Rechtsprechung
   BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,51
BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 (https://dejure.org/1996,51)
BSG, Entscheidung vom 20.03.1996 - 6 RKa 62/94 (https://dejure.org/1996,51)
BSG, Entscheidung vom 20. März 1996 - 6 RKa 62/94 (https://dejure.org/1996,51)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,51) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Gesetzliche Krankenversicherung - Normsetzungsbefugnis - Methadon- Richtlinien - Drogensubstitution - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Methadon-Richtlinien - Heroinabhängige Versicherte - Substitution

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen für Substitutionsbehandlung bei heroinabhängigen Versicherten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 70
  • NJW 1997, 823 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (300)Neu Zitiert selbst (26)

  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Darüber hinausgehend ist die Auffassung vertreten worden, daß es sich bei den RL zwar um Verwaltungsbinnenrecht handele, das aber grundsätzlich als maßgeblich bei der Sachentscheidung zu beachten sei (BSGE 73, 271, 287 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Soweit in früheren Entscheidungen die Rechtswirkung der RL anders beurteilt worden ist, ergingen diese Entscheidungen zum KV-Recht vor Inkrafttreten des GRG vom 20.12.1988 zum 1.1.1989 (BGBl I 2477) oder sie führen nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl BSGE 73, 271, 289 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Die Vertragsärzte wiederum konkretisieren im Verhältnis zu den Versicherten deren Leistungsansprüche gegen die KKn(zum Naturalleistungsprinzip Schulin, aaO, § 6 RdNr 106; BSGE 73, 271, 274 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Das Naturalleistungsprinzip setzt damit Rechtsbeziehungen zwischen KKn und den Leistungserbringern voraus.

    Vielmehr müssen beide Teilgebiete als notwendiger Beitrag zu dem einheitlichen und widerspruchsfrei konzipierten Naturalleistungssystem der gesetzlichen KV betrachtet werden, so daß bloße Rahmen-Rechte des Leistungsrechts durch konkretisierende Regelungen des Leistungserbringerrechts zu Ansprüchen iS von § 194 Abs. 1 BGB verbindlich ausgestaltet werden können (vgl BSGE 73, 271, 278 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Anhaltspunkte dafür, daß diese Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Abstinenztherapie und Substitutionstherapie durch den Bundesausschuß der Ärzte und KKn als dem vom Gesetzgeber dazu berufenen fachkundigen Gremium im Grundsatz schlechthin sachlich unvertretbar wäre (vgl BSGE 73, 271, 288 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), sind nicht ersichtlich.

    Nach dieser Regelung darf der zugelassene Vertragsarzt bei der wenig konturierten "Auffang-Indikation" nach Nr. 2.3 der Methadon-RL ("vergleichbar schwere Erkrankung") nicht - wie sonst üblich (vgl §§ 13, 15, 16 BMV-Ä 1995) - kraft eigener Beurteilung, aber auch auf eigenes Risiko einer nachträglichen Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit, die von ihm für geeignet gehaltene Leistung erbringen (zur Konkretisierung des Rahmenrechts des Versicherten auf ärztliche Behandlung durch den Vertragsarzt s BSGE 73, 271, 282 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

  • BSG, 15.12.1993 - 11 RAr 95/92

    Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Saisonbetrieb - Ehegatte

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Darüber hinausgehend ist die Auffassung vertreten worden, daß es sich bei den RL zwar um Verwaltungsbinnenrecht handele, das aber grundsätzlich als maßgeblich bei der Sachentscheidung zu beachten sei (BSGE 73, 271, 287 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Soweit in früheren Entscheidungen die Rechtswirkung der RL anders beurteilt worden ist, ergingen diese Entscheidungen zum KV-Recht vor Inkrafttreten des GRG vom 20.12.1988 zum 1.1.1989 (BGBl I 2477) oder sie führen nicht zu einem anderen Ergebnis (vgl BSGE 73, 271, 289 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Die Vertragsärzte wiederum konkretisieren im Verhältnis zu den Versicherten deren Leistungsansprüche gegen die KKn(zum Naturalleistungsprinzip Schulin, aaO, § 6 RdNr 106; BSGE 73, 271, 274 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) Das Naturalleistungsprinzip setzt damit Rechtsbeziehungen zwischen KKn und den Leistungserbringern voraus.

