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   BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95   

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BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 (https://dejure.org/1996,1077)
BSG, Entscheidung vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 (https://dejure.org/1996,1077)
BSG, Entscheidung vom 28. August 1996 - 6 RKa 37/95 (https://dejure.org/1996,1077)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ermächtigung für einen Krankenhausarzt zur Teilnahme an der kassenzahnärztlichen oder der vertragszahnärztlichen Versorgung - Zulässigkeit einer sogenannten defensiven Konkurrentenklage - Befugnis eines niedergelassenen Kassenarztes zur Erhebung einer Klage gegen die ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1217
  • NZS 1997, 292
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 15.05.1991 - 6 RKa 22/90

    Klagebefugnis niedergelassener Kassenärzte

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Zur Klagebefugnis eines niedergelassenen Zahnarztes gegen die einem Krankenhauszahnarzt erteilte Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten vertragszahnärztlichen Versorgung im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (Bestätigung von BSG vom 15.5.1991 - 6 RKa 22/90 = BSGE 68, 291, 295 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7).

    Dem Übergang auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage stehe entgegen, daß die Klagen schon als Anfechtungsklagen von vornherein mangels Klagebefugnis unzulässig gewesen seien, was sich aus der Senatsentscheidung vom 15. Mai 1991 - 6 RKa 22/90 - ergebe.

    Der Senat hat in seinem zum ärztlichen Bereich ergangenen Urteil vom 15. Mai 1991 (BSGE 68, 291 ff. [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 = NJW 1991 S. 2989 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSGE 62, 231 [BSG 27.10.1987 - 6 RKa 57/86] = SozR 2200 § 368b Nr. 4) dargelegt, daß der niedergelassene Kassenarzt grundsätzlich nicht zur Erhebung einer Klage gegen die einem Dritten erteilte Ermächtigung befugt ist.

    Der Senat hat es ausdrücklich abgelehnt, dem in § 116 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 31a Abs. 1 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) festgelegten Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte bei der ambulanten Krankenbehandlung (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 - = SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S. 63) eine Schutzwirkung zugunsten des einzelnen niedergelassenen Arztes zu entnehmen (BSGE 68, 291, 295 [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 1500 § 54 Nr. 7).

    Das Interesse eines Internisten mit Dialyseeinrichtung, daß ihm durch die Ermächtigung eines Kuratoriums für Dialyse- und Nierentransplantation als ärztlich geleiteter Einrichtung keine unerwünschte Konkurrenz erwächst, hat der Senat in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 15. Mai 1991 (BSGE 68, 291 ff. [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7) für rechtlich nicht geschützt gehalten.

    Aus verfassungsrechtlichen Gründen sei jeder zulassungswillige Arzt zuzulassen, und die Ermächtigung eines anderen Arztes bzw. einer ärztlich geleiteten Einrichtung habe auf diesen Zulassungsanspruch keinen Einfluß (BSGE 68, 291, 295 [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90], 297 = SozR 3-2500 § 54 Nr. 7 S 16/17).

    Da der Kläger keinen Rechtsanspruch auf die Sicherung einer wirtschaftlich ungefährdeten kassen (zahn) ärztlichen Tätigkeit hat (BSGE 68, 291, 295 [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 S. 15), ist er durch die dem Beigeladenen zu 1) verliehene Berechtigung, seinerseits auch mund-, kiefer- und gesichtschirurgische Leistungen zu Lasten der budgetierten vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung erbringen zu dürfen, nicht in eigenen Rechten verletzt.

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Nach der Rechtsprechung des Senats wird in vertrags (zahn) ärztlichen Zulassungsstreitigkeiten regelmäßig nicht der ursprüngliche Verwaltungsakt des Zulassungsausschusses, sondern allein die Entscheidung des Berufungsausschusses Verfahrensgegenstand (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S. 39).

    Darüber hinaus werden Bescheide des Zulassungsausschusses, mit denen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes für einen späteren als den ursprünglich streitbefangenen Zeitraum geregelt wird, nicht - wie das LSG angenommen hat - in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Rechtsstreits (BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S. 40 und Nr. 12 S. 62 f.).

    Die Einbeziehung von Entscheidungen des Zulassungsausschusses in ein laufendes gerichtliches Verfahren kann auch nicht im Wege einer Klageänderung erfolgen, weil auf diese Weise die ausschließliche funktionelle Zuständigkeit des Berufungsausschusses für das gesamte Verfahren (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 S. 39) unterlaufen würde.

