Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 6 Rb 25 Ss 168/22 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3097) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Fahrverbot, Verfahrensverzögerung, Reduzierung des Fahrverbotes
- openjur.de
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Reduzierung des Fahrverbotes bei Verfahrensverzögerung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 46 Abs 1 OWiG, § 199 Abs 3 S 1 GVG
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bei Gegenerklärung auf lange Rechtsbeschwerdebegründung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Keine Verfahrensverzögerung bei vertretbarer Bearbeitungsdauer; Keine Reduzierung des einmonatigen Fahrverbots wegen Verfahrensverzögerung; Keine feste Zeitgrenzen für Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung; Beschleunigungsgebot im ...
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
OWi: Fahrverbot - Zeitablauf, Gründe, Begründungstiefe
Verfahrensgang
- AG Heilbronn, 22.11.2021 - 43 OWi 25 Js 31328/21
- OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 6 Rb 25 Ss 168/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 04.06.2018 - 3 Rb 26 Ss 786/17
Rechtsstaatswidrige Verzögerung des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 6 Rb 25 Ss 168/22
Ob eine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung vorliegt, d. h. das Verfahren ohne zwingenden Grund für eine nicht unerhebliche Dauer zum Stillstand gekommen ist, hängt von den Umständen des konkreten Einzelfalls ab (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 4. Juni 2018, 3 Rb 26 Ss 786/17, Rn. 7, juris). - BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2023 - 6 Rb 25 Ss 168/22
Unter Berücksichtigung und in entsprechender Anwendung der vom Bundesgerichtshof in Strafsachen entwickelten Vollstreckungslösung im Falle einer festgestellten rechtstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (vgl. etwa BGH, Beschl. vom 17. Januar 2008, GSSt 1/07, BGHSt 52, 124-148) hat der Senat im vorliegenden Einzelfall ungeachtet des Vorbringens der Verteidigung in der Gegenerklärung vom 23. Dezember 2022 im Zuge der von Amts wegen gebotenen Prüfung (noch) keine Veranlassung gesehen, das vom Amtsgericht Heilbronn in seinem Urteil vom 22. November 2022 verhängte Fahrverbot von einem Monat zur Kompensation einer Verfahrensverzögerung in der Weise zu reduzieren, dass ein Teil des angeordneten Fahrverbotes als verbüßt gilt.