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   BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09   

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BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09 (https://dejure.org/2009,3414)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.2009 - 6 PB 17.09 (https://dejure.org/2009,3414)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 (https://dejure.org/2009,3414)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SAPersVG §§ 42, 53; BRKG §§ 5, 15; TGV § 3
    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld; Große Wegstreckenentschädigung; Zumutbarkeit täglicher Rückkehr zum Wohnort.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SAPersVG §§ 42, 53
    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Große Wegstreckenentschädigung; Trennungsgeld; Zumutbarkeit täglicher Rückkehr zum Wohnort

  • Wolters Kluwer

    Anspruch freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung auf Trennungsgeld für Fahrten vom Wohnort zum Sitz der übergeordneten Dienststelle; Gewährung der Großen Wegstreckenentschädigung an Personalratsmitlieder bei Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort oder ...

  • Judicialis

    SAPersVG § 42; ; SAPersVG § 53; ; BRKG § 5; ; BRKG § 15; ; TGV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch freigestellter Mitglieder der Stufenvertretung auf Trennungsgeld für Fahrten vom Wohnort zum Sitz der übergeordneten Dienststelle; Gewährung der Großen Wegstreckenentschädigung an Personalratsmitlieder bei Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 159 (Ls.)
  • DÖV 2010, 278
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 21.05.2007 - 6 P 5.06

    Reisekosten für freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).

    Diese Rechtsprechung hat breite Zustimmung gefunden (vgl. die Nachweise im Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22; aus der aktuellen Kommentarliteratur: Altvater/Hamer/Kröll/Lemcke/Peiseler, Bundespersonalvertretungsgesetz, 6. Aufl. 2008, § 44 Rn. 25c; Ilbertz/Widmaier, Bundespersonalvertretungsgesetz, 11. Aufl. 2008, § 44 Rn. 8; Jacobs, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 3. Aufl. 2008, § 44 Rn. 50; Bieler, in: Bieler/ Vogelgesang/Plaßmann/Kleffner, Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt, G § 42 Rn. 67).

    Auch die Fahrten zu den Sitzungen der Stufenvertretungen durch deren nicht freigestellte Mitglieder sind durch die Personalratstätigkeit veranlasst (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 14).

    In dieser Hinsicht sind sie abgeordneten Beamten ohne Zusage einer Umzugskostenvergütung vergleichbar (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 21).

    Davon unberührt bleibt, dass die entsprechende Anwendung aller jeweils heranzuziehenden reisekostenrechtlichen Bestimmungen stets der Unabhängigkeit der Personalratsfunktion Rechnung zu tragen hat (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 18).

    Nach dem Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist sichergestellt, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen unvermeidlich entstandenen Fahrtkosten erstattet erhalten (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22).

    d) Ist daher Trennungsgeld das geeignete Instrument zur finanziellen Entlastung von freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung für die speziellen Aufwendungen, die ihnen durch ihre Reisen zum Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, so bedarf es für die Bewilligung von Reisekostenvergütung anstelle von Trennungsgeld in diesen Fällen einer entsprechenden Willensäußerung des Gesetzgebers, wie dies in Nordrhein-Westfalen geschehen ist (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 6 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 23).

    In solchen Fällen hält die "Große Wegstreckenentschädigung" nach § 5 Abs. 2 BRKG eine Regelung bereit, die bei sachgerechter Anwendung im Einklang mit dem Benachteiligungsverbot des § 107 Satz 1 BPersVG sicherstellt, dass der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleibt, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandats nicht vermeiden kann (vgl. Beschluss vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 30).

  • BVerwG, 15.04.2008 - 6 PB 4.08

    Entscheidungsspielraum eines Personalratsmitglieds bei der Entscheidung über die

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Dieser Betrag ist nicht kostendeckend, weil der Gesetzgeber vornehmlich aus ökologischen Gründen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorzieht (vgl. Beschluss vom 15. April 2008 - BVerwG 6 PB 4.08 - [...] Rn. 7; Reimann, in: Meyer/Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, § 5 BRKG Rn. 17 f.).

