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   BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95   

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https://dejure.org/1997,4950
BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95 (https://dejure.org/1997,4950)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1997 - 6 RKa 61/95 (https://dejure.org/1997,4950)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 (https://dejure.org/1997,4950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Krankenhausgesellschaft - Geschäftsführer - Vertretung - Anstalt des öffentlichen Rechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertretung von Krankenhausträgern vor dem BSG durch Geschäftsführer der Krankenhausgesellschaft eines Bundeslandes, Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen Beigeladener

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.12.1995 - 6 RKa 25/95

    Abrechnungsfähigkeit der Beratungsleistungen für ambulante Notfallbehandlungen

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
    Mit ihren Revisionen rügen die Beklagte und die revisionsführenden Beigeladenen eine Verletzung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V. Im Hinblick auf das Urteil des Senats vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 25/95 - sind sie der Auffassung, daß die Partner der Gesamtverträge zwar grundsätzlich befugt seien, auch Regelungen über die Vergütung von Notfallbehandlungen in Krankenhäusern zu treffen.

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und stellt in Frage, ob in dem Senatsurteil vom 20. Dezember 1995 - 6 RKa 25/95 - die Kompetenzen der Partner der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen zur Regelung der Vergütung von Notfalleistungen in Krankenhäusern zutreffend beschränkt worden sind.

    Der Senat hat es dabei im Hinblick auf die Systembesonderheiten der Krankenhausfinanzierung in entsprechender Anwendung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V als gerechtfertigt angesehen, daß bei in Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallbehandlungen der Vergütungsanspruch iH von 100 vH der maßgeblichen Gebührensätze um einen Investitionskostenabschlag iH von 10 vH gemindert wird (vgl zu allem BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7).

    Im Urteil vom 20. Dezember 1995 (SozR 3-2500 § 120 Nr. 7) hat der Senat ausgeführt, eine über den 10 %igen Investitionskostenabschlag nach § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hinausgehende Begrenzung des Vergütungsanspruchs für Notfallbehandlungen von nicht an der kassenärztlichen Versorgung beteiligten Krankenhäusern durch Regelungen in Gesamtverträgen, sei es im Wege prozentualer Abschläge oder durch Ausschluß der Abrechnungsfähigkeit bestimmter Leistungen, sei nur zulässig, soweit sie durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Der Senat hat eine gesamtvertragliche Regelung über den Ausschluß der Abrechenbarkeit von im Rahmen der Notfallbehandlung in Krankenhäusern erbrachten Beratungs- und Untersuchungsleistungen nach den Nrn 2, 3, 5 und 6 des Bewertungsmaßstabs für kassenärztliche Leistungen (Beratungen außerhalb der Zeit von 8.00 bis 19.00 Uhr) als nichtig beurteilt, weil auch im Krankenhaus die Beratung und ggf Untersuchung von Patienten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit mit erhöhtem und im Verhältnis zur Betreuung der stationär behandelten Patienten zusätzlichen Aufwand verbunden sei (BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 38).

  • BSG, 19.06.1996 - 6 RKa 46/95

    Anspruch auf Genehmigung der Anstellung eines Arztes für ärztlich geleitete

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
    Zum Verfahren beigeladene Behörden, Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts haben keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für das gerichtliche Verfahren, auch wenn sie allein Rechtsmittel eingelegt und im Rechtsmittelverfahren obsiegt haben (Senatsurteil vom 19. Juni 1996 - 6 RKa 46/95 - SozR 3-2500 § 311 Nr. 4).
  • BSG, 12.10.1994 - 6 RKa 31/93

    Krankenversicherung - Ambulante Behandlung - Vergütungsanspruch

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
    Der Senat hat es dabei im Hinblick auf die Systembesonderheiten der Krankenhausfinanzierung in entsprechender Anwendung des § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V als gerechtfertigt angesehen, daß bei in Krankenhäusern erbrachten ambulanten Notfallbehandlungen der Vergütungsanspruch iH von 100 vH der maßgeblichen Gebührensätze um einen Investitionskostenabschlag iH von 10 vH gemindert wird (vgl zu allem BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7).
  • BVerfG, 04.10.1965 - 1 BvR 498/62

