Rechtsprechung
LG Leipzig, 14.04.2021 - 6 Qs 29/21 |
Volltextveröffentlichung
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Straferwartung, Gesamtstrafe
Verfahrensgang
- AG Eilenburg, 17.03.2021 - 5 Ds 950 Js 41066/20(2))
- LG Leipzig, 14.04.2021 - 6 Qs 29/21
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- LG Leipzig, 26.09.2019 - 5 KLs 300 Js 42438/18
Überhaft, Aufhebung Haftbefehl, Verfahrensverzögerung
Auszug aus LG Leipzig, 14.04.2021 - 6 Qs 29/21
Gegen den Angeklagten sei ein weiteres Verfahren beim Landgericht Leipzig unter dem Az.: 5 KLs 300 Js 42438/18 anhängig; aufgrund der Abfolge von Tatzeitpunkten zu einer möglichen Verurteilung läge hier wie dort erkennbar die Gesamtstrafenfähigkeit vor.Die Kammer hat aus dem beim Landgericht Leipzig unter dem Az.: 5 KLs 300 Js 42438/18 geführten Verfahren die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Leipzig vom 29.03.2019 und das in dem Verfahren vom Sachverständigen pp.
Zwar hat in dem vom Verteidiger angeführten -beim Landgericht Leipzig unter dem Az.: 5 KLs 300 Js 42438/18 (und dem dort hinzuverbundenen Verfahren Az.: 856 Js 4246/18) anhängigen- Verfahren die Hauptverhandlung noch nicht stattgefunden.
Auch ergibt sich aus dem in dem Verfahren Az.: 5 KLs 300 Js 42438/18 erstellten vorbereitenden schriftlichen forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 30.07.2019, dass der Angeklagte an einer dissozialen Persönlichkeitsstörung (ICD10 F60.2) leidet und schädlichen Gebrauch von Alkohol und Drogen im Sinne einer Polytoxikomanie (ICD10 F19.2) betreibt, wobei beide Diagnosen nicht einem Eingangsmerkmal des § 20 StGB zugeordnet werden könnten.