    Die Anwendung von § 5 Abs. 2 BRKG auf derartige Fälle ist in der behördlichen Praxis nicht unbekannt: In dem dem Senatsbeschluss vom 21. Mai 2007 zugrunde liegenden Fall hatte die Ministerin als zuständige Dienststellenleiterin für den Hauptpersonalrat triftige Gründe für die Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges anerkannt und damit den Weg für die Große Wegstreckenentschädigung nach der Parallelnorm des § 6 Abs. 1 Satz 1 HRKG eröffnet ([...] Rn. 35, insoweit bei Buchholz a.a.O. nicht abgedruckt; vgl. ferner Beschluss vom 15. April 2008 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.06.2009 - 6 PB 15.09

    Freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld in Gestalt der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).

    Ob solche Probleme bestehen, hängt von Rechtsentwicklung und Verwaltungspraxis in anderen Rechtsgebieten ab, insbesondere im Bereich des Steuerrechts (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. und vom 25. Juni 2009 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03

    Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).

    Ob solche Probleme bestehen, hängt von Rechtsentwicklung und Verwaltungspraxis in anderen Rechtsgebieten ab, insbesondere im Bereich des Steuerrechts (vgl. Beschlüsse vom 27. Januar 2004 a.a.O. und vom 25. Juni 2009 a.a.O. Rn. 10).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 6 P 6.04

    Freigestellte Mitglieder von Personalvertretungen; Fahrten zum Sitz der

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    d) Ist daher Trennungsgeld das geeignete Instrument zur finanziellen Entlastung von freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung für die speziellen Aufwendungen, die ihnen durch ihre Reisen zum Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, so bedarf es für die Bewilligung von Reisekostenvergütung anstelle von Trennungsgeld in diesen Fällen einer entsprechenden Willensäußerung des Gesetzgebers, wie dies in Nordrhein-Westfalen geschehen ist (vgl. Beschlüsse vom 25. November 2004 - BVerwG 6 P 6.04 - Buchholz 251.7 § 40 NWPersVG Nr. 3 S. 6 und vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 23).
  • BVerwG, 22.06.2005 - 6 P 8.04

    Stellvertretender Schulleiter; Befugnis zur selbständigen Entscheidung in

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Ein derartiger Antrag ist insgesamt als unbegründet abzuweisen, wenn es darunter mindestens auch Fallgestaltungen gibt, in denen sich der Antrag als unbegründet erweist (vgl. Beschluss vom 22. Juni 2005 - BVerwG 6 P 8.04 - Buchholz 251.2 § 13 BlnPersVG Nr. 3 S. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.07.2008 - 6 PB 18.08

    Rechtliches Gehör und Hinweispflicht; Abweichen des Rechtsmittelgerichts vom

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Hierbei handelt es sich um einen Globalantrag, weil er alle denkbaren Fallgestaltungen erfasst, in denen überwiegend freigestellte Mitglieder des Antragstellers für ihre täglichen Fahrten zum Sitz des Hauptpersonalrats ein Kraftfahrzeug benutzen (vgl. Beschluss vom 24. Juli 2008 - BVerwG 6 PB 18.08 - Buchholz 251.7 § 79 NWPersVG Nr. 7 Rn.7).
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 12.11.2009 - 6 PB 17.09
    Nach ständiger und gefestigter Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigem Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17 S. 16 ff., vom 27. Januar 2004 - BVerwG 6 P 9.03 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 33 S. 13 f., vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 19 ff. und vom 25. Juni 2009 - BVerwG 6 PB 15.09 - [...] Rn. 6).
  • OVG Niedersachsen, 08.08.2016 - 5 LA 72/15

    Regelmäßig verkehrende Beförderungsmittel; unangemessene Bedingungen; unzumutbar;

    Zur Frage, ob das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel in Anwendung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 29 ff.) völlig unzulänglich ist (hier: bejaht).

