Weitere Entscheidung unten: LG Chemnitz, 13.06.2013

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 6 S 11/13   

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https://dejure.org/2013,7793
VGH Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 6 S 11/13 (https://dejure.org/2013,7793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.04.2013 - 6 S 11/13 (https://dejure.org/2013,7793)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. April 2013 - 6 S 11/13 (https://dejure.org/2013,7793)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung der Erlaubnisfähigkeit öffentlichen Glücksspiels durch Auflagen bei fehlender Gewährleistung des Ausschlusses Jugendlicher an öffentlichem Glücksspiel

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Erlaubnisfähigkeit öffentlichen Glücksspiels und Verbot der Teilnahme Jugendlicher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 4 Abs. 3 S. 2
    Sicherstellung der Erlaubnisfähigkeit öffentlichen Glücksspiels durch Auflagen bei fehlender Gewährleistung des Ausschlusses Jugendlicher an öffentlichem Glücksspiel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 609 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2012 - 6 S 342/12

    Untersagung von Glücksspiel; Änderung der Rechtslage; Erlaubnisfähigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 6 S 11/13
    Die Veranstaltung von Sportwetten durch die Antragstellerin über das Internet laufen auch dem materiell-rechtlichen Verbot des § 4 Abs. 3 S. 2, 3 GlüStV n.F. zuwider (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 19.11.2012 - 6 S 342/12 -, VBlBW 2013, 105).

    Unter der Geltung des Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrages liegt unerlaubtes Glücksspiel, dessen Bewerbung untersagt werden darf (vgl. auch § 5 Abs. 5 GlüStV n.F.), nicht vor, wenn das Angebot erlaubnisfähig ist (Senat, Beschl. vom 19.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.2011 - 8 C 4.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 6 S 11/13
    Die Untersagung der Veranstaltung ist rechtmäßig, wenn der Veranstalter keine Erlaubnis für die Veranstaltung von Glücksspielen hat und deren Veranstaltung auch nicht erlaubnisfähig ist, es sei denn, die fehlende Genehmigungsfähigkeit könnte durch Nebenbestimmungen zu einer etwaigen Konzession beseitigt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17.10.2012 - a.a.O.; Urteil vom 01.06.2011 - 8 C 4.10 -, juris).
  • BVerwG, 05.01.2012 - 8 B 62.11

    Unerlaubtes Glücksspiel; Untersagung; Untersagungsverfügung; Dauerverwaltungsakt;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 08.04.2013 - 6 S 11/13
    Zwar kommt es für die Entscheidung im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO maßgeblich auf die Erfolgsaussichten der von der Antragstellerin erhobenen Klage an, deren Gegenstand die einen Dauerverwaltungsakt darstellende Verfügung des Antragsgegners vom 18.04.2012 im gesamten Zeitraum seit ihrem Erlass ist, nachdem die Antragstellerin bislang ihren Klageantrag nicht zeitlich begrenzt hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05.01.2012 - 8 B 62.11 -, NVwZ 2012, 510).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 6 S 1426/14

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen

    Denn die gesetzliche Regelung belässt es insofern nicht bei der allgemeinen Zielsetzung des § 1 Ziff. 3 GlüStV n.F. (Gewährleistung des Jugendschutzes), sondern konkretisiert diese Zielsetzung in § 4 Abs. 3 S. 2 und 3 GlüStV n.F. zu einem strikten Verbot der Teilnahme von Minderjährigen (so bereits Senat, Beschluss vom 08.04.2013 - 6 S 11/13 - vgl. auch Senat, Beschluss vom 19.11.2012 - 6 S 342/12 -, VBlBW 2013, 105).

    Im Übrigen bestand nach der Rechtsprechung des Senats durchgängig die Möglichkeit, Untersagungsverfügungen mit Blick auf den Jugendschutz zu erlassen (s. bereits Senat, Beschluss vom 19.11.2012 - 6 S 342/12 -, a.a.O., sowie Senat, Beschluss vom 08.04.2013 - 6 S 11/13 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    So heißt es auf der Homepage der Klägerin etwa: "Falls viele neue Gebote registriert wurden, oder mehrere Roboter die Auktion "ausgefochten" haben, kann sich die verbleibende Zeit auf dem Countdown-Timer beträchtlich erhöhen", sowie an anderer Stelle: "Wenn also zwei Roboter ein hohes Limit für Gebote haben, können schnell viele Gebotspunkte verbraucht werden und die verbleibende Zeit auf dem Countdown-Timer kann beträchtlich verlängert werden." Den sich aus der Eigenart der von der Klägerin angebotenen Auktionen ergebenden Gefahren kann auch nicht durch Nebenbestimmungen begegnet werden (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 08.04.2013 - 6 S 11/13 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 04.12.2014 - 2 U 158/12

    Wettbewerbsverstöße von Lotterieveranstaltern und Lottoannahmestellen:

    Die gesetzliche Regelung belässt es insofern nicht bei der allgemeinen Zielsetzung des § 1 Ziff. 3 GlüStV n.F. (Gewährleistung des Jugendschutzes), sondern konkretisiert diese Zielsetzung in § 4 Abs. 3 S. 2 und 3 GlüStV 2012 zu einem strikten Verbot der Teilnahme von Minderjährigen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 08. April 2013 - 6 S 11/13, ZfWG 2013, 179, bei juris Rz. 8; und vom 19. November 2012 - 6 S 342/12, VBlBW 2013, 105).
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Rechtsprechung
   LG Chemnitz, 13.06.2013 - 6 S 11/13   

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LG Chemnitz, 13.06.2013 - 6 S 11/13 (https://dejure.org/2013,21261)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 13.06.2013 - 6 S 11/13 (https://dejure.org/2013,21261)
LG Chemnitz, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - 6 S 11/13 (https://dejure.org/2013,21261)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Feststellung der Eintrittspflicht aus einem zwischen den Parteien geschlossenen Berufs-Haftpflichtversicherungsvertrag für Architekten und Bauingenieure

  • baurechtsiegen.de

    Kein Deckungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Bauingenieure für unrichtige Bautenstandsberichte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Versicherungsschutz für Bautenstandsbericht?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    "Wird schon gut gehen": Deckungsausschluss wegen bewusster Pflichtwidrigkeit?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Versicherungsschutz für unrichtige Bautenstandsberichte! (IBR 2013, 1336)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1914
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Chemnitz, 29.11.2012 - 15 C 749/11

    Bautenstandsbericht falsch: Kein Versicherungsschutz!

    Auszug aus LG Chemnitz, 13.06.2013 - 6 S 11/13
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz vom 29.11.2012 - Az.: 15 C 749/11 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Amtsgerichts Chemnitz, Az.: 15 C 749/11, aufzuheben und festzustellen, dass die Beklagte verpflichtet ist, gegen den Kläger durch ###, im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben ### geltend gemachten Schaden unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 2.500,00 Euro zu übernehmen, sofern Herr ### eigene Ansprüche gegen den Kläger besitzt.

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