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 27/94

    Beschränkung der Befugnis zu Konsiliaruntersuchungen auf Fälle der Überweisung

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Der Kläger ist deshalb in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (vgl. BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S. 63) gemäß § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG von seinem ursprünglichen Anfechtungsantrag auf einen Fortsetzungsfeststellungsantrag übergegangen.

    Der Senat hat es ausdrücklich abgelehnt, dem in § 116 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 31a Abs. 1 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) festgelegten Vorrang der niedergelassenen Vertragsärzte bei der ambulanten Krankenbehandlung (vgl. dazu zuletzt Senatsurteil vom 15. März 1995 - 6 RKa 27/94 - = SozR 3-2500 § 116 Nr. 12 S. 63) eine Schutzwirkung zugunsten des einzelnen niedergelassenen Arztes zu entnehmen (BSGE 68, 291, 295 [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 1500 § 54 Nr. 7).

  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Hat die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) das Rechtsschutzbegehren unzulässig (vgl. zuletzt Urteile des 12. Senats vom 6. Februar 1992 [BSGE 70, 99, 101 [BSG 06.02.1992 - 12 RK 15/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S. 38], des 3. Senats vom 29. November 1995 [SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S. 15] sowie des erkennenden Senats vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.11.1995 - 3 RK 36/94

    Zulassung von Heilmittelerbringern

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Hat die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) das Rechtsschutzbegehren unzulässig (vgl. zuletzt Urteile des 12. Senats vom 6. Februar 1992 [BSGE 70, 99, 101 [BSG 06.02.1992 - 12 RK 15/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S. 38], des 3. Senats vom 29. November 1995 [SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S. 15] sowie des erkennenden Senats vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 84/95

    Anfechtung der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Hat die als verletzt angesehene Rechtsnorm keinen drittschützenden Charakter in dem Sinne, daß sie zumindest auch der Verwirklichung individueller Interessen des Klägers zu dienen bestimmt ist, so ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) das Rechtsschutzbegehren unzulässig (vgl. zuletzt Urteile des 12. Senats vom 6. Februar 1992 [BSGE 70, 99, 101 [BSG 06.02.1992 - 12 RK 15/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 15 S. 38], des 3. Senats vom 29. November 1995 [SozR 3-2500 § 124 Nr. 2 S. 15] sowie des erkennenden Senats vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 84/95 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 07.02.1996 - 6 RKa 42/95

    Berücksichtigung von Folgebescheiden in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten,

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Insoweit ist die Rechtslage in Zulassungsstreitigkeiten anders als in vertragsärztlichen Honorarstreitigkeiten, bei denen solche Folgebescheide, die von § 96 Abs. 1 SGG nicht erfaßt werden, bei Einwilligung der Beteiligten in den Prozeß einbezogen werden können, ohne daß es insoweit eines zusätzlichen Vorverfahrens bedarf (vgl. Senatsurteil vom 7. Februar 1996 - 6 RKa 42/95 -SozR 3-2500 § 85 Nr. 12).
  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 58/86
    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Gegen dieses Urteil richtet sich die vom LSG zugelassene Revision des Klägers, mit der er unter Berufung auf das Senatsurteil vom 27. Oktober 1987 - 6 RKa 58/86 - geltend macht, er müsse gerichtlich durchsetzen können, daß der Beklagte die Grenzen beachte, die seinem Tätigwerden durch seine gesetzlich normierte Aufgabenstellung gezogen seien.
  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 57/86

    Kassenarzt - Klagebefugnis

    Auszug aus BSG, 28.08.1996 - 6 RKa 37/95
    Der Senat hat in seinem zum ärztlichen Bereich ergangenen Urteil vom 15. Mai 1991 (BSGE 68, 291 ff. [BSG 15.05.1991 - 6 RKa 22/90] = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 = NJW 1991 S. 2989 ff.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (BSGE 62, 231 [BSG 27.10.1987 - 6 RKa 57/86] = SozR 2200 § 368b Nr. 4) dargelegt, daß der niedergelassene Kassenarzt grundsätzlich nicht zur Erhebung einer Klage gegen die einem Dritten erteilte Ermächtigung befugt ist.
  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 30/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, ist den Rechtsvorschriften, die der Erteilung der Ermächtigungen zugrunde liegen, eine Schutzwirkung zugunsten des einzelnen niedergelassenen Arztes nicht zu entnehmen (BSGE 68, 291, 294 ff = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 S 14 ff; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 67 ff).

    In dem Umstand, daß sich im Hinblick auf den Vorrang der Versorgung durch die niedergelassenen Vertragsärzte (vgl zB BSGE 74, 257, 259 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 3, mwN) wirtschaftliche Begünstigungen für sie ergeben, liegt lediglich eine rechtlich unerhebliche Reflexwirkung (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 67 ff).