    Vielmehr müssen beide Teilgebiete als notwendiger Beitrag zu dem einheitlichen und widerspruchsfrei konzipierten Naturalleistungssystem der gesetzlichen KV betrachtet werden, so daß bloße Rahmen-Rechte des Leistungsrechts durch konkretisierende Regelungen des Leistungserbringerrechts zu Ansprüchen iS von § 194 Abs. 1 BGB verbindlich ausgestaltet werden können (vgl BSGE 73, 271, 278 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

    Anhaltspunkte dafür, daß diese Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Abstinenztherapie und Substitutionstherapie durch den Bundesausschuß der Ärzte und KKn als dem vom Gesetzgeber dazu berufenen fachkundigen Gremium im Grundsatz schlechthin sachlich unvertretbar wäre (vgl BSGE 73, 271, 288 [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4), sind nicht ersichtlich.

    Nach dieser Regelung darf der zugelassene Vertragsarzt bei der wenig konturierten "Auffang-Indikation" nach Nr. 2.3 der Methadon-RL ("vergleichbar schwere Erkrankung") nicht - wie sonst üblich (vgl §§ 13, 15, 16 BMV-Ä 1995) - kraft eigener Beurteilung, aber auch auf eigenes Risiko einer nachträglichen Überprüfung der sachlichen Richtigkeit und Wirtschaftlichkeit, die von ihm für geeignet gehaltene Leistung erbringen (zur Konkretisierung des Rahmenrechts des Versicherten auf ärztliche Behandlung durch den Vertragsarzt s BSGE 73, 271, 282 f [BSG 15.12.1993 - 11 RAr 95/92] = SozR 3-2500 § 13 Nr. 4).

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Die Verleihung von Satzungsautonomie ist dabei nicht auf mitgliedschaftlich strukturierte Körperschaften, in denen gleichgerichtete Interessen gebündelt werden, beschränkt; vielmehr kommen auch Anstalten des öffentlichen Rechts in Frage, sofern der Gedanke der Betroffenen-Partizipation bei der Ausgestaltung der Entscheidungsgremien wenigstens durch Beteiligung der relevanten Gruppen seinen Niederschlag findet (vgl BVerfGE 37, 1, 25 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72]; Clemens, Festschrift für Böckenförde, 1995, S 259, 266, Fn 35; Tempel-Kromminga, Die Problematik der RL der Bundesausschüsse der Ärzte und KKn nach dem neuen Recht des SGB V, 1994, S 119).

    Im letztgenannten Fall muß allerdings zum Ausgleich dafür, daß die durch Wahl von Repräsentanten vermittelte quasi-demokratische Legitimation der Entscheidungsträger (vgl Merten, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwaltung, Bd 120 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer, 1995, S 19) fehlt, in einer den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 S 2 GG entsprechenden Weise Inhalt, Zweck und Ausmaß der Normsetzungsermächtigung im Parlamentsgesetz selbst festgelegt sein (BVerfGE 37, 1, 25 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72]; ebenso Ebsen, VSSR 1990, 57, 61; Umbach/Clemens, VSSR 1992, 265, 292).

    Zudem ist eine ausreichende Einwirkungs- und Überwachungsmöglichkeit der dem demokratischen Gesetzgeber verantwortlichen staatlichen Exekutive erforderlich (BVerfGE 37, 1, 27) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72].

