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   BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 46/82   

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https://dejure.org/1984,18572
BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 46/82 (https://dejure.org/1984,18572)
BSG, Entscheidung vom 26.09.1984 - 6 RKa 46/82 (https://dejure.org/1984,18572)
BSG, Entscheidung vom 26. September 1984 - 6 RKa 46/82 (https://dejure.org/1984,18572)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1982 - 6 RKa 9/82
    Auszug aus BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 46/82
    Nach den Grundsätzen der Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) in der Sache 6 RKa 9/82 und des in erster Instanz vorgelegten Kurzgutachtens des Prof.Dr.K. vom August 1982 sei es nicht zulässig, die Absenkung nach Art. 5 Nr. 6 KVEG auf die zahntechnischen Leistungen anzuwenden.
  • Drs-Bund, 16.01.1981 - BT-Drs 9/97
    Auszug aus BSG, 26.09.1984 - 6 RKa 46/82
    tretungsverhältnisse der Zahntechniker dienen, BT-Drucks 9/97? S 22 zu Art. 1 Nr. 15a).
  • BSG, 02.08.2001 - B 7 AL 18/00 R

    Klage auf Feststellung des Bestehen oder Nichtbestehens eines

    Zwar kann mit der Feststellungsklage auch das Bestehen eines Drittrechtsverhältnisses geltend gemacht werden, wenn Rechte des Klägers durch das Nichtbestehen oder Bestehen dieses Rechtsverhältnisses mittelbar berührt werden (vgl nur: BSGE 63, 14, 15 = SozR 2200 § 539 Nr. 125; BSG, Urteil vom 26. September 1984 - 6 RKa 46/82 -, USK 84262; BVerwG Buchholz 451.74 § 18 KHG Nr. 6; Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 109); auch ist das in § 55 Abs. 1 SGG für die Nr. 1 bis 4 zusätzlich geforderte "berechtigte Interesse" an der erstrebten Feststellung nicht gleichbedeutend mit einem "rechtlichen Interesse", sondern schließt über ein solches Interesse hinaus jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse wirtschaftlicher oder ideeller Art ein.
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 46/13 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Mängelgutachten - Zulässigkeit der

    Die Entscheidungen der Schiedsämter haben nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Doppelnatur: Gegenüber den Partnern der Vereinbarung, die durch den Schiedsspruch ersetzt wird, ist dieser ein Verwaltungsakt iS des § 31 Abs. 1 SGB X. Gegenüber Dritten, die nicht Partner der Verträge sind, entfaltet der Schiedsspruch in der gleichen Weise bindende Wirkung wie eine in freien Verhandlungen erzielte Vereinbarung (BSG, Urteil vom 26.9.1984 - 6 RKa 46/82 - Juris RdNr 17; BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1, jeweils RdNr 13; BSG, Urteil vom 4.3.2014 - B 1 KR 16/13 R - Juris RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-2500 § 115b Nr. 4; hierzu etwa auch Schnapp in: Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2004, Teil B RdNr 101; ders, GesR 2014, 193, 202; Wenner in: Eichenhofer/Wenner, SGB V, 2013, aaO, § 89 RdNr 22 f).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 2/95

    Erweiterung der Zulassung eines Heilmittelerbringers, Höhe des

    Es ist nicht erforderlich, daß das festzustellende Rechtsverhältnis unmittelbar zwischen den Parteien des Feststellungsprozesses besteht (vgl Kopf, VwGO, 10. Aufl, § 43 RdNr 16 mwN; BSG, Urteil vom 26. September 1984, 6 RKa 46/82 = USK 84262).
  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 5/14 R

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Übernahme der Kosten eines Mängelgutachtens im

    Die Entscheidungen der Schiedsämter haben nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eine Doppelnatur: Gegenüber den Partnern der Vereinbarung, die durch den Schiedsspruch ersetzt wird, ist dieser ein Verwaltungsakt iS des § 31 Abs. 1 SGB X. Gegenüber Dritten, die nicht Partner der Verträge sind, entfaltet der Schiedsspruch in der gleichen Weise bindende Wirkung wie eine in freien Verhandlungen erzielte Vereinbarung (BSG, Urteil vom 26.9.1984 - 6 RKa 46/82 - Juris RdNr 17; BSGE 112, 156 = SozR 4-2500 § 114 Nr. 1, jeweils RdNr 13; BSG Urteil vom 4.3.2014 - B 1 KR 16/13 R - Juris RdNr 21, zur Veröffentlichung vorgesehen in BSGE und SozR 4-2500 § 115b Nr. 4; hierzu etwa auch Schnapp in: Handbuch des sozialrechtlichen Schiedsverfahrens, 2004, Teil B RdNr 101; ders, GesR 2014, 193, 202; Wenner in: Eichenhofer/Wenner, SGB V, 2013, aaO, § 89 RdNr 22 f) .
  • BSG, 20.07.1988 - 6 RKa 2/88

    Kassenarztrecht - Sachliche Zuständigkeit - Sozialgericht

    Die Feststellungen Nrn 91 und 96 mögen verbindlich gewesen sein, können aber jedenfalls nur interne Regelungen im Verhältnis zwischen Krankenkassen und Zahnärzten darstellen (BSG vom 26. September 1984 - 6 RKa 46/82 KVRS A-6060/4).
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