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   BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91   

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BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91 (https://dejure.org/1992,2382)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 6 RKa 38/91 (https://dejure.org/1992,2382)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 6 RKa 38/91 (https://dejure.org/1992,2382)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 3021 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Hiervon ausgehend hat es der erkennende Senat wiederholt als vertretbar bezeichnet, wenn die Prüforgane in Fällen, in denen auf gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden kann und keine Besonderheiten ersichtlich sind, die Grenze zum offensichtlichen Mißverhältnis ohne weitere Begründung bei einer Überschreitung des Vergleichsgruppendurchschnitts um 50 % bzw bei einem Wert zwischen 40 und 60 % ziehen (so zB SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 100, Nr. 38 S 125, BSGE 62, 24, 30 = SozR aaO Nr. 48 S 162).
  • BSG, 24.10.1984 - 6 RKa 36/83

    Arzneimittelregreß - Beschwerdewert - Berufung - Kassenärztliche Versorgung

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Der erkennende Senat hat bereits mit Urteil vom 24. Oktober 1984 (BSGE 57, 195, 196 ff = SozR 1500 § 149 Nr. 7) entschieden, daß die Verpflichtung zum Ersatz des den Krankenkassen durch eine unwirtschaftliche Verordnungsweise verursachten Schadens der Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Leistungen iS des § 149 SGG gleichzusetzen und deshalb eine analoge Anwendung dieser Vorschrift geboten ist.
  • BSG, 27.11.1959 - 6 RKa 4/58

    Kürzung der Honoraransprüche eines Zahnarztes durch die Kassenzahnärztliche

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Die Regelung des § 144 Abs. 1 SGG erfaßt nach der ständigen Rechtsprechung des BSG nur die gegen einen Träger öffentlicher Verwaltung gerichteten Leistungsansprüche, nicht dagegen umgekehrt auch Ansprüche der Verwaltung gegen den Bürger (BSGE 11, 102, 107 = SozR Nr. 16 zu § 144 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 21 und Nr. 26, jeweils mwN).
  • BSG, 01.10.1990 - 6 RKa 32/89

    Verordnungsweise

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Von dieser Grenze kann grundsätzlich auch bei der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Arzneiverordnungsweise ausgegangen werden (Urteil des Senats vom 1. Oktober 1990 - 6 RKa 32/89 - in USK 90102).
  • BSG, 08.04.1992 - 6 RKa 27/90

    Besetzung des Gerichts in Streitverfahren aufgrund von

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Der Senat hat - anders als das LSG - in der Besetzung mit zwei Kassenärzten als ehrenamtlichen Richtern entschieden, weil Streitigkeiten, welche die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Ersatzkassenbereich für Quartale vor dem 1. Januar 1989 betreffen, den "Angelegenheiten der Kassenärzte" iS des § 12 Abs. 3 Satz 2 SGG zuzuordnen sind (vgl dazu im einzelnen BSGE 70, 246, 249 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10).
  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 10/77
    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Umgekehrt kann, wie der Senat entschieden hat, eine bei isolierter Betrachtung in ihrem Beweiswert nicht eindeutige Überschreitung des Vergleichsgruppendurchschnitts ohne weiteres als Ausdruck eines offensichtlichen Mißverhältnisses gewertet werden, wenn sie nicht nur vereinzelt auftritt, sondern sich in das Bild einer über längere Zeit im wesentlichen gleichartigen unwirtschaftlichen Verschreibungspraxis einfügt (BSGE 46, 136, 140 = SozR 2200 § 368n Nr. 14 S 47).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 43/79

    Sachentscheidung - Nachentrichtung - Berufung - Herstellungsanspruch

    Auszug aus BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 38/91
    Obwohl das LSG zu Unrecht ein Prozeßurteil erlassen hat, bedarf es keiner Zurückverweisung, weil die dem Berufungsurteil zu entnehmenden Tatsachenfeststellungen für eine Entscheidung über den erhobenen Anspruch ausreichen (vgl dazu BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4).
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich hierbei auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38, S 124; SozR aaO Nr. 57, S 194; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 14, S 84).
  • BSG, 17.08.2011 - B 6 KA 32/10 R

    Honorarverträge im Ersatzkassenbereich - Zuständigkeit des

    Dieser Verfahrensmangel ist aber nur auf Rüge eines Beteiligten hin - nicht von Amts wegen - zu beachten (vgl BSGE 57, 15, 17 = SozR 1500 § 31 Nr. 3 S 6; BSGE 58, 104, 105 = SozR 1500 § 162 Nr. 22 S 20; BSGE 70, 246, 250 f = SozR 3-2500 § 106 Nr. 10 S 48; BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 14 S 82; vgl auch BSGE 99, 189 = SozR 4-1500 § 155 Nr. 2, RdNr 11 ff, 14 mit Rügepflicht im Fall konkreter personeller Falschbesetzung; Amtsprüfung nur bei Fehlern der Anzahl und/oder im Status der mitwirkenden Richter) .
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 14/93