    Demgemäß hat es auch die Rechtsprechung des BVerfG als zulässig angesehen, daß die Zusammenfassung gesellschaftlicher Gruppen zur Erledigung öffentlicher Aufgaben über die Organisationsform der Anstalt erfolgt und dieser Rechtssetzungsautonomie verliehen wird (BVerfGE 37, 1, 24 ff [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] - zum anstaltlich organisierten "Stabilisierungsfonds für Wein").

    Der hier tätig gewordene Bundesausschuß der Ärzte und KKn erfüllt die Anforderungen an eine Anstalt als einer Verwaltungseinrichtung, die "aktiv gestaltend, insbesondere durch Eingriffe in die Freiheitssphäre der Verwaltungsunterworfenen" (BVerfGE 37, 1, 24) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] nach außen wirkt.

    Hierdurch wird die verminderte - weil nicht auf unmittelbaren Wahlen durch die Betroffenen, sondern auf einem mehrfach gestuften Wahlverfahren beruhende und hinsichtlich der unparteiischen Mitglieder völlig fehlende - demokratische Legitimation der Mitglieder des Bundesausschusses in einer das Demokratieprinzip wahrenden Art und Weise kompensiert (vgl dazu BVerfGE 37, 1, 27) [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72].

  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Wenn aber im Einzelfall nur eine dem Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechende Methode bei notwendigerweise prognostischer Beurteilung der Erfolgsaussichten eine reale Chance (vgl hierzu BSGE 76, 194, 201 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5) zur Erreichung des Behandlungsziels bietet (vgl dazu Schmidt in Peters, aaO, § 27 SGB V RdNrn 202 ff), dann verdichtet sich das Rahmen-Recht des § 27 Abs. 1 SGB V zum Anspruch auf diese Behandlungsmaßnahme.

    Nach der Rechtsprechung des BSG kann hierunter auch die Drogensubstitution bei i.v.-Heroinabhängigen fallen, so daß die Drogensubstitution an sich nicht generell von der Leistungspflicht der gesetzlichen KV ausgeschlossen ist (BSGE 76, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5, Urteile vom 17.1. 1996 - BSGE 77, 194 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 und vom 12.3. 1996 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 6).

    Die Rechtsprechung hat vielmehr als Voraussetzung für einen in die Leistungspflicht der gesetzlichen KV fallende Drogensubstitution gefordert, daß diese dem Ziel dient, den Gebrauch von Drogen zu beenden (BSGE 76, 194, 201 = SozR 3-500 § 27 Nr. 5; Urteil vom 12.3. 1996 - aaO), und zugleich den Anforderungen an eine wirtschaftliche Behandlungs- und Verordnungsweise genügt (dazu BSGE 76, 194, 201 = SozR 3-2000 § 27 Nr. 5; BSG SozR 3-5550 § 17 Nr. 2).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    In Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips können über die in Art. 80 Abs. 1 S 1 GG genannten staatlichen Exekutivstellen hinaus auch Körperschaften, Anstalten und Verbände mit der eigenverantwortlichen Regelung solcher Angelegenheiten betraut werden, die sie selbst betreffen und die sie am sachkundigsten auch selbst beurteilen können (vgl BVerfGE 33, 125, 156; Merten, Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwaltung, Bd 120 der Schriftenreihe der Hochschule Speyer, 1995, S 11, 15).

    Hier kommt dem staatlichen Gesetzgeber zur Wahrung des Allgemeinwohls eine gesteigerte Verantwortung zu, die erfordert, daß das Parlament in erster Linie selbst entscheidet, welche Gemeinschaftsinteressen so gewichtig sind, daß die Freiheitsrechte der Einzelnen zurücktreten müssen (BVerfGE 33, 125, 158).

    Dem steht auch nicht die Grundrechtsgewährleistung der Vertragsärzte aus Art. 12 Abs. 1 GG entgegen, weil die NUB-RL mit ihrer Entscheidung, welche Behandlungen Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen KV sind, lediglich die Berufsausübung und nicht statusbestimmende Fragen regeln (vgl BVerfGE 33, 125, 160; 76, 171, 85; zu den sich daraus ergebenden unterschiedlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage s Urteile des Senats vom heutigen Tage - BSGE 78, 91 [BSG 20.03.1996 - 6 RKa 21/95] = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2 - Laborüberweisungsverbot - einerseits und - BSGE 78, 98 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 12 - Praxislaborbudget - andererseits).

