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   BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97, 6 RKa 63/96   

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BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97, 6 RKa 63/96 (https://dejure.org/1997,2011)
BSG, Entscheidung vom 18.06.1997 - 6 RKa 13/97, 6 RKa 63/96 (https://dejure.org/1997,2011)
BSG, Entscheidung vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97, 6 RKa 63/96 (https://dejure.org/1997,2011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genehmigung der gleichzeitigen Teilnahme an der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung; Rechtmäßigkeit / Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Beschränkung auf die hausärztliche oder fachärztliche Tätigkeit; Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Vertragsärztliche Versorgung: Zulassung zur gleichzeitigen Teilnahme an der haus- und fachärztlichen Versorgung ist nach dem 31. Dezember 1995 nicht mehr möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Insofern handelte es sich um vergütungsrechtliche Konsequenzen, die den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit und nicht der Berufswahl berühren (vgl BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28 f; 88, 145, 159).

    Berufausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 94, 372, 390; vgl auch BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28).

    Bei beiden Gesichtspunkten handelt es sich um Gemeinwohlbelange, die Berufsausübungsregelungen durch den Gesetzgeber zu tragen geeignet sind (vgl für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassenversicherung BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Insofern handelte es sich um vergütungsrechtliche Konsequenzen, die den Schutzbereich der Berufsausübungsfreiheit und nicht der Berufswahl berühren (vgl BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28 f; 88, 145, 159).

    Berufausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen, wenn also das gewählte Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und auch erforderlich ist und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist (BVerfGE 94, 372, 390; vgl auch BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 28).

    Bei beiden Gesichtspunkten handelt es sich um Gemeinwohlbelange, die Berufsausübungsregelungen durch den Gesetzgeber zu tragen geeignet sind (vgl für die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenkassenversicherung BVerfGE 68, 193, 218; 70, 1, 26, 29).

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Der Gesetzgeber des SGB V hat vielmehr den Vorrang des in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) fallenden allgemeinen ärztlichen Berufsrechts beachtet, an das nach der st Rspr des Senats die besonderen Regelungen des Vertragsarztrechts - zum Beispiel über die Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung (vgl § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 SGB V) - anknüpfen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 28; SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 f; SozR 3-5520 § 32 b Nr. 2 S 4 f; Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen -).

    Sie haben eine geringere Intensität als etwa die Bindung des Facharztes an sein Fachgebiet, wie sie sich aus dem allgemeinen Berufsrecht mit Wirkung auch für das Vertragsarztrecht und damit für die Abrechnungsfähigkeit vertragsärztlicher Leistungen ergibt (vgl zuletzt BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 f).

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Hier haben die Gerichte im einzelnen nachzuprüfen, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl zB BVerfGE 88, 87, 96 f).
  • BVerfG, 01.07.1986 - 1 BvL 26/83

    Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Anforderungen an die Zulassung zum

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Diese Einschätzung ist nur zu beanstanden, wenn das eingesetzte Mittel objektiv ungeeignet ist (vgl BVerfGE 73, 301, 315 mwN).
  • BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93

    Auslandszuschlag

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Nach dieser Norm ist der Gesetzgeber gehalten, Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend verschieden zu behandeln (BVerfGE 93, 386, 396).
  • BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 58/96

    Gliederung - Hausarzt - Facharzt - Versorgungsbereich

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Weniger belastend wäre zwar die in dem dem Senatsurteil vom heutigen Tage - 6 Rka 58/96 - zugrundeliegenden Urteil des SG Düsseldorf vom 29. Mai 1996 befürwortete Maßnahme, nach der der jeweilige Patient in Ausübung der freien Arztwahl (§ 76 Abs. 1 Satz 1 SGB V) den Arzt bestimmt, der als Arzt seines besonderen Vertrauens hausärztlich tätig wird.
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Der Gesetzgeber des SGB V hat vielmehr den Vorrang des in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) fallenden allgemeinen ärztlichen Berufsrechts beachtet, an das nach der st Rspr des Senats die besonderen Regelungen des Vertragsarztrechts - zum Beispiel über die Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung (vgl § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 SGB V) - anknüpfen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 28; SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 f; SozR 3-5520 § 32 b Nr. 2 S 4 f; Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen -).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Der Gesetzgeber des SGB V hat vielmehr den Vorrang des in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder (Art. 70 Abs. 1 GG) fallenden allgemeinen ärztlichen Berufsrechts beachtet, an das nach der st Rspr des Senats die besonderen Regelungen des Vertragsarztrechts - zum Beispiel über die Gewährleistung einer ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Leistungserbringung (vgl § 2 Abs. 1, § 12 Abs. 1, § 70 Abs. 1 und § 72 Abs. 2 SGB V) - anknüpfen (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 28; SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 f; SozR 3-5520 § 32 b Nr. 2 S 4 f; Urteil vom 29. Januar 1997 - 6 RKa 81/95 - zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen -).
  • BVerwG, 09.06.1982 - 3 C 21.81

