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   BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94   

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https://dejure.org/1995,738
BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 (https://dejure.org/1995,738)
BSG, Entscheidung vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 (https://dejure.org/1995,738)
BSG, Entscheidung vom 15. November 1995 - 6 RKa 58/94 (https://dejure.org/1995,738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfärztin - Zulässigkeit der Mitwirkung - Entscheidungen der Prüfungseinrichtungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Mitwirkung einer bei der Kassenärztlichen Vereinigung angestellten Prüfärztin bei Entscheidungen der Prüfungseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1996, 351
 
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Wird zitiert von ... (126)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.06.1987 - 6 RKa 23/86

    Kostenvergleich - Kassenarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honoraranforderung

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Seit jeher steht die Rechtsprechung des Senats auf dem Standpunkt, daß der einzelne Kassen- bzw Vertragsarzt sich grundsätzlich mit den Ärzten seines Fachgebietes vergleichen lassen muß (vgl. BSGE 61, 143, 145 = SozR 2200 § 368n Nr. 45 S. 154; BSGE 62, 24, 27 = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S. 159).

    Der Senat hat bereits dargelegt, daß das Tätigkeitsfeld der praktischen Ärzte und der Ärzte für Allgemeinmedizin, für die keine Fachgebietsbeschränkungen gelten, wegen ihres umfassenden primärärztlichen Versorgungsauftrags weitgehend übereinstimmt (BSGE 62, 24, 27 = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S. 159).

  • BSG, 30.11.1994 - 6 RKa 16/93

    Grenzwerte - Festlegung - Vertragsarzt - Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Die Kontrolle der Gerichte beschränkt sich hierbei auf die Prüfung, ob das Verwaltungsverfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob der Verwaltungsentscheidung ein richtig und vollständig ermittelter Sachverhalt zugrunde liegt, ob die Verwaltung die durch die Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs ermittelten Grenzen eingehalten und ob sie ihre Subsumtionserwägungen so verdeutlicht und begründet hat, daß im Rahmen des Möglichen die zutreffende Anwendung der Beurteilungsmaßstäbe erkennbar und nachvollziehbar ist (vgl. zuletzt BSG SozR 3-2500 § 106 Nr. 25 S. 139).
  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 16/92

    Rechtmäßigkeit der Kürzung eines Honorars für kassenärztliche Versorgung -

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Im Rahmen der Abrechnung der kassen- und vertragsärztlichen Leistungen hat er vielmehr eine entsprechende besondere Mitwirkungspflicht aus der Sache selbst, wie sie immer dann besteht, wenn ein Arzt sich auf ihm günstige Tatsachen berufen will und diese Tatsachen allein ihm bekannt oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (SozR 2200 § 368n Nr. 31 S. 101; BSGE 59, 211, 215 = SozR 2200 § 368n Nr. 40 S. 133, Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 16/92 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 31/94

    Abrechenbarkeit von Beratungs- und Erörterungsleistungen durch einen aufgrund

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 159 Abs. 1 Ziff. 2 SGG ist die Beachtung prozeßökonomischer Gesichtspunkte zulässig und geboten (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1988, 125 f), und es ist nicht erkennbar, weshalb der Kläger durch das Verfahren des LSG benachteiligt worden sein könnte (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 11.12.1985 - 6 RKa 30/84

    Aufwendungen des Arztes - Ausschluß der Erstattung - Rechtsverteidigung -

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Im Rahmen der Abrechnung der kassen- und vertragsärztlichen Leistungen hat er vielmehr eine entsprechende besondere Mitwirkungspflicht aus der Sache selbst, wie sie immer dann besteht, wenn ein Arzt sich auf ihm günstige Tatsachen berufen will und diese Tatsachen allein ihm bekannt oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (SozR 2200 § 368n Nr. 31 S. 101; BSGE 59, 211, 215 = SozR 2200 § 368n Nr. 40 S. 133, Urteil vom 9. März 1994 - 6 RKa 16/92 - nicht veröffentlicht).
  • BSG, 27.01.1987 - 6 RKa 16/86

    Zulässigkeit engerer Vergleichsgruppen - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Kassenarzt

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Seit jeher steht die Rechtsprechung des Senats auf dem Standpunkt, daß der einzelne Kassen- bzw Vertragsarzt sich grundsätzlich mit den Ärzten seines Fachgebietes vergleichen lassen muß (vgl. BSGE 61, 143, 145 = SozR 2200 § 368n Nr. 45 S. 154; BSGE 62, 24, 27 = SozR 2200 § 368n Nr. 48 S. 159).
  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

    Auszug aus BSG, 15.11.1995 - 6 RKa 58/94
    Bei der Ausübung des Ermessens im Rahmen von § 159 Abs. 1 Ziff. 2 SGG ist die Beachtung prozeßökonomischer Gesichtspunkte zulässig und geboten (vgl. BVerwG, NVwZ-RR 1988, 125 f), und es ist nicht erkennbar, weshalb der Kläger durch das Verfahren des LSG benachteiligt worden sein könnte (vgl. auch Senatsurteil vom 18. Oktober 1995 - 6 RKa 31/94 -, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen).
  • BSG, 07.10.2015 - B 8 SO 1/14 R

    Sozialhilfe - Klage gegen eine Entscheidung der Schiedsstelle nach § 80 SGB 12 -

    Auch in diesen Gremien wirken, wie bei den Schiedsstellen nach § 80 SGB XII, regelmäßig Personen mit, die zB bei den Krankenkassen arbeiten und deren Mitwirkung am Verwaltungsverfahren in der Praxis unverzichtbar ist (vgl BSG SozR 3-1300 § 16 Nr. 1).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2013 - L 11 KA 147/11
    Im Rahmen der Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen hat er vielmehr eine entsprechende besondere Mitwirkungspflicht aus der Sache selbst, wie sie immer dann besteht, wenn ein Arzt sich auf ihm günstige Tatsachen berufen will und diese Tatsachen allein ihm bekannt oder nur durch seine Mithilfe aufgeklärt werden können (u.v.a. BSG, Urteil vom 15.11.1995 - 6 RKa 58/94 - m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2014 - AnwSt (R) 4/14

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufspflichtverletzung bei Vertretung eines

    Dies ergibt sich aus § 2 Abs. 3 WiPrüfVO, wonach der Vorsitzende und seine Stellvertreter eine Aufwandsentschädigung erhalten (vgl. auch BSG, Urteil vom 15. November 1995 - 6 RKa 58/94, juris Rn. 20).
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