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   BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79   

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https://dejure.org/1981,22124
BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79 (https://dejure.org/1981,22124)
BSG, Entscheidung vom 08.07.1981 - 6 RKa 3/79 (https://dejure.org/1981,22124)
BSG, Entscheidung vom 08. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 (https://dejure.org/1981,22124)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.09.1973 - 6 RKa 14/72
    Auszug aus BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 3/79
    Daß Röntgenleistungen ausnahmsweise auch von Fachärzten anderer Disziplinen - als sogenannte Teilröntgenologen auf ihr Fachgebiet beschränkt - erbracht werden, ist dem Kassenarztrecht nicht unbekannt (vgl BSGE 36, 155, 159, 160 = SozR Nr. 37 zu @ 368a RVG; Heinemann/Liebeld, aaO, 5 10 EMV-Ä Anm 4,.
  • BSG, 12.12.2012 - B 6 KA 5/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Arzt im Notfalldienst - Erstversorgung -

    Dann bestimmen sich die Verantwortlichkeiten nach den Grundsätzen über Auftragsleistungen, die sich aus § 24 Bundesmantelvertrag-Ärzte, § 27 Bundesmantelvertrag-Ärzte/Ersatzkassen ergeben und die der Senat in seinem Urteil vom 8.7.1981 ausführlich dargestellt hat und an denen er weiterhin festhält (BSG vom 8.7.1981 - 6 RKa 3/79 - USK 81 118 S 475 ff = Juris RdNr 17 ff) .

    In einem solchen Fall kann bzw muss der Auftragnehmer aufgrund der auch ihm selbst obliegenden Sorgfaltspflicht die Ausführung des Auftrags ablehnen (Fortführung von BSG vom 8.7.1981 aaO S 477 = Juris RdNr 25) .

  • BGH, 05.10.1993 - VI ZR 237/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Verletzung der Berichtspflicht,

    Diese oblag vielmehr weiterhin dem überweisenden Augenarzt R. Der mit dem Beklagten abgeschlossene Arztvertrag war inhaltlich auf die Erbringung der von dem Augenarzt R. erbetenen Leistung, die hier in der Vornahme einer Tränenwegspülung bestand, beschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - Die Betriebskrankenkasse 1982, 121; Bundesmantelvertrag-Ärzte § 19 Abs. 3, abgedruckt in Deutsches Ärzteblatt 1978, 2153 ff.).

    Er bestimmt in eigener Verantwortung nicht nur die Art und Weise der Leistungserbringung (z.B. die Bestimmung der Strahlendosis durch den Radiologen), sondern er muß auch prüfen, ob die von ihm erbetene Leistung den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht und nicht etwa kontraindiziert ist (BSG, Urteil vom 8. Juli 1981 aaO S. 122 f.).

    Damit würde er in die Behandlung des überweisenden Arztes eingreifen, der von dem Patienten gewählt worden ist und der mit dem Überweisungsauftrag nur bestimmte ärztliche Leistungen einem anderen Arzt übertragen hat (BSG, Urteil vom 8. Juli 1981 aaO S. 123; Uhlenbruck, Arztrecht 1972, 67, 76; Narr, aaO Nr. 480.5 und 7; Rieger aaO Rdn. 1794).

    In einem solchen Fall ist er jedoch verpflichtet, die Einwilligung des primär behandelnden Arztes einzuholen (BSG, Urteil vom 8. Juli 1981 aaO S. 123).

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 5 KA 5896/07
    Dies widerspreche den Entscheidungen des BSG vom 8.7.1981 (- 6 RKa 3/79 -) sowie des LSG BW vom 16.1.2002 (- L 5 KA 791/01 -) und 15.12.1993 (- L 5 KA 1147/92 -).Danach dürften bei einer Überweisung zur Ausführung von Auftragsleistungen die den Auftrag ausführenden Ärzte nur die in Auftraggegebenen Leistungen erbringen.

    Sie hätten deshalb auch keinen Anspruch auf Vergütung der anstelle des Zielauftrags erbrachten Leistungen (BSG v. 8.7.1981, - 6 RKa 3/79 -).

