejure.org/2006,32926)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2006 - 6 PB 15.05 (https://dejure.org/2006,32926)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2006 - 6 PB 15.05 (https://dejure.org/2006,32926)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 28.06.2001 - 6 AZR 114/00

    Arbeitsplatzsicherung - Vorübergehende Tarifabsenkung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1994 6 AZR 541/93 (BAGE 75, 327) und vom 28. Juni 2001 6 AZR 114/00 (BAGE 98, 175) rügt, ist sie unzulässig.

    Zum einen lag ein solcher Hinweis den Tarifvertragsparteien schon deshalb fern, weil die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 15 Abs. 5 BAT-O, der die Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber einschränkungslos zugelassen hatte, wegen Umgehung des Kündigungsschutzes für unwirksam erachtet (Urteile vom 27. Januar 1994 6 AZR 541/93 a.a.O. S. 331 und vom 28. Juni 2001 6 AZR 114/00 a.a.O. S. 187).

    Zum anderen geht der Arbeitsplatzsicherungstarifvertrag Schulen LSA als der speziellere Tarifvertrag den Tarifregelungen des BAT-O ohnehin vor, da eine Rangordnung der Berufsverbände bei der Legitimation zum Abschluss von Tarifverträgen nicht besteht (BAG, Urteil vom 28. Juni 2001 a.a.O. S. 186).

  • BAG, 27.01.1994 - 6 AZR 541/93

    Kurzarbeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 27. Januar 1994 6 AZR 541/93 (BAGE 75, 327) und vom 28. Juni 2001 6 AZR 114/00 (BAGE 98, 175) rügt, ist sie unzulässig.

    Zum einen lag ein solcher Hinweis den Tarifvertragsparteien schon deshalb fern, weil die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts § 15 Abs. 5 BAT-O, der die Einführung von Kurzarbeit durch den Arbeitgeber einschränkungslos zugelassen hatte, wegen Umgehung des Kündigungsschutzes für unwirksam erachtet (Urteile vom 27. Januar 1994 6 AZR 541/93 a.a.O. S. 331 und vom 28. Juni 2001 6 AZR 114/00 a.a.O. S. 187).

  • BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

    Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Geht der Zweck der personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden dahin, die Beschäftigten vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme zu schützen (Beschluss vom 30. Juni 2005 BVerwG 6 P 9.04 Buchholz 250 § 75 BPersVG Nr. 106 S. 43 m.w.N.), so schützt er umgekehrt bei einer vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit vor damit einhergehenden Einbußen für die Vergütung, die regelmäßig bei verringerter Arbeitszeit anteilig niedriger ausfällt (v. Roetteken/Rothländer a.a.O. Rn. 373).

    Der Mitbestimmungstatbestand des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SAPersVG lässt es nicht nur zu, sondern ist darauf angelegt, dass der Personalrat bei der Ausübung seines diesbezüglichen Mitbestimmungsrechts die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen überwacht (s.a. Beschluss vom 30. Juni 2005 a.a.O. S. 41).

  • BVerwG, 13.01.1999 - 6 PB 16.98

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Hingegen ist im personalvertretungsrechtlichen Verfahren eine Divergenzrüge wegen einer Abweichung von Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts nicht zulässig (stRspr des Senats, siehe Beschluss vom 13. Januar 1999 BVerwG 6 PB 16.98 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.05.2004 - 6 P 13.03

    Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Wenn jedoch auf Grund einer gesetzlichen oder tariflichen Regelung die Ausgestaltung der Einzelmaßnahme den Dienststellenleiter überlassen ist, unterliegt dessen Entscheidung sogar bei rein normvollziehenden Maßnahmen ohne Ermessensspielraum der Richtigkeitskontrolle des Personalrats im Wege der Mitbestimmung (Beschluss vom 18. Mai 2004 BVerwG 6 P 13.03 BVerwGE 121, 38 = Buchholz 251.0 § 79 BaWüPersVG Nr. 17).
  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 982/04

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2006 - 6 PB 15.05
    Klärungsbedürftig ist sie grundsätzlich dann, wenn sie höchstrichterlich noch nicht zweifelsfrei entschieden wurde; sie ist es allerdings dann nicht, wenn sie so einfach zu beantworten ist, dass divergierende Entscheidungen der Instanzgerichte nicht zu erwarten sind (BAG, Beschluss vom 15. Februar 2005 9 AZN 982/04 AP Nr. 63 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz = NJW 2005, 1531).
  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 201/10

    Arbeitsbefreiung angestellter Musikschullehrer an beweglichen Ferientagen

    Zweck der Bestimmung ist es, die Beschäftigten vor übermäßiger zeitlicher Inanspruchnahme zu schützen (vgl. zu der inhaltsgleichen Vorschrift des § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PersVG Sachsen-Anhalt BVerwG 22. Mai 2006 - 6 PB 15.05 - Rn. 7, Buchholz 251.92 SAPersVG § 65 Nr. 1) .
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