    Umsatzsteuer

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
    Die Verleihung des Körperschaftsstatus an Kirchen und ihre Einrichtungen beruht auf der Tradition des deutschen Staatskirchenrechts und hat weder die Eingliederung der Kirchen in den Staat noch eine Gleichstellung der Kirchen mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Folge (BVerfGE 19, 129, 133; 18, 385, 386; vgl auch Ehlers, in: Sachs , GG, 1996, Art. 137 WRV RdNr 19).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
    Die Verleihung des Körperschaftsstatus an Kirchen und ihre Einrichtungen beruht auf der Tradition des deutschen Staatskirchenrechts und hat weder die Eingliederung der Kirchen in den Staat noch eine Gleichstellung der Kirchen mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Folge (BVerfGE 19, 129, 133; 18, 385, 386; vgl auch Ehlers, in: Sachs , GG, 1996, Art. 137 WRV RdNr 19).
  • BSG, 27.03.1991 - 7 RAr 126/88

    Prozeßvertretung durch Verbandsvertreter mit fehlender Befugnis

    Auszug aus BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 61/95
    Mit dieser Auswahl soll erreicht werden, daß die Prozeßvertretung nur solchen Angestellten übertragen wird, die nach Überzeugung des Verbandes nach ihren Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet des Sozialrechts hierzu geeignet sind (BSG SozR 1500 § 166 Nr. 12 S 16; SozR 3-1500 § 166 Nr. 1).
  • BSG, 23.03.2011 - B 6 KA 11/10 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zuständigkeit - Spruchkörper für Angelegenheiten

    Dies gilt nicht nur insoweit, als für die Eröffnung dieses Tätigkeitsfeldes eine Entscheidung des mit Vertragsärzten besetzten Zulassungsausschusses notwendig ist (so in den Fällen des § 116, des § 117 und des § 118 Abs. 1 SGB V, vgl zB - zuletzt zu § 118 SGB V - BSGE 102, 219 = SozR 4-2500 § 118 Nr. 1) , sondern auch soweit einem Krankenhaus der ambulante Tätigkeitsbereich unmittelbar durch gesetzliche Regelung - ohne Erforderlichkeit einer ausdrücklichen behördlichen Entscheidung - eröffnet wird bzw worden ist: Dies betrifft die Konstellation des § 118 Abs. 2 SGB V, aber auch Rechtsstreitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen um Vergütungen für ambulante Leistungen gemäß § 120 Abs. 1 und 3 SGB V (vgl dazu BSGE 76, 48, 49 iVm 51 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 5 S 27 iVm 29; BSG USK 97 80 S 452, insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt; vgl ferner BSG SozR 3-1500 § 51 Nr. 26 S 71 mwN) .
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 12/01 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung eines Krankenhausradiologen auf

    Angesichts der großen Zahl von notwendig beizuladenden Körperschaften und/oder Behörden in vertragsärztlichen Streitverfahren könnten Kostenerstattungsansprüche in erheblichem Umfang entstehen, wenn mehrere Beigeladene, die sich von verschiedenen Anwälten vertreten lassen, erfolgreich Rechtsmittel einlegen (BSGE 78, 284, 290 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f; Urteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).
  • BSG, 25.01.2017 - B 6 KA 2/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - einheitlicher Bewertungsmaßstab für ärztliche

    Würde man zusätzlich auch den Abrechnungsausschluss nach den hier strittigen GOP mit etwaigen Kostenvorteilen des Krankenhauses rechtfertigen, käme es im Ergebnis zu einer doppelten Berücksichtigung etwaiger Kostenvorteile (siehe hierzu auch BSG Urteil vom 19.3.1997 - 6 RKa 61/95 - Juris RdNr 19, insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt - zur Rechtswidrigkeit eines im Gesamtvertrag vereinbarten 25%igen Abschlags) .
  • BSG, 30.01.2002 - B 6 KA 73/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinienempfehlung über