    Bei der Bestimmung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV, die auf die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel (und nicht auf den Einsatz des privaten Kraftfahrzeugs des Berechtigten) abstellt, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 29f.; Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24) um eine Regelvermutung.

    Eine atypische Fallkonstellation, die es rechtfertigt, von der Regelvermutung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV abzuweichen und stattdessen auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs abzustellen, ist gegeben, wenn das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel "völlig unzulänglich" ist (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 30; Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24; Sächs. OVG, Beschluss vom 5.5.2011 - PB 8 A 637/08 -, juris Rn. 29; OVG-Rh.-Pf., Beschluss vom 17.2.2012 - 4 A 11224/11 -, juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 10.2.2016, a. a. O., Rn. 36).

    Dies liegt für die Fälle auf der Hand, in denen solche Verkehrsmittel überhaupt nicht zur Verfügung stehen (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30).

    In diesen Fällen würde die Anwendung der in § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV enthaltenen Regelvermutung zu dem nicht vertretbaren und vom Verordnungsgeber offensichtlich nicht gewollten Ergebnis führen, dass für den Betreffenden selbst bei nur kurzer Entfernung zwischen Wohnort und Dienststätte und der Bereitschaft zum Einsatz des eigenen Kraftfahrzeugs die tägliche Rückkehr unzumutbar wäre (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30).

    Vergleichbares gilt aber auch dann, wenn öffentliche Verkehrsmittel nur zu "unangemessenen Bedingungen verfügbar" sind (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 17.2.2012, a. a. O., Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 10.2.2016, a. a. O., Rn. 36).

    Dies wiederum ist der Fall, wenn der mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verbundene Zeitaufwand in keinem Verhältnis zur zurückzulegenden Strecke steht (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30).

    Wann eine Situation gegeben ist, die eine Abweichung von der Regelvermutung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV rechtfertigt, ist von den Tatsacheninstanzen anhand aller maßgeblicher Umstände des Einzelfalles zu beurteilen (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 31).

    In Bezug auf die Fallgruppe der "Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel nur zu unangemessenen Bedingungen", weil der mit der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel verbundene Zeitaufwand in keinem Verhältnis zur zurückzulegenden Strecke steht, bedeutet dies, dass die Entfernung zwischen Wohnort und Dienststätte, die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einerseits und eines Kraftfahrzeugs andererseits zu ermitteln und diese Zeiten vergleichend zu betrachten sind (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 31).

    Denn er lässt unberücksichtigt, dass das Bundesverwaltungsgericht durch seinen weiteren Rechtssatz - das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel sei auch dann "völlig unzulänglich", wenn öffentliche Verkehrsmittel nur zu unangemessenen Bedingungen verfügbar seien, was wiederum der Fall sei, wenn der mit ihrer Benutzung verbundene Zeitaufwand in keinem Verhältnis zur zurückzulegenden Strecke stehe (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30) - gerade mit Blick auf die konkrete Strecke die vergleichende Betrachtung der Anwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einerseits und eines Kraftfahrzeugs andererseits (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 31) ermöglichen wollte.

    Wie oben dargelegt, setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Eingreifen der Regelvermutung des § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV voraus, dass öffentliche Verkehrsmittel ein geeigneter und zuverlässiger Maßstab für die Beantwortung der Zumutbarkeitsfrage sind (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 29).

    Ist diese Strecke so lang, dass bei einer Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu angemessenen Bedingungen die in § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV normierten Zeitgrenzen überschritten werden, ist die tägliche Rückkehr zum Wohnort unzumutbar; dass die Zeitgrenzen bei Einsatz eines Kraftfahrzeugs noch eingehalten werden könnten, ist unerheblich (BVerwG, Urteil vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 29).

