Rechtsprechung
LG Kassel, 25.01.2007 - 6 Qs 23/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,41857) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Kassel, 30.11.2006 - 20 Gs 2630 Js 34702/06
- LG Kassel, 25.01.2007 - 6 Qs 23/07
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; …
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Kassel vom 30. November 2006 - 20 Gs-2630 Js 34702/06 - und des Landgerichts Kassel vom 25. Januar 2007 - 6 Qs 23/07 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.
Rechtsprechung
LG Braunschweig, 21.02.2007 - 6 Qs 23/07 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,38509) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 13.06.2006 - 3 Gs 1741/06
- LG Braunschweig, 21.02.2007 - 6 Qs 23/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
Auszug aus LG Braunschweig, 21.02.2007 - 6 Qs 23/07
Dieser Zweck des Richtervorbehalts hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch Auswirkungen für den Zeitraum, innerhalb dessen die richterliche Durchsuchungsanordnung vollzogen werden darf (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.05.1997, 2 BvR, 1992/92, NJW 1997, 2165, 2166 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ).Tatsächlich ist die Befugnis der Ermittlungsbehörde, nach ihrem Ermessen von der einmal erteilten Durchsuchungsanordnung Gebrauch zu machen, für jeden Einzelfall zu bestimmen und abhängig von den oben genannten objektiven Merkmalen, wie Art des Tatverdachts, Schwierigkeit der Ermittlungen insbesondere im Hinblick auf die Zahl der Beschuldigten und der Beweismittel und sonstigen Besonderheiten des Falles (Bundesverfassungsgericht, NJW 1997, 2165, 2166 [BVerfG 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92] ).