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LG Oldenburg, 24.05.2011 - 6 Qs 21/11 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Osnabrück, 06.06.2016 - 18 Qs 17/16
Vollstreckung der Untersuchungshaft gegen einen Angeklagten in anderer Sache …
24.05.2011, 6 Qs 21/11, ZJJ 2011, 461 ; LG Saarbrücken, 16.06.2010, 3 Qs 28/10 , ; AG Wuppertal, 10.03.2011, 12 Gs - 622 JS 7201110135/11, NStZ 2011, 720; Busch, NStZ 2011, 663; Peters/Krawinker, StRR 2011, 4 ff ).Wäre jedoch nach Nr. 4 in Fällen der Untersuchungshaft für alle Verfahren gegen den Inhaftierten stets notwendig ein Verteidiger zu bestellen, in anderen Fällen der Haft aber nach Nr. 5 nur unter zusätzlichen Voraussetzungen, ergäbe sich ein Widerspruch zwischen den Nummern 4 und 5 und eine ungerechtfertigte Privilegierung der Untersuchungshaft (vgl. LG Oldenburg, 24.05.2011, 6 Qs 21/11, ZJJ 2011, 461 ; AG Wuppertal, 10.03.2011, 12 Gs - 622 JS 7201/10/35/11, NStZ 2011, 720).
Auch ist nicht erkennbar, dass die Untersuchungshaft die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten mehr einschränkte als andere Formen der Haft (vgl. LG Oldenburg, 24.05.2011, 6 Qs 21/11, ZJJ 2011, 461 ).
- LG Oldenburg, 24.02.2022 - 1 Qs 65/22
Pflichtverteidiger, Nachträgliche Bestellung, Kosteninteresse des Verteidigers
Eine dem Zweck der Pflichtverteidigung dienende Tätigkeit scheidet nämlich nach Abschluss des Verfahrens grundsätzlich aus, so dass eine dennoch erfolgende Beiordnung ausschließlich dem verfahrensfremden Zweck dienen würde, dem Verteidiger einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu verschaffen (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 348; LG Oldenburg, Beschl. v. 24.05.2011, Az. 6 Qs 21/11).