    Denn diese basiert - wie dargelegt - gerade auf der Annahme, dass öffentliche Verkehrsmittel zu angemessenen Bedingungen die Bewältigung der Strecke zwischen Wohnort und Dienststätte erlauben (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 29), was aber in denjenigen Fällen, in denen ein "völlig unzulängliches Angebot öffentlicher Verkehrsmittel" vorliegt, gerade nicht der Fall ist.

  • BAG, 27.07.2011 - 7 AZR 412/10

    Freigestellter Bezirksschwerbehindertenvertreter - Kostenerstattung für

    In einem solchen Fall lassen sich die Fahrten zwischen Wohnung und Beschäftigungsort "auch bei weitestmöglicher Heranziehung von Analogiegedanken dem Begriff der Dienstreise nicht mehr zuordnen" (BVerwG 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, Buchholz 251.92 SAPersVG § 42 Nr. 1) .

    bb) Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG (BVerwG 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, Buchholz 251.92 SAPersVG § 42 Nr. 1; vgl. ferner BVerwG 14. Februar 1990 -  6 P 13.88  - AP BPersVG § 44 Nr. 7; 27. Januar 2004 -  6 P 9.03  - zu 3 der Gründe, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 33; 21. Mai 2007 -  6 P 5.06  - Rn. 19 ff., Buchholz 251.5 HePersVG § 42 Nr. 1; 25. Juni 2009 -  6 PB 15.09  - Rn. 6, Buchholz 250 BPersVG § 44 Nr. 37) .

    dd) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Personalvertretungsrecht wirft die entsprechende Anwendung der gesetzlichen Grundlage für die Trennungsgeldgewährung unter dem Gesichtspunkt des Benachteiligungsgebots des § 107 Satz 1 BPersVG keine Bedenken auf (BVerwG 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 10, Buchholz 251.92 SAPersVG § 42 Nr. 1).

    Anderenfalls würde ein nicht in der Nähe des Behördensitzes wohnender Beschäftigter bei zumutbarer täglicher Heimfahrt in der Mandatswahrnehmung behindert, wenn er nach der Erstattungsregelung eine teilweise Kostentragung nicht vermeiden kann (vgl. BVerwG 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Rn. 27, aaO; 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Rn. 9, aaO) .

  • OVG Niedersachsen, 10.02.2016 - 5 LB 205/15

    Organisationsermessen; Routenplaner; Trennungsgeld; Trennungsgeldverordnung;

    Für die Beantwortung der Unzumutbarkeitsfrage sind grundsätzlich die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzusetzenden Abwesenheits- und Fahrzeiten maßgeblich; nur ausnahmsweise kann auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden, wenn das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel "völlig unzulänglich" ist (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009 - BVerwG 6 PB 17.09 -, juris Rn. 30; Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24).

    Dies liegt für die Fälle auf der Hand, in denen solche Verkehrsmittel überhaupt nicht zur Verfügung stehen, ist aber auch dann zu bejahen, wenn öffentliche Verkehrsmittel nur zu unangemessenen Bedingungen verfügbar sind (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 (a. a. O.) im Anschluss an die zitierte, die Zumutbarkeits voraussetzungen betreffenden Passage weiter ausgeführt, dass grundsätzlich maßgeblich für die Beantwortung der Zumutbarkeitsfrage die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anzusetzenden Abwesenheits- und Fahrzeiten seien; nur ausnahmsweise könne - entsprechend den im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 2009 (- BVerwG 6 PB 17.09 -, juris) aufgestellten Grundsätzen - auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden (BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 12. November 2009 (a. a. O., Rn. 30), auf den das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 14. Juni 2012 Bezug genommen hat, für den Fall eines völlig unzulänglichen Angebots an öffentlichen Verkehrsmitteln darauf abgestellt, dass einem Bediensteten, der über ein Kraftfahrzeug und die entsprechende Fahrerlaubnis verfügt, die tägliche Rückkehr zuzumuten sei,.

