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BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 |
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- LSG Baden-Württemberg, 22.06.1988 - L 1 Ka 991/87
Vergütung; Kassenarzt; Krankenversicherung; Behandlungsschein; …
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Juni 1988 - L 1 Ka 991/87 - wird zurückgewiesen.die Urteile des Landessozialgerichts BadenWürttemberg vom 22. Juni 1988 - L 1 Ka 991/87 und des Sozialgerichts Stuttgart vom 11. März 1987 - S 14 Ka 148/86 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.
- BSG, 21.11.1986 - 6 RKa 5/86
Erstattung der Gesamtvergütung - Einzelleistung - Erstattungsanspruch - …
Auszug aus BSG, 25.10.1989 - 6 RKa 20/88
Er ist gegeben, wenn im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses Leistungen ohne rechtlichen Grund erbracht worden sind (BSGE 61, 19, 21).
- BSG, 23.03.2016 - B 6 KA 8/15 R
Abrechnungsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung - Bindung der …
So sieht § 110 Satz 2 SGB X ("Pauschalierung") eine - vorliegend allerdings nicht einschlägige (siehe hierzu BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 - USK 89131) - Bagatellgrenze vor, indem dort bestimmt wird, dass Leistungsträger untereinander keine Erstattung begehren können, wenn ein Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50 Euro beträgt. - LSG Bayern, 12.02.2020 - L 12 KA 1/19
Kassenartzrecht: Bagatellgrenze und Ordnungsfristen bei der sachlich-rechnerische …
So sieht § 110 Satz 2 SGB X ("Pauschalierung") eine - vorliegend allerdings nicht einschlägige (siehe hierzu BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 - USK 89131) - Bagatellgrenze vor, indem dort bestimmt wird, dass Leistungsträger untereinander keine Erstattung begehren können, wenn ein Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50 Euro beträgt. - BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 8/91
Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines …
Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1989 (6 RKa 20/88) könne abgeleitet werden, daß für solche sachlich-rechnerischen Berichtigungen, auch von Verordnungsblättern, ausschließlich die Kassenärztliche Vereinigung (KÄV) zuständig sei.
- BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 11/91
Kennzeichnung einer unzuständigen Krankenkasse auf Verordnungsblättern eines …
Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1989 (6 RKa 20/88) könne abgeleitet werden, daß für solche sachlich-rechnerischen Berichtigungen, auch von Verordnungsblättern, ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (KÄV?en) zuständig seien. - BSG, 16.10.1991 - 6 RKa 7/91
Eintragung einer nicht zuständigen Krankenkasse auf dem Verordnungsblatt eines …
Aus der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 25. Oktober 1989 (6 RKa 20/88) könne abgeleitet werden, daß für solche sachlich-rechnerischen Berichtigungen, auch von Verordnungsblättern, ausschließlich die Kassenärztlichen Vereinigungen (hier die Beigeladene zu 2) zuständig seien. - SG Berlin, 16.09.2020 - S 83 KA 11/18
Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids; behandlungsführend, alleinig; Auslegung …
So sieht § 110 Satz 2 SGB X ("Pauschalierung") eine - vorliegend allerdings nicht einschlägige (siehe hierzu BSG Urteil vom 25.10.1989 - 6 RKa 20/88 - USK 89131) - Bagatellgrenze vor, indem dort bestimmt wird, dass Leistungsträger untereinander keine Erstattung begehren können, wenn ein Erstattungsanspruch im Einzelfall voraussichtlich weniger als 50 Euro beträgt.