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   BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88   

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BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 (https://dejure.org/1989,22038)
BSG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 (https://dejure.org/1989,22038)
BSG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 6 RKa 20/88 (https://dejure.org/1989,22038)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 22.06.1988 - L 1 Ka 991/87

    Vergütung; Kassenarzt; Krankenversicherung; Behandlungsschein;

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 1988 - L 1 Ka 991/87 - wird zurückgewiesen.

    die Urteile des Landessozialgerichts BadenWürttemberg vom 22. Juni 1988 - L 1 Ka 991/87 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 11. März 1987 - S 14 Ka 148/86 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • BSG, 21.11.1986 - 6 RKa 5/86

    Erstattung der Gesamtvergütung - Einzelleistung - Erstattungsanspruch -

    Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88
    Er ist gegeben, wenn im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht worden sind (BSGE 61, 19, 21).
  • BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R

    Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung der

    So sieht § 110 Satz 2 SGB X ("Pauschalierung") eine - vorliegend allerdings nicht einschlägige (siehe hierzu BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 - USK 89131) - Bagatellgrenze vor, indem dort bestimmt wird, dass Leistungsträger untereinander keine Erstattung begehren können, wenn ein Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50 Euro beträgt.
  • LSG Bayern, 12.02.2020 - L 12 KA 1/19

    Kassenartzrecht: Bagatellgrenze und Ordnungsfristen bei der sachlich-rechnerische

    So sieht § 110 Satz 2 SGB X ("Pauschalierung") eine - vorliegend allerdings nicht einschlägige (siehe hierzu BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 - USK 89131) - Bagatellgrenze vor, indem dort bestimmt wird, dass Leistungsträger untereinander keine Erstattung begehren können, wenn ein Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50 Euro beträgt.
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 8/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1989 (6 RKa 20/88) könne abgeleitet werden, daß für solche sachlich-rechnerischen Berichtigungen, auch von Verordnungsblättern, ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) zuständig sei.
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 11/91

    Kennzeichnung einer unzuständigen Krankenkasse auf Verordnungsblättern eines

    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1989 (6 RKa 20/88) könne abgeleitet werden, daß für solche sachlich-rechnerischen Berichtigungen, auch von Verordnungsblättern, ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV?en) zuständig seien.
  • BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 7/91

    Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines

    Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1989 (6 RKa 20/88) könne abgeleitet werden, daß für solche sachlich-rechnerischen Berichtigungen, auch von Verordnungsblättern, ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (hier die Beigeladene zu 2) zuständig seien.
  • SG Berlin, 16.09.2020 - S 83 KA 11/18

    Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids; behandlungsführend, alleinig; Auslegung

    So sieht § 110 Satz 2 SGB X ("Pauschalierung") eine - vorliegend allerdings nicht einschlägige (siehe hierzu BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 - USK 89131) - Bagatellgrenze vor, indem dort bestimmt wird, dass Leistungsträger untereinander keine Erstattung begehren können, wenn ein Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50 Euro beträgt.
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