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   BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91   

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https://dejure.org/1992,8723
BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91 (https://dejure.org/1992,8723)
BVerwG, Entscheidung vom 07.01.1992 - 6 PB 17.91 (https://dejure.org/1992,8723)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Januar 1992 - 6 PB 17.91 (https://dejure.org/1992,8723)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erledigung eines Verfahrens in der Hauptsache - Voraussetzungen für eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.08.1988 - 6 P 5.87

    Personalrat - Antrag auf Ausschluss - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91
    Wie der Senat in dem Beschluß vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - (BVerwGE 80, 50) ausgeführt hat, können die Verwaltungsgerichte über einen Antrag auf Ausschluß eines Personalratsmitgliedes gemäß § 28 Abs. 1 BPersVG nur dann und so lange entscheiden, wie die begehrte Entscheidung noch rechtliche Auswirkungen haben kann.
  • BVerwG, 28.08.1985 - 8 B 128.84

    Erledigung der Hauptsache - Hauptverfahren - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 07.01.1992 - 6 PB 17.91
    Da der Antragsteller der von dem Beteiligten zu 2) abgegebenen Erledigungserklärung widersprochen hat, ist darüber zu entscheiden, ob tatsächlich ein das Verfahren auf Ausschluß des Beteiligten zu 2) aus dem Personalrat - und damit zugleich das Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde (vgl. BVerwGE 72, 93) - erledigendes Ereignis eingetreten ist.
  • BVerwG, 14.04.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung;

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil sich das Verfahren wegen der Neuwahl des Personalrats erledigt haben könnte (vgl. Beschluss vom 12. August 1988 BVerwG 6 P 5.87 BVerwGE 80, 50, 52 ff.; Beschluss vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2014 - 5 A 10386/14

    Tagesordnung einer Sitzung der Personalvertretung; Verletzung der

    Allgemeine Rechtssätze darüber, unter welchen Umständen ein Personalratsmitglied schuldhaft seine Geheimhaltungspflicht grob verletzt und deshalb aus dem Personalrat auszuschließen ist, lassen sich nicht aufstellen (BVerwG, Beschlüsse vom 14.05.2014 - 6 PB 1S/14 -, Rn. 5, und vom 07.01.1992 - 6 PB 17/91 -, Rn. 4, juris).
  • BVerwG, 14.07.2004 - 6 PB 1.04

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes; grobe Pflichtverletzung;

    Es kann auch dahinstehen, ob die Beschwerde bereits deshalb keinen Erfolg hat, weil sich das Verfahren wegen der Neuwahl des Personalrats erledigt haben könnte (vgl. Beschluss vom 12. August 1988 - BVerwG 6 P 5.87 - BVerwGE 80, 50, 52 ff.; Beschluss vom 7. Januar 1992 - BVerwG 6 PB 17.91 - Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 20.11.1998 - 6 P 8.98

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (BAG, Beschluß vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3; Beschluß vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2; BVerwG, Beschluß vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4).
  • BVerwG, 18.06.1999 - 6 P 4.99

    Personalvertretungsrechtliches Beschlußverfahren; Erledigung der Hauptsache;

    Ist ein erledigendes Ereignis eingetreten, so ist dies festzustellen, soweit die Erledigung als solche umstritten ist, und in jedem Falle das Verfahren entsprechend § 83 a Abs. 2 Satz 1 ArbGG einzustellen (Beschlüsse vom 7. Januar 1992 BVerwG 6 PB 17.91 Buchholz 250 § 28 BPersVG Nr. 4 und vom 20. November 1998 - BVerwG 6 P 8.98 - ZfPR 1999, 50; BAG, Beschlüsse vom 26. April 1990 1 ABR 79/89 AP § 83 a ArbGG 1979 Nr. 3 und vom 23. Juni 1993 2 ABR 58/92 a.a.O. Nr. 2).
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