    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat die Rechtssache im Hinblick auf die unter I. 2. a) bis c) erörterte Problematik nicht, weil die Frage, wann einem Trennungsgeldberechtigten die tägliche Rückkehr zum Wohnort zuzumuten ist, in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 12.11.2009, a. a. O., Rn. 30 a. E. sowie BVerwG, Urteil vom 14.6.2012, a. a. O., Rn. 24, in welchem auf den vorgenannten Beschluss Bezug genommen wird).

  • OVG Sachsen, 11.09.2012 - PL 9 A 403/09

    Reisekosten, Trennungsgeld, Personalrat

    Dieser Anspruch umfasst in Anwendung der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - und vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, jeweils juris) für überwiegend freigestellte Personalratsmitglieder, die vom Sitz des Personalrats außerhalb ihres Dienst- und Wohnorts an ihren Wohnort zurückkehren, die Gewährung von Trennungsgeld in Form der Wegstreckenentschädigung nach § 6 Abs. 2a SächsRKG i. d. F. v. 8. Juli 1998 (SächsGVBl. S. 346 - im Folgenden: SächsRKG a. F.) mit einem Satz von 12 Cent/km (für die Zeit bis einschließlich 31. März 2009, vgl. Art. 23 Abs. 4 des SächsRKG i. d. F. v. 12. Dezember 2008 - SächsGVBl. S. 854, 876 im Folgenden: SächsRKG n. F.) respektive nach § 5 Abs. 1 SächsRKG n. F. mit einem Satz von 15 Cent/km gefahrener Strecke.

    Der Gesetzgeber kann aber vornehmlich aus ökologischen Gründen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vorziehen (vgl. BVerwG, Beschl. vom 12. November 2009 a. a. O., juris Rn. 15f.; Beschluss vom 15. April 2008 - BVerwG 6 PB 4.08 - juris Rn. 7).

    Allerdings kann nach den Umständen des Einzellfalls - aber eben auch nur dann - ein anderer Erstattungssatz maßgeblich sein (vgl. BVerwG, Beschl. vom 12. November 2009 a. a. O., juris Rn. 19 f. und Rn. 28 ff.; OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 17. Februar 2012 - 4 A 11224/11- juris; s. dazu u.).

    36 Etwas anderes kann im Einzelfall indes dann gelten, wenn dem Personalratsmitglied die tägliche Rückkehr zum Wohnort bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zuzumuten ist, bei Nutzung des privaten Pkw indes die Zumutbarkeit gegeben wäre und sich dies letztlich darin begründet, dass das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel völlig unzulänglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12. November 2009 a. a. O.).

    Bei Regelungen wie § 2a Abs. 2 SächsTGV, die auf die Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel und nicht auf den Einsatz des privaten Kraftfahrzeugs des Berechtigten abstellen, handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (ausdrücklich zu § 3 Abs. 1 Satz 2 TGV: BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 a. a. O., juris Rn. 29f) um Regelvermutungen.

    Eine atypische Fallkonstellation, die es ausnahmsweise rechtfertigt, von einer Regelvermutung, wie sie in § 2a Abs. 2 SächsTGV vorgesehen ist, abzuweichen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 12. November 2009 a. a. O.) vor, wenn das Angebot öffentlicher Verkehrsmittel völlig unzulänglich ist.

  • BVerwG, 28.11.2012 - 6 P 3.12

    Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder; Fahrten zwischen Wohnung

    a) Nach ständiger Senatsrechtsprechung steht freigestellten Mitgliedern der Stufenvertretung wegen Ausübung ihrer Personalratstätigkeit an dem von ihrem Wohnort und bisherigen Dienstort verschiedenen Sitz der Stufenvertretung Trennungsgeld zu (vgl. Beschlüsse vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17, vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 19 ff., vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 5 ff. und vom 28. Januar 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Der Wortlaut der gesetzlichen Bestimmung ist offen dafür, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen unvermeidlich entstehenden Fahrtkosten erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - BVerwG 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10).

    Dabei ist zu Grunde zu legen, dass die große Wegestreckenentschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 BRKG in Höhe von 30 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke die tatsächlichen Kosten nicht übersteigt (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17 und 19).

