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   BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03   

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https://dejure.org/2003,5642
BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03 (https://dejure.org/2003,5642)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2003 - 6 PB 8.03 (https://dejure.org/2003,5642)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2003 - 6 PB 8.03 (https://dejure.org/2003,5642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    SAPersVG § 78; ArbGG §§ 72, 72 a, 92, 92 a
    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs.

  • Bundesverwaltungsgericht

    SAPersVG § 78
    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • Wolters Kluwer

    Grundsätze für die Reisekostenvergütung freigestellter Mitglieder von Stufenvertretungen; Ausschluss der Verfahrensrüge im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren; Voraussetzungen für den Begriff "Dienstort"; Möglichkeit der Rüge der Verletzung rechtlichen ...

  • Judicialis

    SAPersVG § 78; ; ArbGG § 72; ; ArbGG § 72 a; ; ArbGG § 92; ; ArbGG § 92 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SAPersVG § 78; ArbGG §§ 72 72 a 92 92 a
    Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2004, 271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    Allerdings sichert der rechtsstaatliche Justizgewährungsanspruch Rechtsschutz gegen die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in jeder gerichtlichen Instanz, also auch dann, wenn das Verfahrensgrundrecht erstmalig in einem Rechtsmittelverfahren verletzt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003 - 1 PBvU 1/02 - DVBl 2003, 932, 935).

    Bis zur gebotenen Neuregelung bleibt es bei der gegenwärtigen Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 2003, a.a.O. S. 938).

  • BVerwG, 23.08.1989 - 6 PB 10.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    Das gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (wie Beschluss vom 23. August 1989 - BVerwG 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49).

    Dies gilt auch für die gerügte Verletzung von Verfahrensrechten, welche - wie der Anspruch auf rechtliches Gehör - ihre Grundlage im Verfassungsrecht finden (vgl. Beschluss vom 23. August 1989 - BVerwGE 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49; BAG, Beschluss vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979).

  • BAG, 05.08.1986 - 3 AZN 9/86

    Zulassung der Revision - Arbeitsgerichtsverfahren - Verfahrensgrundrecht -

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    Dies gilt auch für die gerügte Verletzung von Verfahrensrechten, welche - wie der Anspruch auf rechtliches Gehör - ihre Grundlage im Verfassungsrecht finden (vgl. Beschluss vom 23. August 1989 - BVerwGE 6 PB 10.89 - Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49; BAG, Beschluss vom 5. August 1986 - 3 AZN 9/86 - AP Nr. 24 zu § 72 a ArbGG 1979).
  • BVerwG, 04.09.1995 - 6 P 20.93

    Personalvertretungsrecht: Erlöschen der Anwartschaft auf Ersatzmitgliedschaft im

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    b) Soweit sich die Abweichungsrüge auf den Senatsbeschluss vom 4. September 1995 - BVerwG 6 P 20.93 - (Buchholz 251.7 § 26 NWPersVG Nr. 1) stützt, geht sie offensichtlich fehl.
  • BVerfG, 10.02.2003 - 1 BvR 131/03

    Aus Subsidiaritätsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    Die rechtsstaatlich gebotene Korrektur einer erstmaligen Gehörsverletzung in der Beschwerdeinstanz des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens wäre daher bereits jetzt möglich, wenn nicht nur das erstinstanzliche arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 1 BvR 131/03 - Germelmann, in: Germelmann/ Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 4. Aufl. 2002, § 55 Rn. 21 k bis o, § 64 Rn. 28 b; Helml, in: Hauck/Helml, Arbeitsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2003, § 55 Rn. 19, 20), sondern auch das zweitinstanzliche arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren vom Anwendungsbereich des § 321 a ZPO erfasst wäre.
  • BVerwG, 14.02.1990 - 6 P 13.88

    Reisekostenvergütung für freigestelltes Personalratsmitglied

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    a) Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts steht nicht im Widerspruch zum Senatsbeschluss vom 14. Februar 1990 - BVerwG 6 P 13.88 - (Buchholz 250 § 44 BPersVG Nr. 17).
  • BVerwG, 15.12.1993 - 10 C 11.91

    Ständiger Beschäftigungsort - Planstellenbehörde - Reisekosten - Neuer Dienstort

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
    c) Der angefochtene Beschluss weicht schließlich nicht vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 10 C 11.91 - (BVerwGE 94, 364) ab.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2006 - 5 L 13/05

    Kostentragungspflicht für ein Beschwerdeverfahren vor dem

    Gegenstand dieses Rechtsstreits ist die Frage, ob der Beteiligte verpflichtet ist, die Kosten der anwaltlichen Vertretung in dem vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig gewesenen Verfahren - 6 PB 8.03 - (Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde) zu tragen.

    Das Bundesverwaltungsgericht wies mit Beschluss vom 20. November 2003 - 6 PB 8.03 - die Nichtzulassungsbeschwerde zurück.

    Der Beteiligte ist verpflichtet, die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme in dem Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - 6 PB 8.03 - zu tragen.

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