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   BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 38/96   

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https://dejure.org/1997,14652
BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 38/96 (https://dejure.org/1997,14652)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 6 RKa 38/96 (https://dejure.org/1997,14652)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 6 RKa 38/96 (https://dejure.org/1997,14652)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung - Eignung des Arztes - Ausübung einer ihrem Wesen nach mit der Tätigkeit des Vertragsarztes am Vertragsarztsitz nicht zu vereinbarenden ärztlichen Tätigkeit - Sicherstellung einer ordnungsgemäßen vertragsärztlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 38/96
    § 20 Abs. 2 Ärzte-ZV ist in dieser Auslegung, wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 76, 59, 63 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1), mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) vereinbar.

    Das setzt zwingend voraus, daß er Inhalt und Umfang seiner ärztlichen Tätigkeit und den Einsatz der der Praxis zugeordneten sachlichen und persönlichen Mittel selbst bestimmt (vgl BSGE 76, 59, 64 [BSG 15.03.1995 - 6 RKa 23/94] = SozR 3-5520 § 20 Nr. 1 S 7) und insoweit keiner maßgeblichen Einflußnahme durch andere unterliegt.

  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96

    Vertragsärztliche Tätigkeit neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 38/96
    Anders als in dem vom Senat ebenfalls am 19. März 1997 entschiedenen Revisionsverfahren - 6 RKa 39/96 - gilt dies zwar nicht für diejenigen Versicherten, die nicht zum Kreis der Werksangehörigen der HKM gehören, denn im Unterschied zu jenem Verfahren soll die Vertragsarztpraxis durch den Kläger zu 2) nicht auf dem eigentlichen Werksgelände, sondern in den Räumen des Betriebsarztzentrums vor den Werkstoren betrieben werden.
  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 38/96
    Wie der Senat bereits entscheiden hat, sind grundsätzlich die Eigentumsverhältnisse an den Praxisräumen und der Geräte- bzw Materialausstattung der Praxis für die Ausübung der vertragsärztlichen Tätigkeit in eigener Praxis unerheblich (BSGE 35, 247, 250 = SozR Nr. 1 zu § 5 EKV-Ä).
  • BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 2167/93

    Altersgrenze für Kassenärzte ist verfassungsgemäß

    Es kann hier ebenfalls offenbleiben, ob diese Differenzierung deshalb gerechtfertigt ist, weil anders als bei der privatärztlichen Tätigkeit Vertragsärzte grundsätzlich mit ihrer vollen Arbeitskraft für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung stehen müssen (offengelassen in BSG, Urteile vom 19. März 1997 - 6 RKa 38/96 und 6 RKa 39/96 - = SozR 3-5520, § 20 Nr. 2; vgl. BVerfGE 16, 286 ; 33, 171 ).
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