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   BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74   

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https://dejure.org/1975,10889
BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74 (https://dejure.org/1975,10889)
BSG, Entscheidung vom 01.08.1975 - 6 RKa 2/74 (https://dejure.org/1975,10889)
BSG, Entscheidung vom 01. August 1975 - 6 RKa 2/74 (https://dejure.org/1975,10889)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 128/56

    Verfassungsmäßigkeit des § 363 Abs. 2 StPO

    Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt ausgesprochen, das Grundrecht auf rechtlichesGehörverlange daß einer gerichtliChenEntscheidungnur 80|- che Tatsachenund Beweisergebnissezugrundegelegt werden, ZU denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (Vgl. BVerfGE 5, 22, 24; 6, 12, 14).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 53/54

    Frauenarbeitszeit

    Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
    Es hat aber weiter erklärt, ein Verstoß gegen Art. 103 des Grundgesetzes (GG)führe nicht zur Aufhebung des Urteils, wenn der Verfahrensbeteiligtedie vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich das rechtliche Gehör ZU verschaf- fen, nicht ausgeschöpft habe (BVerfGE 5, 9, 11).
  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BSG, 01.08.1975 - 6 RKa 2/74
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat wiederholt ausgesprochen, das Grundrecht auf rechtlichesGehörverlange daß einer gerichtliChenEntscheidungnur 80|- che Tatsachenund Beweisergebnissezugrundegelegt werden, ZU denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (Vgl. BVerfGE 5, 22, 24; 6, 12, 14).
  • BSG, 04.11.1998 - B 13 RJ 27/98 R

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - angelernter Arbeiter

    Allerdings hat das BSG - im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl zB BVerfGE 5, 9, 10; BVerfG MDR 1981, 470) - mehrfach entschieden, daß ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung führt, wenn der betreffende Verfahrensbeteiligte die vorhandenen prozessualen Möglichkeiten, sich rechtliches Gehör zu verschaffen, nicht ausgeschöpft hat (vgl zB BSGE 7, 209, 211; BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567).

    Dabei handelt es sich um Fälle, in denen der Beteiligte ein bereits beabsichtigtes Vorbringen nicht hinreichend (zB durch Anträge auf Weiterführung oder Vertagung der mündlichen Verhandlung) zur Geltung gebracht (vgl BSG, Urteil vom 1. August 1975 - 6 RKa 2/74 - in USK 7567, Beschlüsse vom 26. Juni 1985 - 2 BH 7/83 - und vom 26. Juni 1991 - 5 BJ 141/90 -) oder eine bereits vorhandene Kenntnis von der Existenz bestimmter entscheidungserheblicher Tatsachen oder Unterlagen nicht in der gebotenen Weise (zB durch Akteneinsicht) vervollständigt hatte (vgl BSGE 7, 209, 211 f; BSG, Beschluß vom 28. Januar 1993 - 2 BU 131/92 -).

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