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   BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94   

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BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 (https://dejure.org/1995,192)
BSG, Entscheidung vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 (https://dejure.org/1995,192)
BSG, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 52/94 (https://dejure.org/1995,192)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3103 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (98)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94
    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung bestimmt und begrenzt wird und daß dagegen keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen (zuletzt Urteil vom 27. Oktober 1987; BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19).

    Die Bindung des Arztes an die Grenzen seines Fachgebietes trifft ihn, wie der Senat ebenfalls im Urteil vom 27. Oktober 1987 (aaO) ausgeführt hat, auch in seiner Eigenschaft als Kassen- bzw Vertragsarzt, obwohl dies im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nicht ausdrücklich bestimmt ist.

    Die Gründe, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Senats unter verfassungsrechtlichen Aspekten für die Aufgliederung der ärztlichen Tätigkeit in verschiedene Fachdisziplinen und die Notwendigkeit der Beschränkung des für ein Fachgebiet zugelassenen Arztes auf die Tätigkeit in diesem Fachgebiet angeführt worden sind, beanspruchen nach wie vor Gültigkeit (Urteil vom 27. Oktober 1987 aaO mit Nachweisen auch aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

    Von dieser Verpflichtung ist der Kläger nicht deshalb entbunden, weil der Senat im Urteil vom 27. Oktober 1987 (BSGE 62, 224, 226 = SozR 2200 § 368a Nr. 19 S 64) davon ausgegangen ist, daß die Definition des ärztlichen Fachgebietes der Anästhesiologie in der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns idF vom 1. Januar 1978 mit den Weiterbildungsordnungen anderer Länder übereingestimmt hat.

  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94
    Der als Anästhesist zugelassene Vertragsarzt darf chirotherapeutische Leistungen als für ihn fachfremd auch dann nicht erbringen und abrechnen, wenn er die Zusatzbezeichnung "Chirotherapie" führen darf und chirotherapeutisch nur im Rahmen einer ganzheitlichen Schmerztherapie tätig sein will (Abgrenzung zu BSGE 68, 190 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1).

    Mit seinem Widerspruch vertrat der Kläger unter Hinweis auf das Senatsurteil vom 13. März 1991 - 6 RKa 20/89 (BSGE 68, 190 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1) die Auffassung, jeder Arzt, der sich in geeigneter Form mit entsprechendem Nachweis in Verfahren zur Behandlung von Kranken geübt habe, dürfe die dabei erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. März 1991 (BSGE 68, 190 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1) die Bindung des einzelnen Vertragsarztes an die Grenzen des Fachgebietes, für das er zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen ist, nicht in Frage gestellt.

  • BSG, 16.01.1991 - 6 RKa 24/89

    Verspäteter Antrag einer Krankenkasse auf Überprüfung der Honorarforderungen

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94
    Darauf hat der erkennende Senat in jüngerer Zeit nochmals ausdrücklich hingewiesen (Urteil vom 16. Januar 1991 - BSGE 68, 93, 95 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 3; Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 19/90 -, Hinweis in Arzt und Recht 1992 Nr. 1 S 18; Urteil vom 28. Oktober 1992 SozR 3-2500 § 75 Nr. 2).
  • BSG, 28.10.1992 - 6 RKa 2/92

    Zuständigkeit - Aufteilung - Antrag - Befreiung - Notfalldienst - Kassenarzt

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94
    Darauf hat der erkennende Senat in jüngerer Zeit nochmals ausdrücklich hingewiesen (Urteil vom 16. Januar 1991 - BSGE 68, 93, 95 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 3; Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 19/90 -, Hinweis in Arzt und Recht 1992 Nr. 1 S 18; Urteil vom 28. Oktober 1992 SozR 3-2500 § 75 Nr. 2).
  • BSG, 31.07.1991 - 6 RKa 19/90

    Revisibilität einer Bestimmung bei über den Bezirk des Landessozialgerichts

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94
    Darauf hat der erkennende Senat in jüngerer Zeit nochmals ausdrücklich hingewiesen (Urteil vom 16. Januar 1991 - BSGE 68, 93, 95 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 3; Urteil vom 31. Juli 1991 - 6 RKa 19/90 -, Hinweis in Arzt und Recht 1992 Nr. 1 S 18; Urteil vom 28. Oktober 1992 SozR 3-2500 § 75 Nr. 2).
  • BSG, 15.11.1983 - 1 S 10/82

    Feststellung des Haushaltsplans - Rentenversicherung - Aufsichtsbehörde -

    Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94
    Das hätte indes in der Revisionsbegründung dargelegt werden müssen; denn die verletzte Rechtsnorm ist, soweit es sich um eine nur im Bezirk des LSG geltende Vorschrift handelt, nur dann iS des § 164 Abs. 2 Satz 3 SGG "bezeichnet", wenn zugleich eine gleichlautende Norm im Bezirk eines anderen LSG benannt und dargelegt wird, daß diese zum Zweck der Rechtsvereinheitlichung erlassen worden ist (BSGE 56, 45, 51 = SozR 2100 § 70 Nr. 1 S 7; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 14).
  • BSG, 15.07.2020 - B 6 KA 19/19 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Facharzt für Physikalische und Rehabilitative

    Individuelle Qualifikationen sind für die Zuordnung bestimmter Leistungen zu einem Fachgebiet irrelevant (dazu noch unter c.) ; die Fachgebietszugehörigkeit bemisst sich allein nach den allgemein der Fachgruppe zugeordneten Weiterbildungsinhalten, die in der jeweiligen WBO des Landes festgelegt werden (stRspr, zB BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSG Urteil vom 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R - BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 89 f; BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 13/15 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 25 RdNr 20; vgl auch BSG Urteil vom 13.11.1996 - 6 RKa 87/95 - SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8; BSG Urteil vom 31.1.2001 - B 6 KA 24/00 R - SozR 3-2500 § 135 Nr. 16 S 91; BSG Urteil vom 2.4.2003 - B 6 KA 30/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 9) .