    Arztrecht - Notfalldienst - Facharzt - Anfechtung

    Auszug aus BSG, 18.06.1997 - 6 RKa 13/97
    Hierzu zählt das Kassenarztrecht (heute: Vertragsarztrecht); denn das GG hat das Vertragsarztrecht als Teil der in der früheren Reichsversicherungsordnung (RVO) geregelten Versicherung gegen Krankheit als Bundeskompetenz übernommen, und die Kassen- bzw Vertragsärzte sind als Leistungserbringer in das öffentlich-rechtliche System der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen (vgl BSG USK 94139 S 752; BVerwGE 65, 362, 365; ebenso Maunz in Maunz/Düring/Herzog/Scholz, GG, Art. 74 RdNr 175 und 218; Kunig in: von Münch/Kunig, GG, 3. Aufl 1996, Art. 74 RdNr 67; Degenhart in: Sachs, GG, Art. 74 RdNr 53 und 75; Rengeling in: Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd IV, 1990, § 100 RdNr 191; Ebsen, VSSR 1996, 351, 353 ff).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvL 1/82

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 S. 4 des Hessischen

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 30.03.1993 - 1 BvR 1045/89

    Verfassungsmäßigkeit der Vergütung des Konkursverwalters

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

  • BVerfG, 17.06.1999 - 1 BvR 2507/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden von Fachärzten

    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 -,.
  • LSG Berlin, 12.07.2000 - L 7 KA 26/98

    Genehmigung zur gleichzeitigen Teilnahme an haus- und fachärztlicher Versorgung;

    Die Vorschrift sei aus den Gründen, die das Bundessozialgericht u. a. in seinem Urteil vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 - dargelegt habe, und der sich das Gericht anschließe, mit dem GG vereinbar.

    Der Senat hat dem Kläger den in Auszügen veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - (= NJW 1999, 2730 f.) zur Kenntnis übersandt, wonach das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 - nicht zur Entscheidung angenommen hat, da sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg biete.

    Das Bundessozialgericht hat in seinen Entscheidungen vom 18. Juni 1997 zu § 73 Abs. 1 a SGB V a. F. (= 6 RKa 13/97 und 6 RKa 63/96 sowie 6 RKa 58/96 = BSG SozR 3 - 2500 § 73 Nr. 1) mit eingehender Begründung dargelegt, dass die Norm auf der Grundlage des Artikel 74 Abs. 1 Nr. 12 GG ergehen durfte und dass keine Verstöße gegen Artikel 12 Abs. 1 GG und den Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 GG vorliegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen das oben genannte Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 - mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt (Beschluss vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - = NJW 99, 2730 f. = MedR 1999, 560 f.).

  • VerfGH Bayern, 14.11.2003 - 8-VII-02

    Honorarverteilungsmaßstab der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns

    Die Aufteilung der Gesamtvergütung in Teilbudgets mit der Folge, dass die kassenzahnärztlichen Leistungen nicht mehr entsprechend dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen, sondern abhängig von der Mengenentwicklung im jeweiligen Leistungsbereich unterschiedlich hoch vergütet werden, war daher erforderlich und ist für die betroffenen Zahnärzte zumutbar (vgl. VerfGH 51, 74/84 f.; BSGE 73, 131/138; Urteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni 1997 Az. 6 RKa 13/97; Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, Band 1, RdNr. 64 zu § 85 SGB V).
  • LSG Hessen, 26.05.2004 - L 7 KA 34/04
    Die Regelung des § 73 Abs. 1a SGB V sei, wie das Bundessozialgericht bereits wiederholt ausgeführt habe, zwar eine Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit im Sinne des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG, als solche jedoch mit der Verfassung vereinbar (Hinweis auf BSG, Urteil vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 25/97 R und vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 - bestätigt durch Beschluss des BVerfG vom 17. Juni 1999 - 1 BvR 2507/97 - sowie unter Hinweis auf weitere Rechtsprechung des BSG).