    Während Fahrtkostenerstattung nach § 4 BRKG bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel bewilligt wird, wird Wegstreckenentschädigung nach § 5 BRKG vor allem bei Benutzung von Kraftfahrzeugen gewährt (vgl. dazu Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 25.06.2013 - 1 WB 42.12

    Freigestelltes Mitglied des Gesamtvertrauensausschusses; Fahrtkostenerstattung;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 44 Abs. 1 Satz 2 BPersVG ist geklärt, dass dem Begriff der "Reise, die zur Erfüllung der Aufgaben des Personalrats notwendig ist", eine dem Begriff der Dienstreise im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG parallele Wertung zugrunde liegt, die auch die entsprechende Anwendung der Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes zur Reisekostenvergütung (§ 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 4 bis 10 BRKG) rechtfertigt (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 8; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412.10 - BAGE 138, 360 Rn. 26 f. zur Kostenerstattung für Reisen von Mitgliedern einer Schwerbehindertenvertretung).

    Beispiele sind etwa Fahrten zur Teilnahme an Unfalluntersuchungen oder Prüfungen, die nicht am Dienststellensitz stattfinden, oder zur Abhaltung von Sprechstunden in räumlich entfernten, personalvertretungsrechtlich nicht verselbständigten Teilen der Dienststelle (Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 7).

    Dieser Sachverhalt lässt sich auch bei weitestmöglicher Heranziehung von Analogiegedanken dem Begriff der Dienstreise nicht mehr zuordnen, für welchen die Aufgabenerfüllung außerhalb der Dienststätte zwingend und welcher Ausgangspunkt und Zentrum aller Regelungen zur Reisekostenvergütung ist (vgl. zum vorstehenden Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 9; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 27; GKÖD, § 44 BPersVG Rn. 21; Ilbertz/Widmaier/Sommer, a.a.O. § 44 Rn. 10; Kröll, in: Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Aufl. 2011, § 44 Rn. 23a und 25c).

    b) Rechtssystematisch sachgerechter Anknüpfungspunkt für die Erstattung von Aufwendungen, die freigestellten Mitgliedern einer Stufenvertretung durch die Personalratstätigkeit am Sitz der übergeordneten Dienststelle entstehen, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vielmehr das Trennungsgeld nach § 15 Abs. 1 BRKG (vgl. Beschluss vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 9; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).

    Durch § 15 Abs. 1 Satz 1 BRKG in Verbindung mit den Vorschriften der Trennungsgeldverordnung ist grundsätzlich sichergestellt, dass die betroffenen Personalratsmitglieder die ihnen entstehenden notwendigen Aufwendungen unter Berücksichtigung der häuslichen Ersparnis erstattet erhalten (vgl. Beschlüsse vom 21. Mai 2007 a.a.O. Rn. 22 und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 10; ebenso BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 a.a.O. Rn. 30).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 1295/09

    Übernahme von durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstandenen

    vgl. BVerwG, etwa Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, PersR 2010, 200 = PersV 2010, 191 = juris, Rn. 5, mit zahlreichen weiteren Nachweisen auch zu Literaturstimmen; grundlegend bereits Beschluss vom 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 -, PersR 1990, 130 = PersV 1990, 351 = juris, Rn. 14 ff.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, a.a.O., Rn. 17, m.w.N.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, a.a.O., juris, Rn. 17 ff.; BAG, Urteil vom 27. Juli 2011 - 7 AZR 412/10 -, a.a.O., juris, Rn. 42.

    vgl. (dort entsprechend zu den Kriterien für die Bestimmung der Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr zum Wohnort) BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, a.a.O., juris, Rn. 30.

