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   BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95   

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BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95 (https://dejure.org/1996,23242)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 RKa 55/95 (https://dejure.org/1996,23242)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 RKa 55/95 (https://dejure.org/1996,23242)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 19.12.1984 - 6 RKa 27/83

    Mindestgehalt - Unvollständige Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    hiervon ausgeschlossen werden kann, betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also seinen Zulassungsstatus (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 "S,368f Nr. 5; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 5 3689 Nr. 13; BSGE 68, 190, 193 = SozR 3-2500 & 95 Nr. 1).

    Zwar hat der Senat im Urteil vom 19. Dezember 1984 (BSGE 58, 18 = SozR 2200 EUR 3689 Nr. 13) in den seinerzeit maßgebenden Vorschriften der 55 368a Abs. 4 und 3689 Abs. 1 Reichsversicherungsordnung (RVO) eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für Überdie in einem Gesamtvertrag vorgeseherie Beschränkung der Radiologen auf weisungsfälle gesehen und ausgeführt, mit der Bindung des KasSenarztes an die vertraglichen Regelungen über Umfang und Inhalt der zur kassenärztlichen Versor- - gung gehörenden Leistungen habe das Gesetz zugleich-zum Ausdruck gebracht, daß der zugelassene Kassenarzt auch Beschränkungen unterworfen sei, die sich l aus vertraglichen Bestimmungen zur näheren Ausgestaltung der durch die Zulassung erworbenen Rechtsstellung ergeben.

    Das Bundessozialgericht ist in der Vergangenheit davon ausgegangen, daß 5 95 Abs. 3 Satz 1 SGB V (bzw die Vorläufervorschrift des 5 3688 Abs. 4 BVD) dem Vertragsath grundsätzlich eine uneingeschränkte Teilnahmeberechtigung verschafft, deren Umfang und Grenzen durch untergesetzliche Normen nur insoweit konkretisiert werden dürfen, als es um die Umsetzung von Vorgaben des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts geht (BSGE 58, 18, 21 ff = SozR 2200 EUR 3689 Nr. 13).

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    Auch wenn der Ausschluß dieses Arztes von der Leistungserbringung nicht das unmittelbare Ziel der Regelung, sondern nur deren unvermeidliche Folge ist, handelt es sich doch um eine Beschränkung der Berufsfreiheit, die an Art. 12 Abs. 1 GG zu messen ist (zur Relevanz mittelbarer Eingriffe in die Berufsfreiheit: BVerfGE 46, 120, 137 f).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    im EBM für die 0 l-Leistungen vorgesehene Begrenzung der je Arztpraxis und Abrechnungsquartal berechnungsfähigen Gesamtpunktzahl (sog Praxisbudget; vgl dazu das zur Veröffentlichung vorgesehene Urteil des Senats vom heutigen Tage in der Sache 6 RKa 51/95) habe durch ein Überweisungsverbot für diese Leistungen abgesichert werden müssen.
  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    hiervon ausgeschlossen werden kann, betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also seinen Zulassungsstatus (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 "S,368f Nr. 5; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 5 3689 Nr. 13; BSGE 68, 190, 193 = SozR 3-2500 & 95 Nr. 1).
  • BSG, 27.01.1977 - 8 REh 1/75
    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    Beklagten (zum Begriff des Rechtsverhältnisses: BSGE 43, 148, 150 = SozR 2200 9 1385 Nr. 3 S 3 mle.
  • BSG, 30.03.1977 - 6 RKa 3/76

    Kassenärztliche Versorgung - Honorarverteilungsmaßstab einer KÄV - Besondere

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    hiervon ausgeschlossen werden kann, betrifft die Voraussetzungen, unter denen dieser Arzt an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, also seinen Zulassungsstatus (BSGE 43, 247, 249 = SozR 2200 "S,368f Nr. 5; BSGE 58, 18, 21 = SozR 2200 5 3689 Nr. 13; BSGE 68, 190, 193 = SozR 3-2500 & 95 Nr. 1).
  • BSG, 24.09.1968 - 6 RKa 31/66

    Sozialgerichtsverfahren - Verfahrensgegenstand - Abstrakte Normenkontrolle -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 55/95
    Da das SGG - anders als die Verwaltungsgerichtsordnung (EUR 47 Abs. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ) - eine (abstrakte) Normenkontrolle nicht kennt, ist eine darauf gerichtete Klage auch dann unzulässig, wenn sie nicht gegen den Normgeber, sondern gegen die zur Ausführung berufene Verwaltungs- 'behörde gerichtet und der Feststellungsantrag so gefaßt wird, daß die Gültigkeit der Norm formal nur Vorfrage für die Beantwortung einer anderen Frage ist, die je- doch ihrerseits ebenfalls keine Beziehung zu einem konkreten Anwendungsfall der Norm aufweist (Urteil des Senats vom 24. September 1968 <BSGE 28, 224 = SozR Nr. 45 zu 5 55 SGG).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.12.1997 - L 11 Ka 3/97

    Feststellungsinteresse, Verweis auf eine andere Rechtsschutzform und Zumutbarkeit

    Zu Recht hat das Sozialgericht angenommen, daß das Begehren des Klägers ein konkretes Rechtsverhältnis betrifft und auch nicht auf eine abstrakte Normenkontrolle hinausläuft (hierzu BSG vom 20.03.1996 - 6 RKa 55/95 -).

    Daß eine derartige Verfahrensweise mit Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kollidiert, ist evident (vgl. auch BSG vom 20.03.1996 - 6 RKa 55/95 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 48/03

    Vertragsarztangelegenheiten

    a) Mit Urteilen vom 20.03.1996 (6 RKa 55/95 und 6 RKa 21/95) hat das BSG festgestellt, dass das in § 25 Abs. 2 Nr. 1 BMV-Ä bzw. § 28 Abs. 2 Nr. 1 EKV-Ä geregelte Verbot, Leistungen gemäß Abschnitt O I BMÄ/E-GO auf Überweisung erbringen zu lassen, mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und deshalb unwirksam ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2003 - L 10 B 3/03

    Rechtsschutzbedürfnis einer Körperschaft des öffentlichen Rechts; Ausschließliche

    Die von ihr in bezug genommene Entscheidung des BSG vom 20.03.1996 - 6 RKA 55/95 - führt zu keiner anderen Beurteilung.
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