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat bereits erwogen, ob ausnahmsweise eine Befugnis eines niedergelassenen Vertragsarztes zur Anfechtung einer Ermächtigung anzuerkennen ist, wenn er mit einer gewissen Plausibilität geltend machen kann, die Ermächtigung werde dem Grunde oder dem Umfang nach willkürlich und möglicherweise in der gezielten Absicht seiner Benachteiligung erteilt (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 71).

  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 32/01 R

    Vertragsarzt - Anspruch auf Aufhebung einer Institutsermächtigung bei schweren

    In dem Umstand, dass sich im Hinblick auf den Vorrang der Versorgung durch die niedergelassenen Vertragsärzte wirtschaftliche Begünstigungen für sie ergeben, liegt lediglich eine rechtlich unerhebliche Reflexwirkung (so BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 67 ff sowie SozR aaO § 54 Nr. 40 S 84 f).

    Der Senat hatte bereits in seiner früheren Rechtsprechung erwogen, die Befugnis niedergelassener Vertragsärzte zur Anfechtung einer Ermächtigung jedenfalls dann zu bejahen, wenn diese in besonders gelagerten Fällen mit einer gewissen Plausibilität geltend machen können, die Ermächtigung sei insgesamt oder teilweise willkürlich oder mit der gezielten Absicht ihrer Benachteiligung erteilt worden (so BSG-Urteil vom 28. August 1996 - SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 71).

  • BSG, 02.10.1996 - 6 BKa 54/95

    Gegenstandswert bei Ermächtigungsstreitigkeit im sozialgerichtlichen Verfahren

    In dem zwischenzeitlich ergangenen Senatsurteil vom 28. August 1996 - 6 RKa 37/95 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) ist klargestellt worden, daß eine Ausnahme von der zuvor dargestellten grundsätzlichen Rechtsposition allenfalls in solchen Fällen in Betracht zu ziehen sein könnte, in denen der niedergelassene Arzt geltend macht und schlüssig geltend machen kann, die Ermächtigung sei willkürlich oder gar in der gezielten Absicht erteilt worden, ihn zu benachteiligen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 47/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs steht den Zulassungsinstanzen nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in: SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in: BSGE 86, 242 ff.; Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/0 - in: MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

    Dieser Annahme steht nicht entgegen, daß der Senat in seiner Entscheidung zur Verneinung der Klagebefugnis eines Vertragsarztes gegen die Ermächtigung eines Krankenhausarztes (SozR 3-1500 § 54 Nr. 30; im Anschluß an BSGE 68, 291 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7) Zweifel daran geäußert hat, ob Vergütungen für Leistungen des ermächtigten Arztes tatsächlich dem klagenden Vertragsarzt zufließen würden, wenn der ermächtigte Arzt nicht oder nur in geringerem Umfang ermächtigt wäre.

    Die Annahme des Schadensersatzanspruches im vorliegenden Fall steht nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, nach der die Ermächtigung eines Arztes grundsätzlich nicht durch den niedergelassenen Vertragsarzt angefochten werden kann (BSGE 68, 291 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30); denn die Kläger wenden sich nicht gegen die Ermächtigung der Beklagten an sich, sondern beanstanden allein das sie - die Kläger - schädigende Verhalten der Beklagen durch die Mißachtung der Wirkungen, die sich aus der Anfechtung der ihr erteilten Ermächtigung ergaben.

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 29/98 R

    Keine Anfechtungsbefugnis von niedergelassenen Vertragsärzten gegen

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, ist den Rechtsvorschriften, die der Erteilung der Ermächtigungen zugrunde liegen, eine Schutzwirkung zugunsten des einzelnen niedergelassenen Arztes nicht zu entnehmen (BSGE 68, 291, 294 ff = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 S 14 ff; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 67 ff).

    In dem Umstand, daß sich im Hinblick auf den Vorrang der Versorgung durch die niedergelassenen Vertragsärzte (vgl zB BSGE 74, 257, 259 f = SozR 3-5540 § 5 Nr. 1 S 3, mwN) wirtschaftliche Begünstigungen für sie ergeben, liegt lediglich eine rechtlich unerhebliche Reflexwirkung (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 67 ff).

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Senat bereits erwogen, ob ausnahmsweise eine Befugnis eines niedergelassenen Vertragsarztes zur Anfechtung einer Ermächtigung anzuerkennen ist, wenn er mit einer gewissen Plausibilität geltend machen kann, die Ermächtigung werde dem Grunde oder dem Umfang nach willkürlich und möglicherweise in der gezielten Absicht seiner Benachteiligung erteilt (BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 71).

