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   BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93   

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BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93 (https://dejure.org/1994,12216)
BVerwG, Entscheidung vom 28.03.1994 - 6 PB 22.93 (https://dejure.org/1994,12216)
BVerwG, Entscheidung vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 (https://dejure.org/1994,12216)
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 P 71.78

    Personalvertretung - DKP-Mitgliedschaft - Weiterbeschäftigung eines

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Mit den Ausführungen zu 1. genügt die Beschwerdebegründung schon nicht den genannten Darlegungsanforderungen, weil sie, weder hinsichtlich des angegriffenen Beschlusses noch hinsichtlich des als Divergenzentscheidung bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364 abstrakte, die jeweilige Entscheidung tragende Rechtssätze benennt, die zueinander im Widerspruch stehen sollen.

    Auch die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in dem Urteil vom 26. Juni 1981 - BVerwG 6 P 71.78 - BVerwGE 62, 364 lassen sich nicht in dem Sinne zusammenfassen, den ihnen die Nichtzulassungsbeschwerde unterstellen will.

  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Teilzeitarbeit für eine Übergangszeit

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Die Frage ist im übrigen, wie in dem angegriffenen Beschluß zutreffend ausgeführt und auch von der Nichtzulassungsbeschwerde nicht verkannt wird, für den Fall eines durch die vorgesetzte Dienstbehörde bewirkten absoluten Einstellungshindernisses in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch nicht entschieden worden (vgl. Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315).

    Soweit die Nichtzulassungsbeschwerde schließlich unter 3. der Beschwerdebegründung ausführt, entgegen der Ansicht des Beschwerdegerichts sei es nicht erforderlich, daß die Regelung eines Einstellungsstopps normativen Charakter habe, weil auch Erlasse übergeordneter Dienststellen ausreichten, verkennt sie zunächst, daß das Beschwerdegericht diese Rechtsfrage gerade nicht entschieden, sondern im Anschluß an einen Hinweis auf die noch offene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 1. März 1993 - BVerwG 6 PB 17.92 - PersR 1993, 315) seinerseits ebenfalls ausdrücklich offengelassen hat.

  • BVerwG, 13.03.1989 - 6 P 22.85

    Weiterbeschäftigung - Jugend- oder Personalvertretung - Verwaltungsinterner

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Dies wiederum entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedenfalls zu den Fällen, in denen ein derartiger allgemeiner Einstellungsstopp von einem die Funktion des Arbeitgebers wahrnehmenden Verwaltungsorgan beschlossen wurde, das nicht für eine vorgesetzte Dienstbehörde handelt (vgl. Beschluß vom 13. März 1989 - BVerwG 6 P 22.85 - Buchholz 250 § 9 BPersVG Nr. 6).
  • BVerwG, 22.05.1989 - 6 PB 3.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 -;; ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3).
  • BVerwG, 09.03.1987 - 6 PB 28.86

    Entnahme eines abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatzes aus dem

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 -;; ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3).
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Auch der den Abschnitt 2. der Beschwerdebegründung abschließende Satz, der Fall sei damit "dem vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 30. Oktober 1987 - BVerwG 6 P 25.85 - BVerwGE 78, 223, behandelten ähnlich", kann die Darlegung einander widersprechender Rechtssätze nicht ersetzen.
  • BVerwG, 16.02.1976 - 7 B 18.76

    Anforderungen an die Darlegung der Divergenzrüge als Revisionszulassungsgrund -

    Auszug aus BVerwG, 28.03.1994 - 6 PB 22.93
    Fehlt es daran, ist eine Abweichung, welche die Zulassung der Rechtsbeschwerde rechtfertigen könnte, ausgeschlossen, weil zu Vorschriften mit unterschiedlichem sachlichen Regelungsgegenstand selbstverständlich abweichende Rechtssätze entwickelt werden können (stRspr des Senats, vgl. z.B. Beschlüsse vom 9. März 1987 - BVerwG 6 PB 28.86 - und vom 22. Mai 1989 - BVerwG 6 PB 3.89 -;; ferner Bundesverwaltungsgericht, Beschlüsse vom 16. Februar 1976 - BVerwG 7 B 18.76 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 143 und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - Buchholz 237.1 Art. 15 BayBG Nr. 3).
  • BVerwG, 28.12.2023 - 5 PB 10.23
    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 28.07.2014 - 5 PB 1.14

    Verweigerung der Zustimmung eines Personalrats zu einer Maßnahme i.R.d.