  • Drs-Bund, 26.11.1952 - BT-Drs I/3904
    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Die Bundesausschüsse wurden vom Gesetzgeber im G über das Kassenarztrecht vom 19.8.1955 als "oberste beschließende Einrichtungen der gemeinsamen Selbstverwaltung" (vgl BT-Drucks 1/3904 S 17) ausschließlich zu dem Zweck geschaffen, Regelungen zur Ausführung der gesetzlichen Bestimmungen über die kassenärztliche Versorgung aufzustellen.

    Weil aber die Abgrenzung der durch die gesetzliche Krankenversicherung angebotenen Leistungen nur einheitlich für alle Betroffenen erfolgen kann, ist die Einrichtung eines Gremiums der "gemeinsamen Selbstverwaltung" zur verbindlichen Entscheidung über diese Fragen im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung sachgerecht (vgl BT-Drucks 1/3904 S 17: "Es entspricht der in langer Erfahrung erprobten Zweckmäßigkeit - ja Notwendigkeit -, daß die Regelung der kassenärztlichen Versorgung in dem gebotenen Rahmen gemeinsamen Selbstverwaltungseinrichtungen der Ärzte und KKn übertragen wird").

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Soweit der Anspruch der Versicherten auf Krankenbehandlung eine eigentumsrechtlich geschützte Position darstellt (vgl BVerfGE 92, 365, 405 zu sozialversicherungsrechtlichen Positionen; dazu ausführlich auch Frieß, Die Steuerungsinstrumente der Selbstverwaltung im SGB V, Diss. 1992, S 469), liegt eine verhältnismäßige Inhaltsbestimmung iS von Art. 14 Abs. 1 S 2 GG vor.
  • BSG, 02.12.1992 - 14a/6 RKa 43/91

    Schadensersatzansprüche der Krankenkasse - Heil- und Kostenplan - Genehmigung -

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Dieses bei tendenziell kostspieligen Therapien verbreitete und nicht zu beanstandende Verfahren einer vorgezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung (vgl Abschn F der Psychotherapie-RL iVm § 7 Psychotherapie-Vereinbarung, Nr. 1.1 der Krankenhauspflege-RL, § 2 Abs. 3 iVm Anl 6, 9, 12 BMV-Z bzw § 9 Nrn 4, 6, 9 EKV-Z hinsichtlich Zahnersatz-, Parodontose- und kieferorthopädischen Behandlungen) wird zwar üblicherweise von der zuständigen KK durchgeführt und mit einer unmittelbaren Leistungsentscheidung gegenüber dem Versicherten abgeschlossen, auf die sich gegebenenfalls dann auch der Vertrags(zahn)arzt berufen kann (vgl BSG SozR 3-5555 § 9 Nr. 1, S 5).
  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann hierunter auch die Drogensubstitution bei i.v.-Heroinabhängigen fallen, so daß die Drogensubstitution an sich nicht generell von der Leistungspflicht der gesetzlichen KV ausgeschlossen ist (BSGE 76, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5, Urteile vom 17.1. 1996 - BSGE 77, 194 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 und vom 12.3. 1996 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 6).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 33/94

    Drogensubstitution mit Methadon als Maßnahme der Krankenbehandlung

    Auszug aus BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94
    Nach der Rechtsprechung des BSG kann hierunter auch die Drogensubstitution bei i.v.-Heroinabhängigen fallen, so daß die Drogensubstitution an sich nicht generell von der Leistungspflicht der gesetzlichen KV ausgeschlossen ist (BSGE 76, 194, 196 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 5, Urteile vom 17.1. 1996 - BSGE 77, 194 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 und vom 12.3. 1996 - SozR 3-2500 § 27 Nr. 6).
  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 3/93