  • VG Potsdam, 15.05.2012 - 21 K 95/10

    Personalvertretungsrecht der Länder

    Für ein freigestelltes Personalratsmitglied hat der Freistellungsbeschluss hinsichtlich der Aufwendungen für Fahrten zum Ort der Personalratstätigkeit deshalb vergleichbare Auswirkungen wie die Abordnung eines Beamten oder Richters und begründet in entsprechender Anwendung des § 15 BRKG einen Anspruch auf Trennungsgeld (ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Beschluss vom 14. Februar 1990 - 6 P 13.88 -, Der Personalrat (PersR) 1990, 130; zuletzt Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 5).

    Denn das Bundesverwaltungsgericht stellt sowohl in dem Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 17, als auch in dem Beschluss vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 22, ausdrücklich fest, dass nicht einmal die bundesrechtliche Regelung des § 5 Abs. 1 Satz 2 BRKG, der immerhin eine Wegstreckenentschädigung von 0, 20 EUR je gefahrenen Kilometer vorsieht, auf Kostendeckung angelegt ist.

    Über diese Zurückverweisung auf das Bundesreisekostengesetz und unter Berücksichtigung der reisekostenrechtlichen Wahlfreiheit des Personalratsmitgliedes (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 17) kommt somit für die hier gegebene Benutzung eines eigenen PKW die Gewährung einer Wegstreckenentschädigung nach § 5 BRKG in Betracht.

    Mit § 5 Abs. 2 BRKG steht damit eine Regelung zur Verfügung, die bei sachgerechter Anwendung im Einklang mit dem Benachteiligungsgebot des § 107 Satz 1 BPersVG sicherstellt, dass der Beschäftigte nicht mit Kosten belastet bleibt, die er bei ordnungsgemäßer Wahrnehmung seines Personalratsmandats nicht vermeiden kann (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 19, und vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 23).

    In Anlehnung an den in der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, wonach die Gewährung der großen Wegstreckenentschädigung immer dann in Betracht zu ziehen ist, wenn eine Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ausscheidet und die zu Gunsten des Personalratsmitgliedes eingreifenden Regelungen in § 6 TGV-Bund und § 5 Abs. 1 BRKG eine auch nur annähernd kostendeckende Erstattung nicht zulassen (vgl. hierzu BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 19, und vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7/10 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 23; OVG Münster, Urteil vom 21. März 2012 - 1 A 1295/09 -, Juris-Rechtsprechung, Rn. 53 ff.), geht die Kammer von einer atypischen Konstellation im Sinne dieser Rechtsprechung auch dann aus, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel vom Wohnort zum Dienstort und zurück deshalb ausscheidet, weil das Personalratsmitglied für eine sachgerechte Bewältigung der anstehenden Personalratstätigkeit auf einen am Dienstort zur Verfügung stehenden PKW angewiesen ist.

  • BVerwG, 01.03.2018 - 5 P 5.17

    Benachteilungsverbot; Fahrten zum Sitz des Personalrats; Freigestellte

    Anders liegt es aber, wenn der Gesetzgeber entschieden hat, dass anstelle von Trennungsgeld Reisekostenvergütung zu bewilligen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Mai 2007 - 6 P 5.06 - Buchholz 251.5 § 42 HePersVG Nr. 1 Rn. 23 und vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Die nach pflichtgemäßer Abwägung der für und gegen die Benutzung des privaten Kraftfahrzeugs sprechenden Umstände getroffene Entscheidung, dieses zu nutzen, ist gerichtlich nur auf Vertretbarkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. April 2008 - 6 PB 3.08 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 36 Rn. 4 ff. und - 6 PB 4.08 - juris Rn. 4 ff. m.w.N., vgl. auch Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17; vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 38 Rn. 22 und vom 26. März 2013 - 6 PB 2.13 - juris Rn. 3).

    Spezielle personalvertretungsrechtliche Gründe gebieten es nicht, die in der Beschränkung auf den im Vergleich zur Entschädigung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 SächsRKG geringeren Satz des § 5 Abs. 1 Satz 1 SächsRKG zum Ausdruck kommende ökologische Verhaltenssteuerung zu vernachlässigen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. November 2009 - 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 17; vom 1. Juli 2010 - 6 PB 7.10 - Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 38 Rn. 22 und vom 26. März 2013 - 6 PB 2.13 - juris Rn. 3).