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. Beschluss vom 28. März 1994 - BVerwG 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 5 PB 21.15

    Voraussetzungen des Unterrichtungsanspruchs der Stufenvertretung

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines divergenzfähigen Gerichts aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 1. April 2016 - 5 PB 18.15 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15

    Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.11.2016 - 5 PB 2.16

    Einbeziehung arbeitnehmerähnlicher Personen durch § 18a Abs. 5 RadioBRG BR 2008

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.09.2014 - 5 PB 8.14

    Rechtsbeschwerde wegen Divergenz gegen den Beschluss des Bayerischen

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr; vgl. z.B. Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - BVerwG 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - BVerwG 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 5.15

    Anfechtung einer Personalratswahl; Zusammensetzung des Wahlvorstands

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 11.12.2020 - 5 PB 25.19

    Mitbestimmung bei der Beschaffung ballistischer Schutzhelme durch die

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der in § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.01.2015 - 5 PB 5.14

    Begriff der überwiegend wissenschaftlichen Tätigkeit

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9 und vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 7.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

    Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen abstrakten, inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung eines der aufgeführten Gerichte aufgestellten ebensolchen, die Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. März 1994 - 6 PB 22.93 - AP Nr. 8 zu § 92a ArbGG 1979 und vom 28. Juli 2014 - 5 PB 1.14 - juris Rn. 9, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 12.14

    Mitbestimmung bei mittelbarer Arbeitszeitregelung

  • BVerwG, 06.08.2015 - 5 PB 15.14

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde

  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 26.14

    Annahme einer prozessualen Stellvertretung und konkludenten Bevollmächtigung im

  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 PB 3.16

    Zum Begriff der Dienstkraft nach § 3 Abs. 1 Satz 1 PersVG BE 2004

  • BAG, 20.08.2002 - 9 AZN 130/02

    Divergenzbeschwerde - Zulässigkeitsprüfung

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2791/94

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Bundespost; Berufsausbildungsvertrag;

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 6.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • BVerwG, 31.05.2017 - 5 PB 12.16

    Statthaftigkeit der auf den Zulassungsgrund der Divergenz gestützten Beschwerde;

  • BVerwG, 14.01.2015 - 5 PB 6.14

    Befugnis für einen Antrag nach § 9 Abs. 4 BPersVG; ständiger Vertreter

  • OVG Sachsen, 02.02.2018 - 9 A 684/16

    Antragsänderung; Personalvertretung; Mitbestimmungsrecht; Fragen der

  • BVerwG, 22.12.2015 - 5 PB 8.15

    Anfechtung der Wahl einer Personalvertretung; Zulassung der Rechtsbeschwerde im

  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 2.14

    Rechtfertigung der Versagung einer Weiterbeschäftigung durch die Vorgabe der

  • BVerwG, 30.12.2022 - 5 PB 2.22

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten; Versetzung des

  • BVerwG, 30.03.2015 - 5 PB 17.14

    Rechtliche Bewertung willkürlich sachgrundlos befristeter Übertragungen einer

  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 4.14

    Vorliegen einer die Rechtsbeschwerde eröffnenden Divergenz

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 2792/94

    Antrag eines Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses;

  • BVerwG, 15.09.2014 - 5 PB 3.14

    Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig bzgl. Zumutbarkeit der

  • OVG Niedersachsen, 09.09.1994 - 17 L 3559/93

    Antrag des Arbeitgebers auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Unzumutbarkeit

  • BVerwG, 14.03.2000 - 6 PB 23.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Gesetzliche

  • BVerwG, 01.04.2016 - 5 PB 18.15

    Anforderungen an die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen Divergenz; Hinreichende

  • BVerwG, 21.04.2022 - 5 PB 11.21

    'Arbeitsplatz' im Sinne des § 74 Abs. 1 Nr. 16 PersVG HE; Darlegung der

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