    Wirtschaftlichkeitsgebot bei der Verordnung eines codeinhaltigen Präparates zur

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74

    Allgemeinverbindlicherklärung I

  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BSG, 01.07.1992 - 14a/6 RKa 1/90

    Sozialgerichtsverfahren - Urteil - Ergänzung - Krankenversicherung -

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

  • BSG, 22.07.1981 - 3 RK 50/79

    Frage der Verordnungsfähigkeit einer Behandlungsmethode, die nicht im

  • BSG, 23.03.1988 - 8 RK 5/87

    Anspruch gegen gesetzliche Krankenversicherung auf Erstattung von

  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 66/91

    Kassenarzt - Honoraranspruch - Bewertungsmaßstab

  • BSG, 05.05.1988 - 6 RKa 27/87

    Kassenarzt - Regreß - Nichtbeachtung eines Verbots - Wirtschaftlichkeit -

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

  • BSG, 03.07.1974 - 6 RKa 22/73

    Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen - Richtlinie - Arzneimittel -

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    c) Für das Recht des SGB V vertritt das Bundessozialgericht in inzwischen ständiger Rechtsprechung (vgl. BSGE 78, 70 ; 81, 54 ) die Auffassung, das Gesetz inkorporiere die Richtlinie unmittelbar in den Bundesmantelvertrag und die Gesamtverträge.

    Das Bundesverfassungsgericht hat daher keinen Anlass zu prüfen, ob die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur demokratischen Legitimation der Bundesausschüsse und des Gemeinsamen Bundesausschusses und zur rechtlichen Qualität der von ihnen erlassenen Richtlinien als außenwirksamen untergesetzlichen Rechtssätzen (vgl. dazu BSGE 78, 70 ; 81, 54 ; 81, 73 ) mit dem Grundgesetz in Einklang steht (siehe dazu aus dem umfangreichen Schrifttum Axer, Normsetzung der Exekutive in der Sozialversicherung, 2000, S. 119 ff., 153 ff.; Hänlein, Rechtsquellen im Sozialversicherungsrecht, 2001, S. 454 ff.; Schnapp, in: von Wulffen/Krasney , Festschrift 50 Jahre Bundessozialgericht, 2004, S. 497 ff.; Hase, MedR 2005, S. 391; Rixen, Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht, 2005, S. 176 ff., jeweils m.w.N.).

  • BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der

    cc) Die durch den GBA auf der Rechtsgrundlage des § 92 SGB V erlassenen Richtlinien sind nach der Rechtsprechung der mit dieser Frage befassten Senate des BSG untergesetzliche Rechtsnormen (BSGE 78, 70, 75 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 30; BSGE 82, 41, 47 f = SozR 3-2500 § 103 Nr. 2 S 17 ; BSGE 81, 73, 81 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 7 S 56 ; BSG SozR 4-2500 § 37 Nr. 7 RdNr 20 ) .
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Für die vertragsunterworfenen Krankenkassen und Vertragsärzte setzen sie unmittelbar verbindliches, außenwirksames Recht (vgl § 83 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 2 SGB V und dazu im einzelnen Urteil des 6. Senats des BSG vom 20. März 1996 - BSGE 78, 70, 75 = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 30 mwN).

    Er hält deshalb; wie er im Urteil vom 16. September 1997 (1 RK 32/95, zur Veröffentlichung bestimmt) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 6. Senats des Bundessozialgerichts (BSGE 78, 70, 77 ff = SozR 3-2500 § 92 Nr. 6 S 32 ff näher ausgeführt hat, die gesetzliche Ermächtigung zu gemeinsamer Rechtsetzung durch die Körperschaften der Krankenkassen und Ärzte bzw von diesen gebildete Ausschüsse im Ergebnis für verfassungsgemäß.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht