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   LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09   

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LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09 (https://dejure.org/2009,79547)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.2009 - 6 S 126/09 (https://dejure.org/2009,79547)
LG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 2009 - 6 S 126/09 (https://dejure.org/2009,79547)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • captain-huk.de

    Auch beim LG Koblenz scheitert der HDI-Gerling im Berufungsverfahren an der Durchsetzung der Fraunhofer-Erhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
    Sie hat keine konkreten Tatsachen vorgetragen, die Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufzeigen würden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (vgl. BGH vom 14.10.2008, a.a.O.; BGH, Urteil vom 24.06.2008, NJW 2008, 2910 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BGH kommt bei spezifischen Leistungen der Vermieter an Unfallgeschädigte ein pauschaler Aufschlag auf den "Normaltarif" in Betracht (BGH vom 24.06.2008, a.a.O.).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 164/07

    Eignung von Listen und Tabellen bei der Schadensschätzung

    Auszug aus LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
    Um diesen etwaigen Mehrleistungen und Risiken bei der Vermietung Rechnung zu tragen, fordert der BGH jedoch einen Sachvortrag des Geschädigten zu den unfallbedingten Mehrkosten (BGH vom 11.03.2008, NJW 2008, 1519 f.).
  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 74/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. u.a. BGH vom 15.02.2005, NJW 2005, 1041 ff.) gilt das unabhängig davon, ob der Unfallwagen des Geschädigten zum Unfallzeitpunkt selbst vollkaskoversichert war.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus LG Koblenz, 01.12.2009 - 6 S 126/09
    Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO, wie vorliegend geschehen, den so genannten "Normaltarif" auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke-Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Geschädigten ermittelt (vgl. BGH vom 14.10.2008, NJW 2009, 58 ff.).
  • LG Siegen, 01.08.2011 - 3 S 46/10

    Ersatz von Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall; Verpflichtung des

    Auch die Kosten für die Winterreifen sind nach § 249 BGB erstattungsfähig (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 01.12.2009, Az. 6 S 126/09, zitiert nach juris, Rn. 11, LG Siegen, Urteil vom 03.08.2010, 1 S 148/09, Rn 39).

    Der insoweit in Rechnung gestellte Preis von 8, 40 EUR netto = 10 EUR brutto täglich ist nicht überhöht (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 01.12.2009, 6 S 126/09, Rn 10 f.).

  • AG Siegen, 28.04.2010 - 14 C 2022/09

    Mietwagenanmietung - Eilsituation

    Auch die Kosten für die Winterreifen sind nach § 249 BGB erstattungsfähig (vgl. LG Koblenz Urteil vom 01.12.2009, Az. 6 S 126/09, zitiert nach juris, Rn. 11, LG Siegen, Urteil vom 03.08.2010, 1 S 148/09, Rn 39).

    Der insoweit in Rechnung gestellte Preis von 8, 40 EUR netto = 10 EUR brutto täglich ist nicht überhöht (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 01.12.2009, 6 S 126/09, Rn 10 f.).

  • LG Koblenz, 07.03.2013 - 14 S 55/12
    Auch der pauschale Aufschlag von 20% auf die so ermittelten Kosten (2.142,- EUR + 20% = 2.570,40 EUR) entspricht der gefestigten Rechtsprechung der Kammer sowie der weiteren Berufungskammern des Landgerichts Koblenz (vgl. Urteile vom 14.05.2009 Az 14 S 6/08, vom 25.11.2010 Az 14 S 195/09, vom 01.12.2009 Az 6 S 126/09).
  • LG Siegen, 24.08.2010 - 8 O 45/10

    Es besteht keine Erkundigungspflicht eines Unfallgeschädigten bei Mieten eines

    Da die Ehefrau des Klägers den Unfallwagen üblicherweise mitbenutzt hat, handelt es sich bei den Kosten für den Zweifahrer um notwendigen Schadensersatz (vgl. Urteil des LG Koblenz vom 1.12.2009, Az: 6 S 126/09).
  • LG Aachen, 27.01.2011 - 12 O 425/10
    Diesen Mehraufwand hält die Kammer für gerechtfertigt, da Autos üblicherweise mit Sommerreifen ausgeliefert werden und "Winterreifen, welche notwendigerweise in den Wintermonaten aufgezogen werden, entsprechende Zusatzkosten durch Kauf, Lagerung und Reifenwechsel bedingen (LG Koblenz, Urteil: -6- | | # vom 01.12.2009 - 6 S 126/09 - juris).
  • AG Siegen, 05.05.2011 - 14 C 2992/10

    Mietwagenkosten nach Verkehrsunfall - Schwackeliste 2003

    Da der Bruder ... den Unfallwagen ebenfalls mitbenutzt hat, handelt es sich bei den Kosten für den Zweitfahrer um notwendigen Schadenersatz (vgl. Urteil des LG Koblenz vom 01.12.2009, Aktenzeichen 6 S 126/09).
  • AG Linz am Rhein, 27.08.2010 - 21 C 121/10
    Die Erforderlichkeit von Mietwagenkosten ist nach der ständigen Rechtsprechung des Amtsgerichts Linz gemäß § 287 ZPO unter Zugrundelegung des Schwacke-Mietpreis-Spiegels zu ermitteln, wobei auf den sich hiernach ergebenden Normaltarif ein Aufschlag von jedenfalls 20 % vorzunehmen ist (vergleiche etwa LG Koblenz, zu Aktenzeichen 6 S 126/09).
  • AG Sinzig, 01.04.2009 - 14 C 659/08

    Mietwagenkosten nach Schwacke-Liste

    Aktenzeichen: 6 S 126/09 14 C 659/08 AG Sinzig.
  • AG Westerburg, 27.10.2011 - 23 C 203/11
    Insbesondere ist nicht ersichtlich, warum die Liste des Fraunhofer-Instituts, gegen die gleichfalls nachvollziehbare methodische Bedenken erhoben werden, die einzig richtige Schätzgrundlage sein soll (vgl. insoweit auch Landgericht Koblenz, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.11.2009 - Az.: 6 S 126/09 -).
  • AG Montabaur, 21.10.2011 - 15 C 201/11
    Dabei kann der Schwackemietpreisspiegel des Postleitzahlengebietes des Geschädigten herangezogen werden, so lange nicht mit konkreten Tatsachenmängeln der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirkt (Vgl. Landgericht Koblenz vom 01.12.2009, Az.: 6 S 126/09, BGH vom 14.10.2008, NJW 2009, 58 ff.).
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