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LG Stuttgart, 27.12.2005 - 6 Qs 97/05 |
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Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 29.10.2004 - 28 Gs 846/04
- LG Stuttgart, 27.12.2005 - 6 Qs 97/05
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 299/06
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung bei Dritten; Durchsuchungsbeschluss …
Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2004 - 28 Gs 846/04 - und der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 2005 - 6 Qs 97/05 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 13 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes.Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29. Oktober 2004 - 28 Gs 846/04 - und der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 27. Dezember 2005 - 6 Qs 97/05 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG.
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung eines Amtsraumes
: I. Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner am 13. Januar 2006 beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde gegen den auf der Grundlage der §§ 102, 103 StPO ergangenen Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 27. September 2005 (282 ER 05 Gs 1491/05) und den seine Beschwerde verwerfenden Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 6. Dezember 2005 (6 Qs 97/05), der dem Prozessbevollmächtigten des Beschwerdeführers am 14. Dezember 2005 zugestellt wurde.Mit Schriftsatz vom 31. Januar 2006 erweiterte der Beschwerdeführer seine Verfassungsbeschwerde auf den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 18. Januar 2006 (6 Qs 97/05), der seiner gegen den Beschluss des Landgerichts vom 6. Dezember 2005 erhobenen Gegenvorstellung und der zugleich unterbreiteten Anhörungsrüge den Erfolg versagte.