    Krankenversicherung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Behandlungsweise eines

    Verwaltungspraxis und Rechtsprechung haben es schon in der Vergangenheit in mehrfacher Beziehung als sachgerecht angesehen, den in Vorquartalen erbrachten Leistungsumfang als Beurteilungskriterium für die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung ergänzend mit heranzuziehen (vgl BSGE 11, 102, 114 f für die Schätzung des unwirtschaftlichen Mehraufwandes; BSGE 17, 79, 86 = SozR Nr. 5 zu § 368n Reichsversicherungsordnung (RVO) für die Verfeinerung des Vergleichsmaßstabes; BSGE 46, 136, 140 = SozR 2200 § 368n Nr. 14 und BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 14, S 85 für die Festlegung des offensichtlichen Mißverhältnisses; BSGE 50, 84, 87 = SozR 2200 § 368e Nr. 4 und BSG SozR 2200 § 368n Nr. 31 S 105 für die Quantifizierung einer Praxisbesonderheit; BSG SozR 2200 § 368n Nr. 19, S 55 für die Ausübung des Kürzungsermessens).
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Das gilt auch dann, wenn die Vorinstanz sich zu Unrecht aus prozessualen Gründen gehindert gesehen hat, eine Sachentscheidung zu treffen, soweit die das Revisionsgericht bindenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz (§ 163 SGG) eine Entscheidung in der Sache ermöglichen (BSGE 25, 251, 254 = SozR Nr. 15 zu § 146 SGG; BSG SozR 1500 § 170 Nr. 4; SozR 2200 § 1248 Nr. 39; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; vgl Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 402.44 VersG Nr. 2 mwN; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) DVBl 1981, 495, 496).
  • LSG Hessen, 13.04.2016 - L 4 KA 55/13

    Honorarkürzung wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise in

    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtiger und vollständig ermittelter Sachverhalt zu Grunde liegt, ob die Verwaltung die Grenzen eingehalten hat, die sich bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit" ergeben und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zu treffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z. B. BSG, Urteil vom 22. Oktober 2014, B 6 KA 8/14 R, [...] Rn. 56; BSG, Urteil vom 28. Oktober 1992, 6 Rka 38/91, [...] Rn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 7 KA 157/07

    Wirtschaftlichkeitsprüfung; Zahnarzt; Prüfung in besonderen Fällen; Verstoß gegen

    Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit sind wegen der besonderen medizinischen und abrechnungstechnischen Sachkunde der Prüfgremien in der Rechtskontrolle eingeschränkt: In Bezug auf den Beurteilungsspielraum beschränkt sich die gerichtliche Überprüfung darauf, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die durch Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs "Wirtschaftlichkeit der Behandlungsweise" ermittelten Grenzen eingehalten und ob die Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet wurden, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 28. Oktober 1992, 6 RKa 38/91, zitiert nach juris, dort Rdnr. 18; Urteil vom 30. November 1994, 6 RKa 16/93, zitiert nach juris, dort Rdnr. 15; Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 21. Juni 2000, L 7 KA 85/98, veröffentlicht bei www.sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss vom 13. Februar 2004, L 7 B 55/03 KA ER, zitiert nach juris, dort Rdnr. 6).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.02.2016 - L 3 KA 40/13
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich deshalb auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (zu alledem zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; SozR 3-2500 § 106 Nr. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2015 - L 3 KA 40/14
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich deshalb auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (zu alledem zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14; SozR 3-2500 § 106 Nr. 25).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2011 - L 11 KA 54/08

    Vertragsarztangelegenheiten

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass z.B. die Bewertung des entscheidungserheblichen Sachverhalts, die Festlegung des Grenzwertes für das offensichtliche Missverhältnis und auch die Berücksichtigung aller sonstigen relevanten Umstände von der Beurteilung zahlreicher mehr oder weniger unbestimmter und in ihren wechselseitigen Auswirkungen nicht exakt quantifizierbarer Einzelfaktoren abhängt und letztlich eine wertende Entscheidung des Beklagten gefordert ist, bei der ihm ein weiter Beurteilungsspielraum zuzubilligen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.10.1992 - 6 RKa 38/91 - und vom 30.11.1994 - 6 RKa 16/93 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 57/17
    Die gerichtliche Kontrolle ihrer Entscheidungen beschränkt sich deshalb auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, dass im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (zu alledem vgl zB BSG SozR 2200 § 368n Nr. 38; SozR 3-2500 § 106 Nr. 14 und Nr. 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 52/17
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.09.2020 - L 3 KA 30/18
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.05.2017 - L 3 KA 26/14
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 28/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.06.2020 - L 3 KA 44/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 51/15
  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 13/93
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2018 - L 3 KA 33/16
  • SG Kiel, 20.06.2018 - S 13 KA 253/16

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Prüfung der Erbringung und Abrechnung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 3 KA 11/15
  • SG Kiel, 06.02.2019 - S 2 KA 257/16

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung nach

  • SG Hannover, 25.07.2007 - S 35 KA 655/06
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