    Der Senat hat bereits mehrfach klargestellt, dass Fachgebietsgrenzen weder durch persönliche Qualifikationen des Arztes noch durch Sondergenehmigungen der KÄVen zur Erbringung und Abrechnung weiterer Leistungen oder durch berufsrechtliche Berechtigungen zur Führung von Zusatzbezeichnungen erweitert werden können (BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29; BSG Urteil vom 29.9.1999 - B 6 KA 38/98 R - BSGE 84, 290, 295 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 90; BSG Urteil vom 2.4.2003 - B 6 KA 30/02 R - SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8; BSG Beschluss vom 8.9.2004 - B 6 KA 39/04 B - juris RdNr 8; BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 47/17 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 27 RdNr 17; dazu noch unter d.) .

    Der Senat hat in zwei Urteilen aus dem unzweifelhaft landesrechtlichen Charakter von Bestimmungen in WBOen grundsätzlich auf deren fehlende Revisibilität und die Bindung des BSG an ihre Auslegung durch das LSG geschlossen (BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr 13 - zur WBO für die niedersächsischen Ärzte - und BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 30 f = juris RdNr 28 - zur WBO für die bayerischen Ärzte) .

    Im Urteil vom 18.10.1995 (6 RKa 52/94 - aaO, S 30 f = juris RdNr 28) ist der auch hier relevante Aspekt angesprochen worden, dass Regelungen in einer WBO revisibel sein können, wenn für die Bezirke anderer LSG inhaltlich übereinstimmende Vorschriften geschaffen worden sind und dies bewusst und gewollt um der Rechtseinheit willen geschehen ist (zu dieser Ausnahme vom Grundsatz des § 162 SGG vgl allg Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl 2020, § 162 RdNr 5a).

    (1) Ärzte können für fachfremde Leistungen keine Vergütung erhalten (BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7; BSG Urteil vom 8.9.2004 - B 6 KA 32/03 R - BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 4; BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R - juris RdNr 12; vgl auch BSG Urteil vom 8.8.2018 - B 6 KA 47/17 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 27 RdNr 18 ff) .

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Urteil vom 18.10.1995 (6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7) , welches einen praktischen Arzt mit Genehmigung zur Erbringung und Abrechnung chirotherapeutischer Leistungen betraf, der nunmehr - nach Wechsel des Fachgebietes - als Anästhesist zugelassen war, entschieden, dass der Ausschluss fachfremder Leistungen von der Vergütungsfähigkeit auch dann gilt, wenn die erteilte Genehmigung nicht widerrufen wird.

  • BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise bestimmt und begrenzt (s schon BVerfGE 33, 125, 167; zuletzt Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, vom 20. März 1996 SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 und vom 29. Januar 1997 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7; ferner Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19, jeweils mwN).

    Die Bindung eines Arztes an die Grenzen seines Fachgebietes trifft ihn, wie der Senat zuletzt im Urteil vom 18. Oktober 1995 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 7) ausführlich aufgezeigt hat, auch in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt, obwohl dies im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nicht ausdrücklich so bestimmt ist.

    Aus dem Urteil ergibt sich dagegen nicht, daß einem "Arzt für Schmerztherapie" - auf einen solchen Status beruft sich der Kläger - ein eigenständiges Berufsbild und Tätigkeitsfeld zugewiesen werden müßte, welches ihn dann von der Bindung an die landesrechtlich festgelegten und auch bei der vertragsärztichen Tätigkeit einzuhaltenden Fachgebietsgrenzen weitgehend dispensieren könnte (s auch Urteil vom 18. Oktober 1995, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 28).

    Denn aus der berufsrechtlichen Aufgliederung des einheitlichen Arztberufes in verschiedene Fachdisziplinen und der (auch) vertragsärztlichen Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf das Fachgebiet, für das der Arzt zugelassen ist, folgt zwingend, daß es für die Einhaltung der Fachgebietsgrenzen und die Beurteilung der Fachfremdheit auf derartige in der Person des Arztes liegende Gesichtspunkte nicht ankommt (s bereits Urteil vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29) gleichfalls entschieden hat, findet sich in dieser Vereinbarung und der sie ausführenden Honorierungsvereinbarung zwischen der Beklagten und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen vom 17. August 1994 kein Anhaltspunkt dafür, daß jeder teilnehmende Arzt alle Leistungen zur Versorgung Schmerzkranker, wie sie in § 2 der Anl 12 EKV beschrieben sind, unabhängig von seiner Fachgebietsbezeichnung, abrechnen darf (ähnlich für die Fachfremdheit der Durchführung von Sonographien bei Erfüllung der Voraussetzungen nach den Ultraschall-Richtlinien BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8).

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 63/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche

    Vielmehr könnte der Kläger diese Leistung erst recht nicht abrechnen, weil ein Arzt keinen Anspruch auf Vergütung für Leistungen hat, die er berufsrechtlich nicht erbringen darf (stRspr: BSG Urteil vom 18.10.1995 - 6 RKa 52/94 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 27 = Juris RdNr 22 f; BSG Urteil vom 8.9.2004 - B 6 KA 32/03 R - BSGE 93, 170 = SozR 4-2500 § 95 Nr. 8, RdNr 4 ff = Juris RdNr 11 ff; BSG Urteil vom 22.3.2006 - B 6 KA 75/04 R - Juris RdNr 12; BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 13/15 R - SozR 4-2500 § 135 Nr. 25 RdNr 19 ff).
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