  • BVerwG, 14.06.2012 - 5 A 1.12

    Dienstreise; Dienstgeschäft; Reise aus Anlass einer auswärtigen Wahrnehmung eines

    Nur ausnahmsweise kann auf die Abwesenheits- und Fahrzeiten bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges abgestellt werden, wenn das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel "völlig unzulänglich ist" (Beschluss vom 12. November 2009 - BVerwG 6 PB 17.09 - Buchholz 251.92 § 42 SAPersVG Nr. 1 Rn. 29 ff.).
  • VG Köln, 08.09.2022 - 33 K 4007/19

    Personalrat Freistellung Stufenvertretung große Wegstreckenentschädigung kleine

  • VG Köln, 08.09.2022 - 33 K 3187/21
  • BVerwG, 01.07.2010 - 6 PB 7.10

    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; übergangener Antrag;

  • BVerwG, 16.04.2012 - 6 P 1.11

    Dienststelle Flugsicherung beim Luftfahrt-Bundesamt; DFS Deutsche Flugsicherung

  • BVerwG, 20.11.2012 - 6 PB 14.12

    Teilnahme an der Personalversammlung; Dienststellenzugehörigkeit; Beschäftigte

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 - 4 S 2477/19

    Trennungsgeld für Soldaten, dessen persönliche Verhältnisse eine atypische

  • BVerwG, 28.01.2010 - 6 P 1.09

    Nicht überwiegend freigestellte Mitglieder der Stufenvertretung; Trennungsgeld

  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

  • BVerwG, 19.06.2013 - 6 PB 18.12

    Erstattung von Reisekosten für freigestellte Personalratsmitglieder.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.02.2012 - 4 A 11224/11

    Trennungsgeld für Personalratsmitglied

  • VGH Bayern, 04.02.2016 - 14 BV 15.1563

    Kein Trennungsgeld bei täglicher Rückkehr zum Wohnort und Zumutbarkeit

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2015 - 7 N 9.15

    Zumutbarkeit der täglichen Rückkehr vom Ort der Stationierung zum Wohnort

  • OVG Sachsen, 16.03.2015 - PL 9 A 240/13

    Reisekosten von überwiegend freigestellten Personalratsmitgliedern für Fahrten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2013 - 60 PV 17.12

    Mitbestimmung; Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 16 A 164/08

    Feststellungsinteresse hinsichtlich einer Entscheidung ohne rechtliche Auswirkung

  • BVerwG, 26.03.2013 - 6 PB 2.13

    Verweigerung der Zahlung der sogenannten großen Wegstreckenentschädigung (30

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2010 - 62 PV 1.09

    Personalvertretungsrecht; Mitbestimmung; Arbeitnehmer; Umsetzung, - mit

  • VG Würzburg, 06.07.2016 - W 1 K 14.901

    Anspruch auf Trennungsgeld ohne Höchstbetragsberechnung nur bei zumutbarer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2012 - 20 A 2916/11

    Anspruch eines Beschäftigten der Staatsanwaltschaft auf eine sog. große

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 60 PV 16.08

    Personalvertretungsrecht; Anfechtung eines Personalratsbeschlusses durch einzelne

  • OVG Sachsen, 05.05.2011 - PB 8 A 637/08

    Personalrat, Mitglied, Reisekosten, Trennungsgeld

  • VG Köln, 05.03.2012 - 33 K 5314/11

    Erfolgloser Antrag eines Mitglieds des BezPR beim BMVg auf Gewährung weiterer

  • VG Magdeburg, 06.08.2014 - 5 A 267/13

    Anspruch auf Trennungsgeld bei täglicher Rückreise zum Wohnort

  • VG Würzburg, 04.04.2014 - W 1 K 14.227

    Trennungsgeld; Höchstbetragsberechnung; Zumutbarkeit täglicher Rückkehr

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