    Angesichts der großen Zahl von notwendig beizuladenden Körperschaften und/oder Behörden in vertragsärztlichen Streitverfahren könnten Kostenerstattungsansprüche in erheblichem Umfang entstehen, wenn mehrere Beigeladene, die sich von verschiedenen Anwälten vertreten lassen, erfolgreich Rechtsmittel einlegen (BSGE 78, 284, 290 = SozR 3-2500 § 311 Nr. 4 S 29 f; Urteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 KR 4/06 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Zahlungen zur Abgeltung eines Anspruchs auf

    Die der Tradition des deutschen Staatskirchenrechts entsprechende Verleihung des Körperschaftsstatus an Kirchen und Einrichtungen hat nämlich weder die Eingliederung der Kirchen in den Staat noch eine Gleichstellung der Kirchen mit anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Folge (BSG vom 19. März 1997, 6 RKa 61/95, SozR 3-1500 § 166 Nr. 6).
  • BSG, 13.05.1998 - B 6 KA 41/97 R

    Poliklinik - zahnärztliche Notfallbehandlung - Notfallambulanz - Reduzierung des

    Aus § 120 Abs. 3 Satz 2 SGB V hat der Senat jedoch den allgemeinen Rechtsgedanken abgeleitet, daß es im Hinblick auf die unterschiedliche Kostensituation in öffentlich geförderten Krankenhäusern einerseits und in Praxen niedergelassener Ärzte andererseits generell gerechtfertigt ist, die Vergütungen für die im Krankenhaus als Institutsleistung - nicht als Leistung von persönlich ermächtigten Ärzten - erbrachten Notfallbehandlungen um 10 vH gegenüber den Sätzen der vertrags(zahn)ärztlichen Vergütung zu reduzieren (BSGE 71, 117 ff = SozR 3-2500 § 120 Nr. 2; BSGE 75, 184, 185 = SozR 3-2500 § 120 Nr. 4 S 24; BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 S 37; zuletzt Senatsurteil vom 19. März 1997 - 6 RKa 61/95 - insoweit in SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 nicht abgedruckt).

    Solche hat der Senat etwa für den Ausschluß der Abrechenbarkeit bestimmter Leistungen der Gebührenordnung ebensowenig erkannt wie für einen gesamtvertraglich vereinbarten generellen Abschlag von weiteren 15 vH der für die vertragsärztliche Vergütung vereinbarten Sätze (vgl BSG SozR 3-2500 § 120 Nr. 7 sowie Senatsurteil vom 19. März 1997 aaO).

  • BSG, 19.03.1998 - B 7 AL 20/97 R

    Arbeitslosengeld - Erstattungspflicht des Arbeitgebers - Anhörung -

    Zwar wurde die vom stellvertretenden Vorsitzenden des Verbandes der Metallindustrie Baden-Württemberg eV - als einer Vereinigung von Arbeitgebern iS des § 166 Abs. 2 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (vgl hierzu: BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 6 mwN) - erteilte Vollmacht vom 20. Dezember 1996 nur in Kopie überreicht; jedoch hat der Stellvertretende Vorsitzende des Verbandes, der nach der Satzung und dem Vereinsregisterauszug vertretungsbefugt iS des § 26 Bürgerliches Gesetzbuch war, an Eides Statt versichert, dem Verfasser der Revisions- und Revisionsbegründungsschrift, Herrn Assessor H. H., am 20. Dezember 1996 die in Kopie vorliegende Vollmacht erteilt zu haben.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.12.2002 - L 5 KA 626/02

    Rechtswidrigkeit eines Honorarverteilungsmaßstabs

    Auch die Versorgung der Versicherten in den Fällen des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V durch nicht zugelassene Vertragsärzte bzw. nicht zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigte Krankenhäuser ist der vertragsärztlichen Versorgung zuzurechnen (BSG SozR 3-1500 § 166 Nr. 6).
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