    Der Beauftragte hat jedoch auch in diesem Fall vor der Abweichung dem Auftraggeber Anzeige zu machen und dessen Entschließung abzuwarten, wenn nicht mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist (BSG Urt. v. 8.7.1981 - 6 RKa 3/79).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2014 - L 11 KA 142/11

    Sachlich-rechnerische Richtigstellung von Honorarabrechnungen eines Facharztes

    Es sei ihm grundsätzlich verwehrt, von ihm für erforderlich gehaltene Untersuchungs- oder Behandlungsmaßnahmen eigenmächtig über den erteilten Auftrag hinaus durchzuführen (Bundessozialgericht, Urteil vom 08.07.1981 - 6 RKa 3/79 -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 37/05

    Honorarkürzung wegen fachfremd erbrachter ärztlicher Leistungen

    Deshalb kann die kassenärztliche Vereinigung Leistungen, die unter Missachtung der Bindung an den Überweisungsauftrag erbracht und abgerechnet worden sind, sachlich-rechnerisch berichtigen (BSG, Urt. v. 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - Meso B 350/101; BSG, Beschl. v. 13. Februar 2001 - B 6 KA 64/00 B, m.w.N.).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94

    Abrechenbarkeit von Beratungs- und Erörterungsleistungen durch einen aufgrund

    Diese Bindung, die auch in § 19 Abs. 3 BMV-Ä in der bis zum 30. September 1990 geltenden Fassung normiert war, steht mit bundesrechtlichen Vorgaben in Einklang, wie der Senat bereits mit Urteil vom 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 (USK 81118) - entschieden hat.
  • LSG Schleswig-Holstein, 12.02.2007 - L 4 KA 35/05

    Parteistellung einer Abrechnungsgemeinschaft von ermächtigten Ärzten - Befugnis

    Deshalb kann die kassenärztliche Vereinigung Leistungen, die unter Missachtung der Bindung an den Überweisungsauftrag erbracht und abgerechnet worden sind, sachlich-rechnerisch berichtigen (BSG, Urt. v. 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - Meso B 350/101; BSG, Beschl. v. 13. Februar 2001 - B 6 KA 64/00 B, m.w.N.).
  • BSG, 13.02.2001 - B 6 KA 64/00 B

    Entscheidung der kassenzahnärztlichen Vereinigung über Honoraranspruch bei der

    Im vertragsärztlichen Bereich ergibt sich die Bindung des Arztes an den ihm erteilten Auftrag aus § 24 Abs. 7 Nr. 1 BMV-Ä bzw § 27 Abs. 7 Nr. 1 Arzt-/Ersatzkassenvertrag und ist vom erkennenden Senat stets für rechtmäßig und notwendig gehalten worden (zuletzt inzident BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 32 S 250; ausführlich Urteil vom 8. Juli 1981 - 6 RKa 3/79 - USK 81118).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2019 - L 11 KA 25/19

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Die Grenzen der Befugnis der Kassenärztlichen Vereinigungen zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung (§ 106 Abs. 2 SGB V a.F.; jetzt § 106d Abs. 2 SGB V) und ihr systematisches Verhältnis zur Wirtschaftlichkeitsprüfung (§ 106 SGB V) sind durch höchstrichterliche Rechtsprechung bereits hinreichend konkretisiert (vgl. nur BSG; Urteil vom 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 ; vgl. früher schon z.B. BSG, Urteil vom 15.04.1986 - 6 RKa 27/84 - ; BSG, Urteil vom 23.02.2005 - B 6 KA 72/03 R - BSG, Urteil vom 27.04.2005 - B 6 KA 39/04 R - vgl. auch bereits BSG; Urteil vom 08.07.1981 - 6 RKa 3/79 -" Prüfung und Berichtigung betrifft nicht die Frage der Wirtschaftlichkeit der Behandlungs- und Verordnungsweise des Klägers, sondern schon die Vorfrage, ob der Kläger nach dem geltenden Kassenarztrecht die beanstandeten Leistungen überhaupt zu Lasten des Trägers der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen durfte.").
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 KA 38/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Begibt sich ein Patient in ärztliche Behandlung, ohne einen gültigen Behandlungsausweis beizubringen, so darf der die Behandlung übernehmende Arzt u. U. zwar eine Privatvergütung verlangen (§ 18 BMV-Ä), trägt aber ansonsten das Honorarrisiko (s. dazu im Einzelnen u.a. Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 08.07.1981 - 6 RKa 3/79 -).
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