  • LG Frankfurt/Main, 13.01.2011 - 3 O 340/10

    Teure Abmahnung bei illegalem Filesharing

    Maßgebend ist der den prozessualen Leistungsanspruch bildende Streitgegenstand, der bestimmt wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger beanspruchte Rechtsfolge konkretisiert, und durch den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19).

    Anhand der inhaltlichen Angaben in der Klage muss es möglich sein, den Anspruch, dessen Verjährung unterbrochen werden soll, zweifelsfrei zu identifizieren (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19 zur Klage; ZöllerNollkommer, ZPO, 28. Auf!., § 690 Rn 14).

    Eine Antragsänderung, die die Identität es Anspruchs unberührt lässt, beendet daher die Hemmung nicht (vg!. BGH, NJW-RR 1997, 1217, juris-Rn. 19; OLG Brandenburg, Urteil vom 08.12.2010, Az.: 3 U 145/09, juris-Rn. 96; Palandt/Ellenberger, BGB, 69. Auf!., § 204 Rn. 13).

  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 81/97 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Bestellung von "Vertreter der Ärzte" im

    Zulassung und Ermächtigung stehen nicht im Verhältnis der Alternativität (vgl BSGE 68, 291, 295 = SozR 3-1500 § 54 Nr. 7 S 16; BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 30 S 69).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 98/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Die Zulassungsgremien haben nach ständiger Rechtsprechung hinsichtlich der Prüfung, ob und inwieweit ein Versorgungsbedarf besteht, sowohl im Hinblick auf Ermächtigungen (§ 116 SGB V) als auch für Zulassungen infolge eines Sonderbedarfs (§ 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V i.V.m. BedarfsplanungsRL-Ä) einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum (vgl. schon BSG, Urteil vom 28.06.1998 - 6 RKa 37/95 -: eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum in Zulassungssachen hinsichtlich Versorgungslage und Bedarfsermittlung; vgl. auch BSG, Urteil vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - für Sonderbedarf; BSG, Urteil vom 12.09.2001 - B 6 KA 86/00 R - für Ermächtigungen; Urteile des LSG NRW vom 24.04.2007 - L 10 KA 48/06 - betreffend Sonderbedarf und vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - betreffend Ausnahmegenehmigung nach § 73 Abs. 1a Satz 3 SGB V).

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 28.08.1996 - 6 RKa 37/95 - 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 - in SozR 3-2500 § 101 SGB V Nr. 1; 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R - in BSGE 86, 242 ff.; 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R - Senatsurteile vom 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 - 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 - vgl. auch LSG NRW, Urteile vom 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 - in MedR 315 ff. und 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2010 - L 11 KA 87/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Allerdings steht den Zulassungsinstanzen hinsichtlich der Prüfung der Versorgungslage und der Ermittlung eines entsprechenden Bedarfs nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der ständigen Rechtsprechung des Senats ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu (vgl. nur BSG, Urteile vom 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R -, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R -, 19.03.1997 - 6 Rka 43/96 -, 28.08.1996 - 6 Rka 37/95 - Senat, Urteile vom 08.03.2000 - L 11 KA 201/99 -, 18.02.1998 - L 11 KA 152/97 -, 21.05.1997 - L 11 Ka 198/96 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 22.09.2004 - L 10 KA 6/04 - und 03.03.2004 - L 10 KA 41/03 -), denn ob und inwieweit eine ausreichende ärztliche Versorgung der Versicherten durch die zugelassenen Vertragsärzte gewährleistet ist, können auch die fachkundigen und ortsnahen Zulassungsinstanzen oft nur ungefähr sagen.
  • LSG Bayern, 07.12.2005 - L 12 KA 20/03

    Rechtmäßigkeit der Anfechtung einer Dialysegenehmigung für ein Sanatorium durch

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 71/10

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2009 - L 11 B 5/09

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2008 - L 11 KA 48/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - L 11 KA 97/08

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2014 - L 11 KA 99/12

    Erteilung einer Ermächtigung nach § 11 Abs. 3 Anlage 9.1 zum

  • SG Karlsruhe, 26.03.2009 - S 1 KA 990/08

    Vertragsarztrecht - Konkurrentenklage - Anfechtungsbefugnis gegenüber

  • SG Marburg, 07.09.2016 - S 12 KA 179/16

    Weder die Zulassungsgremien noch die Gerichte sind verpflichtet, ein

  • SG Marburg, 14.11.2012 - S 12 KA 834/11

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung einer Anstellung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2004 - L 10 KA 33/03

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