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   BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88   

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https://dejure.org/1988,4286
BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88 (https://dejure.org/1988,4286)
BVerwG, Entscheidung vom 13.06.1988 - 6 PB 5.88 (https://dejure.org/1988,4286)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juni 1988 - 6 PB 5.88 (https://dejure.org/1988,4286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 13.09.1983 - 6 PB 13.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88
    In anderen Fällen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten nicht mit der Beschwerde erreicht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - , vom 22. Juni 1983 - BVerwG 6 PB 11.83 - und vom 13. September 1983 - BVerwG 6 PB 13.83 -).
  • BVerwG, 22.06.1983 - 6 PB 11.83

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88
    In anderen Fällen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten nicht mit der Beschwerde erreicht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - , vom 22. Juni 1983 - BVerwG 6 PB 11.83 - und vom 13. September 1983 - BVerwG 6 PB 13.83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1984 - 15 S 2525/83

    Kein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Wegfall der

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88
    Damit ist das Beschwerdegericht nicht von dem - in seiner Entscheidung erwähnten - Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. September 1984 - CL 27/83 - (ZBR 1985, 87) abgewichen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.09.1984 - CL 27/83
    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88
    Damit ist das Beschwerdegericht nicht von dem - in seiner Entscheidung erwähnten - Beschluß des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 4. September 1984 - CL 27/83 - (ZBR 1985, 87) abgewichen.
  • BVerwG, 25.03.1980 - 6 P 39.79

    Personalvertretungssachen - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz -

    Auszug aus BVerwG, 13.06.1988 - 6 PB 5.88
    In anderen Fällen kann die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in personalvertretungsrechtlichen Streitigkeiten nicht mit der Beschwerde erreicht werden (ständige Rechtsprechung; vgl. Beschlüsse vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - , vom 22. Juni 1983 - BVerwG 6 PB 11.83 - und vom 13. September 1983 - BVerwG 6 PB 13.83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.2001 - PL 15 S 2611/00

    Ausschluss aus dem Personalrat

    Vielmehr genügt ein einmaliger grober Verstoß gegen die sich aus dem Personalvertretungsrecht ergebenden Pflichten (vgl. Widmaier/Leuze/Wörz, a.a.O., Rd.Nr. 9 zu § 28 LPVG; Fischer/Goeres, a.a.O., Rd.Nr. 15 zu § 28 BPersVG; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 13.06.1988 - 6 PB 5/88 -, Tebben/Zapfe, EzPersV § 28 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren werden mit den genannten Vorschriften die Möglichkeiten einer nachträglichen Eröffnung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde abschließend aufgezählt (vgl. zu § 72 a ArbGG: BAG, Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - NZA 1986, 763 LS>; Beschluß des Senats vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 -).
  • BVerwG, 09.01.1991 - 6 PB 7.90

    Bestehen eines Feststellungsinteresses auf Grund einer Wiederholungsgefahr -

    Für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren werden mit den genannten Vorschriften die Möglichkeiten einer nachträglichen Eröffnung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde abschließend aufgezählt (vgl. zu § 72 a ArbGG: Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979; Beschluß des Senats vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 -).
  • BVerwG, 30.04.1991 - 6 PB 20.90

    Mitbestimmung eines Personalrates

    Für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren werden mit den genannten Vorschriften die Möglichkeiten einer nachträglichen Eröffnung der nicht zugelassenen Rechtsbeschwerde abschließend aufgezählt (vgl. zu § 72 a ArbGG: Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979; Beschlüsse des Senats vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 - und vom 9. Januar 1991 - BVerwG 6 PB 7.90 -).
  • BVerwG, 22.06.1992 - 6 PB 10.92

    Rechtsmittel

    Für das arbeitsgerichtliche Beschlußverfahren werden mit den genannten Vorschriften die Möglichkeiten einer nachträglichen Eröffnung der nicht zugelassenen Beschwerde abschließend aufgezählt (vgl. zu § 72 a ArbGG: Bundesarbeitsgericht, Beschluß vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG; Beschlüsse des Senatsvom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 - undvom 9. Januar 1991 - BVerwG 6 PB 7.90 - PersR 1991, 92).
  • BVerwG, 30.05.1991 - 6 PB 9.91

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - , vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 - und vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - ) kommt auch in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren, in denen gemäß § 83 Abs. 2 BPersVG die Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes entsprechend gelten, die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (vgl. § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).
  • BVerwG, 12.06.1991 - 6 PB 6.91

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung in

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 25. März 1980 - BVerwG 6 P 39.79 - , vom 13. Juni 1988 - BVerwG 6 PB 5.88 - und vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - ) kommt auch in personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren die Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch das Rechtsbeschwerdegericht nur in Streitigkeiten über die Tariffähigkeit oder die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung in Betracht (vgl. § 83 Abs. 2 BPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2 und 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG).
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