    Diese Regelung ist, wie auch das BSG mehrfach entschieden hat, mit dem Grundgesetz vereinbar (BSG, Urt. Vom 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 - und - 6RKa 58/96 sowie vom 1. Juli 1998 - B 6 KA 25/97 -) Bei der konkreten Ausgestaltung der Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) muss dem parlamentarischen Gesetzgeber ein weiter Gestaltungsspielraum zugestanden werden.

  • SG Marburg, 27.07.2007 - S 12 KA 64/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Internist ohne Schwerpunkt - keine

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen eine Parallelentscheidung (BSG, Urt. v. 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 -) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und u. a. ausgeführt, die Trennung der Versorgungsbereiche sei mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
  • BSG, 11.11.2005 - B 6 KA 12/05 B

    Zuordnung des Vertragsarztes zum hausärztlichen oder fachärztlichen

    Der Kläger setzt sich an keiner Stelle mit den vom Senat bereits getroffenen Entscheidungen zu dem Problemkreis der Vereinbarkeit der Aufgliederung in einen hausärztlichen und einen fachärztlichen Versorgungsbereich mit Art. 12 und Art. 3 GG auseinander, obgleich in ihnen die wesentlichen Kriterien zur Beurteilung der aufgeworfenen Rechtsfrage entwickelt sind (Urteile vom 18. Juni 1997, 6 RKa 58/96 >BSGE 80, 257 = SozR 3-2500 § 73 Nr. 1< sowie 6 RKa 13/97.
  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 998/06

    Leistungsbeschränkung für einen Facharzt der inneren Medizin ohne Schwerpunkt

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen eine Parallelentscheidung (BSG, Urt. v. 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 -) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und u. a. ausgeführt, die Trennung der Versorgungsbereiche sei mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 861/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Chirurgie - Zulassung als Facharzt

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine gegen eine Parallelentscheidung (BSG, Urt. v. 18. Juni 1997 - 6 RKa 13/97 -) erhobene Verfassungsbeschwerde nicht angenommen und u. a. ausgeführt, die Trennung der Versorgungsbereiche sei mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
  • LSG Bayern, 27.02.2008 - L 12 KA 184/05

    Anspruch eines zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Allgemeinarztes auf

    Hinzuzufügen ist, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine gegen ein weiteres zu dieser Problematik ergangenes Urteil des BSG vom 18. Juni 1997 (Az.: 6 RKa 13/97, Parallelentscheidung zu 6 RKa 58/96) gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht angenommen hat (Beschluss 17. Juni 1999, Az.: 1 BvR 2507/97 = SozR 3-2500, § 73 Nr. 3).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 13/04
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde (unmittelbar gerichtet gegen das Urteil des BSG v. 18.06.1997 -6 RKa 13/97) gegen die Trennung der Versorgungsbereiche nicht zur Entscheidung angenommen (B. v. 17.06.1999 -1 BvR 2507/97 -SozR 3-2500 § 73 Nr. 3).
  • SG Marburg, 31.10.2007 - S 12 KA 975/06

    Vertragsarzt - Zulassung ohne Gebietsbezeichnung - überwiegende

  • SG Marburg, 30.08.2006 - S 12 KA 39/06

    Vertragsarzt - keine Genehmigung zur Abrechnung pneumonologischer Leistungen -

  • SG Marburg, 29.01.2006 - S 12 KA 84/05

    Nichtabrechenbarkeit von Leistungen eines Facharztes für Kinder- und

  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 1003/06

    Anspruch auf Genehmigung zur Abrechnung gastroenterologischer Leistungen

  • SG Marburg, 07.03.2007 - S 12 KA 807/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin - keine

  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 658/06

    Vertragsarzt - keine Abrechnung der Leistungen nach den Kapiteln 5 und 31.5.3

  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 908/06

    Abrechnung schwerpunktspezifischer ärztlicher Leistungen

  • SG Marburg, 29.11.2006 - S 12 KA 285/06

    Vertragsarzt - keine Genehmigung zur Abrechnung anästhesiologischer Leistungen

  • SG Marburg, 23.05.2007 - S 12 KA 993/06

    Anspruch auf Genehmigung zur Abrechnung der Leistungen nach Nr. 13430 und Nr.

  • SG Marburg, 22.05.2006 - S 12 KA 579/06

    Zulassungsrecht - Grenzen der Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung nach dem EBM

  • LSG Bayern, 24.05.2000